Mindestsicherung in Oberösterreich – was am Ende übrig bleibt

15. Mai 2017

Oberösterreich hat leider in der Mindestsicherungsdiskussion eine unrühmliche Rolle eingenommen. Neben einer bereits während den Verhandlungen zur Bund-Länder-Vereinbarung erfolgten massiven Kürzung der Leistungshöhe für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ist nun eine weitere Verschlechterung geplant und zwar die Deckelung der Mindestsicherung in der Höhe von 1.500 Euro.

Von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung …

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt im österreichischen sozialen Sicherungssystem das sogenannte letzte Netz der sozialen Sicherung dar. Können die vorgelagerten Systeme aus Sozialversicherung, Erwerbsarbeit oder anderen sozialen Transfers nicht entsprechend hohe Einkommenslagen garantieren, so soll die sogenannte Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) den Menschen bei Bedürftigkeit ein entsprechendes Einkommen garantieren und sie somit vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen.

Vormals war dies Aufgabe der Sozialhilfe der Länder, wobei diese Leistung durch die sogenannte Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung in die BMS übergeführt wurde. Weiters versuchte man eine österreichweite Harmonisierung der Leistung und eine stärkere Förderung der Arbeitsmarktintegration durchzusetzen. Diese Bund-Länder-Vereinbarung trat per 1. Dezember 2010 in Kraft und führte dazu, dass es zu einer gewissen Angleichung der Mindestsicherungsregelungen auf Landesebene kam.

… und wieder retour zur „alten Sozialhilfe“?

Leider sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf eine Weiterführung dieser Bund-Länder-Vereinbarung gescheitert und sie endete mit Jahresende 2016. Bereits während den Verhandlungen hatten die Bundesländer Oberösterreich sowie Niederösterreich abweichende Regelungen in den Landtagen beschlossen und bis dato gibt es bereits weitere abweichende Reformen beispielsweise im Burgenland.

Dies führt nun dazu, dass sich die Mindestsicherung wieder zur „alten Sozialhilfe“ wandelt und vom klaren Bekenntnis „der Mindestsicherung als ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung“ nicht mehr viel übrig geblieben ist. Hinzu kommt, dass auch die vorgelagerten Systeme – insbesondere die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit – immer weniger in der Lage sind, die Einkommenssituation vor allem bei längerer Arbeitslosigkeit zu stabilisieren. Somit sind zunehmend mehr Menschen auf die Mindestsicherung angewiesen. Zusätzlich führen die Fluchtbewegungen ab 2015 dazu, dass der Bezieher/-innenkreis ansteigen wird, wenn keine frühzeitige und nachhaltige Arbeitsmarktintegration gelingt.

Entwicklung der Bezieher/-innen im Bundesländervergleich

Betrachtet man nun die Entwicklung der BMS-Bezieher/-innen im Bundesländervergleich, so wird ersichtlich, dass sich die Betroffenheit in Oberösterreich ziemlich in Grenzen hält, denn die meisten Bezieher/-innen – rund 158.400 Personen bzw. 56 Prozent aller Bezieher/-innen – leben in der Bundeshauptstadt Wien, nur circa sieben Prozent in Oberösterreich. Das sind rund 19.600 Menschen. Die Zahl der Bezieher/-innen steigt jedoch kontinuierlich an. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme von rund 2.000 Personen bzw. einem Zehntel zu verzeichnen. In Relation zur gesamten oö. Bevölkerung liegt der Anteil an Mindestsicherungsbezieher/-innen bei lediglich 1,35 Prozent und ist somit als gering einzustufen.

Der Bezieher/-innenkreis in Oberösterreich ist also nicht explodiert. Genau das waren jedoch die Argumente, die von Seiten der ÖVP und FPÖ vorgebracht wurden, um die massiven Reformen in Oberösterreich zu rechtfertigen. Außerdem halten sich die Kosten der BMS ebenso in Grenzen. Sie betragen österreichweit lt. Statistik Austria rd. 800 Mio. Euro inklusive der Kosten für die Krankenhilfe. Das sind rund 0,8 Prozent der gesamten Sozialausgaben im Jahr 2015. In Oberösterreich betrugen diese im Jahr 2016 48,6 Mio. Euro, ein Jahr zuvor lagen sie bei 44,5 Millionen Euro (siehe dazu folgende PK-Unterlage). Es erfolgte somit auch hier kein horrender budgetärer Anstieg.

Reformen der Mindestsicherung in Oberösterreich im Jahr 2016

Per Juli 2016 trat eine wesentliche Reform der Mindestsicherung in Oberösterreich in Kraft. Die Leistungskürzung für Asylberechtigte mit einem befristeten Aufenthaltsrecht und subsidiär Schutzberechtigte (bei Zuerkennung des Aufenthaltstitels ab 1.7.2016 im Rahmen eines Erst- oder Folgebescheides) führt dazu, dass diese Personengruppe statt dem maximalen Regelsatz von monatlich Euro 921,30 (Wert 2017) für Alleinstehende nur mehr Euro 560,– pro Monat (inklusive Taschengeld) erhält. Dieser Betrag beinhaltet einen sogenannten vorläufigen „Steigerungsbetrag“ in der Höhe von Euro 155,– monatlich. Dieser gebührt jedoch nur dann, wenn die aufgetragenen Maßnahmen im Rahmen der „Integrationserklärung“ erfüllt werden. Ansonsten kommt es zu stufenweisen Kürzungen bzw. einer gänzlichen Einstellung dieses Betrages. Im Dezember 2016 wurden von dieser Neuregelung 45 Personen erfasst. Das sind rund ein Prozent der insgesamt 4.112 erfassten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.

