Die EU in Zeiten von COVID-19

09. April 2020

Die Antworten auf die COVID-19-Krise zeichneten sich bislang durch kein hohes Maß an europäischer Solidarität und Zusammenarbeit aus. Zwar haben die europäischen Institutionen einige notwendige Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Aufhebung der europäischen Fiskalregeln, die Lockerung des Beihilfenrechts, die gemeinsame Beschaffung von Gesundheitsprodukten sowie zuletzt ein europäisches Instrument zu Kurzarbeit. Gleichzeitig zeigen sich aber auch nationale Alleingänge und fehlende Solidarität mit den Schwächsten in der Gesellschaft. Wichtig wird es deshalb sein, die Fehler der Krisenpolitik ab 2010 nicht zu wiederholen und die notwendige sozial-ökologische Transformation Europas nicht aus den Augen zu verlieren.

Wenig mitgliedstaatliche Solidarität in der Krise

In Zeiten dramatisch steigender Infektions- und Todesfälle agierten gerade zu Beginn der Krise Mitgliedstaaten mit nationalen Alleingängen und fehlender Solidarität, so etwa Deutschland mit einem verhängten Exportverbot für dringend benötigte medizinische Schutzbekleidung an andere Staaten. Dieses wurde später auch auf Druck der Europäischen Kommission wieder aufgehoben. Bekannt wurde auch der Fall von Tschechien, das eine eigentlich für Italien vorgesehene Lieferung von Gesichtsmasken und Beatmungsgeräten aus China beschlagnahmt hatte – irrtümlich, wie seitens Tschechien später festgestellt wurde. Wie Reuters berichtete, hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten bereits ab Jänner 2020 Unterstützung beim gemeinsamen Einkauf von Schutzmasken, Beatmungsgeräten und Test-Kits angeboten. Die Regierungen sahen jedoch keinen Bedarf. Die Übernahme einiger weniger COVID-19-PatientInnen aus besonders betroffenen Regionen wirkt demgegenüber mehr als symbolische Geste.

Gleichzeitig nutzt die Regierung Orbán die COVID-19-Krise zur weiteren autoritären Umgestaltung des ungarischen Staates. Ein am 30. März beschlossenes Gesetz ermächtigt Orbán, mit Notfallsdekreten auf unbestimmte Dauer „die Selbstverteidigung Ungarns zu organisieren“. Das Scheitern des europäischen Projekts zeigt sich in der COVID-19-Krise am dramatischten am Fehlen einer menschlichen europäischen Flüchtlingspolitik. Von vielen Seiten – zuletzt etwa auch von Abgeordneten des EU-Parlaments – wird zwar auf die skandalösen hygienischen Zustände sowie die fehlende ärztliche Versorgung und somit lebensgefährliche Lage in den überfüllten Flüchtlingscamps hingewiesen, bislang aber erfolglos.

Fiskalregeln außer Kraft gesetzt

Zumindest im Bereich der Fiskalpolitik zeigten die EU-Institutionen schnelle Handlungsfähigkeit: In der Mitteilung der Kommission zur koordinierten wirtschaftlichen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie vom 13. März erklärte die Kommission, dass sie bereit stehe, die allgemeine Ausnahmeklausel zu aktivieren, damit die Mitgliedstaaten von den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (öffentliches Defizit nicht mehr als 3 Prozent des BIP, öffentlicher Verschuldungsgrad nicht mehr als 60 Prozent des BIP) abweichen können. Eine Woche später folgte die konkrete Mitteilung, die schließlich am 23. März vom EU-FinanzministerInnenrat im Rahmen einer Videokonferenz bestätigt wurde.

