Die Konzernlobby-Wunschliste zum Sozialstaatsabbau: Die neoliberale Agenda in eine sozial unsichere Zukunft

25. September 2019

Vom 12-Stunden-Tag bis zur Kürzung der Finanzmittel der Unfallversicherung: Das Programm der ÖVP-FPÖ-Koalition enthielt in weiten Teilen die Wunschliste der Konzernlobbys. Welche Wünsche die VertreterInnen der Konzernchefetagen auf die Agenda der kommenden Gesetzgebungsperiode setzen möchten, zeigt das aktuelle Forderungsprogramm der Industriellenvereinigung. Würde diese Agenda umgesetzt, wären weitere entscheidende Weichen gestellt – in Richtung weniger soziale Sicherheit und einer größeren Verteilungsschieflage.

Jubel der Unternehmenslobbys über Einschnitte für ArbeitnehmerInnen

Als die damals neu gebildete Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ im Dezember 2017 ihr Regierungsprogramm vorstellte, waren erfreute Reaktionen der Unternehmensverbände die Folge. „Wichtige und durchaus mutige Impulse für bessere Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie für Österreichs Zukunft insgesamt“, erkannte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung in dem Programm. „In das Regierungsprogramm sind 90 Prozent der interessenspolitischen Forderungen aus dem Prioritätenprogramm der WKO übernommen worden“, zog auch die Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Kärnten ein höchst zufriedenes Fazit.

Die Freude der Unternehmenslobbys kam nicht überraschend. Schließlich fanden sich tatsächlich zahlreiche ihrer Forderungen – teils in identischer Formulierung – im Programm der neuen Rechtskoalition wieder. Von abgeschwächten Regeln im Arbeitszeitrecht bis hin zu einer Senkung der (arbeitgeberseitigen) Beiträge zur Unfallversicherung: Viele IV-Wünsche waren für den Regierungskurs tonangebend.

Doch trotz ihrer Lobbyerfolge – die sich teils programmatisch und teils auch in beschlossenen Gesetzen niederschlugen – kann nicht davon ausgegangen werden, dass die VertreterInnen der Konzernchefetagen nach dem abrupten, skandalbedingten Ende der Koalition ihre Agenda als abgearbeitet betrachten. Welche Anliegen stehen derzeit auf der Wunschliste der KonzernvertreterInnen? In welche Richtung würde das Land Kurs aufnehmen, wenn die Wünsche der Unternehmenslobby erneut zu einer maßgeblichen Grundlage der Bundesregierungsarbeit würden? Und halten die zugrundeliegenden Behauptungen einem Faktencheck stand?

Mit alten und nicht bewährten Rezepten das Land „mutig gestalten“

Um sich diesen Fragen anzunähern, lohnt sich ein Blick in das aktuelle Positionspapier der Industriellenvereinigung, das deren Forderungen für die kommende Gesetzgebungsperiode enthält. Seinem auf der Titelseite formulierten Anspruch nach will es darlegen, „[w]as das Land braucht, um in herausfordernden Zeiten zu den Besten zu zählen“. Dass die globalen Herausforderungen in der Tat massiv sind, wird kaum jemand bestreiten. Bemerkenswert ist dennoch, dass mittlerweile viele die einflussreiche neoliberale Ideologie – wonach möglichst niedrige Kosten und aufgeweichte Regeln für große Unternehmen unerlässlich für den „Standort“ wären und damit allen zugutekämen – als Teil der Verursacher sozialer und ökologischer Probleme sehen. Das IV-Papier bleibt indes dieser Ausrichtung unverdrossen treu und verkauft die entsprechenden Rezepte als Lösungen, mit denen – dem Titel des Papiers zufolge – „Österreich mutig gestalte[t]“ werden könne.

Steuergeschenke für Unternehmen und Schonung der Vermögenden  

Ganz oben im Programm der IV findet sich unverändert die Forderung nach einer Senkung der Abgabenquote. Das Bild, welches gezeichnet wird, ist jenes eines Staates mit überbordender Steuerlast für alle BürgerInnen. Seit vielen Jahren werden neoliberale Kräfte zudem nicht müde zu behaupten, dass zu hohe Steuern, also eine hohe Abgabenquote, schlecht für das Wirtschaftswachstum sei.

