Auch 2021 wird stark von Corona geprägt sein – und das betrifft auch den Sozialstaat. Die Verbreitung des Virus muss gestoppt und die massiven Auswirkungen auf die Menschen sowie die Schäden für Wirtschaft und Beschäftigung müssen so weit wie möglich beseitigt werden. Neben dem Gesundheitssystem müssen der Arbeitsmarkt und soziale Investitionen im Fokus der Sozialpolitik stehen. Sehr wichtig ist, dass richtige Weichenstellungen auch in längerfristiger Perspektive getroffen werden und dass große Herausforderungen wie mehr Verteilungsgerechtigkeit, Digitalisierung, Klimaschutz und demografischer Wandel adressiert werden. Der Sozialstaat hat die Bewährungsprobe im Wesentlichen gut bestanden. Jetzt gilt es, die Krisenbewältigung zu einer positiven Weiterentwicklung zu nutzen.
Gesundheitssystem: Arbeitsbedingungen verbessern, Prävention stärken
Corona hat auf drastische Weise klargemacht, welch fundamentale Bedeutung das Gesundheitssystem hat und wie gefährlich die Dominanz rein (betriebs-)wirtschaftlicher Kriterien in sozialen Schlüsselbereichen ist. Letztlich musste in allen Ländern der Europäischen Union alles andere der Eindämmung des Virus’ und der Bewältigung seiner Folgen untergeordnet werden.
Österreich hat glücklicherweise ein starkes Gesundheitssystem. Wie wichtig das ist, ist nach den Corona-Erfahrungen hoffentlich auch jenen klar, die in der Vergangenheit immer wieder Einsparungen das Wort geredet haben – mittels Abbau von Akutbetten, von Personal in den Spitälern, etc.
Neben der erforderlichen Abdeckung der coronabedingten Mehrkosten aus Hilfsfondsmitteln ist es jetzt wichtig, dass die durch die Krise deutlich gewordenen Schwachstellen beseitigt werden. Das reicht von Personalengpässen und oft schlechten Arbeitsbedingungen über Mängel bei der Krisenresilienz bis hin zur unzureichenden Gesamtsteuerung des Systems.
Zu hoffen ist, dass Corona auch als genereller Weckruf für mehr Krankheitsprävention erkannt wird. Um welche Dimensionen es dabei geht, zeigen z.B. die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen. Laut Wifo entstehen dadurch allein im Gesundheitssystem jährliche Kosten in Höhe von 900 Mio. Euro. Bei gesamtgesellschaftlicher Betrachtung (inkl Produktivitätsverlust, immaterielle Schäden, etc) sind es fast 10 Mrd Euro pro Jahr!
Beschäftigung – Dramatischer Einbruch erfordert Kraftakt zur Gegensteuerung
Nie zuvor in den letzten Jahrzehnten gab es einen auch nur annähernd vergleichbaren Einbruch am Arbeitsmarkt wie 2020. Am Höhepunkt waren 1,3 Mio. Beschäftigte in Kurzarbeit, aktuell sind es mit ca. 320.000 noch immer fast 10% aller ArbeitnehmerInnen. Es ist zudem absehbar, dass Kurzarbeit auch weit in das kommende Jahr hinein unverzichtbar bleiben wird. Besonders schlimm von der Krise betroffen sind die, die ihr gesamtes Einkommen (wie sehr viele „neue Selbständige“) bzw. den Arbeitsplatz verloren haben und nun auf die – viel zu niedrigen – Lohnersatzleistungen aus der Arbeitslosenversicherung zurückgefallen sind oder bereits vor der Krise arbeitslos waren und kaum mehr eine Chance haben, rasch wieder ins Arbeitsleben zurückzukommen.
Die Zahl der Arbeitslosen (inkl. SchulungsteilnehmerInnen) ist mit Stand November 2020 im Jahresvergleich um 90.000 auf nunmehr 460.000 angestiegen. Wie dramatisch das Problem der Arbeitslosigkeit inzwischen ist, wird noch deutlicher, wenn man etwas weiter zurückblickt: Im Nov 2007 (als vor der letzten großen Krise) lag die Zahl der Arbeitslosen noch bei 280.000. Ziemlich sicher ist, dass die aktuelle Entwicklung nun auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ganz massiv in die Höhe treiben wird.
Klar ist, dass ein rasches Aufholen dieses Einbruchs mit herkömmlichen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik nicht erreichbar ist. Geboten ist ein nationaler (und auch EU-weiter) Kraftakt zur Gegensteuerung auf mehreren Ebenen, aufbauend auf umfangreichen, öffentlichen Investitionsprogrammen wie auch im EU Recovery Fonds angelegt.
