In der aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes wird klargestellt, dass eine geringere Mindestsicherung für Asylberechtigte mit einem befristeten Aufenthaltsrecht rechtswidrig ist. Diese Menschen müssen die Sozialhilfe in gleicher Höhe erhalten wie österreichische Staatsbürger/-innen oder Asylberechtigte ohne befristeten Aufenthaltstitel. Somit wurde die von der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich urgierte Regelung als eindeutig rechtswidrig beurteilt. Damit verliert die Bundesregierung ihr Vorbild.
Rechtswidrige Regelung in Oberösterreich bereits seit Juli 2016 in Kraft
Seit Juli 2016 erhalten Asylberechtigte mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung (diese Befristung gilt laut Asylgesetz ab 15.11.2015) und subsidiär Schutzberechtigte in Oberösterreich im Rahmen der Mindestsicherung zur Deckung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs eine geringere Geldleistung. Diese beträgt für eine erwachsene Person rund 560 Euro monatlich. Dieser Betrag ist somit um rund 360 Euro niedriger als die Regelleistung für einen Alleinstehenden in der Höhe von 921,3 Euro pro Monat. Etwaiges Einkommen reduziert diesen geringen Betrag noch weiter. Generell können mit so wenig Mittel die monatlichen Ausgaben für Wohnen und Lebensunterhalt in keinster Weise als gesichert angesehen werden. Die betroffenen Menschen sind folglich mit extremer Armut konfrontiert.
Rund ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher/-innen sind Asylberechtigte
Betrachtet man die aktuelle Mindestsicherungsstatistik von Statistik Austria für Oberösterreich, so wird ersichtlich, dass rund 4.730 Personen bzw. ein Drittel aller Mindestsicherungsbezieher/-innen im Jahresdurchschnitt 2017 anerkannte Flüchtlinge sind. Das sind lediglich 0,3 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung. Österreichweit betrachtet ist diese Gruppe schon etwas größer. Sie umfasst rund 60.000 Personen, das sind rund 0,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Weniger als ein Prozent der Bevölkerung sind daher Asylberechtigte, die eine Leistung im Rahmen der Mindestsicherung erhalten haben.