Erhalt der Notstandshilfe für Arbeitslose mehr als notwendig!  

09. August 2018

Die schwarz-blaue Bundesregierung plant einen massiven Umbau der sozialen Absicherung von arbeitslosen Menschen in Österreich. Laut Regierungsprogramm soll es ein neues Arbeitslosengeld geben. Dahinter verbirgt sich eine massive Leistungsverschlechterung für arbeitslose Menschen mit einschneidenden und nachhaltigen Veränderungen im Bereich der monetären Existenzsicherung, die mit den radikalen Arbeitsmarktreformen im Rahmen von Hartz IV in Deutschland gleichzusetzen ist. Die Notstandshilfe ist somit in Gefahr, gänzlich abgeschafft zu werden, obwohl gerade jetzt eine wesentliche Verbesserung in Kraft getreten ist.

AK-Erfolg: Entfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe

Eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer trat mit 1. Juli 2018 in Kraft, nämlich die Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens im Bereich der Notstandshilfe. Bei der Berechnung der Notstandshilfe wurde das Einkommen des Partners/der Partnerin, unter der Berücksichtigung von Freibeträgen, angerechnet und verringerte somit den Notstandshilfebezug bzw. hatte häufig sogar den gänzlichen Entfall der Leistung zur Folge. Der Entfall dieser Einkommensanrechnung wurde noch vor dem Regierungswechsel beschlossen und bringt eine erhebliche Verbesserung für Menschen, die bereits länger arbeitslos sind und Anspruch auf Notstandshilfe haben.

Rund 17.500 Personen, davon circa 80 Prozent Frauen, erhielten im Jahr 2017 „mangels Notlage“ bzw. aufgrund der Anrechnung des PartnerInneneinkommens keine Notstandshilfe. Für viele verringerte sich durch diese Anrechnungssystematik auch die Bezugshöhe ihrer Leistung. Deshalb ist auch die durchschnittliche Notstandshilfe mit rund 750 Euro monatlich (netto, 12-mal pro Jahr, im Jahr 2017) um rund ein Fünftel geringer als das durchschnittliche Arbeitslosengeld in der Höhe von rund 950 Euro. Es ist daher anzunehmen, dass sich durch den Entfall dieser Anrechnung die Notstandshilfe für die Betroffenen erhöhen wird und auch die Zahl der Anspruchsberechtigten durch diese rechtliche Leistungsverbesserung ansteigen wird.

Die Notstandshilfe ist eine wichtige Absicherung bei längerer Arbeitslosigkeit

Generell handelt es sich bei der Notstandshilfe um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die nach dem Arbeitslosengeldbezug beim Arbeitsmarktservice beantragt werden kann. Das Arbeitslosengeld, das davor ausbezahlt wird, wird je nach erworbenen Versicherungszeiten und Alter im Ausmaß von 20 bis maximal 52 bzw. 78 Wochen (nach beruflicher Reha) gewährt. Vorausgesetzt, man hat die Anwartschaft (z. B. 52 Wochen an Versicherungszeiten innerhalb von 24 Monaten) für die Versicherungsleistung erfüllt und steht dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Aktuell kann die Notstandshilfe, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, unbegrenzt bezogen werden.

Von der Abschaffung der Notstandshilfe wären mehr als 160.000 Menschen betroffen

In den letzten Jahren ist die Zahl der NotstandshilfebezieherInnen aufgrund der krisenbedingten schwierigen Arbeitsmarktlage und der zunehmenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit stark angestiegen. Ab 2016 ist jedoch ein spürbarer Rückgang der Zahl der BezieherInnen zu verzeichnen. Fakt ist jedoch, dass sich von 2008 bis 2017 die Zahl der NotstandshilfebezieherInnen verdoppelt hat und aktuell rund 160.000 Personen umfasst. Zählt man die Personen hinzu, die aufgrund der Anrechnung des PartnerInneneinkommens keine Notstandshilfe erhalten haben, so könnten sich die potenziellen BezieherInnen auf nahezu 180.000 Menschen erhöhen. Im Vergleich dazu stieg die Zahl der ArbeitslosengeldbezieherInnen im gleichen Zeitraum um lediglich ein Fünftel auf rund 140.000 BezieherInnen an.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Das geplante „Arbeitslosengeld Neu“ erhöht die Armutsgefährdung bei Arbeitslosigkeit

