Sozialpolitik und Sozialpartnerschaft unter Schwarz/Türkis-Grün

31. Januar 2020

Die Vorgängerregierung Schwarz/Türkis-Blau hat der Sozialpolitik ebenso wie der Sozialpartnerschaft enorm zugesetzt. Viele einschneidende Eingriffe bleiben auch unter Schwarz/Türkis-Grün unverändert aufrecht. Die schwarz/türkis-grüne Regierung verfolgt radikale Vorhaben der Vorgängerregierung wie die Abschaffung der Notstandshilfe oder die Schwächung der Kammern allerdings nicht mehr und spricht sich für eine punktuelle Beteiligung der Sozialpartner explizit aus.

Paradigmenwechsel in der Ausrichtung desSozialstaates?

Beide schwarz-blauen Regierungskonstellationen propagierten einen Paradigmenwechsel in der Ausrichtung des Sozialstaates – eindrücklich ablesbar am neoliberalen Credo: „Grundsätzlich muss Vorsorge Vorrang vor Fürsorge haben.“ Soziale Sicherungssysteme sollen jenen helfen, die unzureichend oder gar nicht zur Selbsthilfe fähig sind. Auch wenn der österreichische Sozialstaat realiter nicht entlang diesem Credo umgebaut wurde: Dieses Credo bildete die Basis für Eingriffe in und Kürzungen von Sozialleistungen.

Die Grünen, die, wie ihr Wahlprogramm vom Herbst 2019 zeigt, ein ganz anderes Verständnis von Sozialstaat hatten/haben, verhinderten allerdings nicht, dass dieses neoliberale Credo Eingang in die Präambel des neuen Regierungsprogramms „Aus Verantwortung für Österreich“ fand. Darin heißt es, dass das soziale Netz gestärkt werden und jene auffangen soll, „die sich selbst nicht helfen können“.

Derösterreichische Sozialstaat bloß ein Armensozialhilfestaat? Dies war er seitseinen Anfängen nie und nimmer. Der Schwerpunkt lag immer auf der sozialenSicherung der Erwerbstätigen und ihrer Familien – obwohl darüber hinaus auch Menschenin Not in Leistungssysteme wie die Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherungeinbezogen waren und sind.

Grüne Kritik an Schwarz/Türkis-Blau

Die unter Schwarz/Türkis-Blau beschlossenen sozialpolitischen Änderungen blieben bisher unter der Regierung Schwarz/Türkis-Grün unverändert aufrecht. Ungeachtet dessen, dass diese von den Grünen auch in ihrem Wahlprogramm abgelehnt worden waren. Die Grünen kritisierten die mögliche Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf täglich 12 Stunden und 60 Stunden pro Woche als Gegenteil dessen, was eine funktionierende Arbeitswelt in Zukunft ausmachen wird. Sie sprachen sich nicht nur gegen eine Fortführung dieser Arbeitszeitregelung aus, da damit eine Deregulierung zulasten der ArbeitnehmerInnen drohe, sondern auch für eine schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit. Im Blickpunkt der Kritik stand auch die drastische Senkung der Mittel der Arbeitsmarktförderung, die Aktion 20.000 sollte wieder aufgenommen werden. Abgelehnt wurden die unter Kurz/Strache beschlossenen Kürzungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Kinder und Familien. Die nunmehrige „Sozialhilfe neu“ sollte laut grünem Wahlprogramm durch die „grüne Grundsicherung“ ersetzt, bedarfs- und lebenslagenorientiert sein und über die Armutsschwelle angehoben werden. 

Die ÖVP schaffte es nicht nur, die von den Grünen kritisierten und abgelehnten Maßnahmen unverändert aufrechtzuerhalten, sondern ihre Wahlkampfpositionen, wie beispielsweise die Einführung der Pflegeversicherung und des automatischen Pensionssplittings oder von Kriterien für den Bezug von Sozialleistungen durch Asylberechtigte, im neuen Regierungsprogramm zu verankern.

Rückkehr zur traditionellen Rolle derSozialpartnerschaft?

