Alle Regierungen der Eurozone müssen jedes Jahr bis zum 15. Oktober der EU-Kommission einen sogenannten Draft Budgetary Plan vorlegen. Dieser beinhaltet eine Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie darauf aufbauend die gesamtstaatliche Haushaltsplanung für das kommende Jahr. Anlässlich des ersten Draft Budgetary Plan der neuen Regierung lohnt sich eine Analyse ihrer Budgetpolitik. Insbesondere stellt sich die Frage, wer von den Maßnahmen profitiert und wer – z. B. aufgrund von Einsparungen – in Zukunft schlechter aussteigt.
1. Gute konjunkturelle Lage zur Inszenierung als Reformerin genutzt
Die Regierung konnte im März bei der Erstellung des Doppelbudgets 2018/19 und des Finanzrahmens bis 2022 auf einem kräftigen Wirtschaftsaufschwung aufbauen. Diese konjunkturell günstige Lage nutzte die Regierung geschickt, um sich selbst als Reformerin zu inszenieren.
Während die Regierungsparteien im Wahlkampf als wichtigstes Ziel die Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 % ausriefen, erklärte der Finanzminister in seiner Budgetrede das ab 2019 budgetierte Nulldefizit sowie die Rückführung der Schuldenquote zum Kernstück der neuen Budgetpolitik. Die rhetorische Wende von der Abgabenquote hin zum Nulldefizit bringt den Vorteil, dass die aktuell starke Konjunktur durch die höheren Steuereinnahmen und niedrigeren Ausgaben den Budgetsaldo − ohne budgetpolitisches Zutun der Regierung − quasi automatisch verbessert. Obwohl der Budgetpfad der bis Ende 2017 amtierenden alten Regierung weitgehend fortgeschrieben wurde, verbessert sich durch den Wirtschaftsaufschwung das Defizit deutlich. Nun wird sogar mit einem kleinen Überschuss gerechnet.
Die Überwindung der budgetären Effekte der Finanzkrise führt zudem zu einem raschen Rückgang der Staatsschuldenquote, die seit 2016 kontinuierlich sinkt – heuer auf etwa 74 % des BIP − und bereits in vier Jahren das Niveau von 2007 wieder unterschreiten wird.
2. Beschäftigung: mehr Druck am Arbeitsmarkt und auf Arbeitslose
Die Arbeitsmarktpolitik der neuen Regierung setzt auf verstärkte Konkurrenz am Arbeitsmarkt, indem sie den finanziellen Druck auf Arbeitslose erhöht und mit der Einführung des 12-Stunden-Tages das bestehende Arbeitsangebot zusätzlich ausweitet. Obwohl die Zahl der Arbeitslosen − auch im aktuellen Konjunkturhoch − deutlich über dem Niveau vor der Wirtschaftskrise 2008 liegt und ab 2021 bereits wieder zu steigen droht, wurde die Aktion 20.000 für ältere ArbeitnehmerInnen gestrichen und die Mittel für das AMS gekürzt. Dabei müsste der Konjunkturaufschwung für eine markante Reduktion der Zahl der Arbeitslosen und prekär Beschäftigten genutzt werden. Arbeitszeitverkürzung sowie der Ausbau von Qualifizierung und Vermittlung wären hierfür adäquate Maßnahmen.
Durch die Streichung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.948 Euro steigen zwar die Nettoeinkommen für Personen mit einem Einkommen zwischen 1.381 und 1.948 Euro minimal an, gleichzeitig werden die Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung ausgehöhlt und damit der Kürzungsdruck beim AMS erhöht. Entgegen den Darstellungen der Regierung profitieren sehr niedrige Einkommen von der Senkung nicht, da diese bereits bisher von den Beiträgen ausgenommen waren.
Mit dem sogenannten „Arbeitslosengeld Neu“ plant die Regierung weitere tiefgehende Einschnitte, die die Abschaffung der Notstandshilfe vorsehen. Jobsuchende sollen – ähnlich dem deutschen Hartz-IV-Modell − nach einer gewissen Zeit in die Mindestsicherung fallen. Die Mindestsicherung hat wesentlich strengere Anspruchsvoraussetzungen und kann erst bezogen werden, wenn das Ersparte bis auf rund 4.300 Euro aufgebraucht wurde. In einer im Auftrag des BMF erstellten Studie würde der Staat durch die Abschaffung der Notstandshilfe rund 700 Mio. Euro weniger ausbezahlen, wodurch die Zahl der von Armutsgefährdung Betroffenen um rund 90.000 Personen steigen würde.
3. Einschnitte für die breite Mehrheit durch Rückbau des Sozialstaats
Der Großteil der Bevölkerung muss in den kommenden Jahren mit Einschnitten rechnen. Anstatt den Sozialstaat zu reformieren, indem soziale Dienstleistungen in den Bereichen Pflege, Bildung und Gesundheit ausgebaut werden und in die öffentliche Infrastruktur investiert wird, wird das soziale Sicherungssystem geschwächt.
