Höchste Zeit für eine lohnpolitische Trendwende in Europa

23. März 2017

Bis zum Ausbruch der Krise 2008/2009 war die Lohnentwicklung in Europa von einem mehr oder weniger starken Reallohnzuwachs gekennzeichnet. Seitdem registrieren viele EU-Länder stagnierende oder sogar fallende Reallöhne, verursacht insbesondere durch das auf interne Abwertung beruhende Krisenmanagement. Trotz der dynamischeren Mindestlohnentwicklung in den letzten beiden Jahren sind die Mindestlöhne in vielen EU-Ländern nach wie vor zu niedrig, um den Niedriglohnsektor zu verringern und Arbeitsarmut zu bekämpfen. In unserem neuen Bericht „Benchmarking Working Europe 2017“ liefern wir nicht nur die diesbezüglichen Fakten, sondern zeigen auch die Notwendigkeit für eine lohnpolitische Trendwende als Teil einer generellen makro-ökonomischen Umorientierung hin zu einem lohngetriebenen Wachstumsmodell auf.

 

Langfristige Entwicklung der Reallöhne

Obwohl die Entwicklung der Reallöhne während der letzten beiden Jahre in der Mehrzahl der EU-Staaten stark an Dynamik gewann, gibt die langfristige Entwicklung der Reallöhne nach wie vor Anlass zur Sorge. Ein Vergleich der Reallohnentwicklung im Zeitraum vor der Krise (2001-2008) mit der Entwicklung seit dem Beginn der Krise (2009-2016) zeigt wie sehr die Krise und das auf Austerität und interne Abwertung basierende Krisenmanagement die Dynamik der Reallohnentwicklung veränderte.

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Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf Daten der EU-Kommission (AMECO-Datenbank Jänner 2017). © A&W Blog
Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf Daten der EU-Kommission (AMECO-Datenbank Jänner 2017).

Wie die Grafik zeigt, verzeichneten die meisten EU-Länder im Zeitraum vor der Krise mehr oder weniger substantielle Reallohnzuwächse. Dies betrifft insbesondere mittel- und osteuropäische Länder (MOE-Länder) als Teil ihres ökonomischen Aufholprozesses. Der Ausreißer nach unten ist Deutschland als einziges Land mit einem Reallohnrückgang im Vorkrisenzeitraum – ein Problem, das bis heute in Form von destabilisierend hohen Leistungsbilanzüberschüssen niederschlägt.

Mit dem Ausbruch der Krise hat sich die Reallohnentwicklung grundlegend gewandelt. Im Zeitraum 2010-2016 verzeichnen sieben Länder eine negative Reallohnentwicklung. Besonders groß war der Einbruch in Griechenland, Kroatien und Ungarn. Eine negative Reallohnentwicklung findet sich aber auch in Portugal, Zypern, Großbritannien und Italien. Reallohnzuwächse von durchschnittlich mehr als einem Prozent im Jahr verzeichnen lediglich sieben Länder – darunter neben Bulgarien als Spitzenreiter auch Polen, Schweden, die Slowakei, Estland, Litauen und Deutschland.

Eine Folge dieser schwachen Lohnentwicklung während der Krisenjahre ist eine systemtische Schwächung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage – und damit auch der wirtschaftlichen Entwicklung in der EU, die weit unter ihren Möglichkeiten bleibt. Der Ökonom Paul De Grauwe spricht sogar schon davon, dass sich Europa in einer anhaltenden Phase von Stagnation und schwachem Wachstum befindet. Vor diesem Hintergrund ist eine der zentralen Schlussfolgerungen von Benchmarking Working Europe 2017 die Notwendigkeit für eine lohnpolitische Trendwende basierend auf dem Konzept einer expansiven und solidarischen Lohnpolitik als Teil einer generellen Umorientierung hin zu einem lohngetriebenen Wachstumsmodell.

Lohnpolitische Trendwende auch bei den Mindestlöhnen erforderlich

Eine lohnpolitische Trendwende ist jedoch nicht nur bei der Reallohnentwicklung erforderlich, sondern auch bei den Mindestlöhnen – wenngleich sich die 2015 bereits beobachtbare dynamische Mindestlohnentwicklung 2016 noch einmal verstärkte. Insbesondere die MOE-Länder verzeichneten zuletzt hohe Zuwächse bei den realen Mindestlöhnen, die in Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Tschechien bei über 10% lagen. Die hohen Zuwachsraten beruhen zum einen auf Basiseffekten, da diese Länder über ein sehr geringes absolutes Mindestlohnniveau verfügen. Zum anderen sind die hohen Steigerungen in den MOE-Ländern Ausdruck eines gewissen Nachholbedarfs angesichts der sehr moderaten Mindestlohnentwicklung seit Beginn der Krise 2009.