Beide Behauptungen entbehren jedoch jeglicher Realität. Die Abgabenquote sagt nichts darüber aus, für wen in Österreich die Abgaben besonders hoch sind. Der Blick auf die Fakten zeigt, dass lediglich ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen einen besonders hohen und im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Beitrag leisten. Demgegenüber werden Unternehmen hierzulande ebenso wie Vermögende steuerlich geschont. Die Forderung, wonach „die Senkung der Körperschaftsteuer […] ein wichtiges Signal [wäre]“, hat demnach steuerpolitisch keine Berechtigung – sie ist reine Klientelpolitik.

Und gerade in Anbetracht dieser ungleichen Steuerstruktur erscheint auch die zweite implizite Behauptung besonders verfehlt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Höhe der Abgabenquote an sich keinerlei Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum hat. Im Gegenteil: Setzt man das BIP pro Kopf als Wohlstandsindikator in Zusammenhang mit der Abgabenquote, wird ersichtlich, dass Länder mit höherem Wohlstandniveau tendenziell auch jene mit höheren Abgabenquoten sind, was in der Ökonomie als „Wagnersches Gesetz“ bezeichnet wird. Die Steuerstruktur kann demgegenüber allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach sehr wohl eine negative Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Es sind aber gerade die Steuern, die sich nicht wachstumshemmend auswirken, gegen die sich die IV regelmäßig lautstark stemmt, nämlich die hierzulande stark unterdurchschnittlichen Steuern auf Vermögen.

Aushungern des Sozialstaats: Soziale Sicherheit im Visier

Staatliche Einnahmen stellen zudem keinen Selbstzweck dar und verschwinden nicht im Nirgendwo. Steuern und Abgaben (und hier insbesondere auch die Sozialversicherungsbeiträge, die ebenfalls im Visier der IV stehen) stellen vielmehr die Basis unseres Wohlfahrtsstaates dar und werden zur Erfüllung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Aufgaben benötigt. Wird die Abgabenquote gesenkt, indem öffentliche Gesundheits-, Bildungs- oder soziale Leistungen gekürzt werden, trifft das Menschen mit niedrigem Einkommen besonders hart.

Ein Beispiel stellt das deutsche Pensionssystem dar. Zwar zahlt man in Deutschland geringere öffentliche Pensionsbeiträge als in Österreich, was zur niedrigeren Abgabenquote beiträgt. Jedoch bietet das deutsche Rentensystem wesentlich schlechtere Leistungen und schützt deutlich weniger vor Altersarmut. So hat ein/e Arbeitnehmer/in in Österreich, die/der 2016 mit 20 Jahren ins Erwerbsleben einsteigt und bis zum Regelpensionsalter durchgehend ein durchschnittliches Gehalt verdient, nach den Berechnungen der OECD (S. 103) mit einer öffentlichen Pension in der Höhe einer Bruttoersatzrate von 78,4 % zu rechnen. Ein/e Beschäftigte/r in Deutschland mit derselben Erwerbskarriere kann demnach lediglich eine Bruttoersatzrate von 38,2 % in der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Zudem ist die Armutsgefährdungsquote bei den 65- bis 74-jährigen Männern in Deutschland mehr als doppelt so hoch wie in Österreich, jene der Frauen in dieser Altersgruppe um rund 40 % höher.

Würden die langfristigen Forderungen des Lobbypapiers umgesetzt, würde dies wohl anders aussehen. Pensionsausgaben werden hier zynisch als „Ausgaben der Vergangenheitsbewältigung“ bezeichnet. Gefordert wird ein an die Lebenserwartung geknüpfter Pensionsautomatismus, schließlich müsse das Pensionssystem „auch die Rechte und Zukunftschancen der heutigen Kinder und Jugendlichen berücksichtig[en]“. Unerwähnt bleibt, dass die finanzielle Sicherheit im Alter ­– im IV-Sprech „Vergangenheitsbewältigung“ – vieler heute junger Menschen durch die Erfüllung der Industriewünsche gefährdet würde.

Ein Pensionsautomatismus würde wohl das gesetzliche Pensionsalter automatisch ansteigen lassen – und diese Entscheidung dem Parlament entziehen. Wer es künftig nicht schafft, bis zum erhöhten Pensionsalter einen Job zu haben, wäre dann in der Arbeitslosigkeit oder würde eine geringere Pension bekommen. Letzteres könnte ohnehin vielen blühen, sollte die Forderung Realität werden, dass künftig nicht mehr die zu erhaltenden Pensionsleistungen verbindlich feststehen sollen, sondern nur die zu zahlenden Beiträge. Die Bundesregierung soll also demnach keine Mittel mehr aus dem Bundesbudget für die Absicherung im Alter aufwenden und damit ein stabilisierendes Standbein des Pensionssystems absägen.

