„Wir wollen die EU wetterfest machen für die Zukunft“, meinte EU-Haushaltskommissar Günther Öttinger. Die Europäische Währungsunion soll auf ein solides Fundament gestellt werden, nachdem sie seit der Finanzkrise 2007 schwer ins Trudeln geraten ist.
Die einheitliche Währung erwies sich zwar als notwendiger, aber nicht hinreichender Schutz vor wirtschaftlichen Turbulenzen. Einige Mitgliedstaaten standen am Rand des wirtschaftlichen Kollapses und kamen unter den Rettungsschirm. Die mit ihrer Rettung verknüpften Austeritätsmaßnahmen stehen für eine EU des Abbaus von sozialen, arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Grundrechten. Die EU-Institutionen haben sich beim Gipfel in Göteborg zu einer neuen Sozialagenda – der Europäischen Säule Sozialer Rechte – verpflichtet. Ein/e Europäische Arbeitsminister/in könnte diese vorantreiben.
Das seit der Krise 2008 zu beobachtende wirtschaftliche und soziale Auseinanderdriften der EU-Mitgliedstaaten wurde durch Sozialdumping und Deregulierung nationaler Schutzvorschriften im Sozial- und Arbeitsrecht zusätzlich verschärft. Sie sind u. a. die Hauptgründe für die zunehmende politische Desintegration der EU. Dem vollendeten Binnenmarkt, der Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit, die als unternehmerische Grundrechte garantiert sind, stehen ein Stückwerk an europäischem Arbeits- und Sozialrecht sowie eine provisorische Währungskonstruktion ohne vergemeinschaftete Fiskalpolitik gegenüber.
Auf dieser Basis ist Integration immer weniger möglich. Im Gegenteil: Die Blockbildungen Süd-Nord in Währungsfragen sowie West-Ost in Lohn- und Sozialfragen vergrößern die Spaltung zusehends. Sie kumulierte vorerst im Austrittsantrag Großbritanniens aus der EU.
Europäischer Wirtschafts- und Finanzminister
Bezüglich der Wirtschafts- und Währungsunion liegen im Wesentlichen drei Reformvorschläge auf dem Tisch. Es sind jene von Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron, von Deutschlands ehemaligem Finanzminister Wolfgang Schäuble und von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Gegen Schäubles Vorstellungen eines EU-Austeritätskommissars für die Union setzt Macron auf einen Euro-Finanzminister mit fiskalpolitischer Kompetenz unter der Kontrolle eines Euro-Parlaments. Kommissionspräsident Juncker sieht den neuen EU-Finanzminister innerhalb des bisherigen Gefüges der EU-Verfassung, d. h. als einen mit größerem Einflussbereich ausgestatteten Wirtschafts- und Finanzkommissar. Er soll gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission und Vorsitzender der Eurogruppe werden. Er würde dementsprechend eine Mittelstellung zwischen derzeitiger autokratischer Exekutive im Rahmen des Stabilitätsmechanismus und dem macronschen Finanzminister mit Verantwortung gegenüber dem Euro-Parlament einnehmen.
Was bedeutet dies aber für die Europäische Union? Es läuft auf eine Fortsetzung der Binnenmarktagenda hinaus, während die Sozialagenda weiter Stückwerk bleibt. Ein EU-Wirtschafts- und Finanzminister bzw. -kommissar würde die Radikalisierung des Binnenmarkts weiter vorantreiben: Abbau nationaler Schutzgesetze, Privatisierung von öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und Stabilisierung des Euro durch europäisch kontrollierte nationale Schuldenbremsen. Selbst wenn ein Finanzminister nach Macrons Vorstellungen Realität würde, stünde die Wirtschafts- und Finanzagenda im Mittelpunkt, während die Sozial- und Arbeitsrechtsagenda weiterhin als Beiwerk behandelt würde.
