Der Staat, das sind wir alle! Wie gerecht oder ungerecht ist unser Gesellschaftssystem? Wo beginnt Gerechtigkeit? Diese Frage sollten sich zusehends die Vermögenden stellen. Ist es gerecht, wenn ein Prozent der österreichischen Bevölkerung 37 Prozent allen privaten Vermögens besitzt? Die ständigen Forderungen neoliberaler Interessenvertreter für Einsparungen bei Sozialleistungen gefährden den Sozialstaat. Die kürzlich kommunizierte Ankündigung, die Abgaben um 14 Milliarden Euro senken zu wollen, kann wohl ohne drastische Kürzungen bei den Sozialleistungen nicht vonstattengehen. Dabei basiert der Sozialstaat auf einer grundlegenden gesellschaftlichen Verpflichtung: dem Solidaritätsprinzip! Dieses Prinzip hat seine theoretische Grundlage im philosophischen Gesellschaftsvertrag. Sein Zweck: Gerechtigkeit!
Die Wahlkampfmaschinerie nimmt also schon Fahrt auf. Die Akteure bringen ihre Geschütze in Stellung. Erste taktische Manöver sind auszumachen. „Unabhängige“ Wirtschaftsexperten werden wiederum als Vorhut ins Feld geschickt. Ihre Waffen sind altbacken, leider nicht minder scharf. Ihr Credo lautet ins Deutsche übersetzt: Schafft den Sozialstaat endlich ab!
Dieser krassen Rhetorik bedienen sich freilich die zumeist NLP-geschulten Testimonials nicht. Sie bevorzugen subtilere Sprachwerkzeuge und benutzen andere Sujets. Der Sozialstaat wird von ihnen als geldvernichtender Moloch hingestellt, der letztlich unfinanzierbar sein wird. Das Überleben des Staates sei einzig durch massive Einsparungen im Sozialbereich zu sichern.
Zum Sozialstaat gibt es keine Alternative
Am häufigsten werden Reformen im Pensions- und Gesundheitssystem gefordert. Kein Wunder, handelt es sich doch dabei in der Tat um die beiden aufwandintensivsten Posten des Sozialversicherungsrechts. Insgesamt gibt der Staat Österreich jährlich (Stand 2015) rund 100 Milliarden Euro für Sozialausgaben aus (siehe dazu ESSOSS-Datenbank). Davon werden ca. 60 Prozent für Leistungen in der Sozialversicherung aufgewendet. Im Jahr 2016 wurden in der gesetzlichen Pensionsversicherung rund 41 Milliarden Euro und in der Krankenversicherung rund 18 Milliarden Euro ausgegeben (Handbuch der österreichischen Sozialversicherung). Zweifelsohne: Diese Zahlen sind beachtlich. Sie bieten aber keinen Grund zur Verzweiflung. Im Gegenteil: Diese Leistungen sind aus solidarischer Sicht notwendig, sie sind alternativlos. Eine Bemerkung am Rande: Das Gros der Pensionsausgaben bei den unselbstständig Erwerbstätigen ist durch Beiträge gedeckt. Im Jahr 2016 betrugen die Bundesmittel bei den ASVG-Versicherten lediglich 18,89 Prozent der Gesamtausgaben. Anders sieht dies freilich bei den Selbstständigen und Bauern aus. Dort schoss der Staat 2016 50,92 Prozent bzw. 80,80 Prozent an Bundesmitteln zu (Mittelfristgutachten der Kommission zur langfristigen Pensionsversicherung). An sich kein Problem, denn die Bundesmittel werden aus Steuermitteln bezahlt, also von der Solidargemeinschaft! Dabei ist der Steueranteil, der von den unselbstständig Erwerbstätigen kommt, enorm. Im Jahr 2016 nahm der Staat Österreich insgesamt 97,4 Milliarden Euro an Steuern ein, wobei allein aus der Einkommenssteuer von natürlichen Personen und Privathaushalten sowie der Mehrwertsteuer 60,6 Milliarden herrührten. Der Löwenanteil dabei wird von den unselbstständig Erwerbstätigen getragen. Bei Licht besehen, handelt es sich somit um Leistungen der Gesellschaft für die Gesellschaft. Es geht nicht um Almosen, sondern um eine solidarische Verpflichtung! Diese Verpflichtung fußt letztlich in einem philosophischen Konstrukt: dem Gesellschaftsvertrag.
Die Angriffe auf den Sozialstaat widersprechen dem Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag hat seine Grundlagen in der Philosophie der Antike und erfuhr in der Neuzeit durch Thomas Hobbes eine Renaissance. Nach Hobbes herrsche im Naturzustand ohne eine staatliche Macht ein Krieg jeder gegen jeden (bellum omnium contra omnes). Deshalb schlossen die Menschen den Gesellschaftsvertrag, wonach jeder einen Teil seiner natürlichen Freiheit an den Staat abtritt, dieser aber im Gegenzug für das Wohl seiner Bürger sorgen müsse. Diese Theorie wurde später vor allem durch Jean-Jaques Rousseau verfeinert, wobei er das Menschenbild deutlich positiver skizzierte. Der berühmteste Vertreter des Gesellschaftsvertrages in der Neuzeit ist eindeutig John Rawls. In seinem bahnbrechenden Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ stellt er die Frage auf, auf welche Grundsätze sich die Menschen im Urzustand – im Schleier des Nichtwissens – einigen würden. Dabei kommt er zu folgenden zwei Grundsätzen:
1) Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreiche System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.
2) Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssten so gestaltet werden, dass:
a. vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermann Vorteil dienen und
b. sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.
Besonders der zweite Grundsatz, das Gebot der gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen, ist hier von Bedeutung. Rawls zufolge muss diese Verteilung nicht gleichmäßig sein, aber zu jedermanns Vorteil gereichen. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, etwa verschiedener Reichtum oder verschiedene Macht, sind danach nur dann gerecht, wenn sie auch für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft verwendet werden. Letztlich würde bei gerechter Verteilung jeder seinen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Damit skizziert Rawls im Wesentlichen das Prinzip der Solidarität, auf dem unser Gesellschaftssystem basiert.
Der Gesellschaftsvertrag dient also nur einem Zweck: der Gesellschaft! Die Gesellschaft sind wir alle, nicht bloß ein kleiner, privilegierter Teil. Die Angriffe neoliberaler Interessenvertreter auf den Sozialstaat stehen im krassen Widerspruch zum Gesellschaftsvertrag und verletzen den Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).
Gerade die Angriffe auf das Pensionssystem sind abzulehnen. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden angesichts der sich ändernden Gesellschaftsstrukturen etliche Pensionsreformen umgesetzt, deren erste Auswirkungen bereits deutlich sichtbar sind. So ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter schneller gestiegen als prognostiziert und lag Ende 2016 bei 60,4 Jahren. Tendenz steigend! Hiobsbotschaften, die eine Explosion der Pensionsausgaben prognostizieren, gehören bestenfalls in das Reich der Fabeln und Märchen. Insgesamt sind die Entwicklungen beim Pensionssystem positiv zu bewerten. Zuletzt sank sogar der Bundesbeitrag im Vergleich zu den Prognosen. Und zwar um 485 Millionen in den beiden letzten Jahren! Ebenso steigen die Gesamtpensionsausgaben bis zum Jahr 2060 – unter Miteinbeziehung der Beamtenpensionen und dem deutlichen Anstieg der Älterenquote – nur äußerst moderat an (siehe dazu die Beiträge von Panhölzl, Türk und Wöss).
Für die langfristige Finanzierung der Pensionen sind vor allem eine positive Wirtschafts- und Produktivitätsentwicklung sowie die Auslastung des Arbeitsmarktes von profunder Bedeutung. Notwendig sind deshalb sichere Arbeitsplätze! Auch diese Fakten sind ein alter Hut.
Weshalb werden dennoch von Wirtschaftsseite (vorwiegend Vertreter von großen Konzernen) solche Ängste geschürt? Geht es dabei um den Ausbau der eigenen Macht? Weshalb wehrt sich diese Klientel so vehement gegen Vermögenssteuern, Wertschöpfungsabgaben, Finanztransaktionssteuern usw.? Weshalb fordert sie ständig eine Anhebung des Pensionsantrittsalters, wo sie doch Ältere regelmäßig – noch Jahre vor dem Pensionsantritt – kündigt? Mehr als die Hälfte aller Invaliditätspensionisten scheidet wegen psychischer Erkrankungen aus dem Arbeitsmarkt aus. Warum redet darüber niemand? Möglicherweise wegen der schlechten Optik für die Wirtschaft? Krankmachende Arbeitsplätze, menschenunwürdiger Umgang mit Mitarbeitern oder Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebswirtschaftlichen Kosteneinsparungsgründen sind die wahren Skandale! Die Argumentation der Neoliberalen erinnert an das berühmte Münchhausen-Trilemma, in dem der gleichnamige Protagonist behauptet, sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf gezogen zu haben.
Wer selbst nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist, hat leicht reden. Das Prinzip Eigenverantwortung, das im Übrigen der menschlichen Natur fremd ist, mag ohne finanzielle oder existenzielle Probleme schnell postuliert sein. Wer von Einkommen lebt, die bar jeder menschlichen Vernunft liegen, kann schnell Eingriffe ins Pensionssystem verlangen. Für das Gros der Gesellschaft bedeuten sie jedoch eine Existenzbedrohung. Dazu abschließend ein Beispiel: Allein die am besten verdienenden Manager Österreichs bezogen laut eines Trend-Artikels im Jahr 2015 ein Einkommen von ca. 92 Millionen Euro. In Relation zu einem monatlichen Einkommen von 1.500,– Euro würden davon 4.380 Menschen ein Jahr lang (14 Auszahlungen jährlich) leben können. Ganz zu schweigen von den wirklich Reichen!
Besonders skurril ist es, wenn gerade Personen aus diesem Kreis gebetsmühlenartig die Notwendigkeit von Einsparungen beim Sozialstaat postulieren.
Das philosophische Konstrukt „Gesellschaftsvertrag“ gilt nach wie vor. Wir alle sind daran gebunden. Die Devise kann deshalb – frei nach John Rawls – nur lauten: Die Vorteile der Reichsten müssen auch zum Vorteile der Gesellschaft verwendet werden. Mit anderen Worten: Was es braucht, ist eine gerechte Vermögensverteilung! Was es nicht braucht sind Einsparungen bei Sozialleistungen!
Zum Weiterlesen:
Rawls, J. (1979): Eine Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp Verlag