Arbeitsmarktpolitik im Regierungsprogramm: Widersprüche zweier Welten

24. Januar 2020

Das Kapitel Arbeit des Regierungsprogramms hat einige positive Ansätze, aber es tun sich auch Widersprüche auf, die einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik im Wege stehen. Gibt es kein zusätzliches AMS-Budget, um die positiven Ansätze zu realisieren, bleiben die Widersprüche über. Angesichts des Konjunkturabschwungs und steigender Arbeitslosigkeit braucht es hier ein rasches Handeln und ein Umdenken beim Thema Fachkräfte.

Arbeitslosigkeit bleibt zentrales Problem

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Im Jahr 2019 waren 363.287 Menschen arbeitslos, davon befanden sich 61.959 in Schulung. Die Arbeitslosenquote lag bei 8 Prozent (nationale Methode). Die Anzahl an offenen Stellen, die häufig als Indikator für einen möglichen Arbeits- oder Fachkräftemangel herangezogen wird, liegt bei 77.093, womit 3,9 Arbeitslose auf eine offene Stelle kommen. Dies bedeutet, dass es für bestimmte Betriebe und bestimmte Regionen herausfordernd sein kann, Fachkräfte oder Arbeitskräfte zu finden. Vor dem Hintergrund des Konjunkturabschwungs erscheint aber vor allem die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit als zentralere Herausforderung, worauf die neue Regierung fokussieren sollte.

Vollbeschäftigung kein Ziel mehr

Die schwarz/türkis-grüne Regierung versucht in ihrem Regierungsprogramm zu vermitteln, dass ihr die Senkung der Arbeitslosigkeit ein Anliegen ist. Gleichzeitig ist das wichtige wirtschaftspolitische Ziel der Vollbeschäftigung nicht im Regierungsprogramm enthalten. Dies ist kein Novum. Das Ziel der Vollbeschäftigung wurde bereits im Jahr 2016 politisch aufgegeben. Ebenso kommt das Wort Jugendarbeitslosigkeit im Regierungsprogramm nicht vor. Auf der anderen Seite wurde dem Thema Fachkräfte mit 20 Nennungen viel Aufmerksamkeit geschenkt.

Widerspruch: gute Arbeit und GastarbeiterInnenmodell

Einleitend im Kapitel Arbeit verkündet die schwarz/türkis-grüne Bundesregierung, dass sie alles tun will, damit ein gutes Leben für alle in unserem Land erhalten bleibt. Dabei ist die Zielsetzung verankert, Arbeitslosigkeit zu senken und so viele Menschen wie möglich in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, die gegen Armut schützen, werden damit in den Mittelpunkt gerückt. Angesichts des wachsenden Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist dies eine wichtige Zielsetzung. Diese steht aber im Widerspruch zum Kapitel Migration, das ein Kontinuum zur letzten Regierung darstellt. Einerseits bleibt der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtling de facto versperrt. Andererseits werden die Zugangshürden für Arbeitskräfte aus Drittstaaten nach unten novelliert, wenn Unternehmen laut Bedarf melden. So sollen die Gehaltsgrenzen für benötigte Fachkräfte weiter gesenkt werden. Die letzte Regierung hatte bereits für sonstige Schlüsselkräfte das notwendige monatliche Bruttoentgelt von 2.610 Euro auf 2.088 Euro (< 30-Jährige) und von 3.132 Euro auf 2.610 Euro (> 30-Jährige) reduziert. Die Senkung der Gehaltsgrenzen schwächt die Verhandlungsmacht konkurrierender, bereits hier lebender ArbeitnehmerInnen. Es wird also das Arbeitskräfteangebot ausgeweitet, anstatt durch attraktivere Arbeits- und Lohnbedingungen Arbeitsuchende aus Österreich bzw. aus der EU zu gewinnen. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit vom Prinzip, dass sich Schlüsselkräfte durch eine überdurchschnittliche Entlohnung auszeichnen, und macht einen Schritt zurück zum alten GastarbeiterInnenmodell: Betriebe sollen billige, abhängige Arbeitskräfte im Bedarfsfall rasch erhalten. Wenn die Zielsetzungen ein „gutes Leben für alle“ und eine Arbeit, die vor Armut schützt, ernst gemeint ist, sollten diese Ziele auch für Menschen gelten, die nach Österreich migrieren und neu in den Arbeitsmarkt eintreten.

