Am 25. April 2019 wurde das „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ trotz großer Proteste, 137 negativen Stellungnahmen und verfassungsrechtlichen Bedenken im Nationalrat mit erheblichen Kürzungen für sozial Bedürftige beschlossen. Zeitgleich veröffentlichte Statistik Austria die neue Armutsstatistik im Rahmen der EU SILC-Erhebung für das Jahr 2018. Die Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung verringerte sich zwar seit 2008, jedoch ist eine Verschärfung der sozialen Lage für bestimmte Gruppen, z. B. Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Migrant/-innen etc., erkennbar. Die neue Sozialhilfe verschlechtert die Situation für diese Gruppen noch zusätzlich.
Soziale Sicherungsleistungen unterstützen Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Reichen diese nicht aus oder werden sie beschnitten, so führt dies u. a. zu einem erhöhten Armutsrisiko für diese Personengruppen. Evident ist, dass die neue Sozialhilfe mit ihren geringeren Regelsätzen und Kürzungen insbesondere für Kinder, Migrant/-innen etc. zu einer Verschärfung der Armutsbetroffenheit führen wird.
1,2 Millionen Menschen von Armutsgefährdung betroffen
Im Jahr 2018 waren österreichweit rund 1,2 Millionen Menschen einkommensarm. Sie hatten weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen gewichteten Medianeinkommens (das mittlere Einkommen) zur Verfügung. Diese sogenannte Armutsgefährdungsschwelle lag im Jahr 2018 in der Höhe von monatlich 1.259,– Euro bzw. 15.105,– Euro pro Jahr bei einem Einpersonenhaushalt. Der maximale Betrag der neuen Sozialhilfe für einen Alleinstehenden bzw. eine Alleinerziehende liegt bei 885,– Euro netto pro Monat, also weit unter diesem statistischen Schwellenwert, und ist somit nicht armutsfest.
Im österreichischen Durchschnitt waren rund 14 Prozent der Bevölkerung von Armutsgefährdung betroffen. Es gibt jedoch bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die eine überdurchschnittlich hohe Betroffenheit aufweisen. Dazu zählen beispielsweise Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Migrant/-innen, Familien mit mindestens drei Kindern, Menschen mit geringer Bildung, aber auch allein lebende Frauen. Verfügt eine Familie über ein zu geringes Haushaltseinkommen (unterhalb der Armutsschwelle), etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, einem zu geringen Lohn, Betreuungsverpflichtungen, diskontinuierlicher Beschäftigung oder einer mangelnden sozialen Sicherung, so ist eine erhöhte Armutsbetroffenheit gegeben. Ohne den österreichischen Sozialstaat (ohne Pensionen und Sozialleistungen) wären sogar 43 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet.