Selbstverwaltung ist zu 90 % ehrenamtlich – Regierung will teure ManagerInnen statt VersichertenvertreterInnen!

24. Mai 2018

Engagierte, regionale, gewählte Personen leiten zurzeit zum Wohle der Versicherten unserer Sozialversicherungen. Die Bundesregierung will diese Strukturen massiv zurückdrängen. Künftig könnten hoch bezahlte, nicht demokratisch legitimierte ManagerInnen und WirtschaftsvertreterInnen entscheiden.

FunktionärInnen-Debatte ist Vernebelungs-Trick

Die Bundesregierung will die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung massiv zurückdrängen. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Sozialversicherung von VertreterInnen der Versicherten und BeitragszahlerInnen geführt wird. Sie werden demokratisch bestellt. Die ArbeitnehmervertreterInnen werden im Wesentlichen anhand des AK-Wahlergebnisses und die ArbeitgebervertreterInnen anhand des WKO-Wahlergebnisses zusammengesetzt. Die Ministerien bzw. RegierungsvertreterInnen haben eine Aufsichts- und Kontrollfunktion, können in der Sozialversicherung aber keine Weisungen erteilen. In der Sozialversicherung werden täglich viele für die Menschen in Österreich wichtige Entscheidungen getroffen. Diese reichen von der Organisation der ärztlichen Versorgung oder dem Kauf von Medikamenten bis hin zum Betrieb von Gesundheitszentren, Zahnambulatorien, Rehabilitationszentren und Unfallspitälern. Derzeit sind es die VertreterInnen der Versicherten, die dafür verantwortlich sind. Die Regierung will diese nun massiv zurückdrängen und entmachten und ArbeitgebervertreterInnen massiv aufwerten. Wenn die Versicherten mit ihren VertreterInnen nicht mehr entscheiden können, dann könnten Einrichtungen an private Betreiber übergeben werden und könnte ein Sektor, der derzeit nicht gewinnorientiert, sondern gemeinwohlorientiert arbeitet, privatisiert werden. Das geht nur, wenn die Versicherten im eigenen Träger nicht mehr entscheiden können. Um die Zurückdrängung der VertreterInnen der Versicherten begründen zu können, wird nun behauptet, dass es in der Sozialversicherung über 1.000 bezahlte FunktionärInnen gebe. Es steht die Unterstellung im Raum, dass es keine 1.000 gut bezahlten FunktionärInnen brauche und dass diese die Reform nur ablehnen, weil sie ihre Privilegien verteidigen wollen. Die Regierung verwendet für die Umfärbung den Stehsatz, sie spare bei den FunktionärInnen und in der Verwaltung. Das ist eine gut konstruierte Geschichte. Sie scheitert nicht an der Inszenierung, sondern an der Realität.

Die meisten arbeiten ehrenamtlich

In der Selbstverwaltung sind in etwa 90 % ehrenamtliche FunktionärInnen tätig, die keinerlei Funktionsgebühren erhalten. 90 % der 1.000 VersichertenvertreterInnen bekommen lediglich pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Damit kann man seriöserweise keine ernsthaften Beträge einsparen. Im Gegenteil, der Plan ist, dass ehrenamtliche VersichertenvertreterInnen durch teure ManagerInnen ersetzt werden sollen. Um die Beträge, die man derzeit in der Sozialversicherung für Funktionen erhält, bekommt man jedenfalls keine ManagerInnen. Der Einfluss der gewählten VertreterInnen wird zurückgedrängt, damit die Regierung Personen ihres Vertrauens in gut bezahlte Positionen bringen kann.

Die Unterstellung, dass es über 1.000 bezahlten FunktionärInnen gebe, ist auch deswegen dreist, weil die Regierung weiß, dass das gar nicht möglich ist. Die Funktionsgebühren und Sitzungsgelder sind gesetzlich limitiert und werden jährlich in einer Verordnung festgelegt. Es werden hier also wider besseres Wissen Unterstellungen verbreitet, die von den eigentlichen Zielen der Sozialversicherungsreform ablenken sollen. 90 % der VertreterInnen bekommen ein Sitzungsgeld von 42 Euro und tragen dafür eine hohe Verantwortung. Hier gibt es keine hochdotierten Posten zu vergeben.

Der größte Betrag, den die höchsten VertreterInnen, wie die Obleute in der Sozialversicherung, erhalten, liegt heuer bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro brutto (14 x jährlich). Pro SV-Träger gibt es maximal fünf FunktionärInnen mit einer Funktionsgebühr. Und die maximale Gebühr bekommt pro Träger genau eine Person. Der Gesamtaufwand der Selbstverwaltung entspricht einem Aufwand von knapp 0,4 Euro pro Versichertem – pro Jahr wohlgemerkt.

Beispiel WGKK: In der Wiener Gebietskrankenkasse gibt es insgesamt 55 FunktionärInnen, von diesen gibt es für fünf eine Funktionsgebühr. 90 % bekommen ein Sitzungsgeld als pauschalierten Kostenersatz.

Der Aufwand der Selbstverwaltung der WGKK (Obfrau, 2 Stellvertreter, Kontrollversammlung, Generalversammlung und Vorstand) belief sich im Jahr 2016 auf rund 140.000 Euro. Die Aufsichtsgebühr durch einen Vertreter des Ministeriums lag bei rund 125.000 Euro. Die Aufsicht durch einen Vertreter des Ministeriums kostet fast so viel wie die Selbstverwaltung, die die Krankenkasse führt. Die WGKK ist ein Unternehmen, das über 3 Mrd. Euro umsetzt.

Auch ein anderer Vergleich ist ganz anschaulich: Die ganze Selbstverwaltung der WGKK kostet so viel wie 1,15 ParlamentarierInnen (2017 rund 122.000 Euro). In der Pensionsversicherung liegt die Aufsichtsgebühr an das BMASGK 2017 bei rund 1,4 Mio. Euro und damit um mehr als das 2,5-Fache über den Kosten der Selbstverwaltung von rund 549.000 Euro.

Vergleich mit dem privaten Sektor

Vergleicht man die Bezüge von Selbstverwaltungsmitgliedern mit Vorständen oder auch Aufsichtsräten in anderen Unternehmen aus dem privaten Sektor, erkennt man, wo die SpitzenverdienerInnen zu finden sind. Die Vorstandsvergütung in den privaten ATX-Unternehmen lag 2016 pro Kopf bei  1,538 Mio Euro (laut AK,  Vorstandsvergütung in den ATX-Unternehmen. Hintergrund, Entwicklung und Trends 2016).

Der Gesamtvorstand von privaten Versicherungen wird weitaus höher bezahlt als Selbstverwaltungsmitglieder in der Sozialversicherung. Die Kosten für den Vorstand belaufen sich etwa in der VIG oder Uniqa auf über 4,6 Mio Euro.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

 Fazit

In der „Reform“ der Sozialversicherung geht es also nicht um Privilegienabbau. Es geht darum, die meist ehrenamtlichen VersicherternvertreterInnen zu entmachten. Wenn die Versicherten im eigenen Träger in den Gremien in der Minderheit sind, dann können der Verkauf und die Privatisierung der Gesundheitseinrichtungen beschlossen werden. Es werden dann teure ManagerInnen über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheiden. Der Widerstand gegen eine Ersetzung der Selbstverwaltung durch eine Fremdverwaltung hat also damit zu tun, eine Enteignung und Entmündigung der Versicherten nicht hinzunehmen.