Ohne ausreichende Existenzsicherung wird es für diese Gruppe jedoch nicht einfach werden, sich gesellschaftlich zu integrieren bzw. den Fokus auf die Arbeitsmarktintegration zu richten, denn mit diesem geringen Betrag ist man nicht einmal in der Lage, eine Wohnung und Nahrung zu sichern. Weiters widerspricht diese Regelung Völker- sowie EU-Recht und führt dazu, dass Asylberechtigte gegenüber österreichischen Staatsbürgern/-innen wesentlich benachteiligt werden.

Zeitgleich erfolgte auch die Einführung eines „Beschäftigungs-Einstiegsbonus“ bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dieser gebührt unter bestimmten Voraussetzungen bei Beantragung für maximal zwölf Monate im Ausmaß von höchstens einem Drittel des monatlichen Nettoeinkommens. Weiters dürfen Nettoeinkommen und Bonus nur maximal 140 Prozent des jeweiligen Mindeststandards betragen. In Niederösterreich gibt es diesen Bonus in dieser Form schon länger. Erste Ergebnisse zeigen, dass der Bonus im Jahr 2016 lediglich von 112 Personen und somit eher gering genutzt wurde.

Mindestsicherungsnovellen in Oberösterreich 2017

Per April 2017 trat auf Initiative von Landesrätin Gerstorfer eine positive Reform in Kraft, die es Personen mit BMS-Bezug unter bestimmten Bedingungen ermöglichen soll, unter anderem einen Pflichtschul- oder Lehrabschluss zu erwerben oder an einer Qualifizierungsmaßnahme bzw. einer sonstigen beschäftigungsfördernden Maßnahme beispielsweise des Arbeitsmarktservice (AMS) teilzunehmen. Dadurch sollen die Beschäftigungschancen dieser besonders arbeitsmarktfernen Personengruppe erhöht werden.

Zeitgleich wurde von ÖVP und FPÖ eine „Deckelung der BMS auf grundsätzlich 1.500 Euro“ gefordert. Unter dem Motto „für ein zukunftsorientiertes Sozialsystem, für gerechte Arbeits- und Leistungsanreize“ soll die BMS für Familien mit 1.500 Euro begrenzt werden. Aktuell ist jedoch auch von einem sogenannten „Auszahlungsbetrag-Deckel“ für Haushaltsgemeinschaften die Rede. Die konkrete gesetzliche Regelung liegt derzeit noch nicht vor.

Es ist unsinnig zu glauben, dass allein durch diese Leistungskürzung die Arbeitsmarktintegration gefördert wird. Denn Menschen mit BMS-Bezug sind zumeist sehr arbeitsmarktfern. Angesicht der sehr angespannten Arbeitsmarktlage ist es für diese Personengruppe immens schwer, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Es mangelt nicht an der Arbeitswilligkeit der Betroffenen, sondern an bedarfsgerechten Arbeitsmöglichkeiten, Einkommenschancen und Unterstützungsleistungen.

Rechtlich ist auch hier eindeutig klar, dass es sich bei einer Deckelung im Bereich der Mindeststandards um eine rechtswidrige Regelung handelt, denn der VfGH hat bereits im Jahr 1988 (zum damaligen Kärntner Sozialhilfegesetz) ausgesprochen, dass zwar „die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen“, aber „doch immer je weitere Person ein Aufwand … erforderlich“ ist, so dass es unsachlich ist, „richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft derart abrupt zu kürzen“ (VfGH 15.3.1988, G 158/87 ua., VfSlg 11.662).

… was bleibt am Ende übrig?

Neben dem Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung und den Reformen bzw. Leistungskürzungen auf Landesebene ist sicherlich die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten eine große Herausforderung für die Mindestsicherungsbehörden, aber auch für das AMS. Zentral ist des Weiteren eine gute Abstimmung zwischen AMS und BMS-Behörde. Ebenso würden sich Leistungsverbesserungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wie beispielsweise ein höheres Arbeitslosengeld (AlG), eine längere AlG-Bezugsdauer und ein Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens im Bereich der Notstandshilfe positiv auf den Bereich der Mindestsicherung auswirken, denn rund 45 Prozent der BMS-Bezieher/-innen im Erwerbsalter (16- bis 60/65-Jährige, per Oktober 2015) in Wien (OÖ: rund 40 Prozent) sind laut Statistik Austria sogenannte „Aufstocker/-innen“ zu einer AlV- oder sonstigen AMS-Leistung. Erschreckend ist zudem, dass laut aktueller EU-SILC Erhebung 79 Prozent der ganzjährigen Arbeitslosen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind. Angesichts dieser Fakten ist nicht nur eine Verbesserung und eine bundesweite Harmonisierung der Leistungen im Bereich der Mindestsicherung, sondern zusätzlich eine Nachbesserung im Bereich der Arbeitslosenversicherung – insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 75 Prozent – mehr als notwendig.

Weiterführend:

Konzepte und Reformen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Einsparungsvarianten und Anreizmodelle zur Diskussion. Stelzer-Orthofer / Woltran, in WISO Nr. 1 / 2017

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