Das Bedingungslose Grundeinkommen weckt viele Hoffnungen, birgt aber auch Probleme. Vor allem wird viel Geld an Personen ausgezahlt, die es in ihrer aktuellen Situation gar nicht brauchen, weil sie gesund sind, eine Arbeit haben und ausreichend Geld verdienen. Im Unterschied dazu sorgt ein gut ausgebauter Sozialstaat dafür, dass Menschen dann finanziell unterstützt werden, wenn sie es aufgrund ihrer Lebensumstände (z. B. Pension, Arbeitslosigkeit, Krankheit) benötigen.
In der Debatte zur Möglichkeit eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) dominieren oft grundsätzliche und philosophische Betrachtungen über sinnvolle, notwendige und selbstbestimmte Arbeit. Fragen, die allesamt wichtig und interessant sind. Geflissentlich wird die Frage nach der Höhe und der Finanzierung des angestrebten Grundeinkommens übergangen. Ohne einen konkreten Betrag ist eine lösungsorientierte Debatte allerdings sinnlos.
Die Bandbreite der VertreterInnen bzw. der Höhe des Grundeinkommens ist groß. Ein Grundeinkommen von 1.500 Euro monatlich – wie etwa unlängst in der Sendung „Im Zentrum“ (27.1.2019) vorgeschlagen – bietet ganz andere Möglichkeiten als ein Grundeinkommen von 150 Euro monatlich. Während Letzteres ein großzügiges Taschengeld für SchülerInnen darstellt und bei Weitem nicht die Lebenshaltungskosten abdeckt, würden 1.500 Euro monatlich für eine alleinstehende Person ein bescheidenes, für ein Paar ein durchaus angenehmes Leben ermöglichen.
Auch wenn die meisten davon ausgehen, dass der Sozialstaat bei Einführung eines BGE in seiner jetzigen Form erhalten bliebe, stellt dies nur eine Möglichkeit dar: Für manche BefürworterInnen – wie etwa Friedrich August von Hayek – ist die Einführung eines Grundeinkommens gepaart mit dem massiven Rückbau des Sozialstaates.
Die Finanzierung
Im Eifer der Diskussionen rückt die Frage der Finanzierung oftmals in den Hintergrund. Sie ist jedoch von zentraler Bedeutung für die Höhe eines Grundeinkommens und die damit verbundenen Änderungen im Steuer- und Sozialsystem. Nichts ist einfacher als ein Bedingungsloses Grundeinkommen von 1.500 Euro einzuführen, wenn man es gleichzeitig mit einer Kopfsteuer von 1.500 Euro finanziert. Diese Maßnahme wäre zwar budgetneutral, aber auch ohne Folgen.
Das Beispiel zeigt aber, dass ohne Diskussion der Finanzierung weder die Machbarkeit noch Auswirkungen eines Grundeinkommens diskutiert werden können. Jede mögliche Form der Finanzierung stößt rasch auf Widerstände, sei es vonseiten der Betroffenen von Leistungskürzungen oder von jenen, die mit zusätzlichen Abgaben konfrontiert sind.
Eine Variante mit konkreten Zahlen
Um die Anforderung nach einer konkreten Höhe zumindest in diesem Beitrag zu erfüllen, wählen wir ein simples Beispiel und rechnen die Auswirkungen für Kinder und PensionistInnen exemplarisch vor: Wir gehen davon aus, dass alle derzeit bestehenden Geldleistungen des Sozialstaates in Österreich (Pensionen, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe etc.) gestrichen und als bedingungsloses Grundeinkommen an alle ausbezahlt werden. Durch die Beschränkung auf Geldleistungen würde das bestehende Gesundheitssystem weitgehend unangetastet bleiben. Zugleich würde das Volumen nicht über jenes Niveau hinausgehen, dass die österreichische Bevölkerung bereits derzeit für Transferzwecke auszugeben bereit ist.
Die Summe der Geldleistungen für soziale Zwecke in Österreich betrug im Jahr 2017 rund 72 Mrd. Euro. Verteilt man dies gleichmäßig auf alle 8,79 Mio. BewohnerInnen in Österreich, so würde jede Person rund 680 Euro pro Monat (12-mal) erhalten. Im Vergleich dazu erhält eine alleinstehende Person in der Mindestsicherung, die derzeit das letzte soziale Netz darstellt, zumindest 863 Euro (ebenfalls 12-mal).
Die Auswirkungen für Kinder …
Geht man bei den knapp 1,3 Mio. Kindern unter 15 Jahren von einem um zwei Drittel geringeren Bedarf in Anlehnung an die EU-Äquivalenzskala aus, so bekäme jedes Kind 227 Euro (12-mal) und jede bzw. jeder Erwachsene 756 Euro pro Monat (12-mal).
Bei Kindern wäre dann allerdings zu berücksichtigen, dass sie die Leistungen aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verlieren, da ja alle bestehenden Geldleistungen im Gegenzug zur Einführung des Grundeinkommens gestrichen würden. Ausgehend von den Werten für 2017, würde ein Kind unter 15 Jahren also 227 Euro bekommen, dafür aber 138,80 Euro Familienbeihilfe, 58,40 Euro Kinderabsetzbetrag und 8,33 Euro anteiliges Schulstartgeld pro Monat verlieren, es bliebe eine Erhöhung von knapp 22 Euro. Ein Kind mit einer starken körperlichen oder geistigen Behinderung würde hingegen auch die erhöhte Familienbeihilfe von 152,9 Euro verlieren und mit einem Verlust von etwas über 131 Euro aussteigen.
… und AusgleichszulagenbezieherInnen
Erwachsene bekämen dann 757 Euro pro Monat (12-mal). Dadurch würde es für alleinstehende AusgleichszulagenbezieherInnen („MindestpensionistInnen“) jedenfalls finanziell enger. Sie bekamen 2017 nach Abzug der Sozialversicherung, die ja weiterhin für Gesundheitsleistungen bezahlt werden müsste, insgesamt 844 Euro pro Monat, allerdings 14-mal im Jahr.
Verteilt man die Ausgleichszulage in der geltenden Form für Vergleichszwecke auf zwölf Monate, dann ergibt es 985 Euro pro Monat. Diese Gruppe würde also pro Monat 229 Euro (12-mal) weniger bekommen.