Vergangene Woche hat die Bundesregierung ihre mittelfristige Budgetplanung bis 2023 an die EU-Kommission gemeldet. Die Analyse der AK Wien betreffend das sogenannte Stabilitätsprogramm zeigt, dass konkrete Maßnahmen, um auf die großen Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung, Verteilung und Klimaschutz zu reagieren, fehlen. Die Hochkonjunktur und die niedrigen Zinsen machten die Budgetpolitik für die Regierung bislang einfach. Doch die geplante Steuerreform und der kommende Abschwung bringen hohe budgetäre Risiken mit sich. Gute Budgetpolitik muss die Lebensverhältnisse verbessern und für ökonomische Stabilität sorgen. Für eine wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik wären ein zielgerichtetes Konjunkturpaket mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen, kommunale Investitionen (Pflege, sozialer Wohnbau) und ein EU-weit koordiniertes Investitionsprogramm zum Klimaschutz notwendig.
Budget 2018: Konjunktur und niedrige Zinsen führten zu Nulldefizit
2018 war das Jahr mit dem stärksten Wirtschaftswachstum seit der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die günstige Entwicklung von Beschäftigung, Einkommen und Konsum führte einerseits zu höheren öffentlichen Einnahmen und verringerte andererseits die Ausgaben für Arbeitslosigkeit, was sich beides positiv auf den Budgetsaldo auswirkte. Die Hochkonjunktur und das niedrige Zinsniveau entlasteten einnahmen- und ausgabenseitig den Staatshaushalt und bewirkten im Jahr 2018 einen ausgeglichenen Maastricht-Saldo.
Folgekosten durch Kürzungen der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik
In budgetärer Hinsicht setzte die Regierung 2018 kaum eigene Akzente. Die neuen diskretionären Maßnahmen bezogen sich primär auf Kürzungen von Offensivmaßnahmen der vorangegangenen Regierung (vor allem Beschäftigungsbonus und „Aktion 20.000“). Dazu kam die Streichung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Personen mit einem Bruttoeinkommen zwischen 1.381 bis 1.948 Euro. Personen mit einem noch niedrigeren Einkommen waren schon bisher von den Arbeitslosenbeiträgen befreit. Im Gegenzug wurden die budgetären Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik gekürzt. Davon betroffen sind vor allem ältere Arbeitsuchende, die häufig auch unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, und Asylberechtigte. Diese Vorgangsweise verbaut nicht nur die Zukunftschancen dieser Personengruppe, sondern führt auch zu hohen Folgekosten in der Arbeitslosenversicherung und der Mindestsicherung. Die Abschaffung der „Aktion 20.000“ ist äußerst problematisch. Diese war auf ältere Langzeitarbeitslose zugeschnitten, und die Erfahrungen zeigen die positive Wirkung eindeutig. Hinzu kommt, dass der Rückgang der Zahl älterer Langzeitarbeitsloser auch in der Hochkonjunktur in Relation geringer war. Dies zeigt den Bedarf gezielter Maßnahmen wie der „Aktion 20.000“ klar auf.
Konjunkturabschwung: hohe Arbeitslosigkeit als drängendstes Problem
Mit dem beginnenden Konjunkturabschwung geht eine entscheidende negative Entwicklung einher: Die Zahl der Arbeitslosen, die vorerst noch immer merklich sinkt, könnte in der zweiten Jahreshälfte wieder zu steigen beginnen. Der neuerliche Anstieg der Arbeitslosigkeit erfolgt von einem hohen Niveau aus: Die Zahl der beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrierten Arbeitslosen (ohne arbeitslose SchulungsteilnehmerInnen) liegt bei fast 300.000 (davon etwa 100.000 Langzeitbeschäftigungslose). Zu Beginn des letzten Abschwungs 2008 lag das Niveau der Arbeitslosigkeit bei 210.000 (30.000 Langzeitbeschäftigungslose). Die Erfahrung lehrt: Arbeitslosigkeit, die in der Rezession entsteht, muss sofort aktiv bekämpft werden, sonst droht sie dauerhaft zu werden.