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Dass ein bloßer Zahlungsaufschub von maximal drei Monatsmieten um maximal neun Monate Tausende VermieterInnen ihre Existenz kosten würde, ist also schlichtweg absurd! Noch dazu, wo doch die bei ihnen hinterlegten Kautionen in der Regel drei oder mehr Monatsmieten betragen. Überdies müssen ja auch Banken Stundungen der Kreditraten bei KreditnehmerInnen (also auch bei VermieterInnen) gewähren, welche infolge der COVID-19-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Unterstützungsfonds für einkommensschwache MieterInnen
Auch wenn Mieten gestundet werden, können sie von vielen Betroffenen selbst Monate später nicht nachgezahlt werden. Stundung und Zahlungsaufschub geben den MieterInnen eine Atempause – das ist ein erster wichtiger Schritt. Aber es braucht mehr. Man muss aus dem Milliarden-Hilfspaket einen bundesweiten Solidarfonds schaffen, aus dem den von plötzlicher Arbeitslosigkeit betroffenen MieterInnen unkompliziert die (teilweise) Übernahme der Mietkosten gewährt wird. Die jetzt einspringende Wohnbeihilfe, die sich aus den Wohnbauförderungstöpfen finanziert, ist für diese Sondersituation nicht die richtige Adresse. Dadurch würden schlichtweg zu viele Mittel dem geförderten Neubau entzogen.
Rücktritt von ruinösen Verträgen ermöglichen
Es gibt viele Menschen, die in den letzten Monaten, als es ihnen finanziell besser ging, Verträge eingegangen sind, nun aber aufgrund der Krise ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. So haben beispielsweise Jasmin F. und Peter H. im Jänner 2020 einen Mietvertrag über eine 1.300 Euro teure Wohnung mit dreijährigem Kündigungsverzicht unterschrieben. Die Übergabe soll im Mai erfolgen.
Peter hat Ende März den Job verloren, Jasmin ist auf Kurzarbeit. Die Miethöhe ist nicht mehr leistbar; der Vermieter entlässt sie nur dann aus dem Vertrag, wenn sie dem Makler 2.000 Euro und ihm selbst 5.000 Euro Abschlagszahlung leisten. Sollen Jasmin und Peter 7.000 Euro für nichts zahlen müssen oder drei Jahre an einen teuren Vertrag gebunden sein, der sie in den Ruin treibt? Das ist ungerecht. Sie sollten das Recht haben, aus dem Vertrag auszusteigen.
Es wäre also unbedingt ein Gesetz notwendig, dass den von der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betroffenen Menschen ein kostenloses gesetzliches Rücktrittsrecht für ruinöse Miet-, Kauf- und Maklerverträge einräumt.
Schwierige Lage für Menschen mit befristeten Mietverträgen
Für befristete Wohnungsmietverträge, die nach dem 30. März und vor dem 1. Juli 2020 ablaufen, wird zwar jetzt eine Sonderregelung eingeführt, wonach MieterInnen und VermieterInnen eine schriftliche Verlängerung um wenige Monate einvernehmlich vereinbaren können, maximal bis 31. Dezember 2020. Ausnahmsweise kann man also eine Befristung auch auf kürzer als drei Jahre (gesetzliche Mindestfrist für Wohnungsmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich es MRG) verlängern. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass es ein Einvernehmen mit den VermieterInnen braucht. Wenn sie zur Verlängerung nicht bereit sind, können die MieterInnen wegen der vertragswidrigen Weiterbenützung nach Ablauf der Befristung auf Räumung und Schadenersatz geklagt werden.
MieterInnen, deren befristete Mietverträge in den kommenden Wochen und Monaten auslaufen, sind damit weiterhin vom guten Willen der VermieterInnen abhängig. Wenn der Vermieter nicht einwilligt, nützt es gar nichts – es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf Verlängerung des Vertrages bis wenigstens nach der Krise.
Es ist unverständlich, warum der Gesetzgeber hier die MieterInnen nicht besser schützt und ihnen keine gesetzliche Option auf Verlängerung bis beispielsweise Ende des Jahres einräumt.
Airbnb-Unterkünfte an bisher Wohnungslose vermieten!
Derzeit stehen Tausende Airbnb-Unterkünfte leer; sie sind in der Regel gut ausgestattet und zur sofortigen Benutzung geeignet. Die EigentümerInnen sollten verpflichtet werden, diese Wohnungen (zur jeweils gesetzlich zulässigen Miete) der Stadt/den Gemeinden und den speziellen Betreuungsstellen zur Verfügung zu stellen, diese sollen Menschen in prekären Wohnsituationen jetzt helfen. Das schützt nicht nur die Betroffenen, sondern die Gesellschaft als Ganzes!
Jetzt rasch handeln
Neben Jobverlust und Kurzarbeit laufen für viele Menschen während der COVID-Pandemie die monatlichen Zahlungen weiter. Viele MieterInnen sind jetzt in finanziellen Turbulenzen. Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im mietrechtlichen Bereich sind eine kleine Abhilfe, jedoch braucht es langfristige Absicherung für die MieterInnen. Viele Probleme am Wohnungsmarkt bleiben bestehen und werden sich im Verlauf der Krise noch verschärfen. Die Regierung ist gefordert, die Maßnahmen mit den hier genannten Verbesserungen rasch nachzuschärfen.
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