Neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen: Neoliberale Agenda mit grünem Anstrich oder echter Fortschritt?

14. Oktober 2019

Noch sind die neuen KommissarInnen unter der Führung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen nicht im Amt. Erste Rückschlüsse auf die Prioritäten der Kommission in den nächsten fünf Jahren lassen sich aber bereits ziehen. Einige der Vorschläge überraschen positiv, andere Pläne halten wiederum Enttäuschungen parat. Der folgende Überblick stellt einige der wichtigsten Initiativen des neuen Kommissionskollegiums unter Präsidentin von der Leyen vor.

Von den politischen Leitlinien und Mission Letters zum Arbeitsprogramm

In den sogenannten Mission Letters für die 27 nominierten EU-KommissarInnen, den politischen Leitlinien und nicht zuletzt der Rede von Ursula von der Leyen vor dem Europäischen Parlament im Juli 2019 zeichnen sich bereits Eckpunkte für die geplante Legislativarbeit der neuen Kommission für 2019 bis 2024 ab.

Laut Zeitplan sollen die neuen KommissarInnen am 1. November 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Das Arbeitsprogramm der Kommission mit den konkreten Rechtsvorhaben soll noch dieses Jahr folgen. Erstmals ist dabei die Veröffentlichung eines mehrjährigen Arbeitsprogramms vorgesehen.

Politische Leitlinien, die Hoffnung geben

Die Ankündigungen der designierten Kommissionspräsidentin von der Leyen und ihres künftigen Kollegiums überraschen positiv. Es ist nicht zu übersehen, dass die Kommission mit ihrem neuen Programm einen deutlichen Schritt nach links – und damit zu mehr Rechten für ArbeitnehmerInnen und mehr Umweltschutz – macht. Weniger überraschend und sehr kritikwürdig sind hingegen die Pläne der Kommission, eine Sicherheitsunion aufzubauen und den Militärbereich auszubauen. Bei vielen weiteren Themenbereichen, wie beim „Gold Plating“, ist ein gehöriges Maß an Skepsis angebracht, und nähere Aufschlüsse werden wohl erst die konkreten Legislativvorschläge geben.

Eine Erklärung für das deutlich sozialere und umweltnähere Programm der Kommission ist die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Im Parlament gibt es, wie bereits berichtet, nunmehr eine Mehrheit für die Mitte-links Abgeordneten (Europäische SozialdemokratInnen, Grüne, Linke und Liberale).

Auch bei der Kommission ist es zu deutlichen Änderungen gekommen: Gab es unter der Kommission Juncker noch 15 KommissarInnen, die der Volkspartei bzw. den Konservativen zuzurechnen waren, so sind es nunmehr zehn. Weitere zehn KommissarInnen stehen nun den SozialdemokratInnen nahe (bisher acht). Neu ist außerdem, dass es einen grünen (Litauen) sowie einen parteiunabhängigen (Slowenien) Kommissar gibt. Komplettiert wird das Kommissarskollegium wie bisher um fünf Liberale VertreterInnen. Wie im Europäischen Parlament gibt es damit bei den KommissarInnen nun eine Mitte-links-Mehrheit.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Der Rat als ungewisser Faktor

Ob es tatsächlich in den nächsten fünf Jahren Fortschritte bei Anliegen von ArbeitnehmerInnen und der Zivilgesellschaft geben wird, hängt jedoch zu einem ganz erheblichen Teil auch vom Rat und seinen VertreterInnen ab. Insbesondere in der Steuerpolitik reicht bislang eine einzige Gegenstimme aus, um Fortschritte im steuerrechtlichen Bereich zu blockieren. Aber auch in anderen Fragen ist eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten und Vertretung von 65 Prozent der EU-Bevölkerung) für einen Beschluss erforderlich. Damit könnten wichtige Weichenstellungen für die Zukunft im Rat am seidenen Faden hängen. Sobald im kommenden Jahr die ersten Entscheidungen von den EU-Institutionen getroffen werden, wird sich zeigen, wie viele der geplanten Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden können.

Die wichtigsten Prioritäten der neuen EU-Kommission

Eine Auswahl der bedeutendsten Initiativen gibt einen ersten Eindruck darüber, in welche Richtung die Weichen auf EU-Ebene in den nächsten fünf Jahren gestellt werden sollen.

