Warum Österreich die Notstandshilfe unbedingt erhalten sollte – Teil I

28. September 2018

Mit Hartz IV wurde in Deutschland bereits 2005 die mit der österreichischen Notstandshilfe vergleichbare Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Dies hat die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt erheblich verändert und massive Folgen nicht nur für Arbeitslose, sondern für das Beschäftigungssystem und die Gesellschaft insgesamt. Das Armutsrisiko von Arbeitslosen hat sich deutlich verschärft, prekäre und schlecht bezahlte Arbeit breitete sich aus, Kernbelegschaften wurden eingeschüchtert und das soziale Klima wurde kälter. Was vorher eher Randerscheinung war, breitete sich aus, doch die Eingliederungschancen von Menschen, die schon länger ohne Job sind, haben sich nicht verbessert.

1.      Finanzielle VerliererInnen sind insbesondere Frauen und langjährig Beschäftigte

Bei Streichung der Notstandshilfe wird sich die finanzielle Situation für die weit überwiegende Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich verschlechtern. In Deutschland ging mit Hartz IV rund ein Fünftel der vormaligen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe finanziell leer aus. Sie mussten den Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit ganz allein tragen. Dies galt auch dann, wenn sie zuvor Jahrzehnte gearbeitet und Sozialbeiträge entrichtet haben; die Privatisierung der finanziellen Lasten der Arbeits-losigkeit beschleunigt sich. Aber auch jene, die die neue Leistung erhielten, mussten mehrheitlich finanzielle Einbußen hinnehmen, weil jetzt sonstiges Einkommen schärfer angerechnet wird. Zu den VerliererInnen zählten insbesondere jene, die zuvor relativ gut verdient hatten oder in Haushalten lebten, wo der/die PartnerIn erwerbstätig war oder Rente bezog. Getroffen hat es somit vor allem die Mittelschicht. Bestraft wurden vorrangig jene, die selbst gearbeitet hatten bzw. die Lohnersatzleistungen der Sozialversicherung erhielten bzw. deren PartnerInnen, auf die das zutraf. Überdurchschnittlich betroffen waren insbesondere verheiratete Frauen sowie Ältere. Etwas besserstellen konnten sich demgegenüber jene, deren Arbeitslosenhilfe bereits unter dem Sozialhilfesatz lag; sie hatten zuvor zwar Anspruch auf die Aufstockung, haben diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit häufig aber nicht realisiert.

2.      Deutschland ist Spitzenreiter bei Armutsrisiko Arbeitsloser

Das Armutsrisiko in Deutschland ist größer als in allen EU-Ländern. Hier waren 70,8 % der Arbeitslosen in 2016 armutsgefährdet und mussten mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (inkl. Sozialleistungen) über die Runden kommen. Österreich lag hingegen knapp unter dem EU-Durchschnitt (48,7 Prozent). Am geringsten war das Armutsrisiko hingegen in Finnland mit 37,3 %, Frankreich (38,4 %) sowie Dänemark (38,6 %). In Deutschland werden inzwischen mehr als zwei Drittel der Arbeitslosen vom Hartz-IV-System betreut, während die Arbeitslosenversicherung mehr und mehr an den Rand gedrängt wird. Dies zeigt, wie löchrig das Netz der sozialen Sicherung für Arbeitslose in Deutschland geworden ist und Arbeitslose mehrheitlich auf das letzte soziale Netz angewiesen sind. Auch knapp 15 Jahre nach Errichtung des Hartz-IV-Systems ist fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland mit 4,3 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter hilfsbedürftig, die Kinder nicht mitgezählt. Ihre Zahl stagniert nahezu seit 2011. Selbst ein Unterschreiten des sozialen Existenzminimums wurde in Kauf genommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2010 deshalb die geltenden Regelsätze für Hartz IV für verfassungswidrig. Einmalige Ausgaben – wie eine Reparatur der Waschmaschine – müssen sich die betroffenen Haushalte vom Regelsatz „absparen“. Bei nur kurzfristigen Notlagen und stabilem sozialen Umfeld mag dies noch gehen, doch mit der Dauer des Hilfebezugs können die Sorgen schnell über den Kopf wachsen und so viel Kraft binden, dass für arbeitsmarktpolitische Aktivitäten viel zu wenig Zeit bleibt.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

