Radikal oder symbolisch? Arbeitsmarktpolitik in Schwarz-blau

16. Januar 2019

Die österreichische Regierung spricht von „Arbeitsanreizen“, von „Durchschummlern“, von „Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein“ und von „Kopftuchverboten“. Mit dieser symbolischen Politik verschleiert sie den eingeleiteten radikalen Umbau in der Arbeitsmarktpolitik, der eine Entmachtung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen bedeutet.

Sowohl radikal als auch symbolisch

In dem kürzlich veröffentlichten Artikel gehen wir der Frage nach, ob es sich bei der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung um radikale Politikmaßnahmen oder um symbolische Politik handelt. Radikale Politikmaßnahmen definieren wir durch die tatsächliche Veränderung von bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Die Reformen unter Margaret Thatcher in Großbritannien galten ebenso als radikal wie die Hartz-Reformen in Deutschland, da in Folge die Verhandlungsmacht von ArbeitnehmerInnen geschwächt wurde. Im Folgenden argumentieren wir, dass sich die Arbeitsmarktpolitik der österreichischen Bundesregierung in diese Tradition einreiht. Festgehalten werden kann jedoch, dass die schwarz-blaue Arbeitsmarktpolitik sich nicht – wie angenommen –  als symbolisch oder radikal charakterisieren lässt, sondern häufig beides widerspiegelt. Zum Teil werden arbeitsmarktpolitische Reformen, die zweifellos als radikal zu bezeichnen sind, symbolisch strategisch aufbereitet. Mythen von zahllosen untätigen arbeitsunwilligen SozialschmarotzerInnen und DurchschummlerInnen, insbesondere von MigrantInnen und Langzeiterwerbslosen, scheinen hier besonders gut geeignet, den Abbau sozialer Sicherung, das Aufweichen arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen und gekürzte Budgets vorzubereiten, allesamt mit teils fatalen Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung.

Paradigmenwechsel im Jugendbereich

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hatte in Österreich lange Zeit hohe Priorität. Entsprechend wurde ein umfangreiches Auffangnetz entwickelt. Die schwarz-blaue Regierung verabschiedet sich von dieser Zielsetzung. Stattdessen soll die duale Lehrausbildung attraktiviert werden. Dabei werden die Erfolgsmodelle, die sich an sozial benachteiligte Jugendliche richten, abgebaut. Seit September 2018 beträgt die Ausbildungsbeihilfe für junge Erwachsene über 18 Jahre in einer überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) statt 753 Euro nur mehr 325,80 Euro. Auch die Beihilfen für über 18-Jährige in sogenannten „ausbildungsvorbereitenden“ Maßnahmen wird ab Juni 2019 von derzeit zwischen 17,99 und 25,60 Euro pro Tag auf 11,08 Euro pro Tag gesenkt. Anzunehmen ist, dass der Anreiz für junge Erwachsene ohne Ausbildung, eine Berufsausbildung einzuschlagen, unattraktiver bzw. kaum mehr leistbar wird. Angesichts des Umstands, dass 2/3 der arbeitslosen Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren sind, haben diese Maßnahmen weitreichende Auswirkungen.

Dieser Paradigmenwechsel erscheint radikal, da sämtliche Maßnahmen die Position und die Arbeitsmarktchancen von arbeitslosen Jugendlichen schwächen. Die Einschränkung des Ausbildungsangebots für Jugendliche bedeutet, dass Jugendliche trotz Ausbildungspflicht vermehrt entweder arbeitslos sein werden, Hilfstätigkeiten annehmen müssen oder Lehrausbildungen machen, die nicht ihren Eignungen entsprechen oder inakzeptable Arbeitsbedingungen mit sich bringen.

Kürzungen AMS-Förderbudget

Die Höhe des AMS-Budgets ist seit Amtsantritt der schwarz-blauen Regierung Kristallisationspunkt politischer Auseinandersetzungen. Im Jahr 2017 wurden für das AMS-Förderbudget noch 1,545 Mrd. Euro veranschlagt. Im Jahr 2018 wurde es auf 1,406 Mrd. Euro und 2019 auf 1,25 Mrd. Euro reduziert. Durch den Widerstand von Betroffenenorganisationen, Bildungsträgern, NGOs, Gewerkschaften und Arbeiterkammern konnten die angedachten Kürzungen auf 1,05 Mrd. Euro noch verhindert werden. Die Reduzierung des AMS-Budgets wird mit der rückläufigen Arbeitslosigkeit begründet. Dieses Argument ist falsch, da sie angesichts der prognostizierten Zahl der Arbeitsuchenden für 2019 zu einem tatsächlichen Absinken der arbeitsmarktpolitischen Investitionen pro Arbeitslosen führen werden. Die arbeitsmarktpolitischen Investitionen pro Arbeitsuchenden werden von 3750 Euro im Jahr 2017 auf 3354 Euro im Jahr 2019 sinken.

Kürzungen des arbeitsmarktpolitischen Budgets bedeuten einen Machtverlust in doppelter Hinsicht. Erstens erhalten benachteiligte Arbeitslose weniger Unterstützungsangebote, womit ihre Wiederintegrationschancen sinken und der Zielsetzung der Reduktion von Arbeitslosigkeit, weniger Rechnung getragen wird. Zweitens stellt sich die Frage, wohin die Budgetmittel aus der Arbeitsmarktpolitik wandern. Steuersenkungen für Unternehmen (z. B. die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Tourismus von 13 % auf 10 %) sind dann als budgetäre Machtverschiebung zu verstehen. Den Kürzungen im AMS-Budget kann somit ebenfalls eine gewisse Radikalität attestiert werden.

Abschaffung der Notstandshilfe

Als radikalster sozialpolitischer Umbau kann die geplante Abschaffung der Notstandshilfe gedeutet werden, da sie einen Systembruch darstellt. Mit der Abschaffung der Notstandshilfe wird das politische Ziel der gesellschaftlichen „Inklusion“ möglichst aller BürgerInnen über Bord geworfen. Derzeit sind sowohl das Arbeitslosengeld als auch die sich daran anschließende Notstandshilfe Versicherungsleistungen, deren Höhe von der vorangegangenen Beitragszahlung abhängt. Die Arbeitslosenversicherung garantiert vorhersehbare finanzielle Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit. Die Regierung kann mit dem euphemistischen Begriff der „Integration“ der Notstandshilfe in das „Arbeitslosengeld Neu“ nicht darüber hinwegtäuschen, dass arbeitslose Personen dadurch nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld aus der Sozialversicherung fallen, gewissermaßen aus der Versicherung „ausgesteuert“ und ins System der Mindestsicherung transferiert werden.

Ähnlich wie in Deutschland durch Hartz IV wäre mit einer deutlich höheren Armutsgefährdung sowie mit einer Verfestigung von Armut von längerfristig erwerbslosen Menschen und ihren Familien zu rechnen. Laut aktuellen Berechnungen des Europäische Zentrums für Wohlfahrtspolitik wären durch die Abschaffung der Notstandshilfe etwa 100.000 Menschen in Österreich zusätzlich armutsgefährdet. Zu erwarten ist ferner, dass der Druck auf arbeitslose Menschen steigt. In der Folge wird dies auf alle ArbeitnehmerInnen wirken und zu einer Schwächung der Verhandlungsmacht von ArbeitnehmerInnen und arbeitslosen Menschen am Arbeitsmarkt führen.

Neues Arbeitszeitgesetz

Mitte Juni 2018 wurde im Nationalrat von den Regierungsparteien ein Initiativantrag zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes eingebracht und trotz massiver Proteste binnen weniger Wochen zügig beschlossen. Durch den Initiativantrag entzog sich die Regierung den bisher üblichen Gesetzesbegutachtungen und schloss die Zivilgesellschaft aus dem legislativen Prozess aus.

Als radikalste Machtverschiebung weg von den ArbeitnehmerInnen erscheint hier die Ermöglichung des 12-Stunden-Tages und der 60-Stunden-Woche, ohne dass die Kollektivvertragsparteien oder Betriebsräte mitbestimmen können. Auch wenn gesetzlich die Ablehnung der Arbeitszeitverlängerung vorgesehen ist, findet ein mögliches, aktives Ablehnen durch den/die ArbeitnehmerIn in einer Machtasymmetrie statt. Es kann daher lediglich von einer „relativen Freiwilligkeit“ gesprochen werden. Über die individuelle Machtverschiebung hinaus sind diese Änderungen auch gesamtwirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch relevant. Die Anhebung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit wird in der Realität eine Verteilung des Arbeitsvolumens auf weniger Köpfe bedeuten, da die vorhandenen MitarbeiterInnen mehr Arbeitsstunden leisten. Die Arbeitsmarktnachfrage wird daher trotz guter Konjunktur gleichbleiben oder in einem geringeren Aumaß steigen als beim ursprünglichen Arbeitszeitgesetz. Dies wird die Arbeitslosigkeit kaum senken und schwächt die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen weiter.

Fazit

Die Arbeitsmarktpolitik der schwarz-blauen Regierung zeigt, dass radikale, neoliberale Veränderungen des Sozialstaates nun auch auf die Agenda der österreichischen Politik gelangt sind. Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes stehen gleichermaßen im Fokus, wie der Rückbau von konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Strukturen sowie die Reduzierung von monetären Transfers. All diese Bereiche sind miteinander verwoben und tragen zu einer Machtverschiebung in Richtung Unternehmen bei. In diesem Sinn geht es nicht „um weniger Staat“, sondern um einen Umbau des Sozialstaates zum Zweck der Umverteilung nach oben. Da die Kürzungen und Einschränkungen von Sozialleistungen in der Regel auch im Hinblick auf die nächsten Wahlen einer besonderen Begründung bedürfen, werden entsprechend der Ausrichtung der Regierung vermeintlich Schuldige, nämlich Ausländer, Flüchtlinge, Arbeitslose und „Durchschummler“ benannt, um den Um- und Rückbau sozialer und arbeitsrechtlicher Sicherung zu rechtfertigen und zu verschleiern.

 

Der vollständige Artikel ist nachzulesen in Stelzer-Orthofer, C., Tamesberger, D. (2018): Die arbeitsmarktpolitische Agenda der schwarz-blauen Regierung: Symbolische Politik oder radikaler Umbau? WISO 41 (3) 15-43.