„Gold Plating“ und „One in, one out“ als Priorität für alle EU-KommissarInnen

Wenig erfreulich klingt der Teil der Mission Letters, der alle KommissarInnen betrifft. Von der Leyen hält alle ihre künftigen KollegInnen im Kommissionskollegium dazu an, neue Rechtsakte so zu gestalten, dass sie keine unnötigen Verwaltungslasten mit sich bringen. Dieser Grundsatz soll auch auf Ebene der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht gelten. Im schlimmsten Fall könnten damit auch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen auf nationaler Ebene zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sowie im Umweltbereich unter dem Titel „Gold Plating“ als unnötige Bürokratie zur Disposition stehen. Wie weit die Gedankenspiele von UnternehmensvertreterInnen beim Stichwort „Gold Plating“ gehen können, haben wir bereits bei der türkis-blauen Initiative zum Abbau von sogenannter „unnötiger Übererfüllung“ von EU-Mindeststandards berichtet.

Auch die Einführung des „One in, one out“-Prinzips wird angestrebt: Für einen neuen Rechtsakt muss demnach ein alter weg. Der künftig dafür zuständige Kommissar Maroš Šefčovič unterstrich in seiner Anhörung jedoch, dass es dabei zu keiner Senkung von Sozial- und Umweltstandards kommen werde. Diese Ankündigung wäre ein Erfolg für die ArbeitnehmerInnenverbände, die jahrelang vor Verschlechterungen von Beschäftigten- und Sozialstandards unter dem Kürzel REFIT und „Gold Plating“ gewarnt haben. Skepsis ist beispielsweise hinsichtlich von KonsumentInnenschutzregeln dennoch angebracht.

Aufhorchen lässt die Ankündigung, ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung und die Durchsetzung des EU-Rechts zu legen. Aus ArbeitnehmerInnensicht ein sehr begrüßenswerter Plan: Gerade bei der Entsendung von ArbeitnehmerInnen, bei der Arbeitszeitrichtlinie oder beim ArbeitnehmerInnenschutz sind immer wieder Verstöße festzustellen, bei denen letztlich eine Durchsetzung des Rechts scheitert. Zudem mangelt es häufig auch an einer ausreichenden Zahl von Kontrollen.

Eine echte Sensation wäre jedenfalls die Einführung eines Initiativrechts für das Europäische Parlament. Šefčovič kündigte dazu einen entsprechenden Vorschlag an. Bislang ist nur die Europäische Kommission berechtigt, neue Legislativvorschläge vorzulegen.

European Green Deal – Just Transition Fund und CO2-Steuer

Bereits unter dem scheidenden Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gab es leise Anzeichen dafür, dass sich die EU-Kommission verstärkt dem Kampf gegen den Klimawandel widmen möchte. So sollen laut den Vorschlägen der Kommission zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021–2027 25 Prozent der EU-Budgetmittel, entsprechend dem Pariser Übereinkommen, zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 bis 2 Grad Celsius eingesetzt werden.

Die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte nun weitere konkrete Schritte dazu an: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 50 Prozent sinken (bisher erst für 2040 vorgesehen), internationale Verhandlungen sollen zudem die Anstrengungen auf globaler Ebene vorantreiben. In diesem Zusammenhang wird auch eine Carbon Border Tax angesprochen, die für CO2-belastete Produkte aus Drittstaaten entsprechende Zollabgaben vorsieht. Damit soll auch in Ländern außerhalb der EU ein Anreiz gesetzt werden, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Weiters soll es Maßnahmen geben, um den CO2-Fußabdruck im Verkehrssektor zu senken, und auch eine Strategie für eine nachhaltige Lebensmittelwirtschaft soll kommen.

Mit dem Just Transition Fund macht die Kommission einen Vorschlag, der gerade von ArbeitnehmerInnenorganisationen nachdrücklich gefordert wurde. Mit den Mitteln aus diesem Fonds sollen Beschäftigte aus energieintensiven Bereichen unterstützt werden, um diese beispielsweise zu ExpertInnen in anderen Sektoren auszubilden.

Binnen 100 Tagen nach Amtsantritt soll der nominierte zuständige Kommissar Frans Timmermans ein Europäisches Klimagesetz auf den Weg bringen, das die Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verankern soll.

