Die neue Klassenfrage: Sprachförderung durch Segregation?

17. Mai 2018

Die Reform der schulischen Deutschförderung wird heute trotz massiver Einwände von ExpertInnen, PraktikerInnen und Wissenschaft mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Das hat weitreichende Konsequenzen, obwohl das bisherige Modell im schulischen Bereich noch gar nicht evaluiert wurde. Anlass, das bestehende Modell der vor-/schulischen Deutschförderung und die Folgen der Änderungen zu beleuchten.

Das Beherrschen der Unterrichtssprache ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn. In den letzten 10 Jahren wurden die Förderinstrumente zum Erlernen von “Deutsch als Zweitsprache” (DaZ) für Kinder und Jugendliche sukzessive ausgeweitet. Die heute beschlossene Reform bricht mit der bisherigen Ausrichtung und bringt Deutschklassen, die von zahlreichen Experten kritisiert werden. Im Folgenden ein Überblick über den Status Quo der Deutschförderung, die umstrittensten Änderungen sowie Alternativvorschläge aus Wissenschaft und Praxis.

1. Deutsch-Förderung in Kindergarten und Schule: Der Status quo

Die Eckpfeiler der aktuellen DaZ-Förderung wurden ab 2006 gelegt: mit der Einführung von “Sprachförderkursen” (2006/07) und “Sprachstartgruppen” (2016/17) an Schulen sowie einer § 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur “frühen sprachlichen Förderung” in Kindergärten (2008/09). Kinder mit unzureichender Deutschkompetenz durchlaufen derzeit folgendes Fördermodell.

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Fördermaßnahmen für “Deutsch als Zweitsprache” in Kindergarten und Schule – Status Quo. Anmerkung: “außerordentliche Schüler” (a.o.) | “ordentliche Schüler” (o.)

 

Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten

Seit 2008 ist die DaZ-Förderung verpflichtend in Kindergärten vorgesehen. Mittels Sprachstandsfeststellung wird die Deutschkompetenz eines Kindes spätestens 15 Monate vor Schuleintritt festgestellt, bei früherem Kindergarteneintritt auch schon ab dem 3. Lebensjahr. Werden Defizite beobachtet, ist individualisierte DaZ-Förderung kindgerecht und spielerisch in das alltägliche Programm der Kindergartengruppe zu integrieren. SprachpädagogInnen können auch Kleingruppen (von 3-6 Kindern) fördern, um zurückhaltenden Kindern die Scheu vor dem Sprechen zu nehmen. Durch das verpflichtende Kindergartenjahr wurde 2009 sichergestellt, dass Kinder zumindest für ein Jahr diese Form der sprachlichen Frühförderung erhalten.

Planstellen für SprachpädagogInnen werden derzeit von Bund (2/3) und Ländern (1/3) finanziert, der jährliche Zweckzuschuss des Bundes liegt bei 20 Millionen €. Das entspricht im Land Wien etwa 240 Planstellen bei Einstiegsgehalt. Sie werden variabel auf die Kindergärten verteilt, wobei sich der Betreuungsschlüssel zwischen Bundesländern unterscheidet: In Wien wird ab mehr als 3 Kindern mit Deutschförderbedarf ein/e SprachpädagogIn zugewiesen – in anderen Bundesländern ist die Zahl höher.

Zugeschnittene Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen

Wechseln Kinder in die Schule, so stellt derzeit die Schulleitung bei der Schuleinschreibung fest, ob ein Kind gravierende Defizite in der Unterrichtssprache Deutsch aufweist. Dann kann es als “außerordentliche/r SchülerIn” aufgenommen werden. Das erlaubt neben der Teilnahme am regulären Unterricht der Schulstufe auch den Besuch zugeschnittener Deutschförderung für 11 Wochenstunden. Derzeit entscheiden SchulleiterInnen noch autonom, wie sie die Sprachförderung an ihrem Standort organisieren. Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung:

  • In Sprachstartgruppen können die SchülerInnen in Kleingruppen ab 8 SchülerInnen parallel zum Regelunterricht von einer/m SprachpädagogIn herausgenommen und unterstützt werden. Damit ist gesichert, dass ausreichend Kontakt mit der Regelklasse erhalten bleibt. Zudem stellt das Kleingruppenformat sicher, dass der/die SprachpädagogIn weitgehend individualisiert fördern kann.
  • In Sprachförderkursen werden weniger als 8 SchülerInnen hingegen integrativ, d.h. in der Regelklasse, von einer/m SprachpädagogIn im Team-Teaching mitbetreut. Während die übrigen SchülerInnen den regulären Stoff erlernen, übt der/die SprachpädagogIn mit ihren SchülerInnen gemäß dem DaZ-Lehrplan.