Alles andere als die Anwendung der Ausnahmeklausel für die Bewältigung dieser Krise wäre ein fataler Schritt gewesen, denn genau für solche Sondersituationen wurde sie eingerichtet. Die entscheidende Frage ist allerdings noch offen, wie schnell nämlich von der Kommission wieder die Einhaltung aller Regeln eingefordert werden wird. Ein neuerlich zu rasches Rückkehrgebot könnte nämlich die Fehler wiederholen, die bei der Bearbeitung der letzten Wirtschaftskrise gemacht wurden. Auch damals war die Erstreaktion richtig und pragmatisch, allerdings löste die – gestützt auf die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts – großteils bereits 2010 beginnende Konsolidierungspflicht eine neuerliche Rezession aus. So sind nicht nur in Griechenland die Folgen jener Austeritätspolitik bis heute spürbar, und es ist zu befürchten, dass durch die Corona-Krise nicht zuletzt auch die fatalen Folgen des Sparens an öffentlichen Gesundheitssystemen in vielen Ländern noch stärker zu Tage treten werden.

Mit der Krise tritt leider die generelle Debatte um die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Hintergrund, die die Kommission im Februar mit dem Ziel gestartet hat, Investitionen zu fördern und die Umsetzung des „Green Deals“ zu erreichen. Denn die Notwendigkeit, die strikten Fiskalregeln dem 21. Jahrhundert anzupassen und Investitionen zu fördern, ist schon seit vielen Jahren bekannt und angesichts der bekannten Schwächen auch überfällig. Deshalb wird es umso wichtiger sein, die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts spätestens dann anzugehen, wenn Europa die Corona-Krise überwunden hat.

Zeit reif für Corona-Bonds

Die Staats- und RegierungschefInnen von neun Mitgliedstaaten haben am 25. März darüber hinaus in einem gemeinsamen Brief an Ratspräsident Charles Michel die Einführung von Corona-Bonds vorgeschlagen, also Anleihen, die von allen Staaten gemeinsam getragen werden. Im Unterschied zu Euro-Bonds soll es sich bei Corona-Bonds um eine einmalige, spezifische Lösung handeln anstatt einer langfristigen und unbegrenzten Haftungsgemeinschaft. Allen voran die Niederlande, aber auch Österreich, Finnland und Deutschland sind die härtesten Gegner von Corona-Bonds und verhinderten bei der Videokonferenz der Eurogruppe am 7. April deren rasche Einführung, obwohl selbst arbeitgebernahe WirtschaftsexpertInnen gute Argumente für eine gemeinsame Schuldenhaftung liefern. Auch der EGB hat sich im Rahmen der Konferenz der Eurogruppe für Corona-Bonds ausgesprochen.

Lockerung des EU-Beihilfenrechts und staatliche Beteiligungen

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise hat die EU-Kommission am 20. März auch eine temporäre Lockerung des EU-Beihilfenrechts beschlossen. Damit ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, betroffene Unternehmen mittels staatlicher Beihilfen zu unterstützen. Durch diesen Schritt, der auch in der letzten Wirtschaftskrise gesetzt wurde, hat die Kommission das bisherige Beihilfenregime schnell adaptiert. Konkret können von den Staaten fünf Beihilfearten gewährt werden: (1.) direkte Subventionen, steuerliche Begünstigungen und Vorabzahlungen an einzelne Unternehmen bis zu 800.000 Euro, (2.) staatliche Garantien für Kredite, die Unternehmen bei Banken aufnehmen, (3.) subventionierte öffentliche Darlehen an Unternehmen, (4.) Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten, sowie (5.) kurzfristige Exportkreditversicherungen. Genehmigt wurden bereits diverse Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die bislang von der Kommission schnell geprüft und in täglichen Updates veröffentlicht werden. Dass die Mitgliedstaaten Unternehmen in dieser schwierigen Lage schnell unter die Arme greifen können, ist erst durch diese Lockerung des Beihilfenrechts ermöglicht worden. In der Folge besteht jedoch Klärungsbedarf bezüglich staatlicher Kapitalbeteiligungen, immerhin unterstützen die Mitgliedstaaten – so auch Österreich – Unternehmen mit hohen Summen an öffentlichen Geldern. Hier bräuchte es Klarheit seitens der Kommission, in welchen Fällen und inwieweit staatliche Beteiligungen in dieser Situation als nicht wettbewerbsverzerrend zu betrachten sind. Als positives erstes Zeichen sind hier die am 26. März veröffentlichen Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zu sehen. In diesem Zusammenhang erkennt auch die Kommission die Gefahr eines möglichen Ausverkaufs kritischer Infrastruktur und ruft dazu auf, diese zu schützen.