Konzernlobby wünscht sich verschärften Druck auf dem Arbeitsmarkt

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zielt die Wunschliste auf noch weiter verschärften Druck auf Menschen, die ihren Job verloren haben oder dies befürchten müssen, ab. Dabei stehen verklausulierte Begriffe als Schlagworte für eine politische Agenda, die suggeriert, dass disziplinierender Druck auf Menschen ohne Lohnarbeit das Rezept gegen Arbeitslosigkeit wäre. So können hinter der von der IV geforderten „Erhöhung der Effizienz in der Arbeitslosenversicherung“ und der zu stärkenden „Beschäftigungsanreize“ verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen und strengere Disziplinierungsmaßnahmen für Arbeitssuchende vermutet werden. Dass mehr Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung dazu führen würden, dass mehr Arbeitslose in Beschäftigung gelangen, wird durch eine Analyse der Daten allerdings widerlegt. Vielmehr gibt es zu wenige Arbeitsplätze – im Jahresdurchschnitt 2018 standen rund 312.100 Arbeitssuchende rund 71.500 offenen Stellen gegenüber –, was durch noch schärferen Druck nicht besser würde.

Das kryptische Schlagwort „Harmonisierung Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung“ zielt zudem wohl erneut darauf ab, das „Hartz-IV“-Modell – das in Deutschland verheerende Auswirkungen zur Folge hatals Vorbild zu nehmen und die Leistungen der Notstandshilfe einzuschränken oder abzuschaffen. Was das Lobbypapier wenig überraschend nicht erwähnt: Bereits 2017 kam eine Studie im Auftrag des Finanzministeriums zum Ergebnis, dass es „zu einem beträchtlichen Anstieg der Armutsgefährdung und zu deutlichen Änderungen der Einkommensverteilung führen würde“, wenn in Österreich die Notstandshilfe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt würde.

Pauschale Aufrufe, im Arbeitsrecht den Rotstift anzusetzen

Wer sich erwarten würde, dass die arbeitsrechtlichen Änderungswünsche des Arbeitgeberverbands mit präzisen Konzepten und nachvollziehbaren Begründungen untermauert werden, wird bei der Lektüre des Forderungskatalogs enttäuscht. So macht sich die IV „für die Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften“ stark – obwohl in diesem Bereich bereits 2017 Standards gelockert wurden. Welche konkreten Bereiche der Regeln, die die Gesundheit und die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen schützen sollen, als unnötig erachtet werden, bleibt unbeantwortet. Gefordert wird vielmehr pauschal, dass „Aufzeichnungs-, Melde-, Übermittlungs- und sonstige Bürokratiepflichten […] reduziert werden [sollen], ohne die Rechtssicherheit einzuschränken“. Ergänzt wird die Forderung durch die Aussage, wonach sich die österreichische Industrie beim ArbeitnehmerInnenschutz „vorbildlich“ verhalte, „wie das u.a. auch die sinkende Zahl von Arbeitsunfällen deutlich zeigt“. Eine Quellenangabe dafür enthält das Paper nicht. Die Daten für die Gesamtwirtschaft zeigen jedenfalls ein anderes Bild: So ist die Zahl der Arbeitsunfälle von ArbeiterInnen 2018 gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % gestiegen, jene der Angestellten um 1,8 %. Auch wenn der Trend langfristig positiv ist, kann auch dies keine logisch nachvollziehbare Begründung dafür darstellen, Regeln zum Schutz der ArbeitnehmerInnen abzusenken.

Um ein Bild davon zu bekommen, wie sich der Industrieverband „Österreich mutig gestalten“ vorstellt, muss man zwischen den Zeilen lesen. Denn die vermeintlich wohlklingende Forderung, wonach „[f]ür Unternehmen und Beschäftigte […] ein modernes Arbeitsrecht sichergestellt werden [muss], das die Gestaltungsmöglichkeiten auf der betrieblichen Ebene stärkt“, wirft Fragen auf. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen sind es denn, die von einer anderen Ebene auf die betriebliche verlagert werden sollen? Vermutlich sollen Rechte der ArbeitnehmerInnen aus Kollektivverträgen gestrichen werden, welche einen branchenweiten Wettlauf nach unten verhindern. Sollen etwa einzelne Betriebsvereinbarungen regeln, was bislang für einen ganzen Wirtschaftssektor gegolten hat? Die Vertretungen der ArbeitnehmerInnen wären dabei in einer wesentlich schwächeren Verhandlungsposition, Chefinnen und Chefs könnten mit Stellenabbau und anderen negativen Maßnahmen drohen. Oder geht es auch darum, Rechte auf gesetzlicher Ebene zu streichen und zur Verhandlungsmasse im einzelnen Betrieb zu machen – ohne Garantie vor einem Dumpingwettbewerb?

