Verpasste Chancen: halbes Budget für Ganztagsschulen

13. April 2018

Die Regierung stellt Österreich in Fragen der Kinderbetreuung ins Abseits. Durch die Streckung der Mittel für den Anschub ganztägiger Schulformen stehen jährlich nun weniger Mittel zur Verfügung. Damit werden bildungspolitisch wie wirtschaftspolitisch viele Chancen vergeben: Mehr ganztägige Schulformen hätten bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ganzheitlichere Kinderbildung, ein direktes wie indirektes Beschäftigungspotenzial sowie Staatseinnahmen bedeutet. Aber auch ein Ausbau der Qualität der ganztägigen schulischen Betreuung bleibt vorerst außen vor.

Ganztägige Schulformen erfüllen idealerweise zwei wesentliche Funktionen: Sie ermöglichen echte Vereinbarkeit für berufstätige Eltern und eine Kinderbildung, die umfangreicher ist als jene der Lehrpläne. Kurz: Sie stellen Bildungssicherheit und Betreuungssicherheit her.

Ausbau ganztägiger Schulformen: bisherige Finanzierung und Budgetpläne

Um den Ausbau ganztägiger Schulformen zu forcieren, wurden mittels 15a Vereinbarungen ab 2014 bis 2016 jährlich 80 Millionen Euro und von 2016 bis 2018 jährlich 160 Millionen Euro für die Länder zum Ausbau der ganztägigen Schulform zur Verfügung gestellt. Diese finanziellen Mittel dienen dem Ausbau der Infrastruktur sowie der Finanzierung von Personal (FreizeitpädagogInnen) und der Übernahme von LehrerInnenkosten im Ausmaß von fünf Stunden pro Gruppe/Klasse. Im Jahr 2016 wurden weitere 750 Millionen Euro im Rahmen eines Bildungsinvestitionsgesetzes bis 2025 in Aussicht gestellt (500 Millionen als fixer und 250 Millionen als flexibler Anteil). Die aus der Bankenabgabe stammenden finanziellen Mittel sollten vor allem nach dem Auslaufen der 15a Vereinbarungen den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen finanzieren und sicherstellen.

Mit diesen Maßnahmen wurde ein Teil der Kosten für die Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Schulformen vom Bund finanziert. Die Schulerhalter (Gemeinden) verpflichteten sich im Gegenzug, diese Plätze darüber hinaus zu erhalten. Ziel war es, die Quote der SchülerInnen in ganztägigen Schulformen bis 2025 auf 40 Prozent zu heben. Bis zum Ende der Ausbauoffensive sollte für jedes Kind eine ganztägige Schule im Umkreis von maximal 20 Kilometern zum Wohnort zur Verfügung stehen. Zwischen 2014 und 2017 haben sich die Plätze für Kinder in ganztägigen Schulformen um rund 15.000 auf insgesamt rund 155.000 erhöht. Die Quote ganztägiger Schulformen lag damit im letzten Jahr bei 23 Prozent (BMBWF, tlw. eigene Berechnungen).

Streckung der finanziellen Mittel bis 2032

Bereits in den Budgetunterlagen zum Bundesvoranschlag ist festgehalten, dass die Mittel für den Ausbau der ganztägigen Schulform für 2019 auf 32,5 Millionen Euro halbiert werden. Nun wurde jedoch eine Änderung des Bildungsinvestitionsgesetzes im Budgetbegleitgesetz eingefügt. Diese Änderung sieht die Streckung der gesamten finanziellen Mittel bis 2032 vor.

201420152016201720182019202020212022202320242025
Art. 15a B-VG alt8080808080
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Durch die Streckung der Auszahlung der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz, wie sie in der geänderten Form des Budgetbegleitgesetzes eingebracht wurde, werden die Mittel für den Ausbau der Ganztagsschulen in den kommenden Jahren halbiert. Allein in Wien werden somit rund 29 Millionen Euro fehlen, was angesichts der stark ansteigenden SchülerInnenzahlen fatal ist. Insgesamt wird mit der Streckung der Gesamtmittel das Ziel, für 40 Prozent aller SchülerInnen ganztägige Schulformen anzubieten, erst sieben Jahre später erreicht, als bisher geplant.

Schwacher Ausbau der Kinderbetreuung

Während die Vorhaben im Bereich der ganztägigen Schulformen bereits auf dem Tisch liegen, ist aktuell noch offen, inwiefern der Bund die Länder und Gemeinden weiterhin beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen wird. Haben die Länder in diesem Jahr nämlich noch über 50 Millionen Euro vom Bund über 15a Vereinbarungen zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen erhalten, so ist für 2019 dafür nichts budgetiert. Laut APA-Anfragen sollen etwaige zusätzliche Finanzierungen bis Sommer 2018 neu verhandelt werden.