Beide Maßnahmen können maximal zwei Jahre (bis zum Ende des außerordentlichen Status) besucht werden, ein Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe ist möglich. Derzeit stehen jährlich rund 28 Millionen € für etwa 442 Planstellen in diesem Bereich zur Verfügung (davon ca. 200 für das Land Wien). Infolge der Flüchtlingsbewegungen wurden ab 2016 vom Bund über Integrationstöpfe zusätzliche Mittel für weitere knapp 400 Planstellen (ca. 150 davon für Wien) bereitgestellt – sie laufen heuer aus.

Weiterführende Deutschförderung für ordentliche SchülerInnen

Schulische Maßnahmen zur Deutschförderung gibt es auch nach dem Wechsel in den ordentlichen Schülerstatus:

Zum Einen den besonderen Förderunterricht in Deutsch (Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht). Dieser ist für SchülerInnen mit anderen Erstsprachen vorgesehen, die auch im ordentlichen Status noch weiteren Förderbedarf haben. Er kann parallel zum Unterricht, integrativ oder, wo nicht anders organisierbar, zusätzlich zum Unterricht (etwa am Nachmittag) stattfinden. In AHS-Unterstufen kann er als unverbindliche Übung angeboten werden.

Neben diesem besonderen Förderunterricht steht allen SchülerInnen der reguläre Förderunterricht für Einzelfächer zu Verfügung. Auch für die Förderung des Faches “Deutsch” gilt: Sie kann im Ausmaß von 48 Stunden pro Schuljahr besucht werden, kann in Kursform, geblockt oder integriert im regulären Unterricht stattfinden (BMB 2016).

2. Eingriffe in die schulische Sprachförderung durch die aktuelle Gesetzesänderung

Die jetzige Novelle greift nun massiv in die Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen ein: Aus Sprachstartgruppen werden “Deutschförderklassen”, für 15-20 Wochenstunden, räumlich getrennt und mit bis zu 25 SchülerInnen. Aus Sprachförderkursen werden “Deutschförderkurse”, nur noch für 6 Stunden/Woche. Die Einteilung erfolgt nicht mehr schulautonom, sondern mittels “Sprachscreening”. Die Streichung der Integrationstopfmittel bedeutet 400 Pädagoginnen weniger. Für Kinder, Eltern und Schulen verändert sich die Situation damit drastisch.

80% (!) der offiziell abgegebenen Stellungnahmen von Schulen, LehrerInnen, Behörden und Wissenschaft weisen deshalb auf Probleme bei der organisatorischen Umsetzbarkeit hin, kritisieren den Entfall der geplanten Evaluierung oder warnen vor den sozialen Folgen für die Kinder. Auch im parlamentarischen Hearing äußerten sich die ExpertInnen kritisch gegenüber zu starker Trennung der SchülerInnen. Für die Sprachförderung werden folgende Veränderungen besonders kritisch diskutiert:

  • Segregation von der Regelklasse. Bei künftig 15 Stunden (Volksschule) bzw. 20 Stunden (NMS/AHS) getrenntem Unterricht in der “Deutschförderklasse” schrumpft die gemeinsame Zeit mit RegelschülerInnen auf die Turn-, Zeichen- und Werkstunden. Je länger diese Trennung andauert, desto negativer wirkt sich dies auf den Deutscherwerb aus, weil kaum natürliche Gespräche mit Muttersprachlern zustande kommen.
  • Weniger Stunden für Fortgeschrittene. Das Verschieben der Mittel in die “Deutschförderklassen” hat Folgen für jene, die zwar etwas besser aber immer noch mangelhaft Deutsch sprechen. Denn ihnen stehen künftig nur mehr 6 (statt bisher 11) Stunden weiterführende Förderung in “Deutschförderkursen” zur Verfügung.
  • Streichung von Planstellen. Durch das Auslaufen des Integrationstopfes fehlen allein 400 Planstellen für SprachpädagogInnen – sie werden von der Reform derzeit nicht berücksichtigt. Der Flüchtlingszuzug mag abgenommen haben, der Bedarf für Sprachförderung besteht jedoch weiter.
  • Restklassen statt Individualisierung. Besonders kritisch wird beurteilt, dass in “Deutschförderklassen” bis zu 25 Kinder sitzen können. Bei einer derart hohen Zahl an SchülerInnen ist eine individualisierte Sprachförderung nicht mehr zu leisten. Das dürfte zu noch längerer Verweildauer, vor allem lernschwacher Kinder ohne familiäre Ressourcen, in den Deutschförderklassen führen.
  • Restriktivere Aufstiegsmöglichkeiten. Einmal der Deutschförderklasse zugewiesen ist der Aufstieg in die nächste Schulstufe nur mehr bei positivem Test im Halbjahr oder in Ausnahmen durch die Schulkonferenz möglich. Ansonsten bleibt das Kind in der “Deutschförderklasse” auf derselben Schulstufe, sitzt also im Extremfall mit 8 Jahren immer noch in der 1. Klasse Volksschule. Das Fehlen von Fachunterricht in der “Deutschförderklasse” erschwert den späteren Umstieg zusätzlich.
  • Wegfall schulischer Autonomie. Künftig verlieren Schulleitungen die Möglichkeit, die Art der Sprachförderung an die Bedürfnisse ihres Standorts anzupassen. SchülerInnen sind je nach Testergebnis verpflichtend entweder in eine “Deutschförderklasse” (bei ungenügender Kompetenz) oder einem “Deutschförderkurs” (bei mangelhafter Kompetenz) zu setzen.
  • Punkttestung statt kontinuierlicher Beobachtung. Deutschkenntnisse werden künftig durch einen punktuellen Standardtest gemessen – sowohl bei der Schuleinschreibung als auch der halbjährlichen Überprüfung. Damit fallen laufende Beobachtungen der SprachpädagogInnen für die Bewertung nicht mehr ins Gewicht. Es zählt die Momentaufnahme in einer künstlichen Test- und damit Drucksituation, in der das natürliche Sprachverhalten eines Kindes gehemmt ist.

3. Alternativkonzepte für eine nachhaltige Sprachförderung

Die aktuellen Veränderungen erfolgen ohne vorhergehende Evaluation und ohne wissenschaftliche Belege für die bessere Wirksamkeit von Deutschförderklassen. Sprach- und Bildungswissenschaft empfehlen stattdessen andere Wege, um die derzeitige Situation zu verbessern. Allem voran unterscheiden sie klar zwischen schulischen SeiteneinsteigerInnen einerseits und Kindern, die bereits in Österreich den Kindergarten besuchen, andererseits.

Kindergartenkinder in Österreich

Wie gezeigt, erhalten alle Kinder mit Deutschdefiziten (egal ob sie Deutsch oder eine andere Erstsprache sprechen) jetzt schon frühe sprachliche Förderung im Kindergarten. Aber:

  • Längerfristige Förderung. Um den Grundstein für Deutsch auf Unterrichtsniveau zu legen, muss die Förderung lange genug erfolgen. Das verpflichtende Kindergartenjahr war ein erster Schritt, auf diesen sollte jedoch auch rasch das zweite verpflichtende Kindergartenjahr (kostenlos und für alle Kinder) folgen. Damit wäre eine mindestens zweijährige frühe Sprachförderung aller Kinder sichergestellt – in der für die meisten Kinder Deutsch auf Unterrichtsniveau erreichbar ist (Gogolin 2011).
  • Qualität ausbauen. Studien zeigen, dass selbst langjährige Förderung nicht ausreicht, wenn keine hohe Qualität gewährleistet ist (Herzog-Punzenberger 2017). In diesem Sinne ist die Aus- und Weiterbildung aller PädagogInnen (nicht nur SprachpädagogInnen) in früher sprachliche Förderung zu stärken. Aber auch die ausreichende Ausstattung der Kindergärten mit Personal (Betreuungsschlüssel, kleine Fördergruppen) trägt zur Qualität der Kinderbetreuung bei (Sylva et al 2011).
  • Soziale Dimension & Eltern berücksichtigen. Nicht zuletzt ist die Wirksamkeit früher sprachlicher Förderung auch eine soziale Frage des Familienhintergrunds. Die beste Förderung wird gebremst, wenn Eltern ihre Kinder nach dem Kindergarten nicht unterstützen können oder wollen. Gerade in diesen Situationen heißt nachhaltige Förderung immer auch Arbeit mit Eltern, um sie bestmöglich einzubinden. Unterstützung durch MuttersprachenlehrerInnen kann sowohl den SchülerInnen als auch den Eltern als Brücke in die neue Sprache bzw. in die Mehrsprachigkeit dienen (Vogt et al 2011).
  • Integrative Fortführung in der Schule. Kommen Kinder mit dieser Grundlage in die Volksschule kann dann integrativ weitergefördert werden. Zwar ist auch hier zunächst noch ein engmaschiges Betreuungsverhältnis zwischen SprachpädagogInnen und Kindern ratsam. Mit zunehmender Dauer kann die Förderung aber in ein weitmaschigeres Betreuungsverhältnis übergehen.

