Von Sozialversicherung bis KonsumentInnenschutz: Mit zahlreichen Maßnahmen verschiebt die Bundesregierung das Gleichgewicht im Staat zulasten der ArbeitnehmerInnen. Das ist eine Abkehr vom langjährigen österreichischen Erfolgsprinzip des Ausgleichs zwischen Wirtschaft und Arbeit.
Entmachtung in der eigenen Krankenversicherung
In den Gebietskrankenkassen sind sieben Millionen ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen versichert. Gemäß dem Prinzip der Selbstverwaltung haben dort ihre demokratisch legitimierten VertreterInnen das Sagen. In der neuen, fusionierten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) soll ihnen diese Entscheidungshoheit genommen werden.
Nun sollen die sieben Millionen Versicherten unter die Kuratel von 155.000 ArbeitgeberInnen gestellt werden. Diese haben ihre eigene Sozialversicherung und damit kein Eigeninteresse an guten Leistungen in der ÖGK. Vielmehr bestehen gleich zwei negative Anreize: Erstens sind die UnternehmerInnen naturgemäß daran interessiert, ihre Dienstgeberbeiträge zu senken, was den Druck erhöhen würde, auch die Leistungen zu reduzieren. Zweitens haben manche von ihnen ein Interesse, selbst gute Geschäfte zu machen, etwa durch Privatisierungen im Gesundheitswesen.
Ganz anders die Situation bei den BeamtInnen: Diese behalten in ihrer Krankenkasse die Mehrheit und bestimmen weiterhin selbst über ihre Gesundheitsversorgung. Diese Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist sachlich völlig unverständlich.
ArbeitgeberInnen dominieren die Übergangsphase
Dasselbe Missverhältnis herrscht in der wichtigen Frage, wer an der obersten Spitze der Krankenversicherung steht. In der ÖGK stellen die ArbeitgeberInnen während der wichtigen Phase der Fusion, von April 2019 bis Juli 2020, durchgehend den Obmann bzw. die Obfrau. Danach wechselt der Vorsitz halbjährlich zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Auf eine solche chaotische Führungssituation würde sich kein Betrieb der Privatwirtschaft freiwillig einlassen. Völlig anders in der BeamtInnenversicherung: Dort regiert nicht nur im kritischen Fusionierungszeitraum, sondern dauerhaft ein/e VertreterIn der Beschäftigten.
Neuer Selbstbehalte-Paragraph
Wie sehr die sieben Millionen Versicherten an den Rand gedrängt werden, zeigt sich bei einem Schlüsselthema der Sozialversicherung: den Selbstbehalten. Beim Arztbesuch beispielsweise müssen die Versicherten der Gebietskrankenkassen bislang nichts aus eigener Tasche dazuzahlen.
Das neue Gesetz enthält nun einen eigenen Selbstbehalte-Paragraphen. Laut ihm soll das „Kostenbewusstsein“ der Versicherten geschärft werden. Die Voraussetzungen, die bislang für die Einführung von Selbstbehalten gelten, werden abgeschwächt. Zudem sind die Mehrheitsverhältnisse im neuen Dachverband so gestaltet, dass die VertreterInnen der sieben Millionen ÖGK-Versicherten überstimmt werden können. Ihnen könnten also bald gegen ihren Willen und ohne finanzielle Notwendigkeit Selbstbehalte beim Arztbesuch drohen.
ArbeitnehmerInnen bei Insolvenzentgelt künftig ohne Stimme
Ein Blick auf andere Institutionen zeigt, dass die Zurückdrängung der ArbeitnehmerInnen offenbar System hat. Der Insolvenzentgeltsicherungsfonds, umgangssprachlich „Pleitefonds“ genannt, zahlt Löhne, Gehälter und sonstige Ansprüche von Beschäftigten aus, deren Unternehmen insolvent geworden sind. Für Menschen, die gerade ihren Job verloren haben, ist dieser Fonds existenziell wichtig. In seinem Aufsichtsrat saß daher bislang ein Vertreter der ArbeitnehmerInnen. Nun wurde er von der Bundesregierung entfernt.
Die Mitsprache der ArbeitnehmerInnen war sachlich absolut wichtig. Damit die offenen Ansprüche rasch ermittelt und befriedigt werden, muss der Fonds mit dem Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen (ISA) zusammenarbeiten. Der ISA vertritt die betroffenen ArbeitnehmerInnen im Insolvenzverfahren und wird von AK und ÖGB geführt. Eine zügige und professionelle Abwicklung ist im Interesse beider Seiten.