Bis zu 100 Milliarden Euro für Kurzarbeit („SURE“-Instrument) 

Um die Mitgliedstaaten zudem dabei zu unterstützen, das Risiko von Arbeitslosigkeit in der COVID-19-Krise zu mindern, hat die Kommission am 2. April ein neues Instrument vorgeschlagen, das auf das Modell der Kurzarbeit setzt. Österreich hat – wie auch andere EU-Länder – bereits ein flexibles und großzügiges Kurzarbeitsmodell eingeführt, zu dessen Ausgestaltung Arbeiterkammer und ÖGB maßgeblich beigetragen haben. Nun ist es wichtig, dass auch sämtliche anderen EU-Mitgliedstaaten nachziehen und vergleichbare Modelle einführen. Dafür kann das von der Kommission vorgeschlagene Instrument „SURE“ (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) einen wichtigen Beitrag leisten. Im Rahmen von „SURE“ sollen den Mitgliedstaaten zinsgünstige Kredite in der Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro ermöglicht werden. Dazu wird die EU-Kommission auf den Kapitalmärkten Geld aufnehmen, das sie dann den Mitgliedstaaten zu günstigen Konditionen in Form von Darlehen anbietet. Für die von der EU-Kommission zu emittierenden Anleihen sollen die 27 Mitgliedstaaten Rückgarantien in der Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro übernehmen.  

Wichtig wird es nun sein, dass „SURE“ auch tatsächlich eingeführt wird. Hierfür braucht es die Bestätigung durch den Rat, wofür in der heutigen Videokonferenz die FinanzministerInnen der Eurozone die Weichen stellen könnten. Absolute Priorität muss es sein, den Anstieg der Arbeitslosigkeit in der EU einzubremsen. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund  drängt daher auf ein rasches Inkrafttreten des neuen Instruments und fordert die Einführung klarer Leitlinien zur Umsetzung. Im Sinne einer sozial gerechten Lösung sollten Kurzarbeitsmodelle gewisse Voraussetzungen erfüllen; wichtig ist vor allem eine Mindesthöhe beim Kurzarbeitsgeld und die Einbeziehung der Sozialpartner. 

Die EU-Kommission sieht das zeitlich befristete SURE-Instrument auch als Operationalisierung der in ihrem Arbeitsprogramm vorgesehenen Arbeitslosenrückversicherung im nun vorliegenden Notfall, betont aber auch, dass es deren Ausgestaltung nicht präjudizieren soll. Die aktuelle Krise macht nicht zuletzt deutlich, dass angemessene EU-Mindeststandards für die Schutzniveaus der nationalen Arbeitslosenversicherungen eingeführt werden sollten – eine Forderung, für die sich AK und ÖGB bereits seit mehreren Jahren einsetzen.

KonsumentInnenrechte unter Druck

Auch aus Perspektive der VerbraucherInnen hat die COVID-19-Krise weitreichende Auswirkungen. Offensichtlich sind die Probleme für Reisende, deren Flüge, Bahnfahrten und/oder Unterkünfte gestrichen wurden. Das geltende EU-Recht sieht beim Annullieren von Reisen mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff sowie bei Pauschalreisen das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises vor. In mehreren EU-Ländern wird dieses Recht nun jedoch insofern abgeschwächt, dass anstatt der Refundierung auch Gutscheine ausgestellt werden können. Neue Leitlinien der Kommission stellen auch klar, dass die Fluggesellschaften weiterhin verpflichtet sind, die Verpflegung von gestrandeten Passagieren sicherzustellen.

