Türkei: Der wilde Mann am Bosporus – kranke Demokratie, verfolgte Gewerkschaften

11. Juli 2017

Die Türkei befindet sich seit fast einem Jahr im Ausnahmezustand. Das Land wird nicht durch parlamentarisch legitimierte Gesetze, sondern durch autokratische Dekrete regiert. Die Zivilgesellschaft – Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und politische Oppositionsparteien – sieht sich Repressalien, Reiseverboten und anderen psychischen und physischen Druckmitteln ausgesetzt. Die internationale Gemeinschaft ist zweifach gefordert: Sie muss vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses einfordern. Außerdem muss sie die türkische Zivilgesellschaft durch kontinuierliche Solidaritätsbeweise stärken.

Der gescheiterte Anschlag auf das türkische Parlament fand am 16.7.2016 um 2.00 Uhr früh an einem sitzungsfreien Tag statt. Dies war Anlass für die Ausrufung des Ausnahmezustandes. Seitdem regiert Recep Tayyip Erdogan mit Dekreten. Rund 50.000 Personen wurden verhaftet, etwa 135.000 Personen aus dem Staatsdienst suspendiert oder entlassen, wobei sie neben ihrem Arbeitsplatz und Einkommen auch alle Rechtsansprüche auf Sozialleistungen verloren haben. Die Entscheidungen darüber sind keinem fairen Überprüfungsverfahren zugänglich. Die Betroffenen stehen vor dem Nichts und haben faktisch Berufsverbot.

Da sich bereits vor den Massenverhaftungen über 200.000 Menschen im Gefängnis befanden, wurden rund 35.000 Personen, die vor dem Putsch einsaßen, auf freien Fuß gesetzt, um Platz für angebliche Regierungsfeinde zu schaffen. Der Bau von rund 100 Gefängnissen ist geplant, um Kapazität für weitere 100.000 Häftlinge zu schaffen. Zehn Fernsehstationen wurden geschlossen, 2.000 Angestellte entlassen, 370 JournalistInnen in Gewahrsam genommen. 85 Prozent der Medienlandschaft befindet sich direkt in Präsident Erdogans Eigentum bzw. werden von ihm kontrolliert. Nur 5 Prozent der Medien können als unabhängig bezeichnet werden. Durch das „Denaturalisierungsdekret“ kann Personen, die terroristischer Aktivitäten bezichtigt werden, auf Anordnung des Staatsanwaltes die türkische Staatsbürgerschaft entzogen werden. GewerkschafterInnen und Abgeordnete der Oppositionsparteien sind mit Reiseverbot belegt. RichterInnen, die nicht im Sinne der Regierung entscheiden, werden suspendiert, verhaftet und ersetzt.

Der Putsch erscheint somit als glücklicher Zufall für Präsident Erdogan: Er ist Rechtfertigung für die Außerkraftsetzung der Legislative und Judikative, während die Exekutive unbeschränkt tätig werden kann. Der Ausnahmezustand bietet der Regierung die Rechtsgrundlage für die Verhaftung aller Personen, die (angeblich) der Gülen Bewegung oder der PKK nahestehen, der Reinigung der Ämter von KurdenpolitikerInnen (u. a. wurden 64 gewählte Bürgermeister in den Kurdenregionen im Südosten des Landes durch türkische Statthalter ersetzt) sowie für die Kriminalisierung von oppositionell denkenden Menschen (Mitglieder der Oppositionsparteien, Gewerkschaften, NGOs, JournalistInnen, WissenschaftlerInnen). Dies bleibt nicht ohne Folgen. Viele sind eingeschüchtert und ziehen es vor zu schweigen. Ein großer Teil der progressiv-liberalen Zivilgesellschaft flüchtet sich in biedermeierliche Zurückgezogenheit, um Gefängnis und Folter zu entgehen. Ziel dieser Politik scheint die Errichtung eines neo-osmanischen Staates zu sein.

Maßnahmen der EU und des Europarates

Trotz dieser Entwicklungen in Richtung eines autoritären Staats wird der Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union weitergeführt. Im Europäischen Rat sprach sich nur Österreich dagegen aus. Die EU-Kommission als Inhaberin des EU-Verhandlungsmandats hat jedoch das formale Verfahren vorläufig unter Verweis auf den Ausnahmezustand „eingewintert“, ebenso wie die Visaliberalisierung.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält sich bisher vornehm zurück. Im März wurde die Klage einer türkischen Arbeitsrichterin gegen ihre Entlassung nach dem Putschversuch mit Hinweis auf eine von Ankara neu eingerichtete Kommission zurückgewiesen, die auf Antrag der Betroffenen die Rechtmäßigkeit von Entlassungen während des Ausnahmezustand überprüfen soll. Diese sogenannte „Kommission der 7“ wurde durch ein Dekret Erdogans verordnet. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten und seinen Ministern nominiert. Aus diesem Grund weist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte derzeit alle Beschwerden von ArbeitnehmerInnen wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention, die direkt bei ihm eingehen, zurück. Begründung: Es muss zunächst der nationale Instanzenzug ausgeschöpft werden. Dieser läuft allerdings über die nach wie vor nicht eingesetzte „Kommission der 7“, dann über das Verwaltungsgericht zum Staatsrat und schließlich zum Verfassungsgericht. De facto haben die suspendierten Personen somit keinerlei Rechtsschutz, auch nicht seitens eines internationalen Gerichts.

Situation der Gewerkschaften

Die als regierungsnah eingestufte HAK-İŞ und die vorgeblich neutrale TÜRK-İŞ sind Mitglieder des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), ebenso wie KESK, der Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dessen Generalsekretär Lami Özgen kürzlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilt wurde und die politisch links orientiere DISK. Die beiden Dachverbände Memur Sen (Confederation of Public Servants Trade Unions) als erweiterte Organisation der AKP und Kamu Sen (Dachverband der Angestellten der öffentlichen Hand), die dem Spektrum der nationalistischen Partei MHP zugerechnet wird, sind hingegen nicht im EGB organisiert.