3.      Niedriglohn und prekäre Jobs werden begünstigt

Ähnlich wie von der österreichischen Regierung geplant, wurde der finanzielle und ökonomische Druck auf Arbeitslose in Deutschland noch erhöht, arbeitsmarktpolitische Rechte gestrichen, Pflichten verschärft sowie Sanktionen und der Zwang zur Annahme schlechter bezahlter Jobs gegenüber der Sozialhilfe verschärft. Dies hat zweifelsohne die Zugeständnisse von Arbeitslosen erhöht, schlecht bezahlte Jobs und ungünstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Auch nach Einführung des Mindestlohns können Langzeitarbeitslose immer noch in Jobs gedrückt werden, wo die Löhne ein Drittel unter Tarif bzw. dem ortsüblichen Lohn liegen. Die Annahme von Ein-Euro-Jobs ist ebenso Pflicht.

4.      Trotz Versicherungsbeiträge oftmals kein Recht auf Arbeitslosengeld

2017 sind in Deutschland 464.000 Beschäftigte, die ihre Arbeit verloren haben, bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ohne Umwege ins Hartz-IV-System gerutscht. Dies ist ein Fünftel aller sozialversicherten Beschäftigten, die ihren Job verloren haben und zuvor noch Beiträge gezahlt haben. Im Gastgewerbe sind es sogar gut 25 Prozent und in der Leiharbeit 36 %. Trotz vorheriger Zahlung von Sozialbeiträgen erhalten sie kein Arbeitslosengeld oder ein so niedriges, dass es durch Hartz IV auf das gesellschaftliche Existenzminimum aufgestockt werden muss. Der Weg vom Beschäftigten zum bzw. zur SozialhilfeempfängerIn hat sich deutlich verkürzt.

5.       Langzeitarbeitslosigkeit bleibt hoch

Die Konjunktur in Deutschland läuft seit Jahren gut. Doch Langzeitarbeitslose profitieren nur unterdurchschnittlich von der guten wirtschaftlichen Entwicklung. Verstärkt durch die mit der Einführung von Hartz IV verbundenen statistischen Sondereffekte, stieg ihre Zahl 2006 zunächst auf einen Höchststand und verringerte sich dann auf etwas über eine Million in 2010 und stagnierte bis 2015. Erst 2016 sank sie, lag im Jahresschnitt 2017 immer noch bei gut 900.000. Dazu beigetragen hat, dass insbesondere weniger Kurzzeitarbeitslose neu in den Langzeitbezug „hineingewachsen“ sind und vor Übertritt vermittelt werden konnten. Betrachtet man den Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen, relativieren sich die Erfolge weitgehend. In 1993 zählten z. B. 27,8 % aller Arbeitslosen zu den Langzeitarbeitslosen und 2002 waren es 37,4 %. Mit den Hartz-Gesetzen erhöhte sich der Anteil zunächst auf über 40 %, sank dann wieder auf 33,3 % in 2009 und stieg bis 2017 wieder auf 35,6 %

6.      Eingliederungschancen nicht verbessert

Die Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen haben sich entgegen der Ankündigungen der Hartz-BefürworterInnen im längeren Zeitablauf nicht verbessert – die Unterschiede zur Arbeitslosenversicherung haben sich noch vergrößert. So haben 2017 in der Arbeitslosenversicherung 3,2 % der Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit im Monatsschnitt eine Beschäftigung aufnehmen können, gegenüber nur 1,4 % im staatlichen Fürsorgesystem. Die Chancen, längere Arbeitslosigkeit durch Beschäftigung beenden zu können, sind in der Arbeitslosenversicherung mehr als doppelt so groß, wie im neuen Fürsorgesystem. Im Hartz-IV-System sind die Eingliederungschancen – allen Versprechungen zum Trotz – heute nicht besser als in der Aufbauphase dieses Zweiges. Weder die intensive Beratung, die arbeitsmarktpolitische Förderung noch der Matchingprozess und die damit verbundenen Vermittlungsvorschläge bringen gute Ergebnisse.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog
Anmerkung: Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit bezogen auf den jeweiligen Bestand an Langzeitarbeitslosen im Vormonat – gleitende Jahresdurchschnitte

 

Sieben weitere Gründe auf Basis der deutschen Erfahrungen zu Hartz IV (Teil II) werden am 4. Oktober hier am Blog veröffentlicht.

 

Weiterlesen