Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Ausbreitung des COVID-19 bedeuten auch für Kinder deutliche Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit. Kindergärten, Schulen, Horte und Spielplätze sind geschlossen. Diese Einschränkungen stellen insbesondere dann eine extreme Belastung dar, wenn die Wohnverhältnisse beengt sind. Das betrifft in Österreich 215.500 Kinder. Aufgrund der Corona-Krise ist ihr Wohlergehen in einem besonderen Ausmaß gefährdet. Maßnahmen zur Reduktion dieser Belastungen und Gefährdungen sind erforderlich.
Betroffenheit beiKindern besonders hoch
Untersucht man, wie viele Kinder in Österreich in beengten Wohnverhältnissen (Definition laut Statistik Austria) leben, ergibt sich der in Tabelle 1 zusammengefasste Befund. Von den 1,3 Millionen Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren leben 215.500 in beengten Wohnverhältnissen. In Prozent ausgedrückt sind das 17,1 Prozent aller 0- bis 14-Jährigen. Rechnet man noch die 15- bis 18-Jährigen hinzu, sind 261.100 Kinder bzw. 16,2 Prozent aller 0- bis 18-Jährigen von Wohnungsenge betroffen. Die Betroffenheit ist damit mehr als doppelt so hoch wie jene der Gesamtbevölkerung von 7,5 Prozent.
Tabelle 1: Von Wohnungsenge betroffene Kinder
Altersgruppe
Gesamt in 1.000
davon in beengten Wohnverhältnissen
absolut in 1.000
in %
0 bis 2 Jahre
259,6
49,7
19,1%
3 bis 5 Jahre
253,3
46,4
18,3%
6 bis 9 Jahre
332,0
59,3
17,9%
10 bis 14 Jahre
418,7
60,1
14,4%
0 bis 14 Jahre
1.263,5
215,5
17,1%
15 bis 18 Jahre
346,6
45,6
13,1%
0 bis 18 Jahre
1.610,2
261,1
16,2%
Gesamt
8.678,4
653,2
7,5%
Quelle: Mikrozensus 2018, eigene Berechnungen. Als „beengt“ gilt entsprechend Statistik Austria, die den Begriff „überbelegt“ verwendet, eine Wohnung mit: (a) Nutzfläche unter 35 Quadratmetern, zwei und mehr Personen in der Wohnung, (b) Nutzfläche von 35 bis unter 60 Quadratmetern, drei und mehr Personen, (c) Nutzfläche von 60 bis unter 70 Quadratmetern, vier und mehr Personen, (d) Nutzfläche von 70 bis unter 90 Quadratmetern, fünf und mehr Personen, (e) Nutzfläche von 90 bis unter 110 Quadratmetern, sechs und mehr Personen. Bei einer Wohnfläche ab 110 Quadratmetern wird kein Überbelag angenommen.“
Den in beengten Wohnverhältnissen lebenden Kindern zwischen 0 und 14 Jahrenstehen im Durchschnitt 14,2 m2 (inklusive Küche, Bad, WC, Gang, …) proKopf zur Verfügung, bei jenen, die nicht beengt wohnen, sind es dagegen 33,4 m2.Die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume pro Person liegt bei beengtenWohnverhältnissen – unabhängig, welche Altersgruppe man betrachtet – unter 1,0.Auf zwei Personen kommen in etwa 1,5Räume, auf vier Personen drei Räume (inklusive einer Küche!).
Höheres Risikobei geringer Bildung
Von beengten Wohnverhältnissen häufiger betroffen sind Kinder in Städten, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder, deren Eltern eine geringe Bildung haben, sowie Kinder mit vielen Geschwistern. Während österreichweit nur 7 Prozent der autochthonen Kinder von 0 bis 14 Jahren in beengten Wohnverhältnissen leben, sind es 46 Prozent bzw. 45 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund (1. Wert = erste Generation, 2. Wert = zweite Generation), also fast jedes zweite Kind mit Migrationshintergrund, wobei zwischen erster und zweiter Generation keine Unterschiede beobachtbar sind (siehe Abbildung unten, linker Teil). Verfügt die Haushaltsreferenzperson (früher Haushaltsvorstand/-vorständin) über maximal Pflichtschulabschluss, steigt das Risiko, in einer beengten Wohnung zu leben, auf 51 Prozent an (siehe Abbildung unten, rechter Teil ). Ebenfalls ein Risiko von über 50 Prozent tritt bei Kindern auf, die mit drei oder mehr Geschwisternunter 18 Jahren zusammenleben. Mit der Gemeindegröße erhöht sich das Risiko kontinuierlich von 6 Prozent in Gemeinden bis 10.000 Einwohner*innen auf 19 Prozent in Gemeinden mit 10.001 bis 100.000 Einwohner*innen. In Städten zwischen 100.001 und 500.000 beläuft es sich auf 30 Prozent und nimmt für Wien einen Wert von 39 Prozent an. Der Anstieg ist durch höhere Migrationsanteile in größeren Gemeinden und den Wohnungsmarkt mitbedingt.