Mindestlohn und bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen

Die Ankündigungen im Mission Letter des nominierten Sozial- und Beschäftigungskommissars Nicolas Schmit klingen für Kommissionsverhältnisse durchaus ambitioniert: Mit einem Legislativvorschlag soll sichergestellt werden, dass es in jedem EU-Land eine Regelung gibt, die einen Mindestlohn für die Beschäftigten sicherstellt. Die Kommission zeigt sich flexibel, ob dies in Form von gesetzlichen Bestimmungen oder Kollektiv- bzw. Tarifverträgen erfolgt. Von vielen ArbeitnehmerInnenvertretungen wie zuletzt von der Arbeiterkammer gefordert, sollen nun endlich auch die Arbeitsbedingungen von Online-Plattformen geprüft und Überlegungen zu deren Verbesserung angestellt werden. Die neue europäische Arbeitsbehörde nimmt zudem ihre Arbeit auf. Dabei soll sie von der Kommission unterstützt werden.

Im Falle externer Schocks soll eine europäische Arbeitslosenrückversicherung kommen, um ein Mindestmaß an Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Auch die Sozialschutzsysteme sollen gestärkt werden. Diese Ankündigungen sind jedoch vorerst nur mit Vorsicht zu genießen: Noch ist kaum etwas über die genauen Inhalte der geplanten Vorschläge bekannt. Bei den Sozialschutzsystemen will die Kommission offenbar über das Europäische Semester Fortschritte der Mitgliedsländer überwachen – eine Ankündigung, der mit einiger Skepsis zu begegnen ist. Der Europäische Sozialfonds+ ist für die neue Kommission ebenfalls ein Thema. Leider ist nur von einer „angemessenen Höhe“ die Rede. Der Vorschlag der Kommission Juncker zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen ab 2021 war jedenfalls enttäuschend, weil er eine anteilsmäßige Kürzung des Europäischen Sozialfonds im Verhältnis zum Gesamtbudget vorsieht. Angesichts der sozial- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen wäre jedoch eine kräftige Erhöhung des Mittelvolumens erforderlich, ein Anteil von 10 Prozent am EU-Budgetvolumen die Minimalforderung, wie auch die Arbeiterkammer festhält.

Die Jugend- und Kindergarantie wird ebenfalls angesprochen und soll Verbesserungen bei Betreuung und Bildung sowie bei der Bekämpfung von Armut bringen. Wie bereits in Beiträgen des A&W-Blogs beschrieben, sind derartige Vorschläge grundsätzlich zu begrüßen, im Vorfeld müssen jedoch geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie ein reformierter EU-Governance-Rahmen.

Zuständig für die Umsetzung der Säule der sozialen Rechte soll jedoch nicht der Sozial- und Beschäftigungskommissar, sondern der nominierte Kommissar Valdis Dombrovskis sein, dessen Zuständigkeitsbezeichnung „eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ lautet. Ihm kommt auch die Rolle zu, den Kontakt zu den Sozialpartnern zu pflegen und den sogenannten „Tripartite“-Sozialgipfel vorzubereiten.

Darüber hinaus soll er das Europäische Semester neu ausrichten und es in Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen der UN bringen. Auch ein Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa obliegt ihm.

Eine neue europäische Gleichstellungsstrategie

In ihren Ausführungen kündigte Ursula von der Leyen eine europäische Gleichstellungsstrategie an. Bereits in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit sollen Maßnahmen zur Einführung verbindlicher Lohntransparenzmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Von der Leyen kritisiert insbesondere die im Schnitt um 16 Prozent niedrigere Entlohnung von Frauen, obwohl Frauen höhere Qualifikationen vorweisen können. Zudem will sie Quoten für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsgremien von Unternehmen. Auch bei Gewalt gegen Frauen will sie mit neuen Rechtsvorschlägen vorgehen.

Überprüfung des „Sixpacks“ und des „Twopacks“

Gerade was den EU-Governance-Rahmen angeht, zeichnet sich zumindest die eine oder andere Anpassung ab. So stellte der nominierte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in Aussicht, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt antizyklischer ausgerichtet werde; sich allein auf die Währungspolitik bei konjunkturellen Problemen zu verlassen reiche nicht aus. Six- und Twopack sollen überprüft werden; die Regeln, beispielsweise bei öffentlichen Investitionen, vereinfacht werden.

Auf der anderen Seite stellte Gentiloni aber fest, dass Flexibilität bei öffentlichen Investitionen bereits bestehe, für Investitionen sollen private Geldquellen mobilisiert werden, und er verwies auch auf das EU-Invest-Programm. Diese Ankündigungen klingen damit eher nach punktuellen Korrekturen, aber nicht nach der eigentlich notwendigen Reform, die für eine Neuausrichtung hin zu einer wohlstandsorientierten Stabilitäts- und Wachstumspolitik notwendig wären. Wie weit die Änderungen bei der EU-Governance wirklich gehen, werden wohl erst die konkreten Rechtsvorschläge der Kommission zeigen.