Laut Plänen der Regierung soll das „Arbeitslosengeld Neu“ degressiv mit einem klaren zeitlichen Verlauf gestaltet sein. Die Notstandshilfe soll in diese Leistung integriert werden. Das bedeutet, dass die Notstandshilfe abgeschafft und durch ein neues zeitlich begrenztes Arbeitslosengeld ersetzt werden könnte. Wie hoch dieses neue Arbeitslosengeld sein soll bzw. wie lange die Bezugsdauer angedacht ist, ist aktuell noch nicht bekannt. Tatsache ist jedoch, dass das derzeitige Arbeitslosengeld – also konkret der Grundbetrag in der Höhe von 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens – viel zu gering ist, um tatsächlich eine gute Existenzsicherung im Falle von Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Für viele führt daher bereits jetzt die Arbeitslosigkeit in die Einkommensarmut. Aktuell sind laut Statistik Austria (EU-SILC 2017) 56 Prozent der ganzjährigen Arbeitslosen armutsgefährdet. Bei einer Arbeitslosigkeit von sechs bis elf Monaten ist die Betroffenheit im Ausmaß von 25 Prozent an armutsgefährdeten arbeitslosen Personen auch noch als erheblich hoch einzuschätzen.

Bei einem gänzlichen Entfall der Notstandshilfe würde sich die Situation bei längerer Arbeitslosigkeit noch weiter verschärfen und die Armutsgefährdung bei Arbeitslosigkeit beträchtlich erhöhen. Für viele arbeitslose Menschen wäre nämlich nach dem Auslaufen ihres Arbeitslosengeldbezuges die Mindestsicherung das letzte soziale Absicherungsnetz.

Betrachtet man die aktuell verfügbaren durchschnittlichen Auszahlungsbeträge im Rahmen der Mindestsicherung, so wird deutlich, dass eine Überführung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung zu erheblichen Einkommenseinbußen für die betroffenen Haushalte führen wird. Denn der durchschnittliche Auszahlungsbetrag im Rahmen der Mindestsicherung für Lebensunterhalt und Wohnen lag im Oktober 2016 laut Statistik Austria österreichweit bei 657 Euro. Je nach Bundesland variiert dieser Betrag von 430 Euro in Kärnten bis zu 848 Euro in Tirol. Man sieht also, dass die durchschnittliche Mindestsicherung weit unter dem bereits sehr geringen durchschnittlichen Notstandshilfebezug in der Höhe von 750 Euro monatlich liegt und auch noch je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.

Eine Studie im Auftrag des Finanzministeriums in Hinblick auf die Umlegung der Hartz-IV-Reform auf Österreich kommt zu dem Schluss, dass der Ersatz der Notstandshilfe durch die Mindestsicherung je nach gewählter Forschungsvariante bei 81 bis 95 Prozent aller Haushaltsmitglieder in Notstandshilfehaushalten zu einer Verringerung des Haushaltseinkommens führen wird. Der durchschnittliche Verlust an äquivalisierten jährlichen Gesamthaushaltseinkommen pro Haushaltsmitglied würde laut dieser Erhebung zumindest 1.300 Euro betragen. Dieser Betrag variiert je nach Ausgestaltung der Mindestsicherung und könnte somit auch noch deutlich höher sein.

