Eigentümerstruktur in der Strombranche: Wer profitiert, wer verliert?

15. Dezember 2014

22 Milliarden Euro Förderungen erhielten Ökostrombetreiber im Jahr 2014 in Deutschland. 1,2 Milliarden Euro werden die Aufwendungen der Ökostromförderung für 2015 in Österreich betragen. Der Löwenanteil, nämlich über 960 Mio Euro fließen in die Vergütung für den erzeugten Ökostrom. Bezahlt werden diese Förderungen zähneknirschend von den StromkonsumentInnen. In Deutschland wird ein durchschnittlicher Haushalt jährlich mit 260 Euro belastet. In Österreich sind die Kosten geringer, aber die Tendenz ist steigend. Sie werden 2015 für einen durchschnittlichen Haushalt 103 € (inkl MwSt) betragen.

Doch wer bekommt dieses Geld, wer nascht von diesem enormen Förderkuchen? Und wie wirken sich die Förderungen auf andere MarktteilnehmerInnen aus?

Ökostrom in Deutschland: Aus privat wird privatwirtschaftlich

Über die EigentümerInnenstruktur der Ökostromanlagen gibt es in Deutschland kaum und in Österreich überhaupt keine veröffentlichten Studien oder Analysen. Die einzig vorliegende Studie für Deutschland „Marktakteure Erneuerbare-Energie-Anlagen in der Stromerzeugung“ wurde 2011 von trend:research durchgeführt und 2013 aktualisiert. Die Studie unterscheidet die EigentümerInnen nach Akteursgruppen. Dies ermöglicht einerseits einen raschen Überblick, bedeutet gleichzeitig aber auch eine starke Einschränkung: So können zwar Aussagen darüber getroffen werden, wie groß der Anteil von Privatpersonen an der installierten Leistung Erneuerbarer Energie ist. Wie viele Privatpersonen und in welchem Ausmaß diese Anlagen besitzen, kann jedoch nicht beurteilt werden.

Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass Privatpersonen als EigentümerInnengruppen einen großen Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energie in Deutschland haben. Ihr Anteil ist bis 2010 auf knapp 40% der installierten Leistung aus Ökostromanlagen gestiegen, 2012 jedoch auf rund 35% zurückgegangen. Vor allem im Bereich der on-shore-Windkraft und bei Photovoltaik (PV) ist die Beteiligung Privater mit 48% bzw 31% groß. An die Stelle von Privatpersonen traten in den letzten Jahren jedoch vermehrt Gewerbe- und Industriebetriebe, welche ebenfalls stark im Bereich Windkraft und Photovoltaik aktiv sind. Ihr Anteil hat von 2010 auf 2012 in Summe um mehr als 5 Prozentpunkte auf nunmehr 14,4% zugenommen. Ebenfalls gestiegen ist die Beteiligung von Fonds und Banken, die vor allem mit Solarparks in den Markt drangen. Sie hielten 2012 rund 12,5% der installierten Leistung. Zwei Drittel der Leistung aus Biogasanlagen entfallen auf LandwirtInnen. Mit rund einem Sechstel der installierten Leistung spielen sie aber auch im PV-Bereich eine wichtige Rolle. In Summe entfielen auf sie 2012 11,2% der installierten Ökostromleistung. Der Anteil konventioneller Energieversorgungsunternehmen (EVU) betrug 2012 rund 9,7% (ohne Pumpspeicherkraftwerke). Mit dem massiven Zubau von off-shore-Windenergie in der Nordsee wird sich auch die EigentümerInnenstruktur bei Ökostromanlagen in Deutschland in den kommenden Jahren verschieben. Die künftige Entwicklung ist nur schwer prognostizierbar, es zeigt sich aber, dass derzeit ausschließlich Banken/Fonds, Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Projektierungsunternehmen in diesem Bereich aktiv sind. Mit einer weiteren Verschiebung der EigentümerInnenstruktur von Privatpersonen zu Banken/Fonds, Projektierern und EVUs ist daher zu rechnen.

Starke Konzentration des Windenergiemarktes in Österreich

Über die EigentümerInnenstruktur der Ökostromanlagen in Österreich liegen keinerlei Daten vor. Im Zuge von eigenen Recherchen[i] sowie mit den vom BMVIT geförderten „Berichten aus Energie- und Umweltforschung 26/2014“ können zumindest Aussagen über die EigentümerInnenstruktur im Bereich Windkraft getätigt werden.

Betrachtet man die EigentümerInnenstruktur im Bereich Windkraft in Österreich, so wird rasch deutlich, dass nur eine kleine Anzahl von Unternehmen den Markt dominiert. Knapp 90% der installierten Leistung entfallen auf nur 10 Unternehmen. Allein drei AkteurInnen, die Energie Burgenland (22%), die Püspök Gruppe (13%) und die EVN (12%), halten zusammen beinahe die Hälfte der gesamten installierten Windkraftleistung.

