Wohnen in der Krise – Lebensqualität für alle!

11. Mai 2020

Ausnahmesituationen führen besonders stark vor Augen, was im Normalfall vielleicht unbemerkt und unwidersprochen bleibt. Qualitäten und Mängel in der eigenen Wohnung, im städtischen Wohnumfeld und in der fußläufigen Erreichbarkeit von Erholungsflächen wurden nun besonders spürbar, da sie aufgrund der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr kompensiert werden konnten.

Stadt-Land-Gefälle

Städtische Wohnsituationen unterscheiden sich in der Regel vom ländlichen Einfamilienhaus mit Garten und Auto. Doch auch in der Stadt sind Wohnqualitäten und -ausstattungen vielfältig: Die Bandbreite reicht vom Gründerzeitbau ohne Balkon, vielleicht schlecht belichtet, an stark belasteten Hauptstraßen bis zum neuen Stadtentwicklungsgebiet im geförderten Wohnbau mit Gemeinschaftsflächen und eigenen Spiel- und Freiflächen.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Unfaire Flächenaufteilung

Unfaire Flächenaufteilung im öffentlichen und privaten Raum wurde nochmals spürbarer als sonst: schmale Gehsteige, die einen Mindestabstand verunmöglichen, fehlende Begrünung und Sitzmöglichkeiten für Spazierwege und kurze Erholung stehen großen Flächen für Autos gegenüber. Anderen wichtigen (sozialen) Nutzungen wird dieser Raum nicht gegönnt. 626 von 1.000 WienerInnen haben übrigens kein Auto und konnten so auch nicht für eine kurze Krisen-Verschnaufpause raus ins Grüne, denn das war nur mit dem Auto erlaubt.

Die Wohnbau-, Verkehrs- und Kommunalpolitik sowie die Stadtentwicklung muss zukünftig wohl noch mehr als bisher neben der Leistbarkeit des Wohnens und der Abdeckung des quantitativen Bedarfs auch Qualitäten in der Wohnung, im Wohnumfeld, im öffentlichen Raum als Ausgleich zu engen städtischen Platzverhältnissen im Blick haben.

Epidemien und Seuchen haben den Städtebau schon in der Vergangenheit verändert: Die Cholera hat – auch in Wien – dazu geführt, dass die Kanalisation und die Hochquellwasserleitung gebaut wurden, Tuberkulose hat zu Schwimm-, Luft- und Sonnenbädern geführt, COVID-19 rückt künftig vielleicht die Qualitäten des Wohnens und des wohnungsbezogenen Freiraums vermehrt in den Blickpunkt.

Mindeststandards in Raum- und Bauordnungen machen Sinn

Rahmenbedingungen in Raum- und Bauordnungen, die Mindeststandards festlegen, sind essenziell. Seien es wohnungsbezogene Festlegungen, wie zum Beispiel die in Wien in den letzten Jahren viel diskutierte, aber verteidigte Wohnungsmindestgröße von 30 m2. Oder auch die in Wien vorgeschriebene Trennung von Bad und WC in größeren Wohnungen kommt jetzt insbesondere Mehrpersonenhaushalten zugute. Daneben stellen die Vorgaben für Belichtung, Belüftung, wohnungsbezogene Spiel- und Freiflächen qualitätsvolles Wohnen sicher. Diese Mindeststandards dürfen nicht leichtfertig der Maxime privater Gewinnsteigerung geopfert werden. Wenn die derzeitige Situation eines sehr deutlich zeigt, dann ist es vielmehr die Notwendigkeit, diese zu ergänzen und zu erweitern. So könnte z. B. die konsequente Vorschreibung intensiver Dachbegrünungen, die begeh- und nutzbar sind, einen großen sozialen Mehrwert darstellen. Es gilt jedenfalls, bestehende kommunale und rechtliche Steuerungsmechanismen sowie konzeptionelle Zielvorstellungen noch verbindlicher zu gestalten. Insbesondere auch unter dem Schlagwort der Resilienz und der Prämisse der Klimawandelanpassung.

Qualitätsvolles Wohnumfeld macht krisenfest

Viele Menschen teilen sich Wohnraum mit mehreren Personen, viele sind aber auch allein lebend. In Corona-Zeiten wird die Wohnung zum Büro, Kindergarten, zur Schule und Freizeitraum. Den einen fehlen Rückzugsmöglichkeiten, den anderen der soziale Kontakt. Als notwendige Ergänzung braucht es deshalb einen wohnungsnahen qualitätsvollen hochwertigen öffentlichen Raum, der unterschiedliche Nutzungen gemäß unterschiedlichen Bedürfnissen (Ruhe, Erholung, Spiel, Sport, Austausch etc.) zulässt und unterstützt.