Betroffen ist zunächst der Bereich Gesundheit: Um den Unternehmen über 500 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen zu ersparen, soll die AUVA ein Drittel ihres Budgets einsparen. Die dadurch entstehenden Kosten muss größtenteils die Allgemeinheit durch Auslagerungen an die Gebietskrankenkassen tragen. Im Zuge der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur ÖGKK wurden hingegen die Ausgaben für Privatspitäler um jährlich zehn Millionen Euro erhöht.
Die Mindestsicherung machte 2017 weniger als ein Prozent der Sozialausgaben aus. Rund ein Viertel der Betroffenen gab an, durch eine Behinderung stark beeinträchtigt zu sein, etwa viermal so viel wie in der Gesamtbevölkerung. Dessen ungeachtet legten die Regierungsparteien erste Ideen für ein rigideres Modell der Mindestsicherung vor, indem erstmals feste Obergrenzen und deutlich weniger Geld vor allem für Familien mit mehreren Kindern vorgesehen sind. Der Charakter der Existenzsicherung würde damit völlig verloren gehen.
Durch die Kürzung der Familienbeihilfe um rund 114 Mio. Euro, indem sie für im Ausland lebende Kinder an das dortige Preisniveau angepasst wird, bekommen Pflegekräfte aus Ungarn, Bulgarien oder Rumänien für ihre Kinder in Zukunft weniger, während etwa Vorstandsvorsitzende für in Luxemburg lebende Kinder mehr bekommen werden.
Im Bildungsbereich wurden sowohl die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen halbiert als auch die Mittel für Integration gekürzt.
Unter dem Titel „Förderungskürzungen“ wurden etlichen kleinen Vereinen, die sich um Menschen in Notsituationen kümmern, die Gelder gekürzt: Familienberatungsstellen, Frauenorganisationen sowie die UNDOK-Anlaufstelle, die sich um die Rechte illegaler ArbeitnehmerInnen kümmert, sind betroffen.
Verbesserungen für wenige wurden bei den Pensionen durch die Erhöhung der Mindestpension auf 1.200 Euro angekündigt, sofern 40 Beitragsjahre geleistet wurden. Insbesondere Frauen werden davon − nicht zuletzt aufgrund geleisteter Betreuungsarbeit − noch weniger profitieren.
4. Wer hat, dem wird gegeben – Verteilungspolitik von unten nach oben
Zu den verteilungspolitischen GewinnerInnen der neuen Budgetpolitik zählen vor allem Unternehmen, Vermögende und BesserverdienerInnen.
Für Unternehmen wurde für 2020 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne bzw. eine Senkung des allgemeinen Satzes angekündigt, die je nach Ausgestaltung mehrere Milliarden Euro kosten würde. Für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Tourismus von 13 auf zehn Prozent werden 120 Mio. Euro aufgewendet. Angesichts immer neuer Nächtigungsrekorde und steigender Preise sind vor allem beträchtliche Gewinnsteigerungen der Hoteliers zu erwarten. Die Deckelung von Strafen für Unternehmen, die Sozialbetrug begehen – indem sie etwa ihre MitarbeiterInnen nicht bei der Sozialversicherung anmelden –, auf maximal 855 Euro (bislang 50.000 Euro) begünstigt vor allem große Unternehmen, die sich nicht an Gesetze halten.
Seitens der Regierung wurde der Familienbonus – eine Lohnsteuersenkung von maximal 1.500 Euro pro Jahr pro Kind – als wichtigste Steuermaßnahme platziert. Dieser führt ab 2020 zu budgetierten Mindereinnahmen von rund 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro. Aufgrund der progressiven Struktur der Lohnsteuer profitieren BesserverdienerInnen überproportional und über drei Viertel der Steuerersparnis kommt Männern zugute. Eine weitere Senkung der Lohnsteuer ist für 2020 angekündigt.
Vermögende profitieren von den Regierungsplänen in mehrfacher Hinsicht: Erstens wird die Grunderwerbsteuer für den mittelbaren Immobilienbesitz – wenn etwa dieser über Holdingkonstrukte gehalten wird – de facto abgeschafft. Zweitens wird die Steuerbetrugsbekämpfung nicht ernsthaft verfolgt. Auf EU-Ebene unterläuft der Finanzminister die Bemühungen der EU zur Veröffentlichung der Verteilung der Erträge, Steuern und Geschäftstätigkeit multinationaler Konzerne. Drittens werden vermögensbezogene Abgaben kategorisch abgelehnt, obwohl diese kaum einen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen leisten.
Budgetpolitik bedeutet, Prioritäten zu setzen
Statt Reforminszenierung und Steuergeschenke an Unternehmen und Vermögende zu verteilen, müsste der Konjunkturaufschwung genutzt werden, um Menschen in Beschäftigung zu bringen, den Sozialstaat in den Bereichen Pflege, Bildung und Gesundheit auszubauen, mehr Investitionen für leistbares Wohnen und eine nachhaltige (Verkehrs-)Infrastruktur zu tätigen. Für eine gerechte Finanzierung müssen Steuerschlupflöcher für Konzerne endlich geschlossen werden und vermögensbezogene Abgaben gestärkt werden.