Ambitionierte Energiepolitik als Hebel für Investitionen und Beschäftigung

21. März 2017

Die Erreichung der in Paris beschlossenen Klimaziele 2015 stellt uns vor enorme Herausforderungen. Für Österreich bedeutet dies, dass in allen Sektoren – von Verkehr und Produktion über Wärme- und Stromversorgung – enorme Anstrengungen notwendig sein werden. Insbesondere im Bereich der Energieversorgung und -nutzung bieten sich damit Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen, inländische Wertschöpfung und positive Beschäftigungsimpulse. Mit Steigerung der Energieeffizienz, ambitioniertem Ökostromausbau und dem dafür notwendigen Netzausbau sind drei wesentliche Stellschrauben identifiziert, um diese Chancen konkret ergreifen zu können. Diese Potenziale können dabei mit einem vergleichsweise geringen Einsatz öffentlicher Mittel ausgeschöpft werden.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Die wohl wichtigste Stellschraube: Steigerung der Energieeffizienz

Im Rahmen der Energie- und Klimapolitik kommt der Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Rolle zu, denn sie trägt zu einem geringeren Energieverbrauch bei. Dies bedeutet nicht nur einen geringeren CO2-Ausstoß, sondern auch eine Verringerung der Importabhängigkeit und damit eine Erhöhung der Versorgungssicherheit. Ein effizienter Energieeinsatz führt zu geringeren Energiekosten für private Haushalte, Gewerbe und insbesondere für die energieintensive Industrie. Energieeffizienzmaßnahmen reduzieren damit die Kosten und stärken so die Wettbewerbsfähigkeit. Sie lösen gleichzeitig die Nachfrage nach adäquaten Angeboten zu technischen Lösungen und Dienstleistungen aus und führen so zu Innovationen.

Doch Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen liegen häufig nicht im Fokus des Unternehmensmanagements. Ein Grund dafür ist, dass die Amortisationszeiten solcher Investitionen oft länger sind als der sehr kurzfristig orientierte Managementhorizont von zwei bis drei Jahren.

In Österreich versucht die Politik die Erreichung der Energie- und Klimaziele bis 2020 bzw. 2030 mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz zu unterstützen. Der Kern der Bestimmung: Seit 2015 werden Energielieferanten verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen bei sich und den VerbraucherInnen zu setzen, die Energieeinsparungen in der Höhe von 0,6% ihrer jährlichen Absatzmenge bewirken.

Gute Idee – mangelhafte Umsetzung

Anstatt immer mehr Steuergelder in Form von Förderungen auszuschütten, werden ordnungsrechtliche Vorgaben eingesetzt. Das ist ein guter Ansatz. Indem Energielieferanten Maßnahmen setzen müssen, wird privates Kapital mobilisiert, d. h. es wird investiert. Allerdings zu wenig. Denn die Anerkennung von Energieeffizienzmaßnahmen ist derzeit viel zu großzügig ausgestaltet. So werden etwa die Anschaffung von sparsamen Glühbirnen oder aufschraubbaren Wasserdurchlaufbegrenzern als Maßnahmen angerechnet, selbst wenn sie gar nicht eingesetzt werden. Die Effizienzziele werden so zwar am Papier erreicht, in der Realität wird der Verbrauch aber wohl nicht im gewünschten Ausmaß sinken. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die „Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle“ ein. Diese Stelle ist bei der Energieagentur angesiedelt und übernimmt im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Evaluierung und Bewertung der Energieeffizienzmaßnahmen sowie das Controlling der verpflichteten Unternehmen.

Was ist zu tun?

