Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist weder funktional noch gerecht
Die Diskussion um die Klimafeindlichkeit grenzenlosen Wirtschaftswachstums und die Digitalisierung der Arbeitswelt hatten bereits in den vergangenen Jahren dem Ruf nach der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in vielen EU-Mitgliedstaaten Rückenwind verschafft. Auch zur Abfederung sozialer Notlagen infolge der ökonomischen Effekte der Corona-Krise gilt vielen ein BGE als eine Lösung. Tatsächlich wurden in Deutschland die Zugangsbedingungen zur Grundsicherung für Arbeitslose für Selbstständige gelockert – eine vernünftige Vorgehensweise, um einen zielgenauen Einsatz der Mittel zu ermöglichen. Ein allgemeines bedingungsloses Grundeinkommen würde unsere gegenwärtigen Probleme allerdings nicht lösen, sondern eher verschärfen.
Die Ziele sind richtig, der Weg ist falsch: unterschiedliche Erwartungen und Bedarfe
Die zugrunde liegenden normativen Vorstellungen der Befürworter*innen eines bedingungslosen Grundeinkommens, nämlich individuelle Selbstbestimmung und politische und gesellschaftliche Autonomie der Menschen, sind nachvollziehbar. Die Gewährleistung sozialpolitischer Bedarfe in einer ausdifferenzierten Gesellschaft, die auf die Inklusion aller Menschen zielt, beruht aber notwendigerweise auf einem ebenso ausdifferenzierten Institutionengeflecht. Ein soziales Sicherungssystem, dessen Kern eine einheitliche und allen ohne jegliche Vorbedingung gewährte Geldleistung ist, ist dagegen ungeeignet, möglichst vielen Bürger*innen eines Landes einen akzeptablen Lebensstandard zu garantieren. Im Gegenteil: Die vermeintliche Gleichbehandlung erweist sich als ungerecht, weil Lebenschancen und Bedarfe der Menschen sehr unterschiedlich sind – und sehr weitgehend vorgeprägt sind durch den sozioökonomischen Hintergrund des Elternhauses. Zwar ist die materielle Absicherung ein zentraler Kern sozialer Sicherheit, doch bedürfen die sehr unterschiedlichen sozialpolitischen Bedarfslagen – wie etwa (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, Elternschaft, Weiterbildungsphasen, Niedriglohnbeschäftigung – auch sehr verschiedener Unterstützungsleistungen. Und: Volle gesellschaftliche Teilhabe ist nur durch eine Kombination sehr unterschiedlicher ausdifferenzierter kollektiver und individueller sozialer Rechte zu realisieren.

Arbeitslosen ist der Erhalt ihres Lebensstandards wichtig
Das Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens wird in Deutschland oft als Antwort auf die Probleme der Grundsicherung („Hartz IV“) verstanden: Das Grundsicherungssystem schütze bei Arbeitslosigkeit nicht vor Armut, die Bezugsbedingungen seien zu eng gefasst und es würde Zwang auf die Leistungsbeziehenden ausgeübt. Tatsächlich ist in Deutschland Arbeitslosigkeit die häufigste Ursache von Armut: Rund 40 Prozent aller Arbeitslosen sind aufgrund der niedrigen Leistungen armutsgefährdet. Ursächlich hierfür ist vor allem die niedrige Lohnersatzrate (Alleinstehende 60 Prozent / mit Kindern 67 Prozent), die bei Niedriglöhnen kaum existenzsichernde Leistungen entstehen lässt. Dabei beziehen nach dem Wegfall der Arbeitslosenhilfe 2005 überhaupt nur noch rund ein Viertel aller Arbeitslosen in Deutschland diese einkommensproportionale Lohnersatzleistung.
Ein Grundeinkommen löst die Probleme der Arbeitslosenversicherung nicht
Ein Grundeinkommen löst dieses Problem nicht, denn es würde immer nur existenzsichernde Leistungen bieten: Gängige Entwürfe sehen Leistungen von rund 1.000 Euro vor. Einkommensproportionale Lohnersatzleistungen hingegen, wie sie das System der Arbeitslosenversicherung prinzipiell vorsieht, erfordern etwa die Anhebung der Lohnersatzraten, vor allem für Geringverdienende. Hierfür könnte Frankreich als Beispiel dienen.
Um schnelle Übergänge in die Grundsicherung zu vermeiden, sollten außerdem die Dauer der Versicherungsleistung wieder verlängert oder eine Anschlussleistung, wie zum Beispiel die Notstandshilfe in Österreich, wiedereingeführt werden. Zudem sollte das Arbeitslosengeld regelhaft auch nach kürzeren Beschäftigungszeiten zugänglich, also mit weniger Bedingungen verknüpft sein. Auch hier ist die französische Regelung interessant, da diese bereits nach vier Monaten Vorbeschäftigungszeit (innerhalb einer Rahmenfrist von 28 Monaten) Leistungsansprüche in der Arbeitslosenversicherung (ARE) entstehen lässt. Schließlich wäre dringlich auch der Regelsatz der Grundsicherung deutlich zu erhöhen, wie es auch die deutschen Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern.