Die vier türkischen Mitgliedsgewerkschaften des EGB scheinen trotz ihrer unterschiedlichen Ausrichtung – von regimefreundlich bis regimekritisch – zu den Grundsatzfragen der türkischen Politik geeint. Sie verurteilen den versuchten Staatsstreich und fordern ein faires Verfahren und die Wiedereinsetzung der zu Unrecht Entlassenen. Allerdings zeigen sich die Bruchlinien schnell, wenn es um Konkretes geht: Die Frage, ob die Regionalkonferenz der International Labour Organisation (ILO) in Istanbul stattfinden soll, wird konträr beantwortet. Während dies von HAK-İŞ und TÜRK-İŞ begrüßt wird, lehnen KESK und DISK Istanbul als Konferenzort ab. DISK hat nun unter Druck aus dem türkischen Innenministerium dem Konferenzort Istanbul zugestimmt. Erdogan wird die Abhaltung des ILO-Kongresses als indirekte politische Anerkennung deuten.

Währenddessen sehen sich die RepräsentantInnen von KESK und DISK zunehmend der politischen Verfolgung ausgesetzt. Teilweise befinden sie sich im Gefängnis, teilweise werden sie bei ihrer Rückkehr von internationalen Gewerkschaftskongressen ohne Angabe von Gründen für ein paar Tage inhaftiert und später wieder freigelassen. Sie dürfen nicht besucht werden, auch den Anwälten wird der Zugang oft verweigert. HAK-İŞ und TÜRK-İŞ sind diesen Repressalien kaum ausgesetzt. Inzwischen vertreten diese vier Gewerkschaften aber einen kleiner werdenden Teil der türkischen ArbeitnehmerInnenschaft. Hingegen hat Memur-Sen ihre Mitgliederzahl mit Hilfe der AKP-Regierung in den letzten zehn Jahren verdreifacht, sie liegt bei einer Million Mitgliedern. Kamu-Sen ist nunmehr der zweitgrößte Gewerkschaftsdachverband mit 400.000 Mitgliedern.

Damit stellt sich zunehmend die Frage, wie sich demokratisch organisierte europäische Gewerkschaftsorganisationen gegenüber den sechs türkischen Dachgewerkschaften positionieren sollen. Wie kritisch muss das Verhältnis zu den politischen Parteien, insbesondere der AKP sein? Denn Gewerkschaften pflegen auch in anderen Ländern Beziehungen zu politischen Parteien und sitzen teilweise als deren Abgeordnete im Parlament. Welche der türkischen Gewerkschaften ist repräsentativ und ausreichend unabhängig gegenüber der Regierung, um in den internationalen Gewerkschaftsdachverbänden, wie etwa dem EGB und dem IGB vertreten zu sein? Wo ist die Trennlinie hinsichtlich einer zu großen Regierungsnähe zu ziehen? Ein Antrag Kamu-Sens auf Mitgliedschaft liegt beim EGB bereits auf dem Tisch, der einen Beobachterstatus andenkt.

Wie kann gewerkschaftliche Unterstützung aussehen?

RepräsentantInnen der Gewerkschaften und der türkischen Zivilgesellschaft betonen immer wieder: Die wichtigste Unterstützung für ihre Anliegen sind internationaler Druck und ständige Aufmerksamkeitsbekundungen gegenüber der türkischen Regierung, dem Parlament und hohen VertreterInnen von türkischen Institutionen. Es soll Solidarität gezeigt und internationales Interesse wachgehalten werden. EGB, IGB, DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben vier wesentliche Forderungen an die türkische Regierung:

1.) Beendigung des Ausnahmezustandes und Wiederaufnahme des Friedensprozesses 2.) Faires und rasches Verfahren für die suspendierten und entlassenen Personen 3.) Sofortige Freilassung unrechtmäßig inhaftierter Personen 4.) Wiedereinstellung und Wiederherstellung des sozialen Status der zu Unrecht suspendierten beziehungsweise entlassenen Personen.

Ergänzend dazu werden konkrete Maßnahmen vor Ort gesetzt: GewerkschafterInnen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern beteiligen sich regelmäßig an Prozessbeobachtermissionen in der Türkei, um mit ihrer Anwesenheit im Gericht Präsenz zu bekunden und ein faires Verfahren einzufordern. Außerdem sammeln sie Spenden zur Unterstützung der inhaftierten und entlassenen türkischen KollegInnen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), deren türkische Partnergewerkschaft Eğitim Sen bereits vor dem gescheiterten Militärputsch von Verfolgung und Kriminalisierung betroffen war, hilft nach Deutschland geflohenen LehrergewerkschafterInnen bei Asylverfahren und organisiert gemeinsam mit dem DGB öffentliche Veranstaltungen zur Situation in der Türkei.

Dies alles sind Tropfen auf den heißen Stein. Es ist offensichtlich, dass es für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten notwendig sein wird, eine klare Haltung gegenüber einer autokratischen Regierung wie in der Türkei einzunehmen. Eine schleichende Entwicklung zur Diktatur lässt sich nur in ihrer Entstehungsphase international delegitimieren. Ein Herumlavieren wie bisher wird von der türkischen Regierung als Akzeptanz und Toleranz der Repressalien gegenüber der türkischen Zivilgesellschaft gewertet. Sitzt die Diktatur erst einmal fest im Sattel, ist Solidarität und Widerstand von internationaler Ebene ungleich schwerer erfolgreich umzusetzen.