Arbeitslosigkeit: Mehr Chancen und bessere Absicherung
Massiv gefordert ist auch die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinn. Im Zentrum braucht es eine Qualifikations- und Umschulungsoffensive, ausgerichtet am unmittelbaren Arbeitskräftebedarf, z.B. im Bereich der Pflege, und an den Erfordernissen des digitalen und ökologischen Wandels. Damit kann das Arbeitskräfteangebot für die Zeit sehr hoher Arbeitslosigkeit reduziert und gleichzeitig ein sehr wichtiger Beitrag für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels geleistet werden. Die von der Regierung in Aussicht gestellte Corona-Arbeitsstiftung ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss allerdings erst ins Laufen gebracht, inhaltlich präzisiert und letztlich auch um einiges breiter aufgestellt werden. Teil der Ausbildungsoffensive muss auch sein, dass deutlich mehr Mittel für die überbetriebliche Lehre zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Instrument zur Entlastung des Arbeitsmarkts bei gleichzeitiger Abdeckung bestehender Bedarfe bietet die im AK-Modell „Chance 45“ vorgeschlagene Schaffung geförderter Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in öffentlichen Dienstleistungen im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich. Damit könnte für bis zu 40.000 langzeitarbeitslose Personen im Alter ab 45 eine sehr sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen werden, z.B. in Gemeinden unter Einbindung der lokalen Bevölkerung in die Bedarfserhebung.
Die für sehr viele Arbeitslose bestenfalls minimalen Chancen rasch wieder Arbeit zu finden machen darüber hinaus mehr denn je deutlich, dass 55% Ersatz vom Nettolohn bei Verlust des Arbeitsplatzes viel zu niedrig ist. Bei einem Nettoverdienst von z.B. 1.500 Euro pro Monat bedeutet das eine Lohnersatzleistung von gerade mal 825 Euro, was um 35 % unterhalb der offiziell anerkannten Armutsgefährdungsschwelle liegt! Die von ÖGB und AK geforderte Anhebung auf 70 % würde Abhilfe schaffen und hätte darüber hinaus für die Wirtschaft den Vorteil, dass die Arbeitslosenversicherung deutlich mehr als bisher ihrer Funktion als „automatischer Stabilisator“ in Krisenzeiten gerecht werden könnte – sprich: die Kaufkraft und damit die wirtschaftliche Nachfrage gesichert wird.
Eine weitere drastische Krisenerfahrung ist das Fehlen eines Pendants zur Arbeitslosenversicherung der Unselbständigen für neue – und vielfach prekäre – Formen der „Selbstständigkeit“ für den Fall des Wegfalls der Arbeitsaufträge. Auch in diesem Punkt ist eine Weiterentwicklung des Sozialstaats geboten.
Jugendliche und Frauen: Besondere Unterstützung geboten
Menschen, die schon vor der Krise strukturell benachteiligt waren, sind in aller Regel von Corona am stärksten betroffen. So haben es viele Menschen mit geringer Qualifikation, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Behinderung aktuell noch um einiges schwerer als schon zuvor, einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder den aktuellen zu halten. Dramatisch betroffen sind auch sehr viele Jugendliche, die den geplanten Einstieg ins Berufsleben coronabedingt nicht schaffen und nun mit den nachrückenden Jahrgängen um viel zu wenige Ausbildungs- und Arbeitsplätze konkurrieren müssen. Dazu kommt, dass sie – wegen fehlender Versicherungszeiten – nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Arbeitsmarktpolitik ist hier ganz besonders gefordert.
Ganz massiv betroffen von der Krise sind auch sehr viele Frauen. Die jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Gender-Gerechtigkeit haben im Corona-Jahr einen massiven Rückschlag erlitten. So hat z.B. die Verlagerung von Erwerbsarbeit ins Homeoffice dazu geführt, dass die Mehrfachbelastung vieler Frauen noch um einiges nach oben geschraubt wurde. Eine Gegensteuerung ist dringend geboten. Bessere Chancen für Mütter (und Kinder) würde vor allem eine Investitionsoffensive in Kinderbetreuungseinrichtungen bringen. Dass hier erheblicher (Nachhol)Bedarf besteht zeigt schon allein der internationale Vergleich der Ausgaben für Elementarbildung: Österreich liegt hier mit 0,65 % des BIP weit unter dem OECD-Durchschnitt von 0,93 %.
