Auf EU-Ebene gibt es immer wieder Entscheidungen, die in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe stoßen. Beispielsweise hinsichtlich der Maßnahmen, die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffen wurden. Doch welche Kräfte sind es eigentlich, die in den drei wichtigsten EU-Institutionen, der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat das Sagen haben? Eine Analyse der letzten rund 40 Jahre zeigt: Es sind hauptsächlich wirtschaftsnahe Parteien, die in den EU-Institutionen über teils satte Mehrheiten verfügen.
Ausgangspunkt der Recherche
Anlass für die in Eigenregie durchgeführte Untersuchung über die politischen Kräfteverhältnisse ist die bei verschiedenen Vorhaben auf europäischer Ebene in Medien immer wieder anzutreffende Aussage, dass „die EU“ einen Beschluss gefällt oder ein neues Gesetz verabschiedet hätte. Damit wird verdeckt, welche Institutionen und Parteien für die EU-Rechtsetzung tatsächlich zuständig beziehungsweise verantwortlich sind. Werden die konkret Handelnden ausgespart, bleibt dann nur noch “die EU” als Projektionsfläche für Kritik an Fehlentwicklungen. Mit dem paradoxen Ergebnis, dass die herrschenden Verhältnisse gefestigt werden, weil sich die Wählerinnen aus Frust über “die EU” zurückziehen statt sie demokratisch zu verändern.
Die drei wichtigsten EU-Institutionen in der EU-Gesetzgebung sind die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat. Die Kommission hat das Initiativrecht für neue Rechtstexte. Das Europäische Parlament und der Rat sind in den meisten Fällen Ko-Gesetzgeber. Der Rat hat in einigen Fällen (beispielsweise in der Steuerpolitik) das alleinige Beschlussrecht. Der Fokus der Untersuchung liegt vor allem auf diesen drei Institutionen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Analyse liegt in der Recherche, welche politischen Gruppierungen in diesen Institutionen den Ton angeben. In der Europäischen Union gibt es ein großes parteipolitisches Spektrum mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Zur besseren Vergleichbarkeit erfolgt in der Untersuchung eine Unterteilung in drei Hauptgruppen:
· Das bürgerlich-liberale Lager, insbesondere mit wirtschaftspolitischem Fokus
· Das linke Lager, bei dem der Schwerpunkt auf gesellschaftspolitischen Themen wie Beschäftigungspolitik, Soziales, KonsumentInnenschutz und Umweltfragen liegt
· Das nationale Lager, dessen Wirken sich auf die eigene EU-Skepsis konzentriert und die Präferenz für nationale statt gemeinschaftliche Entscheidungen
Klare Verhältnisse in der Europäischen Kommission
Eine ganz gewichtige Rolle kommt der Europäischen Kommission auf EU-Ebene zu. Sie ist die einzige Institution, die neue EU-Gesetzesvorhaben initiieren beziehungsweise Rat und Parlament zur Entscheidung vorlegen kann. Zudem ist sie “Hüterin der EU-Verträge”, sprich sie ist dafür zuständig, dass EU-Recht gegen nationalstaatliche Abweichungen verteidigt wird. Von den 28 EU-Kommissionsmitgliedern gehören 15 der Europäischen Volkspartei (EVP) sowie fünf den Liberalen an. Acht KommissarInnen sind den Europäischen SozialdemokratInnen (SPE) zuzurechnen. Damit gehören mehr als 71 % der KommissarInnen dem bürgerlich-liberalen Lager an.
Bereits seit 2004 (unter Kommissionspräsident Barroso) können die Wirtschaftsparteien beeindruckende Mehrheiten jenseits der 70 % vorweisen, während das linke Lager, zumeist nur vertreten durch die SozialdemokratInnen, deutlich in der Minderheit ist. Bis heute gab es noch nie ein Kommissionsmitglied aus einer national ausgerichteten Partei. Dem linken Lager gelang es seit 1977 nur ein einziges Mal, eine absolute Mehrheit in der Europäischen Kommission zu stellen: 1999 waren im Kabinett von Kommissionspräsident Prodi zehn SozialdemokratInnen, eine Grüne, aber nur fünf Mitglieder der Volkspartei und ein Liberaler vertreten. Zwei Kommissare waren parteiunabhängig. Die Europäische Volkspartei stellt seit 2004 durchgängig den Kommissionspräsidenten.
Europäisches Parlament – Direktwahl seit 1979
Bereits seit rund 40 Jahren entscheidet die europäische Bevölkerung in Direktwahlen selbst darüber, welche Parteien sie im Europäischen Parlament vertreten sollen. Acht europäische Fraktionen gibt es derzeit. Entsprechend schwierig ist es, festzustellen, wer im europäischen Hohen Haus den Ton angibt.
Die grobe Unterteilung in drei politische Lager gibt jedoch nähere Aufschlüsse: Die Gruppe der bürgerlich-liberalen Parteien war mit einer Ausnahme (1989 bis 1994) in jeder Legislaturperiode die stärkste Kraft. In drei Legislaturperioden verfügte sie sogar über eine „absolute“ Mehrheit. Der linke Flügel schaffte es nur einmal, den wirtschaftsliberalen Block zu überholen, erzielte dabei aber keine absolute Mehrheit. Das nationale Lager wurde in den letzten Legislaturperioden zunehmend stärker. In der aktuellen Periode gelang es bisher fraktionslosen national orientierten EU-Abgeordneten, sich zu einer gemeinsamen EU-Fraktion zu vereinen. Das hat dazu geführt, dass diese Gruppe mit einem Stimmenanteil von rund elf Prozent nun so stark ist, wie nie zuvor seit Einführung der Direktwahl für das Europäische Parlament 1979.