In der Wettbewerbspolitik soll die zuständige Kommissarin Vestager das Wettbewerbsrecht überarbeiten und für eine bessere Durchsetzung der Wettbewerbsregeln sorgen. Besonderes Augenmerk kommt einer neuen Industriestrategie zu, die sich unter anderem dem heiklen Thema des Aufkaufs von europäischen Unternehmen durch ausländische Staatseinrichtungen („foreign state ownership“) und damit möglichen unerwünschten Folgewirkungen widmet.

Kommen Fortschritte in der EU-Steuerpolitik?

Bei der EU-Steuerpolitik will die neue Kommission den von der Kommission Juncker eingeschlagenen Weg fortsetzen: So müssen die Körperschaftsteuersysteme in der EU reformiert werden, und auch die Besteuerung der Technologiekonzerne ist für Ursula von der Leyen eine wichtige Priorität. Statt dem bisher geltenden System der Einstimmigkeit bei Steuerfragen im Rat will die Kommission ein Mitentscheidungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit vorantreiben, was auch den Forderungen vieler ArbeitnehmerInnenvertretungen und NGOs entspricht.

Mindestgewinnsteuersätze für die Unternehmen finden in den Ausführungen der Kommission jedoch trotz hoher Dringlichkeit leider keine Erwähnung. Im Rahmen der Anhörung als Kandidat für den Posten des EU-Haushaltskommissars erwähnte Johannes Hahn sogar, dass der Vorschlag zur Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, der bereits seit Jahren verhandelt wird, vielleicht noch einmal neu vorgelegt werden müsse. Dadurch würde es bei diesem Thema erneut zu erheblichen Verzögerungen kommen. Zumindest bei einer Plastiksackerl-Steuer, die direkt dem EU-Haushalt zugutekommen soll, stehen die Chancen auf eine baldige Realisierung relativ gut.

Die Kommission im Zeichen des digitalen Zeitalters

Für die neue Kommission soll die Herausforderung der digitalen Technologien und der künstlichen Intelligenz eine zentrale Rolle spielen. Im Zentrum dabei steht unter anderem ein Vorschlag für eine digitale Dienstleistungsrichtlinie. Festgelegt werden soll darin, welche Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen der digitalen Plattformen gelten und welche Rechte und Pflichten der Digitalindustrie zukommen. Die Richtlinie wäre ein längst überfälliger Schritt und ist in diesem Bereich eine zentrale Forderung von ArbeitnehmerInnen- und Zivilgesellschaftsorganisationen.

Die sogenannte Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr, auf den sich die digitalen Konzerne gerne berufen, ist mehr als 20 Jahre alt und stammt somit aus einer Zeit, bevor es Online-Plattformen gegeben hat. Dementsprechend groß sind die rechtlichen Unsicherheiten beim Online-Handel, die oft auf Kosten von Beschäftigten und KonsumentInnen sowie des öffentlichen Interesses gehen.

Auch sonst kündigt die Kommission an, sich für neue Technologie-Entwicklungen zu rüsten und Regeln für künstliche Intelligenz, Blockchain-Technologie und andere Veränderungen im digitalen Bereich vorzuschlagen. Binnen 100 Tagen nach Amtsantritt sollen die ersten Rechtsentwürfe veröffentlicht werden. Bei den ersten Vorschlägen werden auch sensible Themen wie das Sammeln, die Nutzung, der Austausch und die Sicherheit von Daten angesprochen werden. Laut Kommission bedeutet Big Data für die Gesellschaft und Unternehmen einen hohen Mehrwert. Dass davon auch nachteilige Effekte und Gefahren für Beschäftigte, VerbraucherInnen und andere Teile der Gesellschaft ausgehen können, erwähnt die Kommission jedoch leider nicht.

Mit den digitalen Agenden werden mehrere EU-KommissarInnen befasst sein: unter anderen Sylvie Goulard, Nicolas Schmit und Mariya Gabriel. Eine federführende Rolle soll jedoch insbesondere EU-Kommissarin Margrethe Vestager zukommen, deren Zuständigkeitsbereich „ein Europa für das digitale Zeitalter“ sein soll.