Sehr wichtig ist auch, dass das allseitige Lob der zumeist weiblichen „LeistungsträgerInnen“ in Gesundheits- und Pflegeberufen, im Einzelhandel, etc. in konkreten Verbesserungen für diese Berufsgruppen Niederschlag findet. Schwer zu hoffen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die unsägliche – aber weit verbreitete – Eingrenzung der Klassifikation als „Leistungsträger“ auf hohe Verdienstgruppen mit dem Corona-Jahr 2020 endlich ihr Ende findet.
Homeoffice rechtlich absichern, Arbeitszeit umverteilen
Absehbar ist, dass die erzwungene Verlagerung vieler (Angestellten)Tätigkeiten ins Home-Office nachhaltige Wirkung auch über die Corona-Zeit hinaus haben wird. Arbeit von zu Hause wird in Zukunft im Arbeitsleben viel präsenter sein als es vor der Krise der Fall war. Für die ArbeitnehmerInnen bringt das sowohl Chancen als auch Risiken. Erforderlich ist jedenfalls ein Rahmenrecht, in dem z.B. der Grundsatz der Freiwilligkeit, Grundsätze zur Kostentragung und Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertretungen verankert sind. Spezifische rechtliche Schutzbestimmungen sind auch für andere neue Formen der Arbeit, wie z.B. Plattformarbeit, erforderlich. In all diesen Fällen muss auch darauf geachtet werden, dass neue Formen unselbständiger Arbeit als solche eingestuft werden und kein Hinausdrängen der Betroffenen in (Schein)Selbständigkeit – und damit aus dem Schutz des Arbeitsrechts und der Kollektivverträge – erfolgt.
Neuen Schwung sollte die Debatte über eine gerechtere Verteilung sowohl der bezahlten als auch der unbezahlten Arbeit erhalten. Vor dem Hintergrund des massiven Beschäftigungseinbruchs und der erheblichen Gefahr anhaltend hoher Arbeitslosenraten sollte es dabei endlich auch gelingen, einen breiten öffentlichen Diskurs über Chancen und Risiken einer Verkürzung der Arbeitszeit einzuleiten. Die Orientierung an wirtschaftsstarken Ländern wie Schweden und Dänemark mit ihren deutlich kürzeren Arbeitszeiten könnte hier den Weg weisen.
Pensionen wichtiger Stabilisator in der Krise
Erhebliche Auswirkungen hat die COVID-Krise auch auf das Pensionssystem. Der Beschäftigungseinbruch hat zur Folge, dass die Beitragseinnahmen aus den Erwerbseinkommen auf Jahre deutlich hinter der „normalen“ Entwicklung zurückbleiben werden. Ausgabenseitig ist – wie seit Jahren antizipiert – ein verstärkter Kostenanstieg zu erwarten, vor allem, weil in den nächsten Jahren geburtsstarke „Baby-Bommer-Jahrgänge“ das Pensionsalter erreichen und dadurch die Zahl der Pensionen beträchtlich steigen wird.
Eine der großen Stärken unseres gesetzlichen Pensionssystems ist, dass der krisenbedingte Einbruch bei den Beitragseinnahmen nicht auf die Höhe der Pensionen durchschlägt; das sichert nicht nur die Einkommen der älteren Menschen, sondern auch die für die Wirtschaft sehr wichtige Konsumnachfrage aus den Pensionseinkommen.
Die gesetzliche Pensionsversicherung erfüllt damit ihre zur Eindämmung der Krisenfolgen sehr wesentliche Funktion als „automatischer Stabilisator“. Unvermeidliche Konsequenz ist allerdings ein deutlicher Anstieg der erforderlichen Bundesmittel. Dennoch bleiben diese weiterhin im Rahmen (Schwankungsbreite um etwa 3 % des BIP), nicht zuletzt deshalb, weil aufgrund bereits erfolgter Anpassungen an den demografischen Wandel (Wegfall diverser Frühpensionsoptionen, Ausdehnung des Bemessungszeitraums, etc.) das Niveau deutlich niedriger liegt als früher prognostiziert.
Gutes Leistungsniveau – auch für die Jüngeren
Absehbar ist, dass neoliberale Kritiker des gesetzlichen Pensionssystems den krisenbedingten Anstieg der Bundesmittel trotzdem für ihre immer wieder erhobene Forderung nach einer „großen Pensionsreform“ nutzen werden. Absehbar ist auch, dass dabei neuerlich eine Anpassung an den demografischen Wandel eingemahnt und zudem versucht wird, die heute Jüngeren gegen die Älteren auszuspielen – mit der Behauptung, sie müssten hohe Beiträge zahlen später aber nur sehr niedrige Leistungen erhalten.
