Die Sozialversicherungspläne der Regierung: Entmachtung der versicherten ArbeitnehmerInnen und Schwächung regionaler Versorgungsstrukturen

20. September 2018

Die Bundesregierung plant, die neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse zusammenzulegen. Die an sich schwer zu erklärenden Unterschiede zwischen den Leistungen für ArbeitnehmerInnen und jenen für BeamtInnen, Selbstständige und andere Gruppen werden dabei nicht angetastet. Stattdessen gefährdet die Zentralisierung maßgeschneiderte regionale Lösungen auf der Basis eines breiten Dialogs. Zudem erhalten die ArbeitgeberInnen eine Blockademöglichkeit bei Entscheidungen, die die versicherten ArbeitnehmerInnen betreffen – ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltung.

Die Sozialministerin und der Finanzminister haben verschiedene Gesetzesentwürfe in Begutachtung (SV-OG und NV-ÜG, ZPFSG) geschickt, mit denen die Ankündigungen im Regierungsprogramm, die Anzahl der Sozialversicherungsträger zu senken und die Beitragsprüfung beim Finanzamt anzusiedeln, umgesetzt werden. Dabei sollen mit dem Argument, gleichen Beiträgen müssten gleiche Leistungen folgen, insbesondere die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengelegt werden. Dass damit im Hintergrund zahlreiche Machtverschiebungen stattfinden und vordergründig wenig bis gar nichts bei den PatientInnen ankommen wird und die Leistungen für die Unselbstständigen im Vergleich zu BeamtInnen, Selbstständigen usw. gerade nicht gleichgestellt werden, sei hier nur am Rande erwähnt.

Harmonisierung dort, wo sie nötig ist

Man stelle sich vor, die Bundesregierung würde ankündigen, die Bundesländer aufzulösen, denn die Länder hätten zu aufgeblähte Funktionärsstrukturen (= Landtage), viel zu große Verwaltungen (= Landesregierungen und BeamtInnenapparate) und würden ihre Einnahmen, die bundeseinheitlich bemessen werden (= Steuern aus dem Finanzausgleich), für völlig unterschiedliche Leistungen (= Straßenbau, Förderungen etc.) ausgeben. Der Aufschrei wäre nicht auszudenken. Und bei den Bundesländern sind die Unterschiede auch gut: Das alpine Salzburg hat nun einmal andere Prioritäten als der urbane Ballungsraum Wien.

Doch bei den Sozialversicherungen wird mit anderem Maß gemessen. Im gegenwärtigen System der Gebietskrankenkassen war die ganz zentrale Leistung, die ärztliche Versorgung, für die Versicherten in der jüngeren Vergangenheit immer harmonisiert: E-Card bei den VertragsärztInnen vorweisen, Sachleistung bekommen, erledigt. Ich habe in vielen Jahren des KundInnenservice nie erlebt, dass ein dringend benötigtes Medikament nicht bezahlt wurde. Diese Versorgungssicherheit ist unerreicht – und auch gefährdet. Auch die Bemessung des Krankengelds ist seit langem gleich geregelt. Die – völlig unnötigen – Unterschiede zu den Leistungen, die die Unselbstständigen erhalten, bestehen im Vergleich zu den Leistungen der BeamtInnen, Selbstständigen usw. Doch diese Unterschiede beseitigt die Regierung nicht, sie zementiert sie vielmehr ein.

Nutzen der Reform

Doch was bringt die Reform dann? Sie zentralisiert durch Ansiedlung des Entscheidungsgremiums in Wien und sie gibt der ArbeitgeberInnenseite bei der Versicherung der ArbeitnehmerInnen eine Blockademöglichkeit. Waren bisher ArbeitnehmerInnen zu vier Fünfteln im Vorstand vertreten, so sinkt die Anzahl deren VertreterInnen im Verwaltungsrat drastisch auf die Hälfte. Entscheidungen werden bekanntlich mit Mehrheit getroffen, das heißt die Hälfte plus eine Stimme. In Zukunft können also die dort nicht versicherten ArbeitgeberInnen entscheiden, wo neue ÄrztInnen Verträge erhalten, neue Versorgungseinrichtungen entstehen oder in welche Richtung sich die Serviceleistungen entwickeln. Die bisherigen Stärken des Systems, nämlich Versichertennähe und Selbstverwaltung, werden damit konsequent beseitigt. Ein bisschen schwerer fassbar wird die Konsequenz bei Gesundheitsleistungen. Die Frage, ob ein Computertomograph, ein Gerät zur modernen Diagnostik, angeschafft und verwendet werden darf oder eben nicht, liegt aber dann genau in der Entscheidungsgewalt von Personen, die nicht dort versichert sind – und nicht mehr in der Entscheidungskraft der Versichertengemeinschaft selbst. Wie würden Sie reagieren, wenn Ihnen jemand vorschreibt, wie Sie Ihr Geld ausgeben dürfen? Stellen Sie sich beispielsweise vor, Ihre Firma würde Ihnen vorschreiben, ob und wann Sie ein neues Auto kaufen dürfen. Das wird jeder vernünftige Mensch ablehnen.

Einen Anschlag auf die Struktur der Sozialversicherung in dieser Tragweite gab es mit der Errichtung des autoritären und faschistischen Regimes durch den konservativen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, der seinerzeit bereits das Konzept der „Parität“ einzuführen versuchte. Selbstverständlich handelt die österreichische Bundesregierung als demokratisch legitimiertes Organ der Vollziehung, sie ist definitiv kein oppressives Unrechtsregime. Doch die Wirkungen des Gesetzesentwurfs sind gewaltig. Die wesentliche Stärke des Sozialversicherungssystems ist sein breiter Dialog. Versicherte, ÄrztInnen, Gebietskörperschaften – sie alle finden sich in den Diskussionen wieder, letztendlich werden für jeden Standort maßgeschneiderte Entscheidungen getroffen. Dass Diskussionen von manchen als mühsam empfunden werden und dass das Heil in der schnellen, autoritären Entscheidung gesucht wird, schafft scheinbare Effizienz. Die Akzeptanz sinkt massiv, der soziale Frieden schwindet. Ein wesentlicher Faktor für die lokale Wirtschaft (Arbeitsplätze bei ÄrztInnen, öffentliche Beschaffung usw.) wackelt mit der Zentralisierung in Wien. Die Versorgungssicherheit könnte durch deutlich längere Entscheidungsläufe gefährdet werden, denn ein Antrag aus dem Waldviertel hängt dann im selben Entscheidungsgremium wie einer aus Feldkirch.

Fazit

Die langfristigen Konsequenzen der angedrohten Einschmelzung unserer bunten SV-Trägerlandschaft in einen riesen Monster-Träger sind unabsehbar. Klar ist aber schon heute: Ein starker Erfolgsfaktor für Standort, Betriebe und ArbeitnehmerInnen ist im Begriff, für immer zerstört zu werden. Kein/e Versicherte/r wird gesund, wenn die Logos von Ministerien oder Krankenkassen einheitlich gestaltet werden. Selbstbestimmung, das heißt eigenverantwortliche Entscheidung über den Einsatz der Beiträge, kleine, regionale Versorgungseinheiten und der kontinuierliche Dialog mit Bundesländern, ÄrztInnen und GesundheitsdienstleisterInnen sind der Schlüssel zum Erfolg.