Langzeitarbeitslose benötigen aktive Unterstützung und nicht eine lebenslängliche Alimentierung
Wenn wir annehmen, dass jeder Mensch sich – unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit – mit seiner Erwerbsarbeit identifiziert und am Arbeitsplatz wichtige soziale Beziehungen pflegt, gibt es in einer Erwerbsgesellschaft keine befriedigende Alternative zur Erwerbsarbeit: Schon bei Marx galt die Bereitschaft zur Arbeit und die Identifikation mit ihr als eine anthropologische Konstante. In einer modernen Gesellschaft ist sie zudem zentrales Moment gesellschaftlicher Integration, wie die Marienthal-Studie bereits in den 1930er-Jahren zeigte. Da für andauernde Arbeitslosigkeit und Armut neben der generellen Knappheit von Arbeitsplätzen meist veraltete Berufsabschlüsse, ein geringes Qualifikationsniveau oder problematische Lebenslagen wie Krankheit, Verschuldung oder Drogenabhängigkeit ursächlich sind, müssen – abgesehen von einer effektiven Beschäftigungspolitik – substanzielle Unterstützungsangebote Abhilfe schaffen: Umschulungen müssen Berufswechsel und Qualifizierungsangebote das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen erleichtern, bei besonderen Bedarfen müssen gezielte Hilfsangebote ausgebaut und besser mit der Arbeitsberatung verzahnt werden. Die Ausgaben für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“, die Weiterbildung sowie kommunale Hilfeangebote sind in Deutschland in den vergangenen Jahren jedoch stetig gesunken. Auch die aktuelle Bundesregierung hat erkannt: Hier bedarf es dringend einer Trendumkehr, ebenso wie des Ausbaus spezifischer Beratungsangebote für Langzeitarbeitslose. Nur so kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig vermindert werden. Die Ersetzung von arbeitsmarktpolitischen und sozialen Dienstleistungen durch eine pauschale und bedingungslose Geldleistung stellt sich demgegenüber als notdürftige und paternalistische Alimentierung unterstützungsbedürftiger Menschen dar.
Menschen mit geringeren Arbeitsmarktchancen brauchen kollektive Solidarität
Ein häufiges Argument der BGE-Befürworter*innen ist, dass Menschen keine unliebsamen Arbeiten zu schlechten Bedingungen akzeptieren müssten: Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde ein Drohpotenzial in den bilateralen Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber und eine Exit-Option aus einem konkreten Arbeitsverhältnis bieten. Diese Sichtweise geht von falschen Grundannahmen aus. Sie ignoriert das strukturell asymmetrische Machtverhältnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber: Individuelle Kündigungsdrohungen – erst recht bei gering oder einfach beruflich qualifizierten Beschäftigten – sind kaum wirksam, denn Beschäftigte sind tendenziell „risikoavers“; erst recht, wenn sie keine starke Marktposition haben. Zudem haben sie ein sehr viel höheres Interesse am Betriebsfrieden als die Arbeitgeber, da sie gegebenenfalls Druck am Arbeitsplatz (etwa bei gescheiterten Verhandlungen oder Konflikten) persönlich aushalten müssen. Für Menschen mit geringen Qualifikationen oder schwierigen Arbeitsbedingungen ist die Kündigung einer vermeintlich unliebsamen Tätigkeit zudem auch deswegen keine gute Lösung, da das Risiko, dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu bleiben, überproportional hoch ist. Dies belegen die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten: Der „freiwillige“ Rückzug vom Arbeitsmarkt bedeutet für gering Qualifizierte ein um ein Vielfaches größeres Risiko, längerfristig im Leistungsbezug zu verbleiben. Gleichzeitig entsteht bei einer grundsätzlich (lediglich) existenzsichernden Leistung ein größerer Druck, eine Beschäftigung aufzunehmen bzw. in einer Beschäftigung zu verbleiben, um ein gewisses Konsumniveau zu erhalten.
Entscheidend für die jeweiligen Handlungsspielräume der Erwerbstätigen ist vielmehr die individuelle Marktposition: Beschäftigte in Mangelberufen, Akademiker*innen, die über große kulturelle Bildung und soziale Netzwerke verfügen oder Menschen, die ein Privatvermögen besitzen, sind beruflich flexibler und haben bessere Chancen, wieder eine gute und für sie passende Arbeit zu finden. Zudem können sie das gewohnte Konsumniveau häufiger mit Angespartem absichern und ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt und die Erzielung eines guten Einkommens zu einem fast beliebigen Zeitpunkt realisieren. Für sie mag ein BGE eine interessante Option sein. Fragwürdig ist jedoch, ob für die individuellen und persönlichen Ziele von Menschen ohne problematische Bedarfslagen die Kosten für einen temporären und selbst gewählten Rückzug vom Arbeitsmarkt von der Allgemeinheit getragen werden sollen.