Auch bei der finanziellen Entwicklung des Insolvenzentgeltsicherungsfonds war die Mitsprache der ArbeitnehmerInnen entscheidend. Gerät er durch schlechte Wirtschaftslage und viele Insolvenzen an seine Grenzen, stellt sich die Frage: Wird der Beitrag aufgestockt oder erhalten die betroffenen Beschäftigten weniger Geld ausbezahlt? Die ArbeitnehmerInnen werden bei dieser zentralen Frage künftig ausgeschlossen, während die UnternehmerInnen weiterhin mit zwei (!) Sitzen vertreten sind. Dieses Ungleichgewicht lässt ahnen, in welcher Einbahnstraße solche Diskussionen künftig geführt werden.
Geldpolitik ohne Perspektive der Beschäftigten
Ähnlich einseitig ist die Lage nun in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). In deren Generalrat werden die zentralen volkswirtschaftlichen Fragestellungen des Landes und Europas diskutiert. Diese Diskussionen sind unter anderem eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den OeNB-Gouverneur, der in der Europäischen Zentralbank die Geldpolitik im Euroraum mitbestimmt. Geld- und Lohnpolitik hängen eng zusammen. Die Einbindung der ArbeitnehmerInnenseite in die volkswirtschaftliche Debatte auf höchster Ebene gehört zum österreichischen Erfolgsrezept, in der Lohnpolitik die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Auge zu behalten.
Die Regierung hat den bisherigen Vertreter der ArbeitnehmerInnen im OeNB-Generalrat nun entfernt. UnternehmerInnen und Banken sind dagegen weiterhin vertreten. Der Präsident der Wirtschaftskammer wurde sogar zum Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank gemacht. Das bringt die volkswirtschaftliche Diskussion in eine Schieflage zum Nachteil der Interessen der Bevölkerungsmehrheit.
Interessen von KonsumentInnen und SteuerzahlerInnen geschädigt
Ein anderes Aufgabengebiet der OeNB ist für die 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen doppelt relevant: die Bankenaufsicht.
Erstens sind quasi alle Beschäftigten auch KundInnen einer Bank. Als solche haben sie Interessen, die bisher im OeNB-Generalrat vertreten waren. Ein Beispiel: Im Jahr 2015 leisteten die Banken Widerstand dagegen, Zinssenkungen an ihre KreditnehmerInnen weiterzugeben. Erst durch das Tätigwerden der OeNB wurde dies durchgesetzt. Bei einem mittleren Wohnungskredit bedeutete das eine Ersparnis von einigen hundert Euro. Ohne VertreterInnen von ArbeitnehmerInnen im Generalrat wäre das wohl kaum gelungen.
Zweitens tragen die ArbeitnehmerInnen einen Großteil des Steueraufkommens im Land – und zahlen damit auch für etwaige Bankenrettungen. Zu den Aufgaben des OeNB-Generalrats gehört es, Spekulationsblasen und mögliche Bankenkrisen frühzeitig zu erkennen. Die Banken selbst neigen aus Profitinteresse dazu, Risiken eher klein zu reden, um etwa keine zu hohen Anforderungen an ihr Eigenkapital erfüllen zu müssen. Das Gegengewicht jener, die im Krisenfall die enormen Kosten für das Fehlverhalten der Banken schultern müssen, fehlt nun.
Schutz von PassagierInnen und Fahrgästen geschwächt
Auch als PassagierInnen und Fahrgäste von Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug haben ArbeitnehmerInnen Interessen – und auch diese werden geschwächt. Ort des Geschehens ist die Schienen-Control GmbH und deren Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Sie verhilft Menschen bei Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen zu ihrem Recht und einer Entschädigung. Da solche Fälle sowohl die Interessen der regulierten Unternehmen als auch jene der KonsumentInnen betreffen, waren bislang Wirtschafts- und Arbeiterkammer im Aufsichtsrat der Schienen-Control GmbH vertreten.
Mit Ende Mai 2018 wurde dieser sozialpartnerschaftliche Konsens aufgekündigt. Das langjährige von der AK entsandte Aufsichtsratsmitglied wurde vom Verkehrsministerium vorzeitig abberufen, obwohl die Periode bis Mitte 2019 läuft. Die Wirtschaftskammer ist nach wie vor im Aufsichtsrat vertreten.
Digitalisierung: Kein Platz für ArbeitnehmerInnen
So wie ArbeitnehmerInnen aus bestehenden Institutionen verdrängt werden, werden sie auch bei neuen gar nicht erst berücksichtigt. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die kürzlich von der Bundesregierung ins Leben gerufene Digitalisierungsagentur (DIA). Sie soll die unterschiedlichen AkteurInnen im Bereich Digitalisierung vernetzen und koordinieren sowie die Bundesregierung beraten.