Die Grünen haben sich gegen die von den Türkis-Blauen gemeinsam betriebene Schwächung der Arbeitnehmervertretung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung ausgesprochen. Diese Schwächung wurde im neuen Regierungsprogramm nicht rückgängig gemacht und damit die massive Verschiebung des Kräftegewichtes zugunsten der Dienstgebervertretung  festgeschrieben. Was die neue Regierung von der alten schwarz-blauen unterscheidet, ist, dass sie explizit die Einbindung der Sozialpartner an einigen Stellen des Programms anspricht: hinsichtlich der Schließung von Lücken bei der Lohnfestlegung (Löhne unter den niedrigsten Kollektivverträgen), die Einbindung der Sozialpartner durch die Regierung in den gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der Arbeit sowie bei der Einführung eines Bildungskontos und eines Zeitwertkontos.

DieseAbsichtserklärungen bedeuten noch keine Rückkehr zur traditionellen Rolle derSozialpartnerschaft. Darauf deuten auch Hinweise im Regierungsprogramm, dassbei bestimmten Themen neben den Sozialpartnern auch die Zivilgesellschafteinbezogen wird. Ob Sozialpartnerschaft wieder zu einem wichtigen politischenGestaltungsfaktor wird, wird erstens davon abhängen, ob die neue Regierungbereit ist, die Interessenorganisationen der Unternehmer und ArbeitnehmerInnentatsächlich paritätisch in politische Entscheidungsprozesse einzubinden. Diesbedürfte einer Einstellungsänderung der ÖVP. Denn für die Ausschaltung derSozialpartnerschaft unter Schwarz/Türkis-Blau war die FPÖ zwar die Triebkraft,allerdings unter voller Übereinstimmung mit der ÖVP. Im Unterschied zurRegierungsbeteiligung der sozialpartnerschaftsfeindlichen FPÖ könnte nunmehr dieBeteiligung der Grünen zu einer Aufwertung der Sozialpartnerschaft beitragen.

Welche Rolle dieSozialpartnerschaft zukünftig spielen wird, wird zweitens davon abhängen, obsich die Beziehungen zwischen den Sozialpartnerorganisationen verbessern, obdas gegenseitige Vertrauen, das in der Regierungszeit von Schwarz/Türkis-Blauweitgehend verloren gegangen ist, wieder hergestellt und einInteressenausgleich stattfinden wird.

Peilten Schwarz/Türkis-Blau einschneidende Veränderungen im Kammernsystem an, so findet sich im neuen Regierungsprogramm nur ein Hinweis: Die Kammerwahlordnungen werden unter Einbeziehung der betroffenen Kammern geprüft, um Wahlen transparenter, serviceorientierter zu gestalten und Missbrauch hintanzustellen. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, was das letztlich bedeuten wird.

Wahlrelevant istauch das Vorhaben, dass bei Betriebsratswahlen das Wahlalter auf 16 Jahreabgesenkt wird.

Sozialpolitik auf neuem Weg?

Wie bei anderen Themenbereichen auch finden sich in der sozialpolitischen Programmatik der schwarz/türkis-grünen Regierung viele Schlagworte, nebulöse und vage Formulierungen: z. B. Regelfinanzierung in der Palliativpflege, Bekenntnis zur Selbstverwaltung, Reformierung der Zumutbarkeitsbestimmungen, One-Stop-Shop, Aufwertung der Lehre, Stärkung der Prävention im Gesundheitssystem.

Nachdem in den Verhandlungen zwischen der Kurz-ÖVP und den Grünen die differenten Positionen in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung nicht ausgeräumt werden konnten, erfolgte die Einigung auf eine vage Formulierung: „Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können“. Dass es dabei eher um einen Druck auf Arbeitslose als um einen positiven Anreiz für diese geht, deutet sich im damit verbundenen Schlagwort von der Reformierung der Zumutbarkeitsbestimmungen an. Wie sehr es auf die konkrete Umsetzung derart vager Ankündigungen ankommen wird, ist exemplarisch am jüngsten (in erster Linie auf Asylberechtigte adressierten) Vorstoß der ÖVP in Richtung Verschärfung dieser Bestimmungen deutlich ablesbar. Die ÖVP hat sich dafür durch die Verlagerung der inhaltlichen Zuständigkeit der Arbeitslosenversicherung in das neu geschaffene „Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend“ eine entsprechende Basis geschaffen. Deutlich in diesem Zusammenhang wird auch, dass sich die Dominanzposition der ÖVP innerhalb der neuen Regierung nicht nur in den Inhalten, sondern auch in den ministeriellen Zuständigkeiten widerspiegelt. Diese institutionellen Änderungen haben bemerkenswerte Konsequenzen für die Kräftekonstellation im bedeutenden Verwaltungsrat des AMS. Während das Sozialministerium in diesem für die Arbeitsmarktpolitik und deren Finanzierung wichtigen Gremium nicht mehr vertreten ist, verfügen nunmehr die von den ÖVP-MinisterInnen entsandten VertreterInnen zusammen mit den der ÖVP nahestehenden DienstgebervertreterInnen über eine Zweidrittelmehrheit.

