Nützt vielen, schadet wenig – Effekte eines flächendeckenden Mindestlohns in Österreich

15. September 2017

Die Sozialpartner einigten sich im Juni 2017 darauf, in Österreich einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro im Monat einzuführen. Bis zum Jahr 2020 soll dieser in allen Branchen umgesetzt werden. Eine neue Studie des WIFO zeigt: Der Mindestlohn würde die Einkommen von Niedriglohnbeschäftigten deutlich erhöhen. Die gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte sind hingegen gering. Die Ergebnisse passen gut zu vergleichbaren Untersuchungen für Österreich und andere Länder.

Der Mindestlohn – theoretisch umstritten, breit erforscht

Nur wenige Themen der Arbeitsmarktökonomie wurden und werden so kontrovers diskutiert wie der Mindestlohn. Frühere theoretische Betrachtungen gingen von einem Arbeitsmarkt mit vollständigem Wettbewerb aus, in denen ein Mindestlohn immer zu negativen Beschäftigungseffekten führt. Die neuere Literatur zeigt dagegen, dass ein Mindestlohn auch zu einem Anstieg der Beschäftigung führen kann, wenn der Konsum und dadurch die Wirtschaftsleistung steigen. Zahlreiche empirische Untersuchungen, insbesondere aus den USA und Großbritannien, finden keine oder nur geringe negative Auswirkungen eines Mindestlohnes auf die Beschäftigung und untermauern so die theoretischen Befunde. Auch aus Deutschland gibt es bereits erste Studien zu den Folgen der Mindestlohneinführung im Jahr 2015, die keine oder nur geringe Beschäftigungseffekte finden, aber dafür zufriedenere und produktivere Beschäftigte.

Die Studie des WIFO wurde in zwei Schritten erstellt: Zunächst wurden mit dem WIFO-Mikrosimulationsmodell die Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Einkommen von Personen und Haushalten berechnet, und deren Verteilung untersucht. Danach wurden die Ergebnisse der Mikrosimulation ins WIFO-Makromodell übernommen und so die gesamtwirtschaftlichen Effekte eines Mindestlohns berechnet. Die Simulationen wurden für einen monatlichen Mindestlohn in der Höhe von 1.500 € und 1.700 € durchgeführt.

Ein breiter Personenkreis ist vom Mindestlohn betroffen

Die Berechnungen mit dem Mikromodell zeigen, dass von einem Mindestlohn von 1.500 € pro Monat 291.000 Personen oder neun Prozent der unselbstständig Beschäftigten profitieren würden. Der durchschnittliche Stundenlohn der betroffenen Beschäftigten würde dadurch um 17 Prozent zunehmen. Ein Mindestlohn von 1.700 € würde 548.000 Personen betreffen, das sind 17 Prozent der unselbstständig Beschäftigten. Der durchschnittliche Stundenlohn jener Personen steigt dadurch um 19 Prozent.

Frauen würden etwa doppelt so stark von einer Einführung des Mindestlohns profitieren wie Männer. Die Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen und Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind ebenfalls stark betroffen. Markant sind die Unterschiede bei Arbeitszeit und Vertragsdauer: Teilzeitbeschäftigte profitieren anteilsmäßig deutlich stärker als Vollzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit befristeten Dienstverhältnissen deutlich mehr als solche mit unbefristeten Dienstverhältnissen. Insbesondere aber profitieren Niedriglohnbeschäftigte: Ein Mindestlohn von 1.500 € würde deren Einkommen deutlich erhöhen; bei 1.700 € würde die Niedriglohnbeschäftigung vollständig eliminiert werden. Beschäftigte im Handel und in der Gastronomie, jene in kleinen und mittleren Betrieben und jene in dichter besiedelten Regionen sind vom Mindestlohn besonders stark betroffen.