Der digitale Wandel wird den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändern. Die AK beschäftigt sich daher seit Jahren intensiv mit der Frage, wie die Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass auch die Beschäftigten von ihr profitieren. Die AK hat vielfältige Studien und Publikationen zum Thema erarbeitet, ist mit ExpertInnen aus aller Welt vernetzt und unterstützt Online-ArbeiterInnen beim Durchsetzen ihrer Rechte. In den kommenden Jahren wird sie mit zwei neuen Fonds Beschäftigte unterstützen, die sich fit für den digitalen Wandel machen wollen, und andererseits Initiativen fördern, die die Arbeitswelt mit digitaler Technik arbeitnehmerInnenfreundlicher machen.
Für die Bundesregierung hat die Perspektive der ArbeitnehmerInnen aber offenbar keine Priorität. Der Fachbeirat der neuen Digitalisierungsagentur hat acht stimmberechtigte Mitglieder: drei aus der Wissenschaft und fünf UnternehmerInnen, aber keine/n einzige/n ArbeitnehmervertreterIn.
Einäugiger Kampf gegen Sozialbetrug
Eine ähnliche Ungleichbehandlung zeigt sich bei den kürzlich verkündeten Plänen des Innenministeriums, eine eigene Polizeispezialeinheit gegen Sozialleistungsbetrug einzurichten. Konkret sollen so die missbräuchliche Verwendung von E-Cards und der unrechtmäßige Bezug von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bekämpft werden. Diese Vergehen sollen selbstverständlich geahndet werden, doch der von ihnen verursachte Schaden ist vergleichsweise gering. In Tirol, wo eine derartige Einheit bereits besteht, beläuft sich der Schaden laut Medienberichten auf eine Million Euro.
Ungleich mehr Geld wäre beim Sozialbetrug durch Unternehmen zu holen. Durch Scheinfirmen und Scheinrechnungen entsteht – vorsichtig geschätzt – ein jährlicher Schaden von 250 Millionen Euro. Doch gerade diese Form des Betrugs soll die neue Einheit explizit nicht bekämpfen. Eine Stärkung der dafür zuständigen Finanzpolizei wäre viel wichtiger als die neue Spezialeinheit.
Schieflage in der Verfassung
Die Schieflage, die sich in den obigen Beispielen abbildet, könnte sogar in der Verfassung festgeschrieben werden. Dort will die Regierung nämlich einen „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel verankern und damit einen Wunsch der Industrie erfüllen. Für diese ist das Schlagwort Wettbewerbsfähigkeit ein beliebtes Argument, um Lohnzurückhaltung, geringere Sozial- und Umweltstandards und schlechtere Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen durchzusetzen.
Werden die Interessen der Industrie nun in der Verfassung festgeschrieben, verschärft das einen ohnehin bestehenden Missstand. Denn bereits jetzt sind wirtschaftliche Grundrechte wie jenes auf Erwerbsfreiheit oder auf Unverletzlichkeit des Eigentums von der Verfassung geschützt. Soziale Grundrechte, etwa auf faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen oder auf soziale Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter, fehlen hingegen.
Eine Verschärfung dieser Schieflage erhöht die Wahrscheinlichkeit auf arbeitnehmerInnenfeindliche Höchstgerichtsurteile. Entscheidet der Verfassungsgerichtshof beispielsweise darüber, ob ein bestimmtes Gesetz die ArbeitnehmerInnen unsachlich benachteiligt und damit verfassungswidrig ist, wägt er die festgeschriebenen Grundrechte von Unternehmen und Beschäftigten gegeneinander ab. Stehen nur die einen in der Verfassung, ist abzusehen, auf welcher Seite sich die Waage eher senken wird. Diese Änderung würde die Benachteiligung der 3,7 Millionen Beschäftigten in Österreich also dauerhaft festschreiben.
Fazit: Die Republik gerät aus der Balance
Die ArbeitnehmerInnen verlieren an Einfluss in Institutionen, die ihre Gesundheit, ihre Absicherung beim Jobverlust oder ihre Zukunft im digitalen Wandel direkt betreffen. Andere Maßnahmen der Regierung verletzen ihre Interessen, während sie jene der Unternehmen schützen. Die eine Seite – die ArbeitnehmerInnen – wird an den Rand gedrängt. Die andere Seite – die ArbeitgeberInnen – bleibt in der Mitte des Staats sitzen oder gewinnt sogar an Macht. Das führt unweigerlich dazu, dass die Republik aus dem Gleichgewicht gerät. Ich bin mir sicher: Die Menschen in unserem Land wollen das nicht!