Vor Kurzem haben wir uns am A&W-Blog mit der Frage „Wer finanziert eigentlich den Sozialstaat?“ beschäftigt. Dabei zeigte sich, dass die Steuer- und Abgabenbelastung für alle Einkommensgruppen relativ einheitlich bei rund 45 Prozent des Einkommens liegt – die Finanzierung des Sozialstaats also breit gestreut ist. Dieses Ergebnis hat unter manchen LeserInnen für Diskussionen gesorgt.
Einige machten die durchaus berechtigte Anmerkung, dass nicht die relativen individuellen Beträge relevant wären, sondern die Zusammensetzung des absoluten Mittelaufkommens. An der Grundaussage ändert das allerdings wenig: Der Sozialstaat wird erst durch die Beiträge aller ermöglicht.
Ein Blick auf die öffentlichen Einnahmen
Der überwiegende Teil öffentlicher Leistungen wird über Steuern und Abgaben finanziert – im Jahr 2016 in Summe 151,4 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind Leistungserlöse (z. B. Wasserversorgung und Wasserentsorgung oder Müllabfuhr) und Einkommen aus öffentlichem Vermögen mit zusammen rund einem Zehntel der Gesamteinnahmen relevant.
Zerlegt man den Steuer- und Abgabenkuchen in seine Einzelteile, lassen sich drei große Subgruppen bilden:
Den größten Brocken, mit rund 80 Mrd. Euro, bilden die Steuern und Abgaben auf Arbeitnehmerentgelte. Darunter fallen die Lohnsteuer (25,4 Mrd. Euro), die Lohnsummensteuern (9,4 Mrd. Euro) und die Dienstgeber- sowie die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (45,1 Mrd. Euro).
Den zweitgrößten Block bilden mit 42,2 Mrd. Euro die sogenannten Verbrauchssteuern, die von allen gezahlt werden, egal ob bzw. wie sie beschäftigt sind. Den Löwenanteil davon bildet die Umsatzsteuer (27,3 Mrd. Euro), dazu kommen weitere Verbrauchssteuern wie Mineralölsteuer oder Versicherungssteuer und motorbezogene Versicherungssteuer. Diese belaufen sich in Summe auf weitere 7,4 Mrd. Euro.
Den kleinsten Block bilden die Abgaben auf Kapitaleinkünfte, Gewinne und Vermögen. Diese belaufen sich insgesamt auf 22,3 Mrd. Euro. Darunter fallen vor allem die veranlagte Einkommenssteuer (4,9 Mrd. Euro), die Kapitalertragssteuer (2,4 Mrd. Euro), die Körperschaftssteuer (7,8 Mrd. Euro), die SV-Beiträge für Selbstständige (3,3 Mrd. Euro) und die Vermögenssteuern (2,9 Mrd. Euro, insbesondere Grund- und Grunderwerbssteuer mit zusammen 1,8 Mrd. Euro).