Widerspruch: Fachkräftesicherung und AMS-Kürzungspolitik

Beim Fokus auf „Fachkräftesicherung“ werden einige sinnvolle Maßnahmen speziell für Jugendliche vorgeschlagen, wie eine ausreichende Finanzierung der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA), Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf, Qualitätssicherung in der Lehre, Produktionsschulen, Anspruch auf Berufsorientierung und begleitende Unterstützung für SchulabbrecherInnen. Auch wenn diese Ansätze äußerst positiv sind, tun sich drei Widersprüche auf. Erstens gibt es im AMS-Budget 2020 dafür (noch) keine Vorkehrungen. Die reservierten AMS-Budgetmittel für die ÜBA und für die integrative Berufsausbildung werden mit 157,6 Mio. Euro im Jahr 2020 in etwa gleich hoch bleiben wie im Jahr 2019, womit die Kürzungen seit dem Jahr 2017 um 20 Mio. Euro nicht korrigiert werden. Für die Realisierung der positiven Ansätze muss das AMS-Budget rasch angehoben werden. Zweitens wurden die schwarz/türkis-blauen Kürzungen der finanziellen Unterstützungen für junge Erwachsene (über 18 Jahren) in der ÜBA oder in Produktionsschulen nicht rückgängig gemacht. Mit 326 Euro monatlich in den beiden ersten Lehrjahren bleibt es für junge Erwachsene, die vielfach einen eigenen Haushalt oder eine Familie finanzieren müssen, unattraktiv, eine Berufsausbildung nachzuholen. Viele werden daher Hilfstätigkeiten statt einer Berufsausbildung nachgehen. Drittens wurde auch keine Möglichkeit geschaffen, dass junge AsylwerberInnen eine Lehrausbildung beginnen können. Mit dem Vollenden des Pflichtschulalters, also ca. mit 15 Jahren, unterliegen sie weder der Schulpflicht noch der Ausbildungsverpflichtung. Sie sind damit zu Passivität verdammt, und ein mögliches zukünftiges Fachkräftepotenzial wird nicht genutzt.

Wiederspruch: Ressortzuteilung Arbeit erschwert Abstimmung

Durch die neue Ressortzuteilung wanderndas AMS und die Arbeitsagenden vom Sozialministerium zum Bundesministerium fürArbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) unter der Leitung der Unternehmerin ChristineAschbacher (ÖVP). Dies steht im Widerspruch zum Kapitel Arbeit, wo die neueRegierung Arbeitsmarktpolitik auch als Sozialpolitik versteht. Es werden beispielsweisegezielte Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichenBeeinträchtigungen sowie Integrationsangebote formuliert. Am deutlichsten wird derWiderspruch der Ressortzuteilung am Vorhaben, das AMS als One-Stop-Shop füralle Arbeitssuchenden zu etablieren. Wenn damit auch SozialhilfebezieherInnengemeint sind – was sinnvoll wäre –, braucht es hier eine enge Verknüpfungzwischen AMS, Sozialministeriumsservice und den Bundesländern. Durch dieseRessortzuteilung und durch den Umstand, dass das Sozialministerium in demwichtigen Entscheidungsgremium des AMS-Verwaltungsrates nicht vertreten ist,wurde die Chance auf kontinuierliche Abstimmung der ineinandergreifenden ThemenArbeit und Soziales vergeben.