Absurdes Ranking als Argumentationsbasis: Albanien und Georgien als Regulierungsvorbilder?

Im europäischen Kontext bedeutet das Motto „Österreich mutig gestalten“ für die Industriellenvereinigung offenbar, bei neuen Gesetzen auf der Basis von EU-Richtlinien anzustreben, stets das niedrigstmögliche Niveau festzulegen. So soll sichergestellt werden, „dass auch künftig bei der Umsetzung von EU-Recht […] auf Gold Plating verzichtet wird“. Übersetzt aus dem Konzernlobbysprech heißt das: EU-Mindeststandards, die aus Gründen des öffentlichen Interesses überschritten werden können – etwa bezüglich ArbeitnehmerInnenrechte und Umweltschutz –, sollen künftig als Maximalvorgaben verstanden werden.

Um ihre Forderung zu untermauern, kommt es den IndustrievertreterInnen gerade recht, dass „[d]er Indikator ‚Burden of government regulation‘ des Global Competitiveness Report des World Economic Forum zeigt, dass Österreich im EU-Vergleich nur den 12. Platz belegt“. Der Haken an der Sache: Die Aussagekraft dieser „Platzierung“ in einem vermeintlich heiß umkämpften Wettkampf ist mehr als begrenzt. Der vom elitären Debattenforum herausgegebene Bericht berechnet einen Index zur Wettbewerbsfähigkeit, um ein Ranking von 140 Ländern zu erstellen. 98 Indikatoren werden zusammengetragen, bei denen die Länder Punkte erhalten: Je höher die Punkteanzahl, desto näher ist man der „bestmöglichen“ Leistung. Tatsächlich haben elf EU-Länder bei dem Indikator „Belastung durch staatliche Regulierung“ mehr Punkte. Doch was bedeutet das überhaupt? Der von der Industriellenvereinigung herangezogene Indikator wird nicht durch unumstrittene Fakten berechnet, sondern ergibt sich im Wesentlichen aus der in einer Umfrage unter UnternehmensmanagerInnen ermittelten Einschätzung der Belastung für Unternehmen durch die Erfüllung der Auflagen öffentlicher Behörden. Weder stellt die Kennzahl das objektive Ausmaß von Regulierung noch deren Nutzen für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und die Umwelt dar. Und würde Österreich – das unter allen 140 untersuchten Ländern sogar nur Platz 63 einnimmt – eine globale Top-Platzierung bei diesem Indikator anstreben, müsste es sich an Ländern wie Albanien (Platz 6), Georgien (Platz 10), Aserbaidschan (Platz 12) und Ruanda (Platz 13) orientieren. Dass sich die dort in der Umfrage teilnehmenden ManagerInnen in deutlich geringerem Ausmaß grantig zeigten, lässt sich wohl kaum als evidenzbasierte Grundlage für politische Entscheidungen verkaufen.

Feststecken in „Kaputtspar“-Ökonomie

Gänzlich konsistent erscheint das Forderungspapier zudem nicht, wenn Zusammenhänge der internationalen Ökonomie ins Spiel kommen. So stellt man fest, dass der wirtschaftliche Aufstieg Chinas „u.a. aufgrund niedriger Umwelt- und Sozialstandards“ stattgefunden hat und fordert „im internationalen Wettbewerb faire Regeln und vor allem deren Umsetzung“. Dass der Interessenverband die Forderung nach der Verankerung von Sanktionen beim Verstoß von internationalen Arbeits- und Umweltstandards in Handelsabkommen unterstützen würde, ist jedoch bislang nicht bekannt.

