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Die Kosten von thermischen Sanierungen und Heizungstauschen sind in dieser Konstellation vergleichsweise niedriger und überwiegend bewältigbar. Ursächlich dafür sind die unterdurchschnittlichen Wohnungsgrößen und das günstige Oberflächen-Volumenverhältnis. Der:die Gebäudeeigentümer:in kann auch verhältnismäßig einfach eine thermische Sanierung beschließen. Bei Miethäusern gilt diesbezüglich vereinfacht gesagt: Wo ein Wille, da ein Weg. Fakt ist aber, dass es hier ein Dilemma zwischen den Mieter:innen und den Vermieter:innen gibt. Keine Sanierung verursacht dem:der Vermieter:in auch keinen Aufwand – und die hohen Energiekosten tragen ohnehin die Mieter:innen. Hier würden sich demnach bessere Anreizstrukturen bis hin zu Sanierungsgeboten empfehlen.
Bezüglich des Heizungstausches in Miethäusern – jedenfalls, wenn dezentrale Wärmeversorgung zentralisiert werden soll – sind deren Eigentümer:innen hingegen nicht einfach so entscheidungs- und beschlussfähig. Ohne Zustimmung der Mieter:innen können beispielsweise Gasetagenheizungen seitens der Ver-mieter:innen nicht entfernt und gegen Zentralheizungen getauscht werden. Für die AK ist klar, dass den Vermieter:innen hier nur dann eine größere Handhabe gegeben werden kann, wenn gleichzeitig eine umfangreiche konsument:innenrechtliche Absicherung für die Mieter:innen geschaffen wird.
Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern
In dieser Konstellation ist die Beschlussfähigkeit am umfangreichsten. Sowohl bezüglich thermischer Sanierungen als auch bei Heizungstauschen gilt prinzipiell: Wo ein Wille, da ein Weg. Problematisch ist aber häufiger die finanzielle Hürde aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten. Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, die ihr Einfamilienhaus thermisch sanieren und dessen Heizung umstellen sollen, können auf zwei Arten unterstützt werden: einerseits mit finanziellen Förderungen – zweckmäßig wären hier nach Einkommen gestaffelte Förderungen, die bei den niedrigsten Einkommen eine vollständige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand vorsehen. Andererseits wird es fallweise – etwa in Kleinstädten oder in Speckgürtelgemeinden – die Möglichkeit geben, die Einfamilienhausbesitzer:innen von der Investitionsnotwendigkeit zu entbinden. Wer sich beispielsweise an die mit Hackschnitzeln befeuerte örtliche Fernwärme anschließen kann, muss nicht selbst in eine Pelletsheizung investieren. Dabei ist von einer Kostenersparnis in der Größenordnung von 15.000 Euro auszugehen. Aus Sicht der AK ist aber klar, dass die zunehmende Bedeutung von Nah- und Fernwärme mit einer Zunahme der Rechte von deren Konsument:innen einhergehen muss und damit vermehrt auch mit öffentlich geregelten Preisen.
Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern und Geschoßwohnbauten
In diesem Segment ist ebenfalls von überwiegend bewältigbaren Kosten auszugehen. Bezüglich der Beschlussfähigkeit sieht es hingegen nicht so gut aus: Sowohl bei der thermischen Sanierung als auch beim Tausch eines bestehenden Zentralheizungskessels sind entsprechende Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer:innengemeinschaft erforderlich. Mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Beschlussfassungen erleichtert, zudem steht jedem:jeder Wohnungseigentümer:in das Recht zu, die anteiligen Sanierungskosten in Raten zu bezahlen (mit üblichen Zinsen), wenn er:sie sich die Einmalzahlung nicht leisten kann.
Schwierig ist es aber auch hier, eine Zentralisierung einer dezentralen Wärmeversorgung mit Stilllegung der dezentralen Anlage zu erreichen. Dafür wäre eine einstimmige Entscheidung erforderlich. Bei Heizungsumstellungen in Eigentumswohnungen gibt es ähnliche Probleme wie bei jenen in Mietwohnungen. Zwei Vertragsparteien schließen Vereinbarungen, die finanziell von einem:einer Dritten zu tragen sind. Im Fall von Eigentumswohnungen sind das potenziell die Hausverwaltung und ein Wärmedienstleister, die Vereinbarungen zulasten der Wohnungseigentümer:innen schließen können. Deshalb ist auch hier für die AK klar, dass von der Einstimmigkeit nur abgerückt werden kann, wenn gleichzeitig Konsument:innenrechte deutlich ausgeweitet werden.
Politik für den Umbau
Um den ökologischen Umbau des Wohnungsbestandes sozial zu gestalten, muss die Politik auf drei Feldern aktiv werden:
1. Wohnbauförderung erhöhen, Anreize verbessern: Der Bund soll dauerhaft eine zusätzliche Milliarde Euro pro Jahr für Wohnbauförderung (Sanierung und Neubau) zur Verfügung stellen. Die Bundesländer bekommen dieses Geld nur dann zur Gänze, wenn sie ihre Budgets zur Wohnbauförderung nicht kürzen. Die bestehende CO2-Bepreisung wird sozial gerecht umgebaut: Die Kosten werden zwischen Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt. Je weniger energieeffizient die Wohnung ist, desto mehr bezahlt der:die Vermieter:in. So entsteht für den:die Vermieter:in ein Anreiz zur Gebäudesanierung, statt die hohen laufenden Kosten einfach weiterzureichen.
2. Rechte von Konsument:innen schützen und ausbauen: Wärme-Kund:innen brauchen dieselben Rechte wie Strom-Kund:innen. Dazu gehören eine effektive Preiskontrolle, transparente Verträge und einfachere Möglichkeiten, die eigenen Rechte durchzusetzen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen zwischengeschaltete Firmen besser reguliert werden. Diese „Contractoren“ verlangen oft enorme Aufschläge auf den Wärmepreis, um Errichtungskosten hereinzubekommen und die Gewinne zu erhöhen. Miethaushalte sollen vor Mieterhöhungen und unangemessenen Eingriffen beim Einbau und Betrieb einer neuen Heizung geschützt werden.
3. Fachkräfte ausbilden: Das große Projekt der Gebäudesanierung braucht viele Arbeitskräfte – neue und bestehende. Die relevanten Lehrberufe von Fassaden- und Fensterbau über Dachdecker:in und Spengler:in bis Installateur:in und Elektrotechniker:in müssen gefördert und weiterentwickelt werden. Alle Lehrlinge sollen klimafitte Kompetenzen von Ressourceneffizienz bis Kreislaufwirtschaft erhalten. Auch das AMS soll Umstiege in sanierungsrelevante Berufe bei allen Interessierten fördern, auch wenn deren Erstausbildung aus einem anderen Bereich stammen sollte. Qualifizierung geht in solchen Fällen vor schnellstmöglicher Vermittlung.
Dieser Beitrag beruht auf dem Kapitel zum Thema Wohnen aus dem Plan der Arbeiterkammer Wien für den sozialen und ökologischen Umbau, in dem wir zeigen, wie wir die Klimakrise abwenden können und dabei das Leben der Arbeiter:innen und Angestellten verbessern.
Hier geht’s zum ganzen Umbauplan:
Langfassung:
https://emedien.arbeiterkammer.at/resolver?urn=urn:nbn:at:at-akw:g-6692583
Broschüre:
https://emedien.arbeiterkammer.at/resolver?urn=urn:nbn:at:at-akw:g-6692598
Website:
https://wien.arbeiterkammer.at/umbauplan
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