Widerspruch: mehr Anreize in der Arbeitslosenversicherung

Die Regierung will das Arbeitslosengeld mit Anreizen weiterentwickeln, „damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können“. Ebenso sollen die Zumutbarkeitsbestimmungen reformiert werden. Auch wenn die angedachte Reform der Arbeitslosenversicherung nicht so radikal formuliert ist wie unter Schwarz/Türkis-Blau, kann diese Absicht Widersprüche hervorrufen. Die Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes ist so vage formuliert, dass eine mögliche Reform mit einem degressiven Modell (das Arbeitslosengeld sinkt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit) im schlimmsten Fall sogar die Abschaffung der Notstandshilfe bedeuten kann. Das WIFO hat unterschiedliche degressive Modelle für ein „Arbeitslosengeld neu“ simuliert. Das Ergebnis zeigt, dass es kaum zu Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung bzw. Sozialhilfe führt (150 Mio. Euro im radikalsten Modell), die Anzahl an LeistungsbezieherInnen (besonders Kranke, Jugendliche, GeringverdienerInnen, Menschen mit Behinderung) und die Leistungshöhen reduzieren sich aber deutlich.

In der letzten Legislaturperiode wurden mit dem Stichwort „Arbeitsanreize“ meist Kürzungen von Sozialleistungen verbunden (siehe Neuregelung der Mindestsicherung). Die Debatte über Arbeitsanreize ist fehlgeleitet und ein Scheinargument, da sie den Arbeitslosen selbst die Schuld an der Arbeitslosigkeit gibt und die Partikularinteressen von Unternehmen verschleiert. Die wahren Ursachen – nämlich die Knappheit an Arbeitsplätzen und bestehende Vermittlungshemmnisse wie gesundheitliche Einschränkungen, unzureichende berufliche Qualifikationen oder fehlende Kinderbetreuungsplätze – werden dadurch nicht korrigiert. Unabhängig davon kann die so formulierte Reform der Arbeitslosenversicherung in Widerspruch zur Zielsetzung von gut entlohnten Beschäftigungsverhältnissen geraten. Denn die Arbeitslosenversicherung bewahrt Menschen davor, unfaire Arbeits- und Lohnbedingungen akzeptieren zu müssen. Führen mehr Arbeitsanreize zu einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen oder sinkt das Arbeitslosengeld nach einer bestimmten Zeit abrupt ab, wird diese Schutzfunktion ausgehöhlt, und die Verhandlungsmacht von Arbeitssuchenden sowie von ArbeitnehmerInnen geschwächt. In der Konsequenz werden Arbeitssuchende jeden Job um jeden Preis annehmen, und der Niedriglohnsektor wird wachsen, wie das Extrembeispiel Hartz IV in Deutschland gezeigt hat.

Mehr AMS-Mittel und Umdenken bei Fachkräftesicherung notwendig

Der Konjunkturabschwung erfordert ein entschiedenes Vorgehen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig bergen 363.287 Arbeitssuchende auch ein enormes Potenzial an Arbeits- und Fachkräften.

Das AMS braucht daher mehr finanzielle und personelle Ressourcen, um in der Betreuung, Weiterbildung und Vermittlung von Arbeitssuchenden effektiver zu sein. Es gilt, die positiv klingenden Überschriften des Regierungsprogramms rasch mit Leben zu füllen. Positive Ansätze zur Senkung der Arbeitslosigkeit (Kreislaufwirtschaftsentwicklungspaket, Bildungskonto, sozial-ökonomische Betriebe, Arbeitsstiftungen) sollten aufgesetzt und entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

In Hinblick auf das Thema Fachkräftesicherung braucht es ein Umdenken, um die strukturellen Probleme mancher Branchen zu lösen. Denn durch die Anwerbung von „billigen“ Arbeitskräften außerhalb der EU werden die schwierigen, unattraktiven Arbeitsbedingungen von bestimmten Branchen nur zugedeckt. Nachhaltiger wäre, dass jene Betriebe und Branchen, die Schwierigkeiten haben, geeignetes Personal zu finden, selbst aktiv werden, ihre Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Eine sinnvolle Strategie, die von der GPA-djp diesbezüglich eingebracht wurde, ist eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

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