Neben den Unternehmen als Rechtsform stellt sich aber natürlich auch die Frage, wer hinter diesen steht. Handelt es sich dabei um öffentliche EigentümerInnen oder um große Privatunternehmen? Wenn ja, sind diese im Familienbesitz bzw im Besitz von kleinen Aktionärsgruppen? Oder sind die Unternehmensanteile breit gestreut? Und wenn ja, kann man von einer Art BürgerInnenbeteiligung sprechen, oder handelt es sich schlicht um Aktienstreubesitz ohne Bezug zur lokalen Bevölkerung?

Marktanteile bei Windenergieanalagen nach EigentümerInnenstruktur in Österreich, gemessen in installierter Leistung, in %, für das Jahr 2013:

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 Quelle: Berichte aus Energie- und Umweltforschung 26/2014, S 174;

eigene Recherchen; eigene Darstellung

Tatsächlich zeigt sich, dass sich mehr als ein Drittel (37%) der installierten Windkraftanlagen im Eigentum von Unternehmen befindet, die wiederum mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen (Energie Burgenland, EVN, Verbund und Wien Energie). Ein weiteres Drittel (33%) entfällt auf – meist sehr große – Unternehmen, die sich in Familienbesitz oder in der Hand einer sehr kleinen Personengruppe befinden (Püspök-Gruppe, ImWind, Ökoenergie-Gruppe). Rund 7% entfallen auf Banken/Fonds, wobei sich diese Eigentümergruppe nur aus Unternehmen im Eigentum der Raiffeisen-Banken-Gruppe zusammensetzt, welche sich nun aus diesem Bereich zurückzieht. Rund 17% der installierten Windkraftleistung befindet sich hingegen im Eigentum von Unternehmen mit vielen EigentümerInnen. Beispiele hierfür sind die WEB Windenergie (über 3.600 AktionärInnen mit jeweils einem Anteil von unter 4%) oder die Windkraft Simonsfeld mit 287 AktionärInnen. Für rund 6% der installierten Leistung wurde keine Auswertung vorgenommen bzw war dies nicht möglich.

Unternehmen im öffentlichen Eigentum haben in Österreich damit einen deutlich höheren Anteil an der installierten Windkraft als in Deutschland. Gleichzeitig spielen Fonds/Banken und Projektierunternehmen als EigentümerInnen von Windkraftanlagen in Österreich eine deutlich weniger wichtige Rolle.

Marktverwerfungen

Der rasche Ausbau Erneuerbarer Energie in Deutschland hat in den vergangenen Jahren zu einem starken Zuwachs des Stromangebotes geführt. Der Brutto-Stromverbrauch hat gleichzeitig nicht zugenommen, sondern stagniert bzw nimmt sogar leicht ab. Das führt in der Rangfolge (Merit Order) der Strombörse dazu, dass die bisher preissetzenden Gaskraftwerke (Grenzpreis) zunehmend aus dem Markt gedrängt werden und die nächstgünstigste Kraftwerkstechnologie den Preis setzt – derzeit sind das aufgrund des extrem niedrigen CO2-Zertifikatepreises und des günstigen Kohlepreises die Kohlekraftwerke. Dies hat zu einem starken Rückgang des Strombörsenpreises geführt. Die Folge ist ein massiver Preisverfall des Stromgroßhandelspreises. Er ist seit 2011 um mehr als ein Drittel (-37% Grundlastpreis) und seit 2008 sogar um mehr als die Hälfte (-51%) zurückgegangen. Im September 2014 betrug der Preis für Grundlaststrom an der deutschen Strombörse damit 34,9 Euro pro MWh, 2011 waren es noch 51,1 Euro.

Strombörsepreis für Grund- & Spitzenlast in €/MWh:

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Quelle: Powersolution-Energiemarktinfo 10/11 2014, EEX; D 2014 bis inkl. September

Aufgrund von Einspeisevorrang und fixen Einspeisetarifen haben die Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlagen nur ein (wetter- bzw ressourcenabhängiges) Mengenrisiko, aber kein unternehmerisches Risiko in Bezug auf Nachfrage-, Wettbewerbs- und Preisentwicklung. Der Strombörsepreis spielt für sie daher de facto keine Rolle.[ii] Für konventionelle Kraftwerke gilt dies nicht, sie vermarkten ihren Strom über die Börse bzw zu „börsenahen“ Preisen. Insbesondere Gaskraftwerke (inkl Kraft-Wärme-Kopplung, also hocheffiziente Gaskraftwerke mit Fernwärmeauskopplung) sind daher nicht mehr wirtschaftlich betreibbar.