Und wenn es darum geht, dass „Europa und somit Österreich sich in der neuen Wirtschaftswelt erfolgreich positionieren können“, ist die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage relevant. Demnach kamen 2016 zwei Drittel der Gesamtnachfrage nach den Gütern und Dienstleistungen „made in Austria“ aus Österreich selbst. Der Rest entfiel auf den Export, wovon aber wiederum zwei Drittel innerhalb der EU – allen voran in Deutschland – abgesetzt wurden. Fällt der Blick auf die gesamte EU, wird die Bedeutung des Binnenmarkts noch deutlicher: Rund 89 % der Gesamtnachfrage nach den Gütern und Dienstleistungen der EU-Mitgliedstaaten kamen aus den Ländern der EU selbst. Auch wenn Exporte für die österreichische Ökonomie eine wichtige Rolle spielen, jene in Länder außerhalb der EU machen sowohl für Österreich als auch die Europäische Union einen vergleichsweise geringen Anteil aus. Im Mittelpunkt einer wohlstandsorientierten Wirtschaftspolitik muss daher eine starke Binnennachfrage stehen – welche durch öffentliche Zukunftsinvestitionen, eine gute Lohnentwicklung und einen absichernden und starken Wohlfahrtsstaat begünstigt wird. Setzt die Eurozone auf einen harten Sparkurs, schwächt das die Binnennachfrage. Doch ein solches – ökonomisch unsinniges – engeres Korsett, das die budgetpolitischen Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen und Wirtschaftsankurbelung einschränkt, scheint der Industrielobby vorzuschweben, wenn sie fordert, dass die Eurozone „ihre selbst gesetzten Regeln strenger befolgen und Verstöße mit Konsequenzen ahnden“ müsse. Und während in Deutschland selbst ÖkonomInnen, die die Schuldenbremse früher befürwortet haben, nun ihre negativen Auswirkungen auf wirtschaftspolitische Spielräume kritisieren, möchte die IV sie – als mittel- bis langfristiges Ziel – in der Verfassung verankert wissen.

Schrumpfkur für Sozialstaat, schiefe Verteilung – und regelmäßig Pause für das Parlament

Die Wunschliste der Konzernlobby drückte dem Programm der letzten Bundesregierung maßgeblich ihren Stempel auf. Sollte sich dies wiederholen, könnten weitere entscheidende Weichen gestellt werden – in Richtung weniger soziale Sicherheit und einer größeren Verteilungsschieflage. Denn die Forderungen der Industriellenvereinigung, um „Österreich mutig [zu] gestalten“, setzen sich zu einem klaren Bild zusammen: Der Sozialstaat soll ausgehungert werden, Unternehmen sollen weniger für öffentliche Aufgaben beitragen, die Alterssicherung soll stärker aus der privaten Tasche finanziert werden. Zudem sollen Regeln zum Schutz der ArbeitnehmerInnen gelockert, deren Vertretungen geschwächt und Arbeitslose unter verschärften Druck gesetzt werden.

Es ist kaum vorstellbar, dass diese Agenda auf die begeisterte Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung trifft. Denkbar ist jedoch, dass parlamentarische Mehrheiten künftig einmal derartige Schritte rückgängig machen wollen. Doch auch in dieser Hinsicht lässt eines der „[m]ittel- bis langfristige[n] Ziele“ der IV aufhorchen: Aus Furcht vor „Wahlgeschenke[n]“ brauche es eine „‘Freeze-Periode‘“: „Drei Monate vor einer Nationalratswahl soll die Gesetzgebung pausieren.“ Der Vorschlag lässt ein wenig an den britischen Premierminister Boris Johnson erinnern, der – wohl um unliebsame Beschlüsse zur Verhinderung eines Brexits ohne Abkommen zu blockieren – unlängst der britischen Königin eine „Zwangspause“ des Parlaments vorschlug – und mit dem Manöver zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Beitrags letztlich scheiterte. Hierzulande würde jedoch kein adeliges Staatsoberhaupt die legislative Pause hinter der Pallas Athene abnicken. In diesem Szenario würde wohl vielmehr eine Mehrheit des Nationalrats den Beschluss fassen, dass künftige Mehrheiten unter den gewählten Abgeordneten in bestimmten Zeiträumen ihr Mandat nicht voll ausüben dürfen. Es kann vermutet werden, dass die Einschätzung der Großunternehmenslobby bei beschlossenen Gesetzen weniger kritisch ausfällt, wenn eine künftige Regierung deren Wunschliste abarbeitet und damit tatsächliche Geschenke verteilt – für die wenigen, die bereits viel haben.