Wie schon unter Schwarz/Türkis-Blausieht das neue Regierungsprogramm keine grundlegende Neuausrichtung desPensionssystems vor. Allerdings wird die unter Schüssel beschlosseneNeuausrichtung mit Leistungskürzungen nicht nur fortgeführt. Für die privatePensionsvorsorge sollen die Rahmenbedingungen geschaffen und diese noch mehrals bisher gefördert werden.

Im aktuellen Programm bekennt sich die Regierung zum Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Nachdem die ÖVP die Interessen der ihr nahestehenden Unternehmerorganisationen (Abschaffung der Mehrheit der DienstnehmervertreterInnen) bereits in der vorangegangenen Regierungsperiode durchgesetzt hat, klingt dieses Bekenntnis hohl.

Das Regierungsprogramm beinhaltet eine Reihe von sozialpolitisch relevanten Ankündigungen. Dazu zählen beispielsweise die Armutsbekämpfung (vor allem die von den Grünen im Wahlkampf betonte Beseitigung der Kinderarmut), die Halbierung der Armutsgefährdung, der Ausbau der Pflege und die Einführung der Pflegeversicherung oder Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Welche Auswirkungen der Fokus auf Angehörige in der Pflege, die Einführung des Pflege-daheim-Bonus oder das automatische Pensionssplitting auf die Beschäftigung von Frauen haben können, bleibt unhinterfragt. Es ist von einem Dialog über die Zukunft der Arbeit die Rede, ohne Bedachtnahme auf das umstrittene Thema der Arbeitszeit. Der einschneidende institutionelle Umbau der Sozialversicherung bleibt auch unter Schwarz/Türkis-Grün ohne Angleichung der Leistungen.

Das Regierungsprogramm strotzt nicht nur von Schlagworten und nebulösen Formulierungen. Vielfach bleibt offen, wie die Ankündigungen finanziert werden sollen/können: so beispielsweise der Ausbau der mobilen und stationären Pflege, des Gesundheitssystems, der Kinderbetreuungseinrichtungen und die Einführung des Bildungskontos. Ein Auseinanderklaffen von Ankündigungen und diesbezüglichen finanziellen Vorkehrungen wird auch am Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ersichtlich.

Abkehr von Schwarz-Blau?

Bringt Schwarz/Türkis-Grün eine Abkehr von Schwarz-Blau? Jein! Nein, insofern als von Schwarz-Blau viele einschneidende Eingriffe unverändert überlebt haben. Die Regierungsbeteiligung der Grünen hat daran nichts geändert. Ja, weil sich das sozialpolitische Profil der schwarz/türkis-grünen Regierung in einigen Punkten unterscheidet oder „Leuchtturmprojekte“ der Vorgängerregierung wie die Abschaffung der Notstandshilfe nicht mehr auf der aktuellen Regierungsagenda stehen.

Beides gilt auch für das Thema Sozialpartnerschaft: Die Schwächung der ArbeitnehmerInnenvertretung bleibt aufrecht. Zum anderen sprach sich die neue Regierung für eine punktuelle Beteiligung der Sozialpartner aus, Angriffe auf die Kammern finden sich nicht mehr im Regierungsprogramm.

Letztlich wird sich allerdings erst in der Regierungspraxis zeigen, in welche Richtung Sozialpolitik und Sozialpartnerschaft unter Schwarz/Türkis-Grün tatsächlich steuern werden.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung