Europa im türkis-grünen Regierungsprogramm: eingebremster Neoliberalismus mit offenem Ausgang

23. Januar 2020

Im Unterschiedzu seinem Vorgängerpapier lässt das türkis-grüne Regierungsprogramm wieder eineausgleichende Handschrift in der EU-Politik erkennen. Dennoch fehlen wichtigePunkte aus ArbeitnehmerInnensicht. Wie sich Österreich ab nun im Rat der EUpositionieren wird, scheint in vielen Punkten offen.

AK kämpft für ein soziales Europa

Die Arbeiterkammer setzt sich seit Langem gemeinsam mit Gewerkschaften und anderen Verbündeten für ein soziales Europa ein, in dem die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen respektiert werden. Das erfordert auch einen klaren Kurswechsel in der Europapolitik hin zu einer wohlstandsorientierten Wirtschaftspolitik, einer Stärkung der sozialen Dimension in der EU und der europäischen Demokratie. Doch nicht nur am sicherlich anspruchsvollen Maßstab der AK, sondern ebenso an einer vielleicht distanzierteren Erwartungshaltung an ein Koalitionsprogramm zweier traditionell proeuropäischer Parteien gemessen, findet sich eher wenig EU-Politisches im Regierungsprogramm.

Auf nur sechs Seiten widmet sich das türkis-grüne Regierungsprogramm „Europa“ – untergeordnet im Kapitel „04. Europa, Integration, Migration und Sicherheit“. Auch bei Hinzurechnung einzelner Verweise in anderen Kapiteln wird der erste Eindruck bestätigt, dass der Europapolitik eine relativ untergeordnete Rolle zukommt.

Neoliberale Floskeln mit einigen Bremsscheiben

Auffällig ist, dass zunächst wie ehedem ideologietrunkene Sprachfloskeln aus dem neoliberalen Instrumentenkoffer dominieren. Das betrifft die Fortführung der „Gold Plating“-Initiative, mit der über EU-Mindestniveau liegende österreichische Schutzbestimmungen im Sozial- und Umweltbereich attackiert werden können. Das betrifft das Festhalten am strikten fiskalpolitischen Kurs gegenüber „Budgetsündern“, unbeschadet der dringenden Investitionen zur Bewältigung der Klimakrise. Das betrifft aber auch das ungebrochene Festhalten an den so umstrittenen Sonderklagerechten für Investoren, gegen die nicht nur AK und ÖGB seit Langem Sturm laufen.

Auf derHaben-Seite lässt sich aber einmal festhalten, dass der bisweilen aggressiveDuktus des letzten Regierungsprogramms doch stark abgemildert wurde. In diesemSinne steht das türkis-grüne Regierungsprogramm nicht mehr ausschließlich imZeichen der „Subsidiarität“, auf deren Grundlage die Vorgängerregierung etlichevon der EU-Kommission angestoßene Verbesserungen im europäischen Sozial- oder Verbraucherschutzbereichregelrecht hintertrieben hat. So lehnte Österreich – wenn auch zum Glückerfolglos – als einziges Land der EU bis zuletzt die Europäische Arbeitsbehördeab, die wichtige Beiträge zur EU-weiten Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumpingleisten soll.

In Ansätzen positive Signale

Mit ihremBekenntnis zu wichtigen Grundsätzen der europäischen Sozialpolitik, wie z. B.zu arbeitsrechtlichen Mindeststandards, zur Gleichstellung der Geschlechter undDiskriminierungsfreiheit oder zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping,findet die Bundesregierung wieder zu wichtigen wohlfahrtsstaatlichen Zielsetzungenzurück, die einst auch eine wichtige Grundlage für die breite Zustimmung zuÖsterreichs EU-Beitritt gebildet haben.

Positiv im Sinne einer gerechten Globalisierungspolitik sticht auch die Vorgabe an EU-Handelsverträge hervor. Diese müssen „durchsetzbare Standards für soziale Rechte, öffentliche Dienstleistungen, Umwelt- und Klimaschutz und gegen Abholzung der Wälder, Sozialdumping und Bodenspekulation garantieren“. Nicht nur das MERCOSUR-Abkommen, sondern auch weitere Handelsabkommen können in der bisherigen Weise damit eigentlich nicht mehr von der Bundesregierung unterstützt werden. Denn ihre Nachhaltigkeitsregelungen sind letztlich vollkommen zahnlos.

Und natürlich können auch einige weitere Elemente positiv gesehen werden, wie die Unterstützung einer Reform des Wettbewerbsrechts, die Einführung ökologischer und sozialer Kriterien im Beschaffungswesen und sicherlich der neuerliche Einsatz für eine sinnvolle Finanztransaktionssteuer oder von CO2-Abgaben zur Bekämpfung von Carbon Leakage.

