Die langen Schatten von Hartz IV

05. Juni 2019

Die Reformen der Arbeitslosenversicherung unter dem Titel „Hartz IV“ haben die Absicherung bei Erwerbslosigkeit massiv verschlechtert und den Druck auf Löhne und Standards am Arbeitsmarkt erhöht. Eine tiefe soziale Verunsicherung hat sich bis weit in die Mittelschichten hinein ausgebreitet. Österreich sollte daher gewarnt sein, sich die Hartz-Reformen zum Vorbild zu nehmen und die Notstandshilfe abzuschaffen.

Der radikale Umbau der Arbeitslosenversicherung in Deutschland

Durch die vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ der rot-grünen Bundesregierung in den Jahren 2003-2006 wurde das deutsche System der Absicherung bei Erwerbslosigkeit radikal umgebaut. Die wesentlichen Elemente waren dabei:

  • Abschaffung der Arbeitslosenhilfe:

Auf Empfehlung der vom damaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz geleiteten Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde mit dem vierten dieser Gesetze zum 1. Januar 2005 die – der österreichischen Notstandshilfe ähnliche – Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Diese moderat einkommensgeprüfte und einkommensabhängige Versicherungsleistung wurde bis dahin im Anschluss an das vorgeschaltete Arbeitslosengeld dauerhaft gezahlt, wenn zuvor Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestanden hatte. Stattdessen wurde die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – so die offizielle Bezeichnung von Hartz IV – eingeführt, eine streng bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung auf dem niedrigen pauschalen Niveau der Sozialhilfe.

  • Schwächung der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld:

Zu Beginn des Jahres 2006 wurde außerdem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds, das bis dahin in Abhängigkeit vom Alter für bis zu 32 Monate bezogen werden konnte, auf generell 12 Monate und 18 Monate für über 55-Jährige verkürzt. Die Rahmenfrist, innerhalb derer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden kann, wurde ebenfalls reduziert. Beschäftigte müssen nun die Vorversicherungszeiten innerhalb von zwei statt von drei Jahren erreichen.

Dadurch wurde die Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung massiv geschwächt. Erwerbslose wurden – auch wenn sie lange Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten – in der Regel schon nach einem Jahr auf die Fürsorgeleistung Hartz IV mit ihren niedrigen Leistungen, strikten Bedürftigkeitskriterien und harschen Sanktionen verwiesen.

Dies führte zu großem gesellschaftlichem Unmut, der die folgende Bundesregierung aus Union und SPD dazu nötigte, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wieder zu verlängern. Seitdem beträgt sie maximal 24 Monate, vorausgesetzt, man ist älter als 58 Jahre, bleibt gleichwohl aber deutlich hinter den vormals geltenden 32 Monaten zurück. Kürzlich wurde nach jahrelanger Diskussion auch die Rahmenfrist wieder ausgeweitet auf nun 33 Monate (früher 36).

  • Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien und Einführung eines rigiden Sanktionsregimes:

Mit Hartz IV wurden das zur Verfügung stehende Sanktionsinstrumentarium flexibler und differenzierter gestaltet und neue Sperrzeiten wegen unzureichender Eigenbemühungen oder wegen Verstößen gegen die frühzeitige Meldepflicht eingeführt. Für die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde ein striktes Zumutbarkeits- und Sanktionsregime implementiert: Bis zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 galt hier jede Arbeit als zumutbar, zu der der bzw. die Erwerbslose körperlich und geistig in der Lage war. Lediglich (gerichtlich festzustellende) sittenwidrige Löhne bildeten eine allerletzte Schranke gegen die Vermittlung in prekäre Arbeit.

Bei Meldeversäumnissen, Verstößen gegen Auflagen oder Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots greifen bis heute strikte Sanktionen, die bei mehrmaliger Wiederholung zur kompletten Streichung der Geldleistungen sowie der Kosten für die Unterkunft führen können. Für Jugendliche und junge Erwachsene gilt eine verschärfte Regelung, die die Streichung von Leistungen bereits nach dem ersten Verstoß zeitigen kann.

Die diesem repressiven Ansatz zugrundeliegende Logik des „Förderns und Forderns“ sieht vor, dass der Staat Unterstützung, Beratung und Angebote bietet, die Erwerbslosen gleichzeitig aber auch drängen soll, zumutbare Arbeit und Angebote der Arbeitsförderung anzunehmen. Die Ursachen von Arbeitslosigkeit werden in dieser Logik individualisiert: Nicht strukturelle Probleme, sondern mangelnde Bereitschaft der Erwerbslosen und mangelnde staatliche Unterstützung bei deren Bemühungen um Arbeit werden als zentrale Ursachen gesehen.

Die langen Schatten der Reform

Die Hartz-Reformen hatten in mehrfacher Hinsicht harte soziale Folgen, die bis heute ihre Schatten auf die deutsche Gesellschaft werfen.

  • Verlust von Leistungsansprüchen:

Durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe erfuhren viele Menschen finanzielle Verluste oder verloren den Anspruch auf staatliche Unterstützung gleich ganz: Laut Berechnungen von Richard Hauser und Irene Becker mussten ca. 60 Prozent aller Personen, die mit einem Arbeitslosenhilfeempfänger zusammenlebten, Einkommenseinbußen hinnehmen. Etwa ein Viertel von ihnen fiel komplett aus dem staatlichen Leistungsanspruch heraus. Dies war vor allem den im neuen Grundsicherungssystem weitaus strikteren Regelungen zur Anrechnung von Partnereinkommen, Vermögen und Wohneigentum geschuldet, die vor allem Frauen um ihren eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung brachten.

  • Schwächung des Schutzes der Arbeitslosenversicherung:

Der Schutz der Arbeitslosenversicherung wurde durch die Abschaffung der einkommensabhängigen Arbeitslosenhilfe zugunsten einer pauschalen Fürsorgeleistung, die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds sowie der Rahmenfrist massiv geschwächt. Heute beziehen nur noch etwa ein Drittel aller Arbeitslosen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, knapp zwei Drittel befinden sich im Fürsorgesystem.

Arbeitslose Hartz IV © A&W Blog
© A&W Blog

  • Abstieg im sozialen System:

Der Abstieg im sozialen System ist zudem deutlich steiler geworden. Nachdem die Arbeitslosenhilfe und 2011 auch ein zunächst im Übergang von Arbeitslosengeld zu Hartz IV gewährter degressiver Zuschlag wieder abgeschafft wurden, sind auch Arbeitslose, die aus der Arbeitslosenversicherung kommen und u. U. jahrzehntelang eingezahlt haben, unmittelbar nach Auslaufen des (verkürzten) Arbeitslosengelds auf die Leistungen der Grundsicherung verwiesen. Andere Einkommen, Partnereinkommen und Vermögen werden ihnen nach strikten Regelungen auf den Leistungsanspruch angerechnet, und sie müssen eigene Mittel zunächst weitgehend aufbrauchen und u. U. ihre Wohnung oder ihren Pkw verkaufen. Dies wirkt für viele als massive Bedrohung ihrer bisherigen Existenz und als zutiefst ungerecht.

  • Harsche Zumutbarkeitskriterien leisten prekärer Beschäftigung Vorschub:

Deutschland hat mittlerweile den größten Niedriglohnsektor ganz Europas. Knapp ein Viertel der Beschäftigten arbeitet darin. Seine Ausweitung wurde durch die Hartz-Reformen massiv befördert. Denn die verschärften Zumutbarkeitskriterien und Sanktionen führen dazu, dass Erwerbslose gezwungen werden, prekäre und unsichere Beschäftigung anzunehmen. Aber auch Beschäftigte werden durch die Drohkulisse des sozialen Abstiegs in das Hartz-IV-Systems genötigt, Abstriche bei Löhnen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit hinzunehmen. Das Hartz-IV-System wirkt damit nicht nur als „Hungerpeitsche“ für Erwerbslose, sondern auch als Disziplinierungsinstrument für Beschäftigte.