Ein Gesicht für die Rechte der Beschäftigten in der EU
Einem solchen EU-Wirtschafts- und Finanzminister hat die sozialpolitische Agenda, wie sie in Art. 3 Abs. 3 EUV festgeschrieben ist, nichts Ebenbürtiges entgegenzusetzen. Eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, bliebe weiterhin eine Vision ohne Umsetzung.
Dies ist nicht mit der Selbstbindung der EU-Institutionen durch die Proklamation von Göteborg vom 17.11.2017 zur Errichtung einer Europäischen Säule sozialer Rechte vereinbar. Das Ziel der Konvergenz der Lebensbedingungen (Art. 151 Vertrag über die Arbeitsweise der Union – AEUV) wird in der Europäischen Union seit Jahren verfehlt. Während sich die relative Einkommensungleichheit bis 2009 verringerte und seitdem stagniert, steigt die absolute Einkommensungleichheit weiter dramatisch an. Daher ist es angebracht, die sozialpolitischen Unionskompetenzen, die nur ein Stückwerk von hartem Recht hervorgebracht haben, mit systematischem Leben zu füllen.
Des Weiteren arbeiten in Europa rund 16 Millionen europäische BürgerInnen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Herkunft. Auch sind 1,7 Millionen BürgerInnen dauerhaft oder temporär zwischenstaatliche PendlerInnen und viele Millionen Beschäftigte arbeiten für internationale Unternehmen in einem paneuropäischen Markt. Gleichzeitig stehen aber 27 unterschiedliche Arbeitsrechts- und Sozialversicherungssysteme nebeneinander.
Die Entwicklung der Europäischen Union zeigt somit, dass ein europäischer Kommissar bzw. eine europäische Kommissarin für Beschäftigung allein nicht das ausreichende politische Gewicht aufbringt, um gegenüber der Eurogruppe – und noch weniger gegenüber einem Wirtschafts- und Finanzkommissar – entsprechende Gegenpositionen zu entwickeln.
Kommissionspräsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union 2017 eine Europäische Arbeitsbehörde vorgeschlagen. Dies ist ein Ansatz, der aufgegriffen und weiter ausgebaut werden sollte. Richtig ausgestaltet, kann eine solche Behörde ähnlich wie Europol koordinierend bei grenzüberschreitenden Fällen von Arbeits- und Sozialrechtsverletzung tätig werden und die jeweiligen nationalen Behörden bei der Rechtsverfolgung unterstützen.
Eine solche Behörde allein reicht aber nicht aus. Es bedarf eines EU- Arbeitsministers bzw. einer EU- Arbeitsministerin. Dieser/Diese sollte neue Impulse für die Fortentwicklung des europäischen Sozial- und Arbeitsrechts setzen, die sozialpolitische Agenda im Sinne von Göteborg vorantreiben und die vorhandenen Kompetenzen im AEUV ausschöpfen.
Auf den ersten Blick scheint der AEUV für Arbeits- und Sozialrecht nur eingeschränkt Kompetenzen auf europäischer Ebene zu bieten. Bei näherer Betrachtung ist ein Tätigwerden der EU aber genau in den Bereichen vorgesehen, wo Arbeits- und Sozialrecht durch rein nationale Schutzbestimmungen nicht fortentwickelt werden kann, weil es faktisch an den nationalen Grenzen endet. Es scheitert also gerade bei der effektiven Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Gerade deshalb ist die Union sogar regelrecht verpflichtet, dort tätig zu werden, wo die in Art. 151 AEUV festgelegten Ziele faktisch nicht erreicht werden können.
Wie können die Kompetenzen eines/r Europäischen Arbeitsministers/in aussehen?
Der Union stehen mit den Art. 45 ff und Art. 153 AEUV ein umfangreiches Handwerkszeug zur Verfügung. Die Grenzen für ihr Tätigwerden sind klar gesteckt: Die Gemeinschaftsmethode umfasst nicht das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht und das Aussperrungsrecht.
Ein/e Europäischer Arbeitsminister/in stünde für die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz und ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau (Art. 151 AEUV). Im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 50 Prozent in den Krisenländern müsste er/sie die Jugendgarantie priorisieren (Zusage der EU-Mitgliedstaaten, dass junge Menschen bis 25 Jahre innerhalb von vier Monaten ein Beschäftigungsangebot, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz oder eine Fortbildung bekommen, nachdem sie sich arbeitslos gemeldet haben).
Die unterstützende, koordinierende und ergänzende Kompetenz müsste überall dort ansetzen, wo nationale Einzelregelungen zu kurz greifen. Dabei hätte er/sie nach drei Grundsätzen zu handeln: Beachtung des Regressionsverbotes (also des Verbotes, hinter den bestehenden Acquis zurückzufallen), des Gebotes der Mindestharmonisierung (Mitgliedstaaten dürfen über den harmonisierten Mindestschutz hinausgehen) und der Aufwärtskonvergenz. Die Überprüfung des Grades der erreichten Ziele hätte er/sie vor dem Europäischen Parlament zu verantworten.
Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und die Sozialagenda weiterzuentwickeln, würde dem/der EU-Arbeitsminister/in eine Arbeitsbehörde unterstellt. Diese wäre unter anderem dazu berufen, grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse zu schützen und Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, um dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ Durchbruch zu verschaffen. Die Organisation der Behördenzusammenarbeit zwischen europäischer Arbeitsbehörde und nationalen Exekutivbehörden könnte sich an der Organisation von Europol orientieren.
Ausgleich zwischen Wirtschafts- und Sozialagenda
Die EU-BürgerInnen fühlen sich von den Binnenmarktfreiheiten bedroht, weil nationale Regulierungen im Sozial- und Arbeitsrecht vom Europäischen Gerichtshof als Beschränkung der Grundfreiheiten überprüft werden. Darüber hinaus müssen sie einem Dreistufentest standhalten. Nationale Schutzbestimmungen zugunsten von ArbeitnehmerInnen müssen angemessen, verhältnismäßig und zweckmäßig sein. Damit werden aber sozial- und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften einschränkend interpretiert und durch Aufhebung bedroht. Selten werden diese an den Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta gemessen. Dies führt dazu, dass der für diesen Bereich wesentliche Titel IV (Solidarität) der EU-Grundrechtecharta oft eine leere Hülle bleibt. Der/Die EU-Arbeitsminister/in müsste für deren konkrete Durchsetzung sorgen. Er/Sie könnte den Vorrang der sozialen Grundrechte nach Titel IV der EU-Grundrechtecharta gegenüber den Binnenmarktfreiheiten einfordern und sich für ein soziales Fortschrittsprotokoll bzw. eine Fortschrittsklausel einsetzen.
Ein erster Schritt dazu wäre, eine institutionalisierte Verfahrensbeteiligung bei den europäischen Gerichten dort einzurichten, wo es um Abwägungsfragen zwischen Binnenmarktfreiheiten und nationalen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzstandards geht.
Grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten im europäischen Binnenmarkt werden zudem vonseiten der Kapitaleigner in Großunternehmen zunehmend dazu benutzt, unternehmensrechtliches „Regimeshopping“ zu betreiben, um Partizipations- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten aufzuweichen und zu untergraben. Aufgabe eines europäischen Arbeitsministers bzw. einer europäischen Arbeitsministerin wäre daher auch, bei allen Fragen der EU-Richtlinienkompetenz im europäischen Unternehmensrecht auf die Wahrung und den Ausbau des kollektiven Arbeitsrechts und der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten.
Wenn Europa und seine Institutionen den Wert menschlicher Arbeit allein dem Binnenmarkt überlassen und Braindrain, Lohn- und Sozialdumping sowie Verlagerungen von Arbeitsplätzen nicht aufgreifen und konkreten, sozialverträglichen Lösungen zuführen, so werden es diejenigen tun, die in der Zerschlagung Europas die einzig gangbare Option sehen. Im Sinne des mehr als 60-jährigen Friedensprojektes müssen daher progressive europäische Wege beschritten werden.