Viele Leerstellen

Abgesehen vom mutigen Ziel, schon bis 2040 klimaneutral zu werden, ist aber auch klar, dass Österreich auch kein echter Vorreiter zur Etablierung einer wohlstandsorientierteren Union ist, die der Arbeiterkammer ein besonderes Anliegen ist. Etwas seltsam ist dabei auch, dass sich mit keinem Wort z. B. die Europäische Säule sozialer Rechte als progressive Leitplanke der EU-Politik im Programm findet. Überhaupt nur nebenbei (und nicht zufällig in Zusammenhang mit der Sicherung der Agrarwirtschaft) kommt das Regierungsprogramm auf die Causa prima, das EU-Budget, zu sprechen. Und auch wenn das „klare Bekenntnis, entschieden gegen Verfolgung von Minderheiten, Rassismus, Antisemitismus und für Schutz der Menschenrechte einzutreten“, nur positiv zu bewerten ist, so lässt das Regierungsprogramm oftmals dort aus, wo es wirklich gefragt wäre. So bleibt etwa die Bundesregierung bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der unternehmerischen Lieferkette vorerst mit unverbindlichen Prüfankündigungen hinter vielen nationalen, europäischen und internationalen Initiativen zurück. Mittlerweile scheint auch klar geworden zu sein, dass auch die jetzige Bundesregierung nicht gewillt ist, den Migrationspakt zu unterstützen (wofür eine vergangene noch international geschmäht worden war).

Aussagen zu Zukunftsdebatte und Demokratie

Beachtlich sind ferner auch Aussagen zur Zukunftsdebatte. Davon lassen nämlich europäische Regierungen mitunter gerne die Finger, wenn sie ihre Bevölkerungen gar von einer Änderung der EU-Verträge überzeugen müssen. Tatsächlich ist aber auch aus AK-Sicht eine Änderung der Verträge sicherlich dort sinnvoll, wo ihnen neoliberale Giftzähne gezogen werden müssen. Nach einer Reihe von gewerkschaftsfeindlichen EuGH-Urteilen ist jedenfalls eine stärkere Gewichtung sozialer Grundrechte gegenüber Marktfreiheiten erforderlich. Im Sinne der Stärkung der europäischen Demokratie fordert die AK zudem viel bessere Lobbytransparenz in Brüssel, um das Machtungleichgewicht zwischen Kapital und öffentlichen Interessen besser in den Griff zu bekommen. Dazu äußert sich das türkis-grüne Regierungsprogramm trotz 50-maliger Verwendung von „Transparenz“ allenfalls indirekt unter Vertrauensstärkung in die EU.

Immerhin spricht sich das Regierungsprogramm aber für mehr Handlungsfähigkeit (z. B. eine Ausweitung der Mehrheitsbeschlüsse) und eine Aufwertung des EPs (eigenes Initiativrecht) aus. Etwas bedauerlich ist andererseits, dass sich das Programm hinsichtlich Mehrheitsentscheidungen nur bei der „Außenpolitik“ ganz explizit äußert und (vorerst?) nicht z. B. zur Steuerpolitik. Ohne Abkehr vom Vetorecht einzelner Staaten wäre aber die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer nach bisherigen Erfahrungen eigentlich zu vergessen.

Ob es demgegenüber bei der Außenpolitik so gescheit ist, generell auf Vetopositionen zu verzichten, ist aus Sicht eines neutralen Staates ebenfalls diskussionswürdig. In diesem Zusammenhang verblüfft auch, dass das wiederholte Bekenntnis zur „aktiven Neutralitätspolitik“ durch ein Bekenntnis zur „verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sprachlich durchkreuzt und damit möglicherweise rechtlich infrage gestellt wird.

Interessante Abstimmungen innerhalb der Regierung zu erwarten

Letztlichgeben auch die europapolitischen Festlegungen (und Nicht-Festlegungen) imtürkis-grünen Regierungsprogramm jedenfalls einen interessanten Eindruck überjene Konfliktlinien wieder, die sich offensichtlich in denRegierungsverhandlungen ergeben haben und mangels klarer Lösung an die Zukunftweiterverwiesen wurden. Ein wirklich genaueres Bild darüber wird also erst die eigentlicheRegierungspraxis, insbesondere die Positionsfindung für das Verhandlungs- undAbstimmungsverhalten der österreichischen VertreterInnen im Rat der EU ergeben.

Und hierzugibt es einen interessanten Passus im Regierungsprogramm, der dieKoalitionspartner zu „aktive(m) und vorausschauende(m) Informationsaustausch imHinblick auf zentrale Entscheidungen auf EU-Ebene“ verpflichtet. In diesemSinne soll auch die „EU-Koordinationsfunktion des Bundeskanzleramtes zurGewährleistung einer einheitlichen österreichischen Europapolitik“ gestärktwerden.

Es wird sich insbesondere auch zeigen, ob diese Informationspflicht mehr als Abstimmungs- und Verhandlungspflicht gegenüber dem anderen Partner oder doch eher als Kontrollinstrument gelebt werden wird. Und davon wird es letztlich abhängen, ob die „wirtschaftsnäheren“ Ressorts in ihrer EU-politischen Ausrichtung überhaupt entsprechend von den „arbeitnehmerInnennäheren“ Ressorts eingebremst werden können.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung