2015 wurden fast 89.000 Asylanträge in Österreich gestellt. Im ersten Halbjahr 2016 kamen weitere 26.000 hinzu. Nur ein Teil der AsylwerberInnen kommt als Erwerbspersonen infrage und wird dauerhaft in Österreich bleiben. Dennoch ist klar, dass Integration vor allem auf dem Arbeitsmarkt stattfinden muss. Die Sozialpartner empfehlen der Regierung in einem Maßnahmenkatalog von April 2016, auch für AsylwerberInnen einen erleichterten Arbeitsmarktzugang zu schaffen. Die Regierung plant dagegen nur einen Ausbau der gemeinnützigen Arbeit. Wo liegt der Unterschied?
Sozialpartnervorschlag: Arbeitsmarktzugang unterstützt Integration
Die Sozialpartner setzen in ihren Empfehlungen auf möglichst rasche Integrationsschritte. Das soll den Betroffenen von Beginn an klare Perspektiven geben und gleichzeitig die Integrationschancen erhöhen. Denn: Je länger ein Aufenthalt ungenützt bleibt, umso schwerer gelingt in der Folge die Integration.
Daher fordern die Sozialpartner bereits innerhalb der ersten Wochen in Österreich:
- ein Clearing von Asylrechts-Anerkennungswahrscheinlichkeit und beruflichem Hintergrund (Schnellcheck vorhandener Kompetenzen) sowie Zugang zu medizinischer bzw. psychologischer Betreuung und zu Sprachkursen.
- Das Asylverfahren soll durch ein Fast-Track-System beschleunigt werden. Prioritär behandelt sollten Asylanträge mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit werden, um danach unverzüglich mit Integrationsmaßnahmen beginnen zu können. Auch für alle anderen muss jedenfalls ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren gewährleistet sein.
- Jene Arbeitsmarktfähigen, die nach sechs Monaten noch keinen Asylbescheid haben, sollen eine reguläre Arbeit aufnehmen können. Voraussetzung: Es kann auf diese Stelle kein/e arbeitsuchend Vorgemerkte/r vermittelt werden. Dadurch wird auch die angespannte Arbeitsmarktlage berücksichtigt.
- Jugendliche sollten bei hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit jedenfalls Zugang zu allen Lehrausbildungen (nicht nur wie derzeit in Mangelberufen) erhalten. Das schließt auch den Zugang zu überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit ein.
- Auch ein Zugang zum Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen wird empfohlen. Der Sozialminister hat diesen Vorschlag bereits aufgegriffen, stößt damit aber auf Ablehnung beim Regierungspartner.
Regierungspaket: Gemeinnützige Arbeit statt Arbeitsmarktzugang
Das Regierungspaket will AsylwerberInnen dagegen nur den Zugang zu „gemeinnützigen Tätigkeiten“, nicht aber zu regulärer Arbeit ermöglichen. Dafür gibt es kein reguläres Entgelt, sondern lediglich einen Anerkennungsbeitrag von € 110,– monatlich. Das allerdings führt zu Rechtsunsicherheit. Wann kann etwa das Reinigen des Stadtparks als „gemeinnützig“ gelten und wann wäre von einem regulären Arbeitsverhältnis auszugehen? Die Klärung soll durch einen Katalog erfolgen, der jene Leistungen enthält, die für gemeinnützige Arbeit infrage kommen. Gedacht ist laut Ministerratsvortrag vom 20.6.2016 jedenfalls nur an Leistungen im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von nicht für den freien Markt tätigen Gesellschaften im Alleineigentum von Gemeinden, die sich auch nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb beteiligen.
Fazit: Arbeitsmarktzugang und gemeinnützige Arbeit sinnvoll kombinieren
Der Vorteil des Sozialpartnervorschlags liegt auf der Hand. Hier handelt es sich um reguläre Arbeit zu regulärem Lohn. Das Unterlaufen von Arbeits- und Sozialrecht wird dadurch erschwert. Dem Umstand, dass die Arbeitsmarktlage aktuell sehr angespannt ist, soll die vorgesehene Arbeitsmarktprüfung Rechnung tragen. Vor allem aber wird an die vielen Jugendlichen gedacht, denen die Chance einer Lehrausbildung geboten wird und die somit eine Zukunftsperspektive erhalten. Die gemeinnützige Arbeit kann all das nicht oder nicht gleich gut leisten. Das heißt nicht, dass wir sie nicht brauchen. Wir müssen ja annehmen, dass selbst bei Umsetzung der Sozialpartnervorschläge ein Großteil der AsylwerberInnen dennoch keine Arbeit finden wird. Für diese ist das Angebot einer gemeinnützigen Arbeit eine sinnvolle Alternative. Allerdings braucht es dazu weitere Auflagen, damit nicht reguläre Arbeitsplätze unter Druck geraten und aus dem Hilfsangebot ein Ausbeutungsverhältnis wird. In der AK wird daher folgender Vorschlag für Begleitauflagen für gemeinnützige Arbeit diskutiert:
- Hilfs- und Anlerntätigkeiten nur unter Anleitung bzw. in Teams (keine „Soloarbeiten“).
- Nur im eigenen Wirkungsbereich von Kommunen (Daseinsvorsorge, Gestaltung etc. des öffentlichen Raumes, Betreuung von Hilfsbedürftigen, Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünfte, etc.).
- Nur in Verbindung mit Ausbildungsmaßnahmen (Alphabetisierung, Deutschkurse, berufliche Ausbildungen, …) und nur
- in Teilzeit (15h/Woche; Durchrechnungen bei Nichtgefährdung der Ausbildung möglich).
- Einsatz-Management durch NGO ermöglichen (insbesondere bei gemeindeübergreifendem Einsatz, z.B. im Rahmen von Abfall-, Wasser- und Sozialverbänden).
- Keine Reduktion des Beschäftigtenstandes der Kommune bzw. der kommunalen Unternehmen.
Ein selektiver Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt unterstützt die Integration von AsylwerberInnen. Das Konzept der gemeinnützigen Arbeit, allerdings mit den genannten Auflagen, wäre eine sinnvolle Ergänzung. Die Regierung sollte beiden Konzepte umsetzen.