Seit dem Sommer 2009 steht die so genannte Schuldenbremse im deutschen Grundgesetz. 2016 ist die Übergangsfrist für den Bund abgeschlossen und die endgültige Regelobergrenze von 0,35 % des BIP für das strukturelle Defizit in Kraft getreten. Betrachtet man die Schuldenbremse im Rückblick, so zeigt sich, dass die deutschen Erfolge bei der Haushaltsko...