Europäische Sozialunion - Ein Projekt, für das es sich zu kämpfen lohnt!

16. Mai 2017

Die Europäische Union zeichnete sich bis Ende der 1970er-Jahre durch eine ambitionierte Sozialagenda mit globaler Vorbildwirkung aus. Die europäischen Ökonomien wurden von einer breiten Mittelschicht getragen, die Einkommensverteilung war mehr oder weniger ausgeglichen. Mit Margaret Thatcher wurde die europäische Sozialagenda schlagartig beendet. Eine Neuauflage gelang unter EU-Kommissionspräsident Jacques Delors mit dem Sozialprotokoll von Maastricht. Seit dem Abgang Delors steht der Europäische Binnenmarkt jedoch für die Bedrohung sämtlicher Grundwerte, für die Europa davor stand – nämlich demokratische Legitimierung, Angebot von staatlicher Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie gute Arbeit, die einen angemessenen und würdigen Lebensstandard erlaubt. Überdies steigt die Einkommensungleichheit.

Mehr als 21 Millionen Arbeitslose und über 50% Jugendarbeitslosigkeit in den südlichen Mitgliedsländern prägen das Europa von heute. Ein Viertel der EU-BürgerInnen ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die soziale Dimension der EU befindet sich am Rande der Bedeutungslosigkeit. Unser einzigartiges Friedensprojekt ist bedroht.

Ein Bankencrash wie 1929 konnte zwar durch einen massiven Einsatz von Staatssubventionen im Jahr 2008 gerade noch abgewendet werden. Folge davon ist aber eine steigende Staatsverschuldung der EU-Mitgliedstaaten, die durch massive Austeritätspolitik bekämpft wird. Deshalb schlug der DGB schon 2012 ein langfristiges Konjunktur-, Aufbau- und Investitionsprogramm unter dem Titel „Marshallplan für Europa“ als langfristiges europäisches Zukunftsprogramm vor. Drei Jahre später, nach einer EU-Parlamentswahl mit rund 33 % Wahlbeteiligung stellte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2015 in seiner Rede zur Lage der Union fest: „Die Krise ist nicht vorbei. Sie hat nur eine Pause eingelegt“, und kündigte eine Europäische Säule sozialer Rechte an. Eine solche Säule könne als „Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raumes“ dienen. Der „Brexit“, der viele PolitikerInnen unerwartet traf, das Referendum, in dem sich die BritInnen für einen Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union aussprachen, zeigt, wie weit die Wahrnehmung über den Zustand der Europäischen Union zwischen politischer Elite und BürgerInnen auseinander driftet.

Einseitige Wettbewerbsorientierung und Privatisierungswahn

Wie konnte es zu einer derartigen Diskrepanz der Realitäten kommen? Noch 1992 gelang der Beschluss des Sozialprotokolls von Maastricht. Danach allerdings basierte die europäische Integrationspolitik auf einem neoliberalen Konzept, das die soziale Dimension den Zielen Marktintegration und Fiskaldisziplin, der sogenannten „Binnenmarktagenda“, unterordnete. Staatliches Eigentum sowie das Angebot an staatlicher Infrastruktur und Daseinsvorsorgeleistungen wurden systematisch durch das Wettbewerbsrecht bzw. durch EU-Gesetzgebung ausgehöhlt, die auf eine Privatisierung staatlicher Infrastruktur hinausläuft – wie beispielsweise die Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße oder die 3. Energiebinnenmarktrichtlinie. Die europäische Politik, getragen von den Regierungen der Mitgliedstaaten, vertraut nach wie vor der unsichtbaren Hand des Marktes, die zu einem effizienten Angebot von Infrastruktur führen soll. Das Gegenteil ist jedoch festzustellen: Ein beispielloser Niedergang der Investitionen in Infrastruktur gekoppelt mit steigenden Preisen für Güter der Grundversorgung wie Wasser, Abfallwirtschaft, öffentlicher Nahverkehr führt dazu, dass immer mehr öffentliche Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Länder), die zuvor privatisierte Infrastruktur und ihren Betrieb wieder verstaatlichen, das heißt, für hohe Summen auf Kosten der SteuerzahlerInnen zurückkaufen.

Die Entmachtung der Sozialpartner

Teil der Binnenmarktagenda ist auch die Entmachtung sozialpartnerschaftlicher Institutionen, wie Kollektivverträge, sozialer Dialog auf europäischer Ebene und die Sozialpartnerschaft an sich. Diese Politik verkennt völlig die wesentlichen Vorzüge einer sozialpartnerschaftlichen Beteiligung: Starke Gewerkschaften tragen auch die Verantwortung für politische Entscheidungen mit und kommunizieren dies ihren Mitgliedern. Starke Gewerkschaften können auf Augenhöhe mit Unternehmerverbänden auftreten und gemeinsame Lösungen finden. Fehlt der Dialog, so bleibt nur der Weg auf die Straße. Kein guter Weg für die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens.