  • Billige Maßnahmen und schnelle Vermittlung statt Qualifizierung:

Mit den Hartz-Reformen wurde in der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik eine „Work first“-Orientierung implementiert: Jede Arbeit ist demnach besser als keine, schnelle Vermittlung auch in prekäre Beschäftigung hat Vorrang vor Qualifizierung und nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt.

Dies spiegelte sich zum einen im sogenannten Vermittlungsvorrang und den strikten Zumutbarkeitskriterien (s. o.) wider, aber auch in der Auswahl der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen: Eintritte in eine Fördermaßnahme der beruflichen Weiterbildung aus Arbeitslosengeld und Hartz IV stürzten nach einem anfänglichen starken Anstieg massiv ab. Über Jahre bildeten die sogenannten 1-Euro-Jobs, mit denen die Arbeitsbereitschaft von Erwerbslosen getestet werden sollte, die aber wenig zur Integration in Arbeit und so gut wie nichts zur Qualifizierung beitrugen, das am stärksten genutzte arbeitsmarktpolitische Instrument.

Trotz einer jüngst eingeleiteten Kurskorrektur erhalten Hartz-IV-Beziehende immer noch viel zu wenig Weiterbildung und werden zu häufig in prekäre, wenig nachhaltige Beschäftigung gedrängt. Profitieren in der Arbeitslosenversicherung 10,6 Prozent der Leistungsbeziehenden von einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung, sind es im Hartz-IV-System nur 3,5 Prozent.

Die Geister, die ich rief, werd‘ ich nur mühsam los

Hartz IV hat nicht nur dazu geführt, dass der Schutz der Arbeitslosenversicherung und das Prinzip der Lebensstandardsicherung deutlich geschwächt wurden. Es hat mit seiner „Work first“-Logik auch der Ausbreitung von Niedriglöhnen und prekären Beschäftigungsverhältnissen Vorschub geleistet. Es hat die Angst vor dem Abstieg befördert und damit zu einem gesellschaftlichen Klima der sozialen Verunsicherung beigetragen, das sich bis weit in die Mittelschicht hineingefressen hat. Verunsicherung ist jedoch eine zentrale Ursache für den Auftrieb von Rechtspopulismus.

Kein Beispiel an Deutschland nehmen!

Mit den Hartz-Reformen wurde im deutschen Sozialstaat viel kaputt gemacht, was nun erst in zähem politischem Ringen mühsam wieder repariert werden muss. Das sozialstaatliche Sicherungsversprechen glaubhaft zu erneuern ist nicht leicht, aber dringend notwendig. Dafür setzen sich die deutschen Gewerkschaften vehement ein (siehe „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“ sowie „Sofortprogramm gegen Altersarmut“ des DGB).

Und diese Erneuerung ist nicht nur im Bereich der Arbeitslosenversicherung geboten, sondern auch in der Rente. Auch hier gilt es, die Verlässlichkeit der gesetzlichen Systeme wiederherzustellen und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rente wieder den Lebensstandard im Alter sichern kann und zuverlässig vor Armut schützt.

Wie das gehen kann, zeigt das Beispiel des österreichischen Rentensystems, das ein deutlich höheres Leistungsniveau bietet als das deutsche und alle Berufsgruppen einbezieht. An diesem sollten sich deutsche Politiker/innen ein Beispiel nehmen, wenn es darum geht, die Rente langfristig zukunftssicher zu machen.

Die Österreicher/innen sind dagegen dringend davor zu warnen, sich die deutschen Hartz-Reformen zum Vorbild zu nehmen. Denn sie haben kaum etwas Gutes bewirkt, aber schwere Schäden am Sozialstaat und am gesellschaftlichen Zusammenhalt hinterlassen.