Wie die Grundsteuer zu reformieren wäre

09. Oktober 2014

Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Steuern in Österreich und ihrem Alter entsprechend verhält sie sich auch. Zwar ist ihr Aufkommen über die letzten Jahrzehnte hinweg stetig gestiegen, doch es liegt noch weit unter seinem Potential. Sie basiert auf veralteten Einheitswerten, deren Feststellung über ein längst überholtes System läuft. Da ist es nicht verwunderlich, dass eine Reform der Grundsteuer auch in der derzeitigen Steuerdebatte diskutiert wird, denn in ihrer jetzigen Form wird sie den Ansprüchen an eine moderne Steuer nicht gerecht. Wie könnte eine solche Reform aussehen? Wie ist die gegenwärtige Grundsteuer konzipiert? Und welche Rolle spielt die Grundsteuer in anderen Ländern?

 

Die herrschenden Einheitswerte für Grundvermögen wurden zum letzten Mal zum 1. Jänner 1973 erhoben. Bis 1983 fand lediglich eine pauschale Anhebung statt. Da schon bei der Feststellung der Einheitswerte im Jahr 1973 keine Verkehrswerte herangezogen wurden, finden wir uns heute mit einer massiven Unterbewertung von Grund und Boden konfrontiert. Auch die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte, deren Feststellung zurzeit im Gang ist, leiden unter diesem Problem. Dabei sind gerade sie von Bedeutung, da auch noch andere Abgaben (zum Beispiel die Einkommensteuer) und Beihilfen an sie anknüpfen.

2013 brachte die Grundsteuer noch ein Aufkommen von 646 Millionen Euro ein und ist somit neben der Kommunalsteuer die wichtigste Gemeindesteuer. Die Gemeinden sind auch verantwortlich für die Einhebung der Steuer, die Einheitswerte und Messbeträge werden allerdings von den zuständigen Finanzämtern festgesetzt. Gesetzlich ist ein Höchststeuersatz von 1 % festgeschrieben.

Viel Luft nach oben

2011 brachte die Grundsteuer in Österreich 0,2 % des BIP. EU-weit betrachtet wurde ein Aufkommen von 0,8 % erzielt, der OECD-Schnitt liegt sogar bei 1,1 %. Gerade in angelsächsischen Ländern wird stärker Gebrauch von der Grundsteuer gemacht. So machte die Grundsteuer in Kanada und den USA jeweils 2,9 % des BIP aus, im Vereinigten Königreich sogar 3,4 %. Auch für Australien und Neuseeland liegen die Werte über dem OECD-Schnitt.

Sowohl OECD als auch IWF weisen in ihren Arbeiten darauf hin, dass Grundsteuern weniger schädlich für Beschäftigung und Wachstum sind als Lohn- und Einkommensteuern und plädieren daher auch für deren Ausweitung. Der IWF geht davon aus, dass langfristig gesehen Industriestaaten ein Steueraufkommen von 2 bis 3 % des BIP aus Grundsteuern akquirieren können. Im Falle Österreichs würde das eine Steigerung um das Zehn- bis Fünfzehnfache bedeuten (aus heutiger Sicht wären das Einnahmen zwischen ca. 6,5 und 9,7 Milliarden Euro).

Die Grundsteuer modernisieren

Die derzeitige österreichische Grundsteuer wird den Ansprüchen an eine moderne Steuer nicht gerecht. Ein gewichtiger Kritikpunkt ist wohl das Heranziehen der veralteten Einheitswerte zur Ermittlung der Steuerschuld. Publizierte Einzelfälle in Gerichtsurteilen zeigen, dass die Einheitswerte gerade einmal 10 – 20 % der Verkehrswerte erreichen (bei manchen Liegenschaften sogar nur 1 %). Eine marktgetreue Beurteilung von Immobilienbesitz würde somit das Aufkommen aus der Grundsteuer beträchtlich erhöhen.

So eine marktnahe Bewertung ist administrativ problemlos möglich. In anderen Ländern werden Massenbewertungssysteme für eine marktnahe Bewertung von Liegenschaften bereits verwendet. In Österreich könnten die Daten zu Grundstücken und Gebäuden die sich im Kataster, dem Grundbuch, in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden oder im Gebäude- und Wohnungsregister finden lassen, zusammengezogen werden, um die Grundlage für ein Massenbewertungssystem zu bilden.

Da die Verwendung von Verkehrswerten einen massiven Anstieg der Bemessungsgrundlage bedeutet, müssen im Gegenzug selbstverständlich die Sätze für die Grundsteuer gesenkt werden. Die Einführung eines progressiven Tarifs ist prinzipiell überlegenswert, denn so wie Vermögen, ist auch Immobilienbesitz in Österreich stark konzentriert, wie die Abbildung zeigt.

Wert des Immobilienvermögens nach Vermögens-Zwanzigstel

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog
Quelle: Humer/Moser/Schnetzer 2014, HFCS 2010

Die blaue Linie zeigt, wie Immobilienbesitz in der Bevölkerung verteilt ist. Aus ihr wird ersichtlich, dass die unteren 50 % der Bevölkerung kaum Immobilien besitzen und dass vor allem bei den oberen 5 % ein starker Zuwachs zu verzeichnen ist. Der durchschnittliche Wert einer Immobilie liegt hier bei über 1.000.000 Euro. Der durchschnittliche Wert einer Immobilie beträgt ca. 277.000 Euro. Betrachtet man nur die ersten 95 % der Vermögensverteilung fällt dieser Wert auf ca. 216.000 Euro. Aus den Daten lässt sich also schließen, dass Immobilienbesitz Vermögen und somit wirtschaftliche Leistungsfähigkeit relativ gut approximiert.

Die Grundsteuer sollte eine Gemeindesteuer bleiben, da sie ansonsten ihren bürgernahen Charakter verlieren würde. Außerdem stellt sie eine der Hauptfinanzierungsquellen für Gemeinden dar. Eine gewisse Beteiligung des Bundes an den Einnahmen könnte angedacht werden, da ein finanzielles Interesse des Bundes eine Reform der Grundsteuer wahrscheinlicher und ihre Einhebung konsequenter machen würde.