Die Binnenmarktagenda selbst wird aber nicht etwa durch das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente getragen, sondern unter der Bezeichnung „regulatory performance and fitness program“, kurz REFIT, durchgesetzt. Die EU-Kommission allein entscheidet, inwieweit nationales Recht, insbesondere ArbeitnehmerInnenschutz und Sozialrechte, noch „fit“ genug sind, um mit dem wettbewerbsorientierten Binnenmarkt mitzuhalten. Die Einbeziehung nationaler Parlamente oder des EU-Parlaments fehlt.

Expertokratie statt Demokratie

Ähnlich fern von demokratischer Legitimierung ist die Institution der Troika, ein Dreierkollegium besetzt aus BeamtInnen der EU-Kommission, des IWF und der Europäischen Zentralbank. Es schreibt den Krisenländern vor, welchen wirtschafts- und fiskalpolitischen Pfad sie zu beschreiten haben, um wieder in den Genuss von Gläubigergeld zu kommen bzw. Unterstützung durch den europäischen Rettungsschirm zu erhalten.

Expertokratie statt Demokratie also. Dies war nicht der europäische Pfad und kann es nicht sein. Das Vorzeigeprojekt Europa, rund 60 Jahre Friedensunion inklusive sozialen Friedens: Für den Ausbau und die Reform dieses Projekts müssen wir uns alle einsetzen. Es darf in Zukunft nicht der EU-Bürokratie überlassen bleiben, in welche Richtung es gehen soll. Deshalb lehnen DGB und der Europäische Gewerkschaftsbund die infolge der Juncker-Rede von der EU-Kommission verfasste Mitteilung zu einer Europäischen Säule sozialer Rechte in der vorliegenden Form ab. Sie enthält in der gegenwärtigen Form Vorschläge für kraftlose Empfehlungen und zielt letzten Endes wieder nur auf eine Prüfung des sozialen Besitzstandes der Europäischen Union ab. Notwendig ist aber vielmehr ein rechtsbasierter Ansatz, das heißt die Festlegung einklagbarer Rechte und Pflichten für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen auf EU-Ebene, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Gute Arbeit
  • Gute Bildung & gesellschaftliche Teilhabe
  • Einen handlungsfähigen Staat
  • Angemessene Einkommen

Notwendigkeiten einer Sozialunion

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Dabei müssen konkret folgende Projekte realisiert werden: Die Verankerung eines sozialen Fortschrittsprotokolls, das insbesondere festlegt, dass soziale Grundrechte im Zweifel Vorrang gegenüber den Binnenmarktfreiheiten (Kapitalverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit) haben müssen. Weiters müssen Spielräume für öffentliche Investitionen geschaffen werden, wie zum Beispiel durch die Verankerung einer „Goldenen Investitionsregel“, die die Finanzierung öffentlicher Netto-Investitionen mittels Budgetdefiziten erlauben würde. Zur Bekämpfung der drastischen Verteilungsschieflage muss die Europäische Union Maßnahmen zur Umverteilung setzen, die von einer Finanztransaktionssteuer und einer effektiven Regulierung der Finanzmärkte sowie einer europaweiten Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, Kapitaleinkünften und Vermögen bis hin zu einer deutlichen Aufstockung des Europäischen Sozialfonds reichen.

Kollektive Rechtsetzungs- und Gestaltungsmechanismen – von Koalitionsfreiheit über Tarifautonomie, Streikrecht und sozialen Dialog – müssen gestärkt werden, indem die Europäische Union der europäischen Menschenrechtskonvention sowie der revidierten Europäischen Sozialcharta beitritt. Die Weiterverfolgung des Flexicurity-Konzeptes durch die EU-Kommission, das im Wesentlichen auf die Stärkung der individuellen Flexibilität und Abschaffung der sozialen Absicherung zielt, muss im Sinne der EU-BürgerInnen verhindert werden.

Conclusio

Kurz: Die Europäische Säule sozialer Rechte muss für einen Neuanfang stehen. Das heißt, sie muss ein Regressionsverbot und einen Rechtsanspruch auf Meistbegünstigung festlegen, sodass jede Absenkung geltender sozialer Schutzstandards unzulässig ist und bei Normenkonflikten die Regelung Vorrang hat, die das höchste Schutzniveau aufweist. Sie muss außerdem für alle 28 Mitgliedstaaten gelten, sodass der schädliche Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten mit niedrigen Löhnen, Absenkungen der Sozialstandards und des Arbeitsrechtsschutzes auf Kosten der ArbeitnehmerInnen verhindert wird.

Wenn wir dahin kommen, dass sich die europäischen BürgerInnen wieder mit der Europäischen Union als eine Errungenschaft identifizieren, dann könnte das Friedensprojekt Europa für weitere Dezennien andauern.

Eine Langfassung dieses Artikels, sowie die entsprechenden Quellennachweisen finden Sie in wirtschaftspolitik-standpunkte 25 (2017)