Besondere Maßnahmen für SeiteinsteigerInnen

Schulische SeiteneinsteigerInnen brauchen andere, zunächst intensivere Förderung. Ausmaß und Art hängen vom Alter ab, mit dem die SchülerInnen quer einsteigen.

  • Intensivförderung parallel, sukzessive in integrative Form. Für Kinder, die noch in der Volksschule einsteigen, wird am Beginn eine parallel geführte Sprachförderung im Umfang von 11 Wochenstunden als zielführend beschrieben. Dort wird die sprachliche Basis gelernt, stets aber im Austausch mit RegelschülerInnen angewendet – so geht das Erlernte in Fleisch und Blut über (Rösch 2013). Nach dieser unterrichtsparallelen Förderung sollte der/die Schüler/in sukzessive zur integrativen Förderung im Regelunterricht übertreten.
  • Kleine Gruppen. Die Betonung der Wissenschaft liegt gerade bei SeiteneinsteigerInnen auf Förderung in Kleingruppen von max. 10 SchülerInnen anstatt in Klassen von bis zu 25 Kindern. Im Gegenteil, je niedriger das Ausgangsniveau der SchülerInnen, desto kleiner sollte die Fördergruppe gestaltet sein (Jungmann/Fuchs 2009).
  • Für ältere Quereinsteiger: kurzfristige Basis-Deutschkurse. Kinder und Jugendliche, die erst in höherem Alter (ab der Sekundarstufe) quer ins Schulsystem einsteigen, sind bereits in ihrer Erstsprache gefestigt. Sie erlernen eine neue Sprache zunehmend wie Erwachsene im Sinne einer Fremdsprache (Vock/Gronostai 2017). Für sie kann im Zuge des Ankommens in Österreich ein Basis-Deutschkurs zielführend sein. Dieser sollte sich aber auf wenige Monate beschränken und rasch in eine schulische Förderung münden.

4. Fazit

Entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen und ohne vorhergehende Evaluierung wird ab dem Schuljahr 2018/19 ein neues Deutschklassenmodell implementiert. In der Zielsetzung besteht dabei umfassender Konsens: Alle Kinder müssen die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen, um dem Schulunterricht folgen können. Zum effektivsten Weg dorthin empfehlen Sprach- und Bildungswissenschaft jedoch andere Ansatzpunkte für nachhaltige Deutschförderung:

1) Langfristige, qualitative Förderung im Kindergarten durch ein zweites verpflichtendes Kindergarten-Jahr, Ausbau der PädagogInnenaus- und -weiterbildung, bessere Ressourcenausstattung und ausgebaute Elternarbeit – damit weniger Kinder mit Sprachförderbedarf an die Volksschule kommen.

2) Keine Trennung in separierte Deutschklassen in der Volksschule, stattdessen Ausbau der integrativen Sprachförderung – damit so schnell wie möglich der sprachliche und soziale Austausch beginnen und sich entfalten kann.

3) Für QuereinsteigerInnen in der Volksschule parallele Intensivförderung bei gleichzeitiger Anbindung an die Regelklasse, dann fließender Übergang in integrative Förderung – damit unsere kleinen Neuankömmlinge von Anfang an eingebunden sind, aber auch Raum zum Nachholen der Unterrichtssprache haben.

4) Für ältere QuereinsteigerInnen ab der Sekundarstufe sind kurze Basis-Deutschkurse bei Ankunft sinnvoll, dann aber dieselbe Förderung wie für andere QuereinsteigerInnen in der Schule – damit jene, die bereits in einer anderen Sprache gefestigt sind, eine Grundbasis bekommen, auf der sie sukzessive am Weg in die neue Sprache aufbauen können.