Um ausreichend Investitionen auszulösen, die sicherstellen, dass die Energieeffizienzziele im Jahr 2020  und in weiterer Folge im Jahr 2030  erreicht werden, ist eine Nachschärfung der bestehenden Regelung notwendig:

  • Stärkung der Monitoringstelle: Der Vollzug des Energieeffizienzgesetzes, insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der energieverbrauchenden Unternehmen und der Energielieferanten ist eine zentrale hoheitliche Aufgabe. Der Energieeffizienz-Monitoringstelle muss daher Behördenstatus eingeräumt werden. Die Monitoringstelle muss zudem eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung erhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Monitoringstelle unabhängig agieren kann und nur Maßnahmen angerechnet werden, die in der Realität tatsächlich zu den entsprechenden Energieverbrauchseinsparungen führen.
  • Einsparziel nachschärfen: Das Einsparziel muss nachgeschärft werden. Die Verpflichtung der Energielieferanten jedes Jahr Maßnahmen zu setzen, welche den Energieverbrauch um 0,6% senken, ist nicht ausreichend, um das Ziel für 2030 zu erreichen.

Mehr Investitionen in Ökostrom durch Reform des Förderregimes

Da Elektrizität klimafreundlich erzeugt werden kann und vielfältig verwendbar ist, wird sie in Zukunft immer öfter andere Energieträger ersetzen. Beispiele dafür sind Elektroautos im Verkehr, aber auch der zunehmende Einsatz von stromgeführten Wärmepumpen. In Summe bedeutet dies: Selbst wenn es gelingt, den Energieverbrauch insgesamt zu senken, die Nachfrage nach Strom wird weiter zunehmen.

Der damit verbundene steigende Bedarf an Strom kann nur schwer abgeschätzt werden. Mit einer deutlichen Zunahme ist aber jedenfalls zu rechnen. Um nicht dauerhaft von Stromimporten abhängig zu sein, führt daher kein Weg am ambitionierten Ausbau erneuerbarer Stromproduktion vorbei. Österreichs Energie, sprich die Interessensvertretung der Österreichischen Energiewirtschaft schätzt das Ausbaupotenzial bis 2030 auf rund 20 TWh. Der „Plan A“ (S 120) von Bundeskanzler Kern geht sogar noch einen Schritt weiter und visiert einen Ökostromausbau von 24 TWh bis 2030 an. Das würde eine Steigerung der inländischen Stromproduktion um 35% bis 42% gegenüber 2014 bedeuten. Gleichzeitig entspricht dies mehr als einer Verdreifachung der geförderten Ökostromproduktion. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden rund 9 TWh an Ökostrom ins System eingespeist, wobei die Anlagenbetreiber knapp 960 Millionen Euro an Vergütungen (S 24) dafür bekamen. Mehr als 2/3 davon sind Förderungen und von den VerbraucherInnen aufzubringen. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, wird es in Zukunft also noch deutlich mehr Fördergelder brauchen.

Keine Zukunft ohne (Ökostrom-)Reform

Das Problem dabei: Das aktuelle Fördersystem für „Ökostrom” ist dieser neuen Herausforderung nicht gewachsen. War es in der Anfangsphase nützlich, um möglichst viele erneuerbare Anlagen möglichst rasch in den Markt einzubringen, ist es heute nicht mehr zeitgemäß. Es setzt nicht nur falsche Anreize, sondern ist zugleich ineffizient und teuer. Mangelnde Transparenz führt zu hohen Fördertarifen, die sich nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren. Gleichzeitig macht das Festhalten an nicht zukunftsfähigen Technologien, wie Strom aus Biogas, das System weiter teuer. Damit nicht genug, setzt das aktuelle System auch falsche Anreize. Mit dem Einspeisetarifsystem lässt sich am meisten Geld verdienen, wenn möglichst viel Strom erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das Problem: Insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen speisen sehr volatil, also unregelmäßig ein – je nach Wetterlage. Das bedeutet Stress für das Stromnetz, denn hohen Leistungsspitzen stehen lange Zeiten ohne nennenswerte Einspeisungen gegenüber. Außerdem haben Anlagenbetreiber bei fixen Abnahmepreisen keinerlei Anreize ihre Stromproduktion zu glätten oder stärker dem Verbrauch anzupassen. Die Folge ist, dass stets konventionelle Kraftwerke als Reserve bereit stehen müssen, um das Stromnetz stabil zu halten oder den fehlenden Bedarf zu decken – und das kostet natürlich auch Geld, viel Geld.

Was ist also zu tun?

  • Fokussierung auf zukunftsfähige Technologien: Eine Fokussierung auf rohstoffunabhängige, zukunftsfähige Technologien ist notwendig. Strom aus Wasser- und Windkraft aber auch aus Sonnenenergie ist nicht nur deutlich günstiger, sondern auch von Rohstoffpreisen unabhängig.
  • Anreize zur Systemintegration: Das Einspeisetarifsystem muss durch ein Förderregime ersetzt werden, das zu einer stärkeren Systemintegration der Ökostromproduktion führt. Im Kern geht es darum, dass die Anlagenbetreiber den produzierten Ökostrom selbst vermarkten und so stets danach trachten, dann Strom zu liefern, wenn die Nachfrage und damit der Marktpreis hoch sind. Vorstellbar wäre, von Dauersubvention auf einmalige Investitionszuschüsse umzustellen. Aber auch Aufschläge auf den Marktpreis, sogenannte „Marktprämien“ wären zu überlegen. Für beide gilt: Investitionen rechnen sich zwar weiterhin, gleichzeitig aber werden sich die Anlagenbetreiber stärker an der Nachfrage orientieren und die Systemkosten insgesamt sinken. Damit wird die Förderung nicht nur kosteneffizienter, sondern es werden zugleich Innovationsanreize geschaffen und Systemverantwortung eingefordert.
  • Nutzung von Synergien zwischen Energiesystemen: Systemintegration heißt aber auch technologische Möglichkeiten zwischen den Energiesystemen zu nutzen. So gilt es etwa neue Speichermöglichkeiten, die sich durch den Ausbau von E-Mobilität anbieten, oder neue Technologien im Bereich der Wärme (z. B. Wärmepumpen) systemdienlich einzusetzen.
  • Faire Tarife durch Transparenz: FördernehmerInnen müssen ihre Kosten offenlegen. Nur so kann die Tarifhöhe fair und kosteneffizient festgelegt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Überhöhte Fördertarife kosten nicht nur viel Geld, sondern sie bremsen auch den Ökostromausbau, da das Geld nicht ausreicht, um alle eingereichten Projekte zu fördern.

Netzinvestitionen: Notwendige Infrastruktur als Beschäftigungsmotor

Der Systemwandel in der Stromproduktion geht Hand in Hand mit erheblichem Investitionsbedarf im Bereich der Stromnetze. Der Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen, wie Wind- und Photovoltaik-Anlagen, bedeutet eine Dezentralisierung der Stromproduktion. Diese neuen Anlagen müssen aber nicht nur angeschlossen werden, der rasche Ausbau erneuerbarer Energien führt auch zu einer zunehmenden Belastung der bestehenden Netze. Auf der Hochspannungsebene braucht es neue Übertragungsleitungen, um die vorhandenen Produktionskapazitäten besser nutzen zu können. Regionale Netze müssen ausgebaut werden, um die ständig zunehmende Windenergie sowie neue Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke aufnehmen zu können.

Um mit den neuen Gegebenheiten, wie dezentraler Einspeisung und stark schwankender Stromproduktion umgehen zu können, setzt man zudem auf „Smart Grids“. Mithilfe von intelligenten bzw. kommunikationsfähigen Netzen soll die vorhandene Energie effizienter genutzt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Durch verbesserte Netzinfrastruktur können regionale Ungleichgewichte, also Stromüberschüsse oder -defizite leichter ausgeglichen werden, ohne dass man auf zusätzliche Erzeugungskapazitäten zurückgreifen muss. In den kommenden Jahren sind daher allein in Österreich jährlich 600 bis 800 Millionen Euro (rund 0,2% des Bruttoinlandsproduktes) an Investitionen in die Netzinfrastruktur notwendig. Die Kosten dafür werden nicht durch öffentliche Mittel gedeckt, sondern direkt von den StromverbraucherInnen, zum größten Teil private Haushalte, über Netznutzungsentgelte getragen. Einen nur sehr geringen Beitrag dazu leisten die Erzeuger.

