Vor dem Hintergrund der historisch hohen Arbeitslosenzahlen und aktuellen Prognosen, die von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit ausgehen, wird die Bedeutung des sogenannten 2. Arbeitsmarktes weiter steigen. Das Potenzial von Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) wird hierbei in der arbeitsmarktpolitischen Diskussion in den Mittelpunkt gestellt.
Sozialökonomische Betriebe (SÖB) und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)
Als sogenannter „2. Arbeitsmarkt“ wird jener Bereich verstanden, der über staatliche Subventionen ausschließlich zur Beschäftigung von Arbeitslosen geschaffen wird und nicht primär auf die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen abzielt. Im Gegensatz zu anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, vereinen Sozialökonomische Betriebe durch einen Eigenerwirtschaftungsanteil von mindestens 20% ökonomische und arbeitsmarktpolitische Erfolgskriterien. In den Tätigkeitsfeldern (nicht abschließend) Holzverarbeitung, Innen- und Außenrenovierung, Gastgewerbe, Altwarenhandel, Textil, Metall, haushaltsbezogene Dienstleistungen und Keramik werden in einer möglichst betriebsnahen Arbeitssituation Produkte und Dienstleistungen angeboten, die am Markt bestehen müssen. Die geförderten Personen stehen in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit gezielter Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und ggf. Voranstellung einer Vorbereitungsmaßnahme. Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte stellen dagegen Produkte her, an denen ein öffentliches oder gemeinnütziges Interesse besteht und agieren deshalb nicht – wie SÖB – am freien Markt. Es muss keine Eigenerwirtschaftungsquote erzielt werden und sie stehen daher auch nicht in Konkurrenz zu profitorientierten Unternehmen.
Wer sind die Zielgruppen in SÖB und GBP?
Das Ziel der unterschiedlichen Beschäftigungsprojekte am 2. Arbeitsmarkt ist, durch die Bereitstellung von befristeten Arbeitsplätzen eine nachhaltige (Re-)Integration von schwer vermittelbaren Personen in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Die traditionelle Zielgruppe des 2. Arbeitsmarktes sind Personen mit Vermittlungseinschränkungen, wie z.B. soziale Randgruppen oder junge Personen ohne abgeschlossene Ausbildung. Als Vermittlungshemmnisse führt das BMASK beispielsweise längere Phasen ohne Beschäftigung, Verlust sozialer Kompetenz aufgrund lang andauernder Arbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation, Wohnungslosigkeit, Haft, Schulden sowie Drogenkonsum an. Die maximale Beschäftigungsdauer für SÖB und GBP liegt bei einem Jahr, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung möglich ist (Ausnahme: Personen, die 3,5 Jahre oder kürzer vor dem Antritt der Alterspension stehen und keine Perspektive auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben).
Studie zeigt den gesellschaftlichen Mehrwert von SÖB und GBP
Dass sich sozialintegrative Betriebe rentieren, wurde bereits durch eine Studie zum gesellschaftlichen Mehrwert der 27 sozialintegrativen Unternehmen in Niederösterreich mittels einer SROI-Analyse, die vom NPO&SE Kompetenzzentrum der WU Wien im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft QUASI durchgeführt wurde, bestätigt. Bei diesen 27 untersuchten sozialökonomischen Betrieben in Niederösterreich [1] waren die monetären (u.a. Einsparung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe) und gesellschaftlichen (u.a. Zukunftsperspektive, Berufserfahrung, Erlernen beschäftigungsrelevanter Fähigkeiten für den 1. Arbeitsmarkt, Verbesserung der Sozialkompetenz) Wirkungen mehr als doppelt so hoch wie die getätigten finanziellen Investitionen. Rund 39 Millionen Euro an Investitionen stehen rund 80 Millionen Euro an positiven individuellen und sozialen Effekten gegenüber.
Wo gibt’s Anpassungsbedarf?
Aufgrund der Veränderung der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und der Struktur der Arbeitslosigkeit wird es immer schwieriger, ein (passendes) Angebot für betroffene Personen mit nachhaltigen (Re)Integrationschancen in den 1. Arbeitsmarkt zu finden. Die Gruppe der älteren und der gesundheitlich beeinträchtigten Personen wird wachsen und infolge dessen wird der Bedarf an sozialintegrativen Unternehmen steigen. Ob jedoch die traditionellen Branchen und Tätigkeitsfelder der sozialintegrativen Unternehmen u.a. aufgrund der Digitalisierung der Arbeitswelt noch adäquat sind, wird untersucht werden müssen. Neue Anforderungen an die Arbeitsmarktentwicklung erfordern deshalb auch die Entwicklung bzw. Adaptierung von (neuen) Modellen und Geschäftsbereichen. Jedoch sollte in jedem Fall die Abgrenzung zu gewinnorientierten Unternehmen für die Legitimation des Sektors bestehen bleiben.
Fazit
Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass Personen, die auf Transitarbeitsplätzen in sozialen Unternehmen gearbeitet haben, eine signifikant höhere Übergangschance in den regulären Arbeitsmarkt haben. Sozialintegrative Betriebe stellen zwar kein Wundermittel dar, die positiven Reintegrationseffekte sind aber messbar. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Beschäftigungserfolge im Wesentlichen von der Situation am Arbeitsmarkt abhängig sind.
[1] Derzeit gibt es in Niederösterreich 36 Einrichtungen (2 SÖBÜs, 15 SÖBs und 19 GBPs), zwei niederösterreichische Dachverbände (ARGE SÖB, NÖB) und ein österreichischer Dachverband (Arbeit Plus – Soziale Unternehmen).