Planungssicherheit für Schulträger

Gemeinden und Schulträger, die die Verantwortung für ganztägige Schulformen übernehmen, brauchen aber Planungssicherheit und Unterstützung. In einer Befragung gaben seinerzeit drei von vier BürgermeisterInnen an, die zusätzlichen Gesamtkosten für Personal und Umbau in ihrem Budget nicht abdecken zu können (vgl. Lachmayr 2005). Gerade die kurzfristige Abänderung des Bildungsinvestitionsgesetzes sowie die vage Aussicht auf eine 15a Vereinbarung zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen bringt massive Unsicherheit für die Schulträger. Insbesondere Gemeinden mit kleineren Budgets werden vermutlich vorerst keine Investitionen in ganztägige Schulen oder Kinderbetreuung tätigen.

Folgekosten durch Sparen in der Bildung und Kinderbetreuung

Die Folgekosten der Einsparung sind enorm. Wer bei der Bildung spart, zahlt dies im Gesundheits- und Sozialbereich in den Folgejahrzehnten zurück. Vielmehr sind Investitionen, die Betreuungssicherheit herstellen, mitunter sogar kostenneutral. Mehrfach konnte bereits gezeigt werden, dass durch die Schaffung von ganztägigen Schulformen und weiteren Kinderbetreuungsplätzen zusätzliches Arbeitskräftepotenzial freigesetzt wird.

Zum einen können Eltern, häufig Frauen, von ihrer Teilzeitbeschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung wechseln. Zum anderen werden in den ganztägigen Schulformen selbst Arbeitsplätze, etwa für FreizeitpädagogInnen, geschaffen.

Beschäftigungspotenzial und Wirtschaftsfaktor Ganztagsschule

Mit dem Ausbau von ganztägigen Schulen sowie Kinderbetreuungsplätzen geht direkt und indirekt auch ein hohes Beschäftigungspotenzial einher. So zeigen AK-Berechnungen für die Investitionen ab 2014, dass durch die Schaffung von 15.000 neuen Betreuungsplätzen in der schulischen Tagesbetreuung etwa 1.000 neue Betreuungsgruppen in den Schulen entstehen. Unter der Annahme eines zusätzlichen Personalbedarfs von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) pro Gruppe (0,4 VZÄ PädagogInnen und 0,1 VZÄ Hilfskraft) sowie unter der Annahme, dass diese Personen teilzeitbeschäftigt werden, ergibt sich ein direkter Beschäftigungseffekt von 1.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen).

Darüber hinaus kann die Frauenerwerbstätigkeit in der Gruppe von Frauen mit Kindern im Volksschulalter gesteigert werden, was wieder zu indirekten Beschäftigungseffekten führt. Je nach Berechnungsszenario kann durch die Schaffung von 15.000 neuen Plätzen schulischer Tagesbetreuung zwischen 900 und 1.500 Frauen eine reale Chance auf eine bessere Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden (Kremzar 2014).

Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen sind enorme Mehreinnahmen des Staates verbunden, denn jede und jeder der neuen Beschäftigten zahlt Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Je nach Optimismus und Pessimismus in den Grundannahmen amortisieren sich die Investitionsausgaben des Bundes für den Ausbau ganztägiger Schulformen bereits nach drei bis fünf Jahren. Zusätzlich muss der Staat aufgrund der höheren Beschäftigung weniger Arbeitslosenversicherung ausschütten und weniger Sozialleistungen tätigen. Entscheidend wäre hier ein entsprechender Rückfluss aus der Einnahmensteigerung an die Gemeinden als Schulerhalter, um wiederum positive Anreize für Investitionen zu setzen. Kurzum, der Ausbau ganztägiger Schulformen ist ein wesentlicher Beschäftigungs- und Wachstumsimpuls.

Qualitätsoffensive statt Sparpolitik

Nachdem in den letzten Jahren der Schwerpunkt auf den quantitativen Ausbau gelegt wurde, sollte nun neben dem weiteren Ausbau der Fokus auch auf ein qualitätsvolles Angebot zur umfassenden Kinderbildung an den Standorten gelegt werden. An etlichen Standorten wird bereits eine hohe Qualität gelebt, an anderen braucht es eine Begleitung in der Weiterentwicklung und dafür auch Ressourcen.

Der Ausbau ganztägiger Schulformen sollte keinesfalls gestoppt oder verzögert werden, dies wäre bildungspolitisch wie wirtschaftspolitisch fatal.