Geflissentlich wird dabei übergangen, dass das Pensionssystem bereits längst durch große Reformen an die Alterung und an den erwarteten weiteren Anstieg der Lebenserwartung angepasst wurde. Übergangen wird auch, dass die Pensionsperspektiven der heute Jüngeren viel besser sind als behauptet. Das „Pensionskonto-Recht“ mit 1,78 % Leistungsgutschrift vom Jahreseinkommen – und Abschlägen bzw. Zuschlägen bei Pensionsantritt vor bzw. nach 65 – bietet auch den heutigen Berufseinsteigern einen guten Einkommensersatz.
Und auch zur immer wieder behaupteten „Explosion der Pensionskosten“ wird es nicht kommen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit gerade zwingend ist allerdings, dass beim erwarteten Anstieg des Bevölkerungsanteils der Altersgruppe 65+ von derzeit ca. 20% auf in Zukunft 30% für die Pensionen der heute Jüngeren ein etwas höherer Anteil des BIP für die Pensionen aufzuwenden sein wird.
Wer Pensionen sichern will, muss am Arbeitsmarkt ansetzen
Zur Sicherung der Pensionen der heute Jüngeren braucht es keiner weiteren „großen Pensionsreformen“, sondern eine Konzentration auf den Arbeitsmarkt und das nicht nur im höheren Erwerbsalter. Anders als oft suggeriert wird nämlich die wichtige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Pensionsausgaben bei weitem nicht nur durch die Demografie bestimmt, sondern in hohem Maß auch durch Ausmaß und Qualität der Erwerbstätigkeit der Menschen im Erwerbsalter.
Und bekanntermaßen werden auch die individuellen Pensionshöhen – sowohl heute als in Zukunft – im Wesentlichen dadurch bestimmt, wie gut (oder schlecht) der Erwerbsverlauf ab Eintritt in das Berufsleben ist. Mehr Gender-Gerechtigkeit nicht nur im Pensionssystem, sondern vor allem auch am Arbeitsmarkt ist auch aus diesem Grund dringend geboten (der ‚gender pension gap‘ liegt derzeit bei über 40 %!).
Verteilungsgerechtigkeit als Kernfrage bei der Finanzierung der Krisenkosten
Klar ist, dass die unmittelbaren Krisenkosten und die erforderlichen Zukunftsinvestitionen auf Jahre hinaus zu einem erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung führen werden. Zur Bewältigung einer Krise dieser Dimension gibt es dazu keine ernsthafte Alternative. Die Kosten des Nichthandelns wären mittel- bis langfristig noch viel höher. Falsch verstandene „Budgetdisziplin“ in Zeiten wie diesen hätte katastrophale Folgen für ganze Bevölkerungsgruppen, für die Wirtschaft und generell für unsere Zukunftsperspektiven. Positiv ist, dass das auch auf EU-Ebene erkannt und beachtlich große Unterstützungs- und Investitionsprogramme in die Wege geleitet wurden.
Über kurz oder lang wird aber selbstverständlich auch zu klären sein, wer die Krisenkosten zu tragen hat. Verteilungsfragen werden damit ins Zentrum rücken. Auch hier muss gelten: Die Krisenbewältigung muss Weichen in die richtige Richtung stellen. Die seit langem zu beobachtende Auseinanderentwicklung von reich und arm muss gestoppt und in die Gegenrichtung gekehrt werden. Das erfordert einerseits mehr Steuergerechtigkeit sowohl national (angemessene Finanzierungsbeiträge großer Erbschaften und Vermögen, etc.) als auch auf EU-Ebene (Verhinderung von Steuerdumping; Schließung von Steuerschlupflöchern für ‚Global Player‘; etc.) und andrerseits den Schutz kleiner und mittlerer Einkommen und des Sozialstaats.
Ob der seit Jahrzehnten stärkste Wirtschaftseinbruch zu einer dauerhaften deutlichen Wohlstandsminderung und noch mehr Ungleichheit führen wird oder zumindest auf nationaler und europäischer Ebene rasch überwunden werden kann und letztlich in eine fairere, stabilere und lebenswertere Realität für möglichst viele mündet, hängt in hohem Maß davon ab, ob die Politik heute die richtigen sozial- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen setzt.