Rund ein Fünftel der NotstandshilfebezieherInnen ist im BMS-Bezug

Im Jahr 2017 waren rund 28.510 NotstandshilfebezieherInnen „AufstockerInnen“. Sie bekamen zu ihrem AMS-Bezug eine ergänzende Leistung im Rahmen der Mindestsicherung. Davon waren laut AMS rund 28.200 Personen teilunterstützt, also mit AMS-Bezug, und lediglich 310 Menschen VollbezieherInnen der Mindestsicherung mit Versicherungsleistungen des AMS. Bei dem verbleibenden Rest von rund 130.000 Personen, die nur Notstandshilfe beziehen, stellt sich die Frage, ob diese künftig bei einem Wegfall der Notstandshilfe überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für die Mindestsicherung erfüllen würden. Bevor man nämlich einen Anspruch auf Mindestsicherung hat, müssen eigene Mittel verwertet werden. Das sind sowohl Vermögenswerte wie etwa Ersparnisse über rund 4.300 Euro (Wert für 2018), aber auch das gesamte Haushaltseinkommen wie etwa AMS-Leistungen, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsansprüche, Erwerbseinkommen (auch geringfügige Einkommen), Pensionen etc. Die Anspruchsvoraussetzungen sind somit viel strenger als bei der Notstandshilfe. Damit führt die Regierung den gerade erst abgeschafften Entfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe durch die Hintertür der Mindestsicherung wieder ein. Sie betrifft auch die Einkommen aller Mitglieder im Haushalt und nicht nur jene des Partners bzw. der Partnerin. Weiters erwerben die BezieherInnen im Rahmen der Mindestsicherung keine Pensionsansprüche. Auch ist fraglich, inwieweit der Zugang zu Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des AMS für diese Personengruppe künftig ausgestaltet sein wird. Haben sie Zugang zu entsprechenden Unterstützungsangeboten des AMS wie z. B. Qualifizierungen oder Beschäftigungsförderung in sozialen Betrieben? Dies ist ein weiterer wichtiger Punkt, der angesichts der drohenden Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik des AMS künftig zu bedenken sein wird.

Es besteht daher die Gefahr, dass eine relativ große Personengruppe gänzlich aus dem sozialen Sicherungsnetz fallen könnte und somit trotz einbezahlter Versicherungsbeiträge gar keine Leistungsansprüche mehr hat.

Weiters führt diese Verschärfung der sozialen Absicherung in Verbindung mit drohenden Einkommensverlusten natürlich auch dazu, dass ArbeitnehmerInnen verstärkt unter Druck geraten werden, Arbeit jeglicher Art anzunehmen und somit prekäre Beschäftigung, Niedriglohnarbeit und „Dequalifizierung“ verstärkt in Kauf nehmen müssen. Und auch die „Zumutbarkeitsbestimmungen“, also unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit angenommen werden muss, sind im Bereich der Mindestsicherung viel strenger als beim AMS. Sie sind sehr vage und landesspezifisch definiert. Sie erlauben der Behörde somit einen großen Handlungsspielraum.

Die Abschaffung der Notstandshilfe in Kombination mit den geplanten Verschärfungen im Rahmen der Mindestsicherung führen dazu, dass arbeitslose bzw. arbeitsmarktferne Menschen zunehmend an den gesellschaftlichen Rand gedrängt werden.

Unter dem Vorwand der Kosteneinsparung bzw. der Erhöhung der „Leistungsbereitschaft von arbeitslosen Menschen“ werden soziale Sicherungssysteme zerstört, die jahrelang dazu beigetragen haben, dass Menschen in schwierigen sozialen Lagen nicht sozial ausgegrenzt werden. Dieser Weg ist gesellschaftspolitisch und ökonomisch mehr als fragwürdig, denn soziale Transfers stabilisieren wesentlich die Einkommen von sozial Bedürftigen. Viele von ihnen haben sogar trotz der besser gewordenen Arbeitsmarktlage kaum eine Chance, eine Arbeitsstelle am regulären Arbeitsmarkt zu finden.

Wichtig wäre daher, dass die soziale Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit gestärkt und nicht reduziert wird, denn die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit ist hoch. Im Jahr 2017 waren beispielsweise laut Arbeitsmarktservice rund 950.000 Menschen österreichweit zumindest einmal von Arbeitslosigkeit betroffen.

Der Bund kürzt zulasten der Länder mit hohen Folgekosten für alle!

Durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe durch die Bundesregierung schafft man keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, sondern ganz im Gegenteil drängt man Menschen aus dem beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystem in eine bedürftigkeitsgeprüfte und steuerfinanzierte Leistung der Bundesländer. Ob die Länder bzw. die vollziehenden Behörden wie etwa Magistrate, Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden für diesen großen Ansturm gewappnet sind, ist mehr als fraglich, denn neben einer höheren budgetären Dotierung der Landesfinanzen und Budgets der Gemeinden benötigen sie auch umfassend geschultes Personal und Infrastruktur. Die Einsparungen des Bundes durch den Entfall der Notstandshilfe werden daher die Budgets der Länder stark belasten und vermutlich noch höhere sozial- und gesellschaftspolitische Folgekosten nach sich ziehen, denn eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingt nur dann, wenn die Betroffenen sowohl finanziell als auch durch arbeitsmarktpolitische Angebote gut unterstützt werden.