Hohe Wertschöpfung

Diese Investitionen in das Stromnetz haben unmittelbare Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung. Zum Teil direkt, weil Arbeit anfällt, aber auch indirekt durch die Anschaffung von Materialien (Zulieferindustrie). Gerade im Bereich der Netzinfrastruktur ist dabei der Anteil heimischer Wertschöpfung  und damit auch der Beschäftigungseffekt  überdurchschnittlich hoch. So schätzt die TU-Graz den Anteil inländischer Wertschöpfung bei dem aktuell größten Netzinfrastrukturvorhaben, der 380kV-Salzburgleitung, auf rund 80%.

Umso bedauerlicher ist es, dass Netzinfrastrukturprojekte in den letzten Jahren häufig verschoben wurden und die damit verbundenen positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekte ausbleiben. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Bei einzelnen Projekten lassen sich die Investitionsverzögerungen durch aufwändige und oft langwierige Genehmigungsverfahren erklären. So läuft das UVP-Verfahren im Fall der geplanten 380kV-Salzburgleitung bereits seit mehr als 4 Jahren. Ein anderer Grund sind die geringen Preise der Strombörse. Die starke Förderung erneuerbarer Energie und die geringe Bepreisung von CO2 haben zu einem Überangebot an Strom und damit zu sehr geringen Stromgroßhandelspreisen geführt. Für die Energieproduzenten bedeutet dies nicht nur einen geringeren Umsatz, sondern auch, dass ein Teil der bestehenden Kraftwerkskapazitäten unwirtschaftlich wird. Moderne Kraftwerke, wie etwa das Gaskraftwerk Mellach, müssen abgeschrieben werden, und Investitionen in Wasserkraftwerke lassen sich oft nur schwer als wirtschaftlich darstellen. In der Folge werden geplante Kraftwerksprojekte, speziell im Bereich Wasserkraft immer wieder aufgeschoben. Damit werden auch die entsprechenden Netzanschlüsse und die damit verbundenen Investitionen hinfällig.

Was ist also zu tun?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen ändern, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen: Diese sind nämlich ein wesentlicher Grund für die aktuellen Bauverzögerungen. Dabei müssen die berechtigten Interessen Betroffener bereits frühzeitig berücksichtigt werden und es gilt, für ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten bei den zuständigen Behörden zu sorgen. Verbindliche Grenzwerte können den Schutz auf hohem Niveau sicherstellen und die Verfahren ebenso beschleunigen, wie eine Rahmenkompetenz des Bundes im Bereich der Raumordnung.
  • Investitionen statt Dividenden: Die öffentliche Hand hat ihre Verantwortung als Eigentümerin aktiv wahrzunehmen. Dies gilt für den Bund als Eigentümer der Verbund AG und damit des Strom-Übertragungsnetzbetreibers APG ebenso wie für die Bundesländer als Eigentümer der Landesversorger  und damit der regionalen Netzbetreiber. Ein ausreichender Eigenkapitalpolster ist notwendig, um große Investitionsvorhaben durchführen zu können.
  • Finanzierungsmöglichkeiten nutzen: Um weitere Anreize für Netzinfrastrukturinvestitionen zu schaffen, müssen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Netzinfrastrukturmaßnahmen besser genutzt (z. B. EIB-Kredite) werden.

Fazit

Im Bereich der Energieversorgung und -nutzung gibt es erhebliches Potenzial für Investitionen und damit für Wachstum und Beschäftigung. Unter den richtigen Rahmenbedingungen können diese Potenziale mit einem vergleichsweise geringen Einsatz öffentlicher Mittel ausgeschöpft werden. Dazu gilt es, das Energieeffizienzgesetz nachzuschärfen, die Ökostromförderung effizienter zu gestalten und Genehmigungsverfahren im Netzausbau zu verbessern.