Hohe Priorität für Militär- und Sicherheitspolitik

Befremdlich wirkt die Idee, mit Margaritis Schinas einen eigenen Kommissar für den „Schutz der europäischen Lebensweise“ zu beauftragen. Denn dahinter verbirgt sich nicht etwa der Fokus, den Wohlstand für die Bevölkerung zu erhöhen und soziale Standards anzuheben. Die zentrale Aufgabe dieses Kommissars ist es, eine Verteidigungsunion aufzubauen und einen neuen Pakt zu Migration und Asylpolitik zu koordinieren. „Grenzüberschreitende Bedrohungen“ sollen im Rahmen des Mandats koordiniert werden. Erste kritische Stimmen hinterfragen, welche Ziele damit tatsächlich verfolgt werden.

Kurioserweise gibt es noch eine zweite Kommissarin, die mit Militäragenden betraut wird: Die künftige Binnenmarktkommissarin Sylvie Goulard soll sich um einen eigenen Verteidigungsfonds kümmern, der für die nächsten sieben Jahre (2021–2027) mit mehr als 90 Mrd. Euro ausgestattet werden soll. Das entspricht einer Erhöhung um das 22-Fache der bisherigen Mittelausstattung! Zum Vergleich: Die geplanten Mittel für den Europäischen Sozialfonds+ ab 2021 sollen rund 101 Mrd. Euro betragen, also kaum mehr als für den Militärfonds – wobei die Mittel für den ESF+ im Vergleich zum laufenden mehrjährigen EU-Haushaltsplan sogar gekürzt werden sollen.

Der Fokus des neuen Verteidigungsfonds soll im Aufbau eines Marktes für Militärausrüstung sowie eines Aktionsplans für militärische Mobilität liegen. Die Raumfahrtprogramme Galileo, EGNOS und Copernicus sollen ebenfalls über den Fonds finanziert werden – als wichtige Verbindung zwischen Weltraumprogramm, Verteidigung und Sicherheit.

Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

Die Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn und Polen (Maßnahmen gegen die Unabhängigkeit der Justiz, Kontrolle über die Medien) waren zuletzt wieder in den Mittelpunkt gerückt, als sich just diese beiden Länder gegen Frans Timmermans als neuen Kommissionspräsidenten aussprachen, weil er als zuständiger Kommissar die Rechtsstaatlichkeitsverfahren vorantrieb. Vera Jourova, die unter Kommissionspräsidentin von der Leyen für Rechtsstaatlichkeit zuständig sein soll, versicherte jedoch, die Verfahren gegen Polen und Ungarn fortzusetzen.

Auch für den nominierten Haushaltskommissar Johannes Hahn ist klar, dass die für den nächsten EU-Haushaltsrahmen für 2021 bis 2027 vorgesehene Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für die Gewährung von EU-Förderungen (Konditionalität) Bestandteil des EU-Budgets bleibt.

Ein neues Zeitalter bei der Handelspolitik?

Interessante Aussagen gibt es von der designierten Kommissionspräsidentin bezüglich der EU-Handelspolitik. Demnach soll jedes Abkommen über ein eigenes Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung verfügen, für Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutz sollen die höchsten Standards gelten. Zudem soll es eine Politik der Null-Toleranz gegenüber Kinderarbeit geben. Während es Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen bereits seit Jahren gibt, wäre die Ankündigung der Geltung von höchsten Standards bei Umwelt- und ArbeitnehmerInnenschutz sowie der Null-Toleranz bei Kinderarbeit eine deutliche Aufwertung, die von Gewerkschaften und Umweltorganisationen seit langer Zeit gefordert wird. Wie ernst es dem designierten Handelskommissar Phil Hogan bei diesen Themen ist, bleibt jedoch abzuwarten. Bei seinem Auftritt im Europäischen Parlament blieb er, was die Nachhaltigkeitskapitel betrifft, jedenfalls sehr vage.

Neoliberale Agenda mit grünem Anstrich oder echter Fortschritt?

Viele Vorhaben der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lassen einen deutlichen Schritt in Richtung zusätzlicher ArbeitnehmerInnenrechte und besseren Umweltschutzes erkennen. Dennoch wäre es falsch, sich allein von diesen Anzeichen blenden zu lassen. Beim Aufbau einer Sicherheitsunion, dem verstärkten Fokus auf Verteidigung und Militär, besonders auf Kosten anderer Budgetposten wie des Europäischen Sozialfonds, oder den Vorhaben im Bereich des „Gold Plating“ ist Vorsicht angebracht. Welche Fortschritte es in den nächsten fünf Jahren für ArbeitnehmerInnen und Umwelt tatsächlich geben wird, lässt sich erst feststellen, wenn die konkreten Legislativvorschläge vorliegen und der Rat sowie das Europäische Parlament darüber entschieden haben.