Mindestlöhne in der EU: aktuelle Niveaus und Entwicklungstrends

16. Juni 2017

22 von 28 EU-Staaten verfügen über einen nationalen Mindestlohn. In Österreich verhandeln die Sozialpartner derzeit über eine Lohnuntergrenze von 1.500 Euro. Wo läge ein solcher Mindestlohn im EU-Vergleich? Welche Trends lassen sich bei der Mindestlohnentwicklung beobachten?

Innerhalb der EU lassen sich grundlegend zwei verschiedene Mindestlohnregime unterscheiden. In 22 von 28 EU-Staaten besteht ein universelles Mindestlohnregime mit einer allgemeinen nationalen Lohnuntergrenze, die in der Regel per Gesetz festgelegt wird. Demgegenüber verfügen sechs EU-Staaten über ein sektorales Mindestlohnregime, das keine allgemeine Lohnuntergrenze kennt, sondern lediglich eine Vielzahl von sektoralen Mindestlöhnen, die im Wesentlichen durch Kollektivverträge festgelegt werden. Kennzeichnend für die Ländergruppe mit sektoralen Mindestlohnregimen, zu der neben den skandinavischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden sowie Italien und Zypern auch Österreich gehört, ist zumeist eine besonders hohe Kollektivvertrags-Abdeckung.

Das österreichische Mindestlohnregime ist dabei insofern ein besonderer Fall, als es hier immer wieder insbesondere von Seiten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Ansätze gab, die kollektivvertragliche Mindestlohnentwicklung durch eigene politisch-normative Zielvorgaben zu koordinieren. 2007 schloss der ÖGB erstmals mit der Wirtschaftskammer (WKÖ) eine Generalvereinbarung ab, wonach alle Kollektivverträge eine Lohnuntergrenze von 1.000 Euro pro Monat erreichen sollten. Aktuell wird (nach entsprechender Aufforderung durch die Bundesregierung) wiederum über eine entsprechende Vereinbarung verhandelt. Diesmal wird als kollektivvertraglicher Mindestlohn die Marke von 1.500 Euro angepeilt.

Um die unterschiedlichen Niveaus und Entwicklungsdynamiken nationaler Mindestlöhne zu untersuchen, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung Ende der 2000er-Jahre eine eigene Mindestlohndatenbank aufgebaut. Mittlerweile sind nationale Mindestlohndaten für 37 Länder inner- und außerhalb Europas darin enthalten. Aktuelle Auswertungen dieser Daten finden sich in den jährlich erscheinenden WSI-Mindestlohnberichten.

Wie hoch sind die Mindestlöhne in Europa?

Gemessen in Euro, lassen sich im Hinblick auf die Mindestlohnniveaus innerhalb der EU drei Gruppen identifizieren: Die erste Gruppe mit relativ hohen Mindestlöhnen umfasst insgesamt sieben Staaten aus Westeuropa. Das höchste Mindestlohnniveau mit einem Wert von 11,27 Euro pro Stunde findet sich in Luxemburg, gefolgt von Frankreich und den Niederlanden. Am unteren Ende der ersten, westeuropäischen Gruppe stehen Deutschland und Großbritannien mit Mindestlöhnen von etwa 8,80. Im britischen Fall wird der in Euro ausgewiesene Wert jedoch durch die aktuelle Entwicklung des Wechselkurses stark unterzeichnet.

Österreich würde bei einem fiktiven Mindestlohn von 1.500 Euro im Monat und einer durchschnittlichen kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden einen Mindestlohn von 8,88 Euro aufweisen und läge damit knapp über dem Niveau von Deutschland. Wird von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgegangen, dann läge dieser mit 8,67 Euro sogar knapp unter dem Niveau von Deutschland. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass in Österreich – wie auch in einigen anderen europäischen Ländern – in der Regel 13 bzw. 14 Monatsgehälter im Jahr bezahlt werden.

In einer zweiten Gruppe mit Mindestlöhnen zwischen drei und fünf Euro pro Stunde befinden sich insgesamt fünf EU-Staaten (Slowenien, Malta, Spanien, Griechenland und Portugal).

Die dritte Gruppe mit Mindestlöhnen unterhalb von drei Euro umfasst ausschließlich Länder aus Mittel- und Osteuropa. Die Mindestlöhne in Rumänien und Bulgarien liegen dabei besonders niedrig.

Wie kaufkräftig sind die Mindestlöhne?

Für eine vergleichende Analyse von Mindestlöhnen aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist ihre Berechnung in Euro jedoch nur bedingt aussagefähig. So können diese durch Wechselkursschwankungen verzerrt werden, wie dies am Beispiel von Großbritannien bereits erläutert wurde. Darüber hinaus spielen die jeweiligen nationalen Preisniveaus und die damit verbundenen Lebenshaltungskosten eine wesentliche Rolle, sodass den jeweiligen Mindestlohnbeträgen oft eine sehr unterschiedliche Kaufkraft gegenübersteht. Letztere kann berücksichtigt werden, indem der internationale Vergleich gesetzlicher Mindestlöhne zusätzlich in Kaufkraftstandards (KKS) durchgeführt wird.

Nationale Mindestlöhne in der EU, pro Stunde in Kaufkraftstandards (KKS)
Stand: Jänner 2017

Dekoratives Bild © A&W Blog
* Für Österreich: Fiktiver Mindestlohn pro Stunde bei einem Mindestlohn von 1.500 Euro pro Monat und einer durchschnittlichen kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank 2017, Umrechnung aufgrund der von der Weltbank ausgewiesenen KKS des privaten Konsums für das Jahr 2015 © A&W Blog
* Für Österreich: Fiktiver Mindestlohn pro Stunde bei einem Mindestlohn von 1.500 Euro pro Monat und einer durchschnittlichen kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank 2017, Umrechnung aufgrund der von der Weltbank ausgewiesenen KKS des privaten Konsums für das Jahr 2015

Gegenüber dem nominellen Mindestlohnvergleich in Euro werden die Niveauunterschiede zwischen den nationalen Mindestlöhnen bei einem Vergleich in KKS deutlich kleiner: Während die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Mindestlohn, gemessen in Euro, bei etwa 1:8 liegt, ist sie ,gemessen in KKS, mit einem Verhältnis von 1:3,5 deutlich geringer. Außerdem kommt es durch die Berechnung in KKS auch zu einigen Veränderungen in der Reihenfolge der Länder. So würde z. B. Österreich mit einem Mindestlohn von 1.500 Euro im Monat unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten heute unterhalb des kaufkraftbereinigten Mindestlohnniveaus von Deutschland liegen.

Welche Entwicklungsdynamik lässt sich bei Mindestlöhnen in Europa beobachten?

Nachdem innerhalb der EU die Mindestlöhne in den 2000er-Jahren relativ stabile Steigerungsraten verzeichneten, ist die Erhöhung der Mindestlöhne im Zuge der Krise ab 2008 deutlich zurückgegangen. Deflationiert um die Verbraucherpreisentwicklung, kam es über mehrere Jahre hinweg real zu einer Stagnation oder sogar zu einer leicht rückläufigen Entwicklung der Mindestlöhne. Erst seit dem Jahr 2013 konnten die MindestlohnbezieherInnen wieder Reallohnzuwächse verbuchen. In den Jahren 2015 und 2016 sind diese angesichts niedriger Inflationsraten besonders kräftig ausgefallen und lagen deutlich oberhalb des Niveaus der 2000er-Jahre.

Hinter den für die EU ermittelten Daten stehen sehr unterschiedliche nationale Entwicklungsdynamiken. Insbesondere in vielen osteuropäischen Ländern kam es auf der Grundlage eines relativ niedrigen Mindestlohnniveaus in den letzten Jahren zu recht kräftigen Mindestlohnerhöhungen, die teilweise sogar zweistellige Zuwachsraten erreichten. Damit wurde der in der Krise ab 2008 zeitweilig unterbrochene Aufholprozess wieder in Gang gesetzt.

In den westeuropäischen Ländern fielen demgegenüber die Mindestlohnerhöhungen auch in den letzten Jahren eher bescheiden aus. In Griechenland gibt es gar keine Zuwächse. Das Land wurde im Jahr 2012 durch die Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds sogar gezwungen, den Mindestlohn um 20 Prozent zu kürzen. Seither hat die Troika der griechischen Regierung jede Mindestlohnerhöhung untersagt.

Trotz der wieder erstarkten Entwicklungsdynamik in den letzten Jahren liegt der Mindestlohn in vielen europäischen Ländern nach wie vor auf einem relativ niedrigen Niveau, das oft nicht für ein existenzsicherndes Einkommen ausreicht. Vor diesem Hintergrund haben sich in jüngster Zeit die Diskussionen über eine europäische Mindestlohnpolitik wieder verstärkt, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Beschäftigten in Europa einen angemessenen Living Wage (d.h. einen existenzsichernden Mindestlohn) erhalten.

Dieser Artikel wurde im FORBA-Trendreport 1/2017 erstveröffentlicht und für den Blog leicht überarbeitet.