MieterInnennöte in Corona-Zeiten

02. März 2021

Die Arbeitslosigkeit ist massiv gestiegen. Mehr als eine halbe Million Menschen ist beschäftigungslos. Zudem sind Hunderttausende in Kurzarbeit. Diese Menschen und ihre Familien müssen mit viel weniger Geld auskommen. Die Mieten steigen hingegen weiter. Unter anderem ist zu befürchten, dass heuer doppelt so viele Haushalte delogiert werden als letztes Jahr. Daher sind Entlastungsmaßnahmen für MieterInnen erforderlich.

Erster Erfolg: Richtwerterhöhungen ausgesetzt

Im April wäre die Erhöhung der Richtwertmieten angestanden. Das hätte für rund 750.000 Mieterinnen und Mieter österreichweit um drei Prozent höhere Hauptmietzinse bedeutet. Betroffen gewesen wären alle Haushalte, die in vor 1945 errichteten, privaten Altbauten leben und deren Mietverträge nach dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Zudem auch Haushalte, die in Wiener Gemeindewohnungen leben, mit Mietverträgen ab dem Jahr 2004.

Mietervereinigung und Arbeiterkammer haben aufgrund von Pandemie, Wirtschaftskrise und Rekordarbeitslosigkeit gefordert, diese Erhöhung heuer auszusetzen. Diese Forderung hatte ein lautes Echo. In der Folge hat sich die Bundesregierung dem öffentlichen Druck gebeugt und die Richtwerterhöhungen ausgesetzt.

Auf Basis des Mikrozensus 2019 kann geschätzt werden, wie viele Haushalte in welchem Ausmaß durch diese Maßnahme entlastet werden. Österreichweit sind über 350.000 Haushalte begünstigt, in denen mehr als 750.000 Menschen leben. Auf ein Jahr gerechnet werden sich diese Haushalte Hauptmietzinse (inklusive Umsatzsteuer) in Höhe von rund 53 Millionen Euro ersparen.

Zweiter Erfolg: Erhöhung der Kategoriemieten ebenfalls ausgesetzt

Zum 1. April wäre auch die Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge angestanden. Die Kategoriebeträge werden immer dann erhöht, wenn die Verbraucherpreise um mindestens fünf Prozent gestiegen sind. Diese Schwelle wurde im Dezember 2020 abermals überschritten. Dem Vernehmen nach beschließen die beiden Regierungsparteien und die Sozialdemokratie morgen im Nationalrat, dass die Kategoriebeträge heuer nicht erhöht werden. Das ist ein weiterer Erfolg für Mietervereinigung und Arbeiterkammer.

Wiederum lässt sich auf Basis des Mikrozensus 2019 schätzen, wie viele Haushalte durch diese Maßnahme entlastet werden. Es handelt sich österreichweit um über 145.000 Haushalte, in denen knapp 252.000 Menschen leben. In Summe wären deren Hauptmietzinse um über 21 Millionen Euro erhöht worden. Pro Haushalt geht es also um eine Ersparnis von durchschnittlich 150 Euro pro Jahr. Es handelt sich hier einerseits um Haushalte, die in einer privaten Altbauwohnung leben und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde, andererseits auch um Haushalte, die in Wiener Gemeindewohnungen leben, mit einem Mietvertrag vor dem Jahr 2004.

Zudem sind die Verwaltungskosten gemäß mietrechtlichem Betriebskostenkatalog an die Kategoriebeträge gebunden. Daher hätte deren Erhöhung auch gewisse Betriebskostensteigerungen für eine Million Haushalte gebracht.

Das Aussetzen der gesetzlichen Mieterhöhung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wie eingangs erwähnt, hat die Wirtschaftskrise im Zuge der Pandemie vielen Menschen im Land mitunter erhebliche Einkommenseinbußen beschert. Laut Zahlen aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hatten die ArbeitnehmerInnen allein im zweiten und dritten Quartal 2020 in Summe um rund 4,5 Milliarden Euro weniger Einkommen zur Verfügung.

Die zweite Seite der Medaille zeigt ein ganz anderes Bild. ImmobilienbesitzerInnen können sich über anhaltende Einnahmen- und Wertzuwächse freuen. Die Mieterträge in den privaten Altbauwohnungen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Österreichweit belief sich der Zuwachs auf 52 Prozent. In Wien betrug er sogar 61 Prozent. Seit einem Jahrzehnt gibt es also spektakuläre Mietzins- und Wohnungspreissteigerungen. Gesetzlich automatisierte Mieterhöhungen im Ausmaß von jährlich über 74 Millionen Euro wären da noch als Sahnehäubchen oben drauf gekommen.

Das Wichtigste zum Schluss: ein Hilfsfonds für Leute mit Zahlungsschwierigkeiten

Die Corona-Mietstundungen laufen Ende März aus. Im April kommt die Keule – dann müssen MieterInnen bis zu vier Monatsmieten zahlen. Und Stunden heißt auch: Zu den gestundeten Monatsmieten kommen vier Prozent Zinsen dazu, plus die laufende Miete. Die Mietschulden von Haushalten mit Zahlungsschwierigkeiten könnten in Österreich heuer auf mehr als 83 Millionen Euro ansteigen. Schätzungsweise könnten 48.800 Kündigungen und Räumungsklagen drohen und 17.000 Haushalte ihre Wohnungen verlieren.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Daher ist ein besserer Corona-Schutz für Mieterinnen und Mieter notwendig:

  • ausreichend dotierten Hilfsfonds:
    Dieser Fonds soll die Mietzahlungen für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten eine Zeit lang übernehmen. Er soll mit 100 Millionen Euro dotiert werden.
  • Befristungen zurückdrängen:
    Es soll eine gesetzliche Verlängerung aller derzeit auslaufenden, befristeten Mietverträge um mindestens ein Jahr erfolgen. Befristete Mietverträge sollen stark zurückgedrängt werden – sie dürfen nur bei Eigenbedarf von VermieterInnen, ihren Kindern oder Enkeln erlaubt sein.
  • Rücktritt von ruinösen Verträgen ermöglichen:
    Es muss ein kostenloses Rücktrittsrecht für ruinöse Miet-, Kauf- und Maklerverträge geben, wenn man den Vertrag in den vergangenen Monaten unterschrieben hat und ihn jetzt aufgrund von finanziellen Problemen nicht erfüllen kann.
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