Seit geraumer Zeit ist immer wieder die Rede von einer Reform der Arbeitslosenversicherung in Österreich. Ein erster konkreter Vorschlag wurde kürzlich von der Lobbyorganisation Agenda Austria verkündet. Die transportierte Kernbotschaft lautet, die Lohnersatzrate solle zu Beginn der Bezugsdauer erhöht werden und dann mit dem Andauern der Erwerbslosigkeit sukzessive sinken. Problematisch dabei ist vor allem, dass die Notstandshilfe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt würde. Die positive Auswirkung der kürzlich abgeschafften PartnerIn-Einkommensanrechnung, wovon besonders Frauen profitieren, würde dadurch zunichtegemacht. Ältere Arbeitssuchende, die lange in das Versicherungssystem eingezahlt haben, hätten darüber hinaus mit besonders hohen Einbußen zu rechnen.
Ende Mai 2017, als bekannt wurde, dass das Finanzministerium eine Studie zur „Simulation der Umlegung der Hartz-IV-Reform auf Österreich“ in Auftrag gegeben hatte, spätestens jedoch seit die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm präsentiert hat, ist die Reform der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Österreich ein Thema. Dabei steht außer Frage, dass das bestehende System verbessert werden kann. In einer dynamischen und innovativen Gesellschaft, in der sich die ökonomischen Rahmenbedingungen fortlaufend ändern, stellen sich auch neue Herausforderungen an die ALV. Eine Möglichkeit, diese neu zu denken, wäre beispielsweise, Phasen der Erwerbslosigkeit zu Ausbildungszeiten umzugestalten.
In der gängigen Debatte bleiben die tatsächlichen Herausforderungen jedoch außen vor. Stattdessen steht ein möglicher Missbrauch der Versicherungsleistungen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Argumentiert wird, die ALV müsste strenger organisiert werden, so ließe sich Arbeitslosigkeit reduzieren. Derselben Logik folgend wird konstatiert, die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG) sei zu hoch. Erwerbslose würden deshalb zu den gegebenen Konditionen (Qualität der Arbeit, Vereinbarkeit mit Familie und Freizeit etc.) und Löhnen nicht arbeiten wollen. Wenn überhaupt, könnte dieser Logik höchstens im Fall von Arbeitskräftemangel etwas abgewonnen werden. Tatsächlich gibt es aber in Österreich für die vorgemerkten Arbeitssuchenden nicht genügend offene Stellen. Mehr Druck auf Erwerbslose oder niedrigere Versicherungsleistungen können daran nichts ändern.
Anreize sind nicht das Problem der Arbeitslosenversicherung
Um Gelder aus der ALV zu beziehen, müssen sich Erwerbslose durch entsprechende Beitragszeiten qualifizieren. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, so ist der Erhalt der Versicherungsleistungen zusätzlich an bestimmte Bedingungen gebunden. Um möglichst schnell wieder in Beschäftigung zu gelangen, müssen die LeistungsbezieherInnen nachweislich Arbeit suchen, gegebenenfalls in einem anderen Bundesland Arbeit aufnehmen, Kontrolltermine beim AMS einhalten und an vorgeschriebenen Maßnahmen zur raschen Integration in den Arbeitsmarkt teilnehmen (AMS-Kurse etc.). Abweichendes Verhalten wird mittels sechs- bis achtwöchiger Sperren des Leistungsbezuges sanktioniert. Nach dem dritten Vergehen findet gar ein gänzlicher Ausschluss aus der Versicherung statt. Da der überwiegende Teil der VersicherungsbezieherInnen komplett von den Lohnersatzleistungen abhängig ist, ist das eine besonders harte Maßnahme. Es verwundert somit kaum, dass das österreichische Arbeitslosenversicherungssystem im Hinblick auf die Konditionalitäten für den Erhalt von ALG zu den strengsten zählt, wie der Vergleich mit anderen OECD-Ländern zeigt. Eine Debatte darüber, dass die ALV zu wenig finanzielle Anreize dafür setzen würde, Arbeit zu suchen, ist verfehlt. Von Bedeutung ist hingegen die Frage, ob das ALG für die Betroffenen ausreicht, um ihre Existenz zu sichern.