Stärkung kollektiver Rechte notwendig
Abhilfe für Menschen mit ungünstigen Arbeitsbedingungen liegt also nicht in der Ermöglichung eines individualisierten Leistungsbezugs, sondern in der Stärkung kollektiver Rechte und der rechtlichen Regulierung des Arbeitsmarkts. Empfohlen wäre somit eher die Stärkung der Tarifpolitik und der betrieblichen Interessenvertretung sowie die Regulierung von Mindestarbeitsbedingungen. In Deutschland hat der Mindestlohn sogar einen positiven Allokationseffekt gezeigt: Geringfügig bezahlte wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt und der Anteil der Unternehmen mit einem hohen Anteil von Niedriglohnbeschäftigung ging zurück. Die Antwort auf Arbeitsverhältnisse, die schwierige und nachteilige Bedingungen mit sich bringen, muss somit die Regulierung des Arbeitsmarkts in einem solidarischen Kontext sein – nicht die Schaffung von individuellen Optionen für einen Rückzug vom Arbeitsmarkt!
Gemeinwohlrelevante Aktivitäten sollen angemessen bewertet werden
Schließlich wird von einem BGE erwartet, dass es allen Arbeitnehmer*innen ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit mit anderen Lebensprojekten wie etwa Kindererziehung, Weiterbildung oder Phasen der persönlichen (Neu-)Orientierung zu vereinbaren. Aber auch hier ist fraglich, ob ein pauschales und sehr niedriges BGE eine wünschenswerte und funktionale Lösung darstellt. Einerseits entfällt, da kein besonderer Sachverhalt nachgewiesen werden muss, ein Rechtfertigungszwang. Andererseits wäre die Leistung, wenn sie dann das wegfallende Einkommen ersetzen soll, doch möglicherweise unzumutbar gering.
Fazit
Ein bedingungsloses Grundeinkommen geht nicht nur an den normativen Erwartungen unserer sozialen Marktwirtschaft vorbei, sondern erweist sich für die tatsächlichen Probleme, die seine Verfechter*innen damit lösen möchten, als nicht funktional. Arbeitslose, Personen in Elternzeit oder Weiterbildung sind in einer Phase der Erwerbsunterbrechung vor allem an einer Lebensstandardsicherung interessiert, und Langzeitarbeitslosen oder gering Verdienenden ist mit substanziellen Unterstützungsangeboten und der Regulierung der Arbeitsverhältnisse durch kollektive und individuelle Rechte besser und vor allem nachhaltiger gedient als mit einer pauschalierten, relativ niedrigen Sozialleistung. Weil Menschen unterschiedliche Voraussetzungen und Bedarfe mitbringen, ist eine finanzielle Einheitsleistung außerdem zutiefst ungerecht, eben weil die Chancen, sich (wieder) eine günstigere Lebenslage zu erarbeiten, sehr ungleich verteilt sind.
Nichtsdestotrotz verliert das deutsche sozialstaatliche Arrangement dort an Legitimität, wo die institutionellen Strukturen erodieren und damit ihre Sicherungsfunktion geschwächt wird, wo bestimmte Verhaltensweisen erzwungen werden oder wo Leistungen nicht armutssicher ausgestaltet sind. Die Einführung eines BGEs würde jedoch aufgrund der Ressourcenkonkurrenz oder politischer Delegitimierung substanziellerer Hilfeangebote die Erosion der sozialstaatlichen Institutionen zusätzlich beschleunigen und ihre Schutzfunktion endgültig untergraben. Im Gegenzug ist daher angeraten, bestehende Institutionen – auch gerade solche, die auf kollektiven sozialen Rechten beruhen und Quelle gesellschaftlicher Solidarität sind, wie etwa die Sozialversicherungen oder die Tarifpolitik – so zu stärken, dass diese wieder kraftvoller und inklusiver werden. Solange die Erwerbsarbeit die Quelle der Produktivität und der Wertschöpfung ist, muss auch die sozialpolitische Regulierung daran ansetzen und von vornherein für eine gerechte Verteilung, die Regulierung der Arbeitsverhältnisse und die Handlungsfähigkeit kollektiver Akteure sorgen. In diesem Sinne wäre der dringendste Schritt, die Instrumente der Arbeitnehmerseite zur Durchsetzung ihrer Interessen wieder machtvoll auszugestalten.