Positive Verteilungseffekte

Gut sechs Prozent aller Haushalte und 14 Prozent aller Haushalte mit mindestens einer (stabil) beschäftigten Person sind von einem Mindestlohn in der Höhe von 1.500 € betroffen. Die untere Hälfte der Einkommensverteilung profitiert dabei erwartungsgemäß am stärksten (siehe Abbildung 1). Lohneinkommen spielen im untersten Dezil jedoch anteilsmäßig gegenüber Pensions- und Transfereinkommen eine geringere Rolle als in den darüber liegenden Einkommensgruppen. Betrachtet man daher alle Haushalte (und nicht nur solche mit unselbstständig Beschäftigten), dann ist der Effekt in der untersten Einkommensgruppe niedriger als in den nächst höher gelegenen. Danach wird der Anteil der betroffenen Personen und Haushalte in der Tendenz umso geringer, je höher die Einkommensgruppe ist. Deutlicher sind die Verteilungseffekte innerhalb der (stabil) unselbstständig Beschäftigten: Gut 40 Prozent der Haushalte im untersten Zehntel sind von einem Mindestlohn von 1.500 € betroffen. Bei einem Mindestlohn von 1.700 € profitieren zehn Prozent aller Haushalte und 21 Prozent der Beschäftigtenhaushalte. Im untersten Zehntel sind das mehr als die Hälfte der Beschäftigtenhaushalte.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Allgemeine (und von Haus aus behäbige) Verteilungsindikatoren wie der Gini-Koeffizient ändern sich durch den Mindestlohn kaum. Der Anteil der armutsgefährdeten Personen würde sogar steigen, weil sich auch die mittleren Einkommen erhöhen und daher die Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des Medians des bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens) steigt. Bliebe die Schwelle konstant, dann würde die Zahl der armutsgefährdeten Personen um 19.000 (1.500 € Mindestlohn) bzw. 31.000 Personen (1.700 €) sinken. Die Zahl der „Working Poor“ (armutsgefährdete Erwerbstätige) würde sich bei einer konstanten Armutsschwelle um 12.000 bzw. 17.000 Personen reduzieren.

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind gering

Die makroökonomischen Effekte der untersuchten Mindestlöhne sind überschaubar (Abbildung 2). Einerseits liegt das an einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der (gesamten) Haushaltseinkommen durch den Mindestlohn und andererseits an Wirkungskanälen, die in eine gegensätzliche Richtungen laufen. So erhöht ein höheres verfügbares Einkommen die Konsumausgaben, wohingegen die Exporte aufgrund des Preiseffektes sinken. Der (positive) Konsumeffekt ist dabei im unteren Einkommensdrittel am stärksten. Zudem dämpfen der Preisanstieg und die Steuerprogression die Einkommenserhöhung, sodass ihre anfänglich leicht positive Wirkung auf die gesamtwirtschaftliche Produktion und Beschäftigung über den Zeitverlauf allmählich verschwindet. Für das Ende des Simulationszeitraums nach fünf Jahren errechnet sich ein geringfügiger negativer Beschäftigungseffekt (-0,1 Prozent). Allerdings verbessert ein Mindestlohn den Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte. Die Wirkungen sind dabei für einen Mindestlohn von 1.500 € und 1.700 € qualitativ gleich und bei den realwirtschaftlichen Effekten von der Größenordnung ähnlich.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Gute Übereinstimmung mit ähnlichen Untersuchungen

Die Ergebnisse des WIFO stimmen gut mit jenen aus der theoretischen und empirischen Literatur zu den Auswirkungen von Mindestlöhnen überein. Sowohl für Deutschland als auch für Österreich gibt es Studien, die einen ähnlich niedrigen Beschäftigungseffekt beschreiben. Geringfügige Unterschiede sind dabei innerhalb der methodischen Schwankungsbreite. Die Berechnungen sind allgemein mit Vorsicht zu interpretieren: Die Datengrundlage für die Mikrosimulation ist teilweise problematisch. Die Makrosimulation wiederum errechnet Effekte auf der Ebene der Gesamtwirtschaft und kann Unterschiede in den einzelnen Branchen nicht berücksichtigen. Die (negativen) Exporteffekte könnten überschätzt sein, weil der Mindestlohn exportorientierte Branchen viel schwächer betrifft als nicht exportorientierte wie Handel und Gastronomie. Ebenso hängen die Preiseffekte von der jeweiligen Wettbewerbsintensität in den einzelnen Sektoren ab, und die Substitutionsmöglichkeiten zwischen Arbeit und Kapital sind von Branche zu Branche verschieden. Positive Anreizeffekte auf das Arbeitskräfteangebot aufgrund eines größeren Abstands der Löhne von sozialstaatlichen Transfers wie beispielsweise der Mindestsicherung bleiben in der Makrosimulation ebenso unberücksichtigt. Zudem unterstellt die Studie eine vollständige Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2017. Eine stufenweise Einführung bis zum Jahr 2020, wie es die Einigung der Sozialpartner derzeit vorsieht, hätte also aufgrund der zu erwartenden Inflation in diesem Zeitraum merklich schwächere Effekte, wenn nicht auch die Höhe des Mindestlohnes angepasst wird.

Auswirkungen des Mindestlohns

Alles in allem zeigt sich, dass der Mindestlohn ein Instrument ist, von dem vor allem untere Einkommensgruppen profitieren. Die oftmalige Befürchtung, dass er zu einem markanten Rückgang der Beschäftigung führt, ist hingegen unbegründet.