Das Arbeitslosengeld sollte statuserhaltend sein
Im Hinblick darauf ist das aktuelle ALV-System in Österreich jedoch kritisch zu sehen. Denn bereits mit den bestehenden Regelungen ist Arbeitslosigkeit mit eklatanten finanziellen Einbußen verbunden und je länger die Erwerbslosigkeit dauert, desto schwerer wird die Existenzsicherung für die Betroffenen.
Eine kleine Verbesserung der Situation konnte durch die Abschaffung der PartnerIn-Einkommensanrechnung bewirkt werden. Mit 1.7.2018 wird das Einkommen der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet. Davon profitieren insbesondere Frauen und Haushalte mit niedrigen Einkommen, denn für diese fiel die PartnerIn-Einkommensanrechnung besonders ins Gewicht.
Dauer und Höhe der Arbeitslosenversicherungsleistungen
Ein Blick auf die aktuellen Regeln der Arbeitslosenversicherungsleistungen zeigt, dass bereits das aktuelle System ein stufenweises Absinken vorsieht und verdeutlicht die Problematik der Existenzsicherung für Menschen, die über einen längeren Zeitraum von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Wer sich für den Erhalt von ALG qualifiziert, bekommt zuerst 55 % des ausschlaggebenden zuletzt bezogenen Einkommens. Abhängig von der Dauer der Beitragsjahre kann dieses unterschiedlich lange bezogen werden.
Im Anschluss daran gebührt Notstandshilfe (NH). Die Höhe der NH hängt ebenfalls von dem zuvor erzielten Einkommen ab sowie von der Dauer der Beitragsjahre. Dabei gilt, wer länger in die Versicherung eingezahlt hat, bekommt auch länger höhere Leistungen. Allerdings ist auch die NH gestaffelt und mit andauernder Arbeitslosigkeit wird diese bis auf den Ausgleichsgrundlagenrichtsatz (entspricht in etwa dem Existenzminimum) gedeckelt. Je höher das Erwerbseinkommen, desto stärker fällt somit die Degression aus. Das ALG von Arbeitssuchenden, deren ALG unter dem Ausgleichsgrundlagenrichtsatz liegt, wird hingegen in einem bestimmten Rahmen aufgestockt. Im Detail ist das ALVG also bereits stark ausdifferenziert.
Was also steckt hinter dem Vorschlag für eine neue ALV?
Die ALV weiterzuentwickeln ist aus verschiedenen Gründen zu befürworten. Doch die in der aktuellen Debatte eingebrachten Vorschläge sind klar abzulehnen. Sowohl die Bundesregierung als auch die von finanzkräftigen Unternehmen finanzierte Lobbyorganisation Agenda Austria fordern die Abschaffung einer bis zur Pension beziehbaren Notstandshilfe. Ähnlich wie beim deutschen Hartz-IV-Modell würde Erwerbslosen dann nur mehr die bedarfsorientierte Mindestsicherung bleiben. Im Unterschied zur NH müssen jedoch erst die Vermögen und das Ersparte aufgebraucht werden, Zuverdienste sind nicht mehr so wie in der NH möglich, das PartnerIn-Einkommen wird berücksichtigt und es werden keine Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt.
Am stärksten von einem solchen Modell wären jene Arbeitssuchenden betroffen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und gleichzeitig – meist aufgrund des Alters oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen – nur sehr geringe Chancen haben, wieder in Beschäftigung zu gelangen. Ebenso trifft eine Abschaffung der Notstandshilfe besonders jene, die von der Abschaffung der PartnerIn-Einkommensanrechnung profitiert haben, nämlich Frauen und Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.