Arbeitskräfteüberlasser auf dem Prüfstand

11. März 2013

Zeitarbeit ist wohl die am stärksten wachsende Beschäftigungsform: Am Stichtag 31. Juni 2012 waren knapp 80.000 ArbeitnehmerInnen (2,4% aller unselbständig Beschäftigten) als ZeitarbeitnehmerInnen beschäftigt. Zu ca. 80% handelte es sich dabei um ArbeiterInnen.

 

Der rasante Anstieg bei Zeitarbeit hatte mehrere Gründe: Auslagerung des Recruitings, flexiblerer Personaleinsatz, Bilanzierung unter Sachaufwendungen statt unter Personalkosten u. ä. Seit jeher war es im Interesse von Arbeiterkammer und Gewerkschaften, ZeitarbeiterInnen mit der Stammbelegschaft (möglichst) gleichzustellen. Rückenwind gab es dabei von der EU in Form der sogenannten Zeitarbeitsrichtlinie, wonach Diskriminierungen zu Lasten der Zeitarbeitskräfte zu unterbinden sind. Die entsprechende Umsetzung in österreichisches Recht (AÜG-Novellierung) listet dann auch ganz konkret verschiedene Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote auf (Entlohnung, Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen, Urlaub usw.).

Wie werden diese Maßnahmen umgesetzt?

Gegenwärtig läuft eine Onlineumfrage bei den BetriebsrätInnen jener Firmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen. Sie sollen beurteilen, wie seriös die in ihrem Unternehmen engagierten Arbeitskräfteüberlasser sind. Das Problem: Es gibt in Österreich einerseits ca. 2.000 Arbeitskräfteüberlasserbetriebe und andererseits „Beschäftigerbetriebe“, die zehn und mehr Zeitarbeitsfirmen unter Vertrag haben. Möglicherweise wäre daher ein Gütezeichen für Arbeitskräfteüberlasser, wie z.B. das GRL09 von qualityaustria, erfolgversprechender als ein Rating. Ziel ist, entweder über ein Rating oder über ein Gütesiegel, mehr Transparenz in den Wildwuchs der Arbeitskräfteüberlasser zu bringen. BetriebsrätInnen könnten dann darauf drängen, dass nur seriöse Überlasserfirmen engagiert werden.