Milliarden Wertvernichtung bei öffentlichem Eigentum

Durch die oben beschriebenen Probleme der Gaskraftwerke geraten in erster Linie konventionelle Stromerzeugungsunternehmen in die wirtschaftliche Bredouille. In Deutschland ist die Stromerzeugung von den so genannten „Großen Vier“ dominiert. Die EnBW AG, die E.ON S.E., die RWE AG und die Vattenfall Europe AG sind gemeinsam für rund 80% der deutschen Stromerzeugung verantwortlich. Vattenfall steht zu 100% im Eigentum des schwedischen Staates. Die EnBW befindet sich nahezu zu 100% im öffentlichen Eigentum (Baden-Württemberg, Kommunen). Die RWE ist ungefähr zur Hälfte in öffentlicher, das heißt in kommunaler Hand, die E.ON befindet sich fast ausschließlich in Privatbesitz und wird dabei von institutionellen Anlegern dominiert.

In Österreich stellt sich die Situation anders dar: Hierzulande wird die Stromerzeugung durch öffentliche Unternehmen sichergestellt. Das öffentliche Mehrheitseigentum am Verbund und den jeweiligen Landesenergieunternehmen wird durch ein Verfassungsgesetz gewährleistet. Die Verwerfungen am Strommarkt treffen fast alle öffentlichen Stromerzeuger in Österreich, jedoch in unterschiedlicher Härte. Jene Erzeugungsunternehmen, die in ihrem Kraftwerksportfolio in erster Linie abgeschriebene Wasserkraftwerke aufweisen, sind weniger stark betroffen, als jene Unternehmen, die auf Gaskraftwerke gesetzt haben bzw setzen mussten (kombinierte Wärmeversorgung). AK-Recherchen haben ergeben, dass seit dem Jahr 2011 alleine bei den österreichischen Gaskraftwerken Wertberichtigungen in Höhe von rund 870 Millionen Euro vorgenommen werden mussten. Zusammen mit Wertberichtigungen bei den übrigen Kraftwerken (neuere Wasserkraftwerke, Kohlekraftwerke) verlor das öffentliche Kraftwerkseigentum somit rund eine Milliarde an Wert.

Bedrohte, aber notwendige Gas-Kraftwerke

Angesichts der Wertberichtigungen könnte man natürlich auch sagen: So what? Das waren Fehlinvestitionen der Energieunternehmen, die sie jetzt ausbügeln müssen! Ganz so einfach ist die Welt der Elektrizitätswirtschaft aber leider nicht. Mehr denn je braucht das Elektrizitätssystem nämlich flexible Kraftwerke, um die kurzfristigen Erzeugungsschwankungen durch Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Und derzeit sind Gaskraftwerke – neben (Pump)Speicherkraftwerken – die einzige Großtechnologie, die die notwendige Flexibilität zum Ausgleich kurzfristiger Lastschwankungen bietet. Darüber hinaus bilden Gaskraftwerke in einigen Regionen eine wichtige Stütze, falls es im Stromnetz zu regionalen oder lokalen Stabilitätsproblemen kommt. Das heißt, so lange keine alternativen Technologien zur Pufferspeicherung bzw zum Lastausgleich zur Verfügung stehen, sind die Elektrizitätssysteme auf die Mitwirkung von Gaskraftwerken angewiesen – ganz zu schweigen von den zahlreichen Fernwärme-KundInnen im städtischen Bereich.

Conclusio

Die Ökostromförderung ist nicht nur ein Instrument, um die Elektrizitätswirtschaft ökologisch nachhaltiger zu gestalten.  Gewollt oder ungewollt stellt sie auch ein Umverteilungsinstrument dar. Von den konventionellen Stromerzeugern zu den ÖkostromproduzentInnen, von der Masse der StromkonsumentInnen zu den „grünen“ StromproduzentInnen. Gleichzeitig wird öffentliches Eigentum systematisch entwertet.

Die Frage, wer die „grünen“ StromproduzentInnen tatsächlich sind, ist bislang nicht abschließend geklärt. Angesichts der notwendigen Fördermittel und der Probleme im Stromsystem insgesamt sollte sie aber dringend beantwortet werden. Für die Zukunft muss verhindern werden, dass massiv Fördergelder eingesetzt werden, die bewirken, dass umweltfreundliche, hocheffiziente konventionelle Kraftwerke (Gas, Wasser) unter ruinösen Wettbewerbsdruck gesetzt und – durch letztendlich wettbewerbsverzerrende Beihilfen – aus dem Markt gedrängt werden. Schließlich bildet die Antwort auf die EigentümerInnenfrage die Grundlage dafür, dass die Wende in der Stromerzeugung nicht nur aus ökologischer Sicht nachhaltig ist, sondern auch aus ökonomischer und sozialer Perspektive dem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht wird.

[i] Liste der Windkraftanlagenbetreiber auf www.thewindpower.net, EigentümerInnen laut www.compass.at

[ii] Ihre Vergütung beträgt in Deutschland 2014 je nach Energieträger durchschnittlich 99 (Wasserkraft) bis 330 Euro/MWh (PV).

Dieser Beitrag erscheint demnächst in den wirtschaftspolitik-standpunkten 4/2014