Sozialhilfe neu verschärft Armutslagen stark

16. Mai 2019

Am 25. April 2019 wurde das „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ trotz großer Proteste, 137 negativen Stellungnahmen und verfassungsrechtlichen Bedenken im Nationalrat mit erheblichen Kürzungen für sozial Bedürftige beschlossen. Zeitgleich veröffentlichte Statistik Austria die neue Armutsstatistik im Rahmen der EU SILC-Erhebung für das Jahr 2018. Die Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung verringerte sich zwar seit 2008, jedoch ist eine Verschärfung der sozialen Lage für bestimmte Gruppen, z. B. Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Migrant/-innen etc., erkennbar. Die neue Sozialhilfe verschlechtert die Situation für diese Gruppen noch zusätzlich.

Soziale Sicherungsleistungen unterstützen Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Reichen diese nicht aus oder werden sie beschnitten, so führt dies u. a. zu einem erhöhten Armutsrisiko für diese Personengruppen. Evident ist, dass die neue Sozialhilfe mit ihren geringeren Regelsätzen und Kürzungen insbesondere für Kinder, Migrant/-innen etc. zu einer Verschärfung der Armutsbetroffenheit führen wird.

1,2 Millionen Menschen von Armutsgefährdung betroffen

Im Jahr 2018 waren österreichweit rund 1,2 Millionen Menschen einkommensarm. Sie hatten weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen gewichteten Medianeinkommens (das mittlere Einkommen) zur Verfügung. Diese sogenannte Armutsgefährdungsschwelle lag im Jahr 2018 in der Höhe von monatlich 1.259,– Euro bzw. 15.105,– Euro pro Jahr bei einem Einpersonenhaushalt. Der maximale Betrag der neuen Sozialhilfe für einen Alleinstehenden bzw. eine Alleinerziehende liegt bei 885,– Euro netto pro Monat, also weit unter diesem statistischen Schwellenwert, und ist somit nicht armutsfest.

Im österreichischen Durchschnitt waren rund 14 Prozent der Bevölkerung von Armutsgefährdung betroffen. Es gibt jedoch bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die eine überdurchschnittlich hohe Betroffenheit aufweisen. Dazu zählen beispielsweise Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Migrant/-innen, Familien mit mindestens drei Kindern, Menschen mit geringer Bildung, aber auch allein lebende Frauen. Verfügt eine Familie über ein zu geringes Haushaltseinkommen (unterhalb der Armutsschwelle), etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, einem zu geringen Lohn, Betreuungsverpflichtungen, diskontinuierlicher Beschäftigung oder einer mangelnden sozialen Sicherung, so ist eine erhöhte Armutsbetroffenheit gegeben. Ohne den österreichischen Sozialstaat (ohne Pensionen und Sozialleistungen) wären sogar 43 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet.

Arbeitsgewfährdungsschwellen © A&W Blog
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Hohe Armutsbetroffenheit bei Notwendigkeit von Sozialleistungen

Die aktuelle Erhebung verdeutlicht, dass Haushalte mit Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe etc., als Haupteinkommensquelle eine überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquote in Höhe von 55 Prozent aufweisen. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte dieser Gruppe trotz monetärer Transfers von Einkommensarmut betroffen ist.

Armutsbetroffenheit von Mindestsicherungsbezieher/-innen

Auch eine Sonderauswertung von Statistik Austria, basierend auf EU-SILC-Daten für die Jahre 2015 bis 2017, im Hinblick auf die Lebensbedingungen von Mindestsicherungsbezieher/-innen bestätigt, dass rund zwei Drittel der Personen in BMS-Haushalten als armuts-

oder ausgrenzungsgefährdet gelten. Armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind Personen, die einkommensarm bzw. materiell benachteiligt sind oder in einem Haushalt mit geringer oder niedriger Erwerbsintensität leben. In Haushalten ohne BMS-Bezug sind es lediglich 16 Prozent. Insbesondere Kinder in Haushalten mit Mindestsicherung sind in ihrem Lebensstandard erheblich benachteiligt. Mindestsicherungsbeziehende verfügen zumeist über eine geringere Bildung. BMS-Beziehende sind auch häufiger chronisch krank beziehungsweise durch eine Behinderung oder mehrfache Gesundheitsprobleme belastet. Sie sind somit sowohl in finanzieller als auch in sozialer Hinsicht wesentlich benachteiligt. Dies erschwert ihre Chancen am Arbeitsmarkt erheblich.

Varianten der neuen Sozialhilfe weit unter der „Armutsgefährdungsschwelle“

Die neue Sozialhilfe, die spätestens ab 2020 die Mindestsicherung der Länder laut „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ ersetzen soll, beinhaltet eine Reihe von Leistungskürzungen, die dazu führen werden, dass die maximale Regelleistung für bestimmte Gruppen weit unterhalb der Armutsschwelle liegen wird. Dadurch wird sich auch die Intensität der Armutsgefährdung wie etwa im Falle von Mehrkinderfamilien und Migrant/-innen bei hohen Wohnkosten etc. stark erhöhen.

Insbesondere die definierten Maximalbeträge für eine Alleinstehende bzw. einen Alleinstehenden in Höhe von monatlich 885,– Euro netto könnten auf Ebene der Länder sogar unterschritten werden. Offen ist auch noch, welcher Betrag zu gewähren ist, wenn kein Wohnaufwand besteht, bzw. ob die Länder die mögliche Leistungserhöhung in Form der „Wohnkostenpauschale“ rechtlich verbindlich verankern werden.

Auch die massive Reduktion der Kinderrichtsätze auf maximal 44,– Euro pro Monat ab dem dritten Kind wird dazu führen, dass die Armutsbetroffenheit von kinderreichen Familien verschärft wird.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob der sogenannte „Bonus“ für Alleinerziehende (= eine mögliche zusätzliche Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden) tatsächlich auf Ebene der Länder mit Rechtsanspruch verankert werden wird und somit die hohe Armutsbetroffenheit von Alleinerziehenden mindert.

Der Abzug des „Arbeitsqualifizierungsbonus“ bei zu geringen Sprachkenntnissen und Integrationsbemühungen oder bei zu geringer Bildung wird zumeist Migrant/-innen hart treffen. Diese massive Leistungsreduktion in Höhe von rund 300,– Euro hat eine Sozialhilfe von monatlich 575,– Euro netto für Alleinstehende zur Folge.

Weiters erhalten subsidiär Schutzberechtigte die Sozialhilfe nur mehr in Höhe der Grundversorgung. Diese beträgt für eine erwachsene Person für Miete und Verpflegung 365,– Euro pro Monat. Diese Leistung ist um rund 900,– Euro geringer als die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle in Höhe von 1.259,– Euro. Mit diesem geringen monetären Transfer können weder der Lebensunterhalt noch der Wohnaufwand bestritten werden.

Man sieht daher sehr deutlich (siehe Grafik 2), dass das letzte Netz der sozialen Sicherung zunehmend löchriger geworden ist und weder existenzsichernde noch armutsfeste Leistungen gewährleistet.

Armutsgefährdungsschwelle © A&W Blog
© A&W Blog

Fazit

Die Armutsbetroffenheit von Personen, die aus unterschiedlichen Gründen auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist bereits jetzt beachtlich hoch. Durch die Kürzungen der Mindestsicherung in Form des neuen „Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes“ ist davon auszugehen, dass sich die Armutslage von sozial Bedürftigen noch weiter verschärfen wird. Die türkis-blaue Mehrheit im Parlament nimmt mit dem neuen „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ Abstand von der Zielsetzung, Armut zu bekämpfen. Werden auch noch die Arbeitsmarktprogramme des AMS weiter gekürzt oder wird gar die Notstandshilfe abgeschafft, so wird „Hartz IV“ mit all seinen negativen Auswirkungen, wie etwa steigender Armut, sozialer Ungleichheit, Schwächung der Gewerkschaften, Niedriglohnarbeit etc., auch in Österreich Realität werden. Menschen, die nicht in der Lage sind, am Regelarbeitsmarkt ein Einkommen über der Armutsschwelle zu lukrieren, werden dies auch nicht durch eine gekürzte Mindestsicherung schaffen, denn durch Kürzung von Sozialleistungen entstehen keine neuen Jobs. Die Leidtragenden sind jedoch nicht nur die Betroffenen, sondern oftmals auch Kinder, die in diesen Familien leben. Für sie wird der soziale Aufstieg verunmöglicht, und Armutsverfestigung über Generationen, aber auch Wohnungslosigkeit, Gewalt in der Familie, gesundheitliche Problemlagen etc. könnten Folgen dieser starken Einschnitte im letzten Netz der sozialen Sicherung sein.