Eine menschengerechte Gestaltung des öffentlichen Raums, der zum Verweilen einlädt, allen Menschen offensteht, mit breiten Gehsteigen, viel Grün und Sitzmöglichkeiten und umweltfreundliche Mobilität sind Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt und für die Allgemeinheit insbesondere in Krisenzeiten unabdingbar.

In Wien liegen mit vielfältigen thematischen Fachkonzepten (Grünraum, öffentlicher Raum, Mobilität etc.) sehr detaillierte Grundlagen für eine zielgerichtete kommunale Stadtentwicklung vor. Hier werden Ziele wie wohnungsbezogene Grünflächen und Spielplätze, die Straße als Lebensraum und die Förderung aktiver Mobilität durch entsprechende Platzaufteilung formuliert. Eine Verbindlichmachung und Umsetzung ist angesagt. Es geht um die Haltung der Wohn- und Lebensqualitäten für die Zukunft.

Erholungsflächen sichern

In Stadtentwicklungsgebieten werden große Erholungsflächen neu mitgedacht und geplant, in den Altbaugebieten hingegen muss auf Bestehendes gesetzt werden. Zu Beginn der Corona-Krise wurden ab 15. März für vier Wochen 230 ha an bundeseigenen Erholungsflächen ersatzlos geschlossen. Der beengte städtische Raum wurde so nochmals beschränkter, und die insbesondere in diesen Zeiten für die körperliche und seelische Gesundheit wichtigen öffentlichen Erholungsflächen wurden den WienerInnen entzogen. Das war insofern problematisch, als diese historischen Parkanlagen in guter Erreichbarkeit von weniger gut ausgestatteten dichten Stadtgebieten liegen. Das Einhalten der Abstandsregeln ist leichter, wenn es genug Platz gibt. Die Frage: Wie öffentlich ist öffentlich? muss weitergedacht werden. Bei öffentlichem Grundbesitz, ob Parkanlagen, Schul- oder Sportflächen, sollte klar sein, dass Öffentliches offen sein muss!

Fazit

Mindeststandards sind eine wichtige Grundlage zur Haltung der direkten Wohnqualitäten. Diese gilt es im Lichte der derzeitigen Situation beizubehalten, zu ergänzen und auch unter dem Aspekt der Klimawandelanpassung zukunftsfit zu machen. Balkone, Beschattung, nutzbare Dachbegrünungen, all das gilt es in Zukunft stärker in Baustandards zu implementieren. Insbesondere Reaktionsmöglichkeiten im Baubestand wie das Nachrüsten von Balkonen und Beschattungselementen müssen weiter forciert und unterstützt werden.

In Zeiten wie diesen gewinnt ein qualitativ hochwertiger öffentlicher Raum, der zu konsumfreiem Verweilen mit Sitzmöglichkeiten, Begrünung und Bäumen einlädt, umweltfreundliche Mobilität ermöglicht und allen Menschen offensteht, zusätzlich zur gebotenen Dringlichkeit aufgrund des Klimawandels an Bedeutung. Die wohnungsnahen Straßen haben für uns alle, insbesondere aber für Menschen in kleinen Wohnungen und ohne Auto, eigenen Balkon oder Garten, als zentraler Lebensraum enormen Wert zur Abdeckung wichtiger sozialer Grundbedürfnisse, zur Erholung, als Rückzugs- und Ausweichmöglichkeit. Der öffentliche Raum ist so zentrale Voraussetzung für den Erhalt und die Vorsorge künftiger städtischer Lebensqualität.

Auch für den öffentlichen Raum gilt die Prämisse der Erhaltung und des weiteren Ausbaus von Mindeststandards. Nutzungsoffener öffentlicher Raum stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um Reaktionsmöglichkeiten zu schaffen. Je weniger Festlegungen umso reaktionsfähiger, umso besser nutzbar für alle Bevölkerungsgruppen.

Dort, wo der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist, kann hierfür der Autoverkehr auch aktiv eingeschränkt werden, um so die Lebensqualität der Stadt durch qualitätsvolle, nutzungsoffene, inklusive öffentliche Räume für alle zu gewährleisten. Davon profitieren nicht nur FußgängerInnen und RadfahrerInnen, es ermöglicht auch sozial gerechte und gesunde Lebensbedingungen in der Stadt.

Und schließlich braucht es Verantwortung der öffentlichen Hand. Im Besitz der Allgemeinheit stehender Raum muss auch für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar bleiben.

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