Die große Macht des (Europäischen) Rats
Entscheidungen auf Ebene des Europäischen Rats beziehungsweise der einzelnen Fachministerräte erfolgen nicht nach der Anzahl der MinisterInnen, sondern entsprechend dem nach der Bevölkerungsanzahl gewichteten Stimmenschlüssel. Entsprechend dieser Stimmengewichtung stellen sich die politischen Machtverhältnisse im Europäischen Rat (also auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) entsprechend der Grafik folgendermaßen dar:
Die VertreterInnen der bürgerlich-liberalen Kräfte kommen auf eine absolute Mehrheit von 58,8 %. Die neue französische Regierung und Premier Macron sind dabei noch nicht eindeutig einem Lager zuzurechnen, aber mit 8,2 % eine wichtige Kraft im Europäischen Rat. Die Parteien aus dem linken Lager kommen gemeinsam auf ein Stimmengewicht von 33 %.
Derartige Mehrheitsverhältnisse sind keine Ausnahme. Tatsächlich muss man schon fast von einer Schwächephase des bürgerlich-liberalen Lagers sprechen. Denn beispielsweise im Jahr 2011 hatte diese Gruppierung eine Mehrheit von 80 %. Das linke Lager kam auf 20 %. In den letzten 40 Jahren schafften es die linken Kräfte nur im Jahr 1999 zu einer absoluten Mehrheit.
Finanzministerrat und Eurogruppe
Einen ganz gewichtigen Einfluss auf die Geschicke der EU haben auch die FinanzministerInnen. Bei der Parteizugehörigkeit der MinisterInnen zeigt sich die Dominanz des bürgerlich-liberalen Flügels noch deutlicher als bei den Staats- und Regierungschefs: Entsprechend der Stimmgewichtung haben sie eine absolute Mehrheit von 66,5 % (in der Eurogruppe von 61,2 %). Die linken Gruppierungen haben im Vergleich dazu nur 17,9 %. Aus dem nationalen Lager ist niemand vertreten, jedoch gibt es einen großen Anteil von offiziell parteilosen mit 15,6 %.
Absolute Mehrheiten in allen drei EU-Institutionen
Für das bürgerlich-liberale Lager sind absolute Mehrheiten in allen drei EU-Institutionen nichts Neues. Bereits in den Jahren von 1981 bis 1989 verfügte es im EU-Parlament, Kommission sowie im Rat Stimmenmehrheiten jenseits der 50 %. Der linke Flügel brachte es hingegen in den letzten 35 Jahren nie zu einer absoluten Mehrheit in allen drei EU-Institutionen gleichzeitig. Lediglich in den Jahren 1999–2004 hatten die linken Kräfte eine absolute Mehrheit in der EU-Kommission und im Rat während im EU-Parlament die wirtschaftsnahen Kräfte dominierten.
Kein Politikwechsel ohne geänderte Mehrheitsverhältnisse in der EU
Wer den Ton bei der EU-Rechtsetzung angibt, ist damit offensichtlich. Die bürgerlich-liberalen Gruppierungen konnten sich in den letzten vier Jahrzehnten mit ihrer wirtschaftsfokussierten Politik fast durchgehend behaupten. Das linke Lager hingegen konnte sich nie über einen längeren Zeitraum durchsetzen. Was die Ursache dafür ist, müsste noch eingehender untersucht werden. Einen Hinweis geben jedoch die jüngsten Wahlen in den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien. Sowohl in Holland als auch in Frankreich endeten die Wahlen für die größte Vertreterin des linken Flügels, den SozialdemokratInnen mit einem Desaster: In Holland kam die Partij van de Arbeid nur auf 5,7 % (nach 24,8 % in der Periode davor). In Frankreich kam die Parti Socialiste bei den Parlamentswahlen in der 1. Runde auf 7,4 % und verlor damit 21,9 % gegenüber den letzten Parlamentswahlen. In beiden Ländern setzten die Sozialdemokratischen Parteien unter anderem umstrittene Sparmaßnahmen und Arbeitsmarktreformen um. Maßnahmen, die von der Bevölkerung zwar vom bürgerlich- liberalen Lager aber nicht vom linken Flügel erwartet worden waren. Die Rechnung für eine Politik, die so gar nicht zu den sozialdemokratischen Grundprinzipien passt, folgte dann prompt. Einen ganz anderen Weg schlug Labour-Chef Corbyn in Großbritannien ein. Er forderte die Wiederbelebung/Ausbau des Sozialstaats. Das bescherte ihm dramatische Zugewinne bei den Parlamentswahlen. Die Tories hingegen verloren ihre absolute Mehrheit. Während die Labour-Party mit rund 40 % der Stimmen nur knapp hinter den Tories zu liegen kam, stürzte die national ausgerichtete UKIP ab und bekam nach 12,6 % bei den letzten Wahlen nur mehr 1,8 % aller Stimmen. An diesen Beispielen zeigt sich klar: Parteien, die bei ihren politischen Grundsätzen bleiben, fahren gut damit. Wahlwerbende Gruppen, die Prinzipien anderer politischer Mitbewerberinnen übernehmen, laufen hingegen Gefahr, abgewählt zu werden. Werden diese Grundsätze konsequent berücksichtigt und gelebt, wären durchaus auch Änderungen bei den Mehrheitsverhältnissen auf Ebene der Europäischen Union möglich.