Sieben gute Gründe für die Sozialpartnerschaft

27. November 2017

Die Sozialpartnerschaft und die automatische Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer stehen zunehmend im Kreuzfeuer der Kritik. Sieben gute Gründe, warum wir beides in Zukunft noch brauchen:

 

  • Die Sozialpartnerschaft ist ein Garant für Wohlstand. Sie schafft seit Jahrzehnten Bedingungen für wirtschaftlichen Aufschwung und ist verantwortlich für einen gut ausgebauten Sozialstaat. Dieser ist kein Hemmnis, sondern steigert die Produktivität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Gesellschaft und Wirtschaft.

 

  • Die Sozialpartnerschaft hilft bei Krisen. Ohne ihre Strukturen wäre Österreich viel früher und viel härter von den Auswirkungen der Finanz- und Bankenkrise getroffen worden. So verhandelten die Sozialpartner rasch Kurzarbeitsmaßnahmen zur Abfederung des Konjunktureinbruchs – mit großem Erfolg. Zudem wurden noch während der Krise etwa ein Sozial- und Lohndumpinggesetz und eine Steuerreform beschlossen.

 

  • Die Sozialpartnerschaft bremst den Neoliberalismus. Österreich ist nicht von Deregulierung, Flexibilisierung und Sparmaßnahmen verschont geblieben. Die negativen Auswirkungen konnten aber besser als in anderen Staaten abgebremst und abgefedert werden: Wir haben keinen Niedriglohnsektor und keine Verwerfungen wie etwa am deutschen Arbeitsmarkt. Dafür war die Sozialpartnerschaft verantwortlich. Diese Filterfunktion werden wir auch in Zukunft brauchen.

 

  • Die Sozialpartnerschaft garantiert hohe Standards. Die Sozialpartnerschaft ist der Garant für hohe sozial- und arbeitsrechtliche Standards, für ein hohes Ausbildungsniveau sowie für eine hohe Kollektivvertragsdichte. Sie schafft die Rahmenbedingungen für stabile und ausgeglichene Arbeitsbeziehungen. Das macht den Standort Österreich attraktiv.

 

  • Die Sozialpartnerschaft entlastet den Staat. Im Rahmen der Selbstverwaltung übernehmen die Sozialpartner eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben – diese sind ein zentraler Teil des österreichischen Sozialstaats. Die (soziale) Selbstverwaltung stellt eine demokratische Form der gleichberechtigten Mitbestimmung zwischen den Interessen von Kapital und Arbeit dar. Hier punktet die Sozialpartnerschaft auch mit Effizienz: Durch eine gemeinsame Orientierung an Zielen, die im Interesse aller beteiligten AkteurInnen liegen, sind die Transaktionskosten dafür sehr günstig.

 

  • Die Sozialpartnerschaft muss mit dem Gegenüber verhandeln. Politische Alleingänge sind so quasi unmöglich. Die Sozialpartner vertreten nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder. Sie haben auch immer das gesellschaftliche Gemeinwohl im Blick. Ganz anders bei pluralistischen Systemen der Interessensdurchsetzung: Starke und finanziell gut ausgestattete Lobbygruppen beeinflussen hier auf intransparenten Kanälen die Politik – ohne Verhandlungsverpflichtung mit dem politischen Gegenüber.

 

  • Die Sozialpartnerschaft schafft ein politisches Gleichgewicht. Eine Demokratie muss Mechanismen ausbilden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Augenhöhe mit den Starken und Privilegierten bringt. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft finden die Interessen der Beschäftigten eine außergewöhnliche Stellung vor. Das macht ein ebenbürtiges, demokratisches Handeln, Gestalten und Mitbestimmen auf verschiedensten Ebenen möglich.