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Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf WSI-Mindestlohndatenbank. © A&W Blog
Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf WSI-Mindestlohndatenbank.

Eine zweite Gruppe von neun Ländern, bei denen die Steigerung der realen Mindestlöhne zwischen 3 und 10% liegt, reicht von Deutschland (3,5%) und Portugal (4,6%) am unteren Ende der Skala bis zu Polen mit 8,8% und Estland mit 9,2% am oberen Ende dieser Gruppe. Die dritte Gruppe mit relativ bescheidenen realen Mindestlohnzuwächsen von unter 3% umfasst insgesamt neun Länder. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die BeNeLux-Staaten und Frankreich, die absolut betrachtet die höchsten Mindestlohnsätze aufweisen.

Trotz dieser überwiegend dynamischen Entwicklung der realen Mindestlöhne besteht auch hier noch beträchtlicher Nachholbedarf. Wie wir im Benchmarking Working Europe 2017 zeigen, ist sowohl das absolute wie auch das relative Mindestlohnniveau in vielen Ländern noch immer zu niedrig, um den ArbeitnehmerInnen ein Leben in Würde zu garantieren. Die Betrachtung des sogenannten Kaitz-Index – also des prozentualen Anteils des Mindestlohns am nationalen Vollzeit-Medianlohn – zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn in allen Ländern unterhalb der Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des nationalen Medianlohnes (siehe Aufsatz im PDF ab S. 85) liegt. Der Mindestlohn in Frankreich und Slowenien mit 62% bzw. 60% des Medianlohns kommt der Niedriglohnschwelle noch am nächsten. Dies zeigt die begrenzte Wirkung der Mindestlöhne auf dem derzeitigen Niveau auf die Reduzierung des Niedriglohnsektors und bestätigt den jüngsten Befund von Eurostat, dass im Jahr 2014 in der EU jeder sechste Beschäftige (17,2%) unterhalb der Niedriglohnschwelle lag.

Lohnpolitische Trendwende, Mindestlöhne, Kaitz-Index © A&W Blog
Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf OECD Stat. © A&W Blog
Quelle: Benchmarking Working Europe basierend auf OECD Stat.

In 10 von 19 EU-Staaten, für die OECD-Daten vorliegen, beträgt der gesetzliche Mindestlohn nicht einmal 50% des nationalen Medianlohns. Auch wenn Arbeitsarmut eine Reihe unterschiedlicher Faktoren zugrunde liegt – zum Beispiel unzureichende Arbeitszeiten oder die Anzahl der zu versorgenden Haushaltsmitglieder – so ist das geringe Mindestlohnniveau ein wesentlicher Faktor, der zur Arbeitsarmut beiträgt. Die Mindestlöhne in diesen Ländern können daher als Armutslöhne bezeichnet werden.

EGB-Kampagne „Europe needs a pay rise“

Einen konkreten Schritt für eine lohnpolitische Trendwende ergriff der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), indem er 2017 zum Jahr der Lohnerhöhung für europäische ArbeitnehmerInnen erklärte. Zur Unterstützung der Gewerkschaften in Europa in ihren Bemühungen höhere Löhne durchzusetzen, startete der EGB zudem im Februar 2017 eine Kampagne „Europe needs a pay rise – It’s time for our recovery“. Die zentrale Zielsetzung der Kampagne besteht in dem Ende der von der EU-Kommission und nationalen Regierungen propagierten Politik der internen Abwertung zur Durchsetzung von Lohnkürzungen bzw. Lohnstopps und der Dezentralisierung von Tarifverhandlungen.

Ein wichtiges Element der Kampagne besteht daher auch darin, politische EntscheidungsträgerInnen, ArbeitgeberInnen und die Öffentlichkeit zu überzeugen, dass eine lohnpolitische Trendwende notwendig ist. Die Argumentation bezieht sich daher nicht nur auf Erwägungen der Gerechtigkeit, sondern auch auf die positiven ökonomischen Auswirkungen einer dynamischeren Lohnentwicklung und einer Verringerung von Lohnungleichheit in ihren verschiedenen Erscheinungsformen – nach Geschlecht, geografischen Regionen, Sektoren und Beschäftigungsformen.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es jedoch entsprechender institutioneller Bedingungen. Aus diesem Grund haben die Sicherung ausreichender Mindestlöhne sowie die Stärkung von Flächentarifvertragssystemen oberste Priorität.

Diesem Beitrag liegt der „Benchmarking Working Europe 2017“-Bericht des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zugrunde (insbesondere Kapitel 3), der am 13.3. in einer gemeinsam mit EGB, ÖGB und AK organisierten Veranstaltung in Brüssel präsentiert wurde.