Aber auch in anderen Bereichen des KonsumentInnenschutzes ergeben sich Probleme, die vom Umgang mit abgesagten Veranstaltungen bis hin zu monatlichen Beiträgen für Mitgliedschaften reichen. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann existenzbedrohend sein, wenn die Betroffenen dadurch Probleme haben, die Miete oder die Strom- bzw. Gasrechnung zu begleichen. Positiv ist hierzu die in Österreich gemeinsam mit dem Klimaschutzministerium erarbeitete Branchenlösung der Energieversorgungsunternehmen, während der Krise keine Abschaltungen von der Strom- und Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen durchzuführen, denn Regelungen auf europäischer Ebene gibt es hierzu nicht. Nicht zuletzt stellt sich die Frage des Datenschutzes, wenn Anwendungen eingerichtet werden, um anhand des digitalen Fußabdrucks die Ausbreitung des Virus nachzuvollziehen und einzudämmen. Die Freiwilligkeit und die zeitliche Befristung solcher Anwendungen müssen jedenfalls gewährleistet werden.

Freier Warenverkehr auf Kosten der FahrerInnen

Erhebliche Auswirkungen hat Covid-19 auch auf den Binnenmarkt, wo bis auf Irland mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten Grenzkontrollen eingeführt haben. Kilometerlange Staus von LKW an zahlreichen innereuropäischen Grenzen waren die Folge. Die Kommission veröffentlichte am 23. März eine Mitteilung mit der Empfehlung, „Grüne Spuren“ entlang des Europäischen Hauptverkehrsnetzes einzuführen, auf denen der Güterverkehr weiterhin reibungsfrei fließen soll. Hierbei sollten unter anderem Fahrverbote, wie das Nachtfahr- oder das Wochenendfahrverbot, aufgehoben werden. Dafür soll es den FahrerInnen ermöglicht werden, auch die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in einem Zeitraum von bis zu einem Monat im LKW verbringen zu können. Diese Regelungen sollen für den Transport aller Güter gelten und nicht nur reduziert auf essenzielle Transporte wie sanitäre Produkte oder Nahrungsmittel. Hinzu kommen nationale Ausnahmeregelungen: So haben viele Mitgliedstaaten bereits verlautbart, dass die Lenkzeiten ausgeweitet und die Ruhezeiten auf nationaler Ebene reduziert werden.

Damit wird ersichtlich, dass nicht das Wohl der FahrerInnen, sondern der ungehinderte Warenverkehr im Vordergrund steht. Dementsprechend kritisiert die Europäische TransportarbeiterInnenföderation das Fehlen von Vorgaben zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um den Warentransport in Europa aufrechtzuerhalten. Vielmehr müsse das Wohlergehen der FahrerInnen nun besonders geschützt werden. Aufgrund der geänderten Öffnungszeiten bzw. der Schließungen von Raststätten müsse dringend sichergestellt werden, dass FahrerInnen Dusch- und Toilettenmöglichkeiten, aber auch Einkaufsmöglichkeiten haben, um sich selbst versorgen zu können.

Europäische Institutionen im Krisenmodus

COVID-19 bringt auch weitreichende Auswirkungen für die Arbeitsweise der europäischen Institutionen. EU-Parlament, Rat und Kommission arbeiten allesamt im Krisenmodus und zu großen Teilen aus dem Homeoffice. Die täglichen Pressekonferenzen im Presseraum des Berlaymont-Gebäudes – dem Hauptsitz der EU-Kommission – finden online statt. Auch die Ratstagungen werden derzeit per Videokonferenz abgehalten und schriftliche Verfahren kommen verstärkt zum Einsatz. Bei der Sonderplenartagung des EU-Parlaments zum Corona-Virus am 26. März konnten die Abgeordneten erstmals aus der Ferne abstimmen. Zudem wurde bereits der gesamte Kalender des EU-Parlaments bis Juli 2020 stark reduziert, indem die Ausschuss- und Fraktionswochen auf zwei Wochen pro Monat reduziert wurden und nur mehr Miniplenartagungen in Brüssel geplant sind. Auch die laufende Agenda für die kommenden Kollegiumssitzungen der Kommission wurde angepasst und Vorhaben, welche für März geplant waren, teils verschoben. Dennoch hat die Kommission bislang für den Zeitraum ab Ende April weiterhin ein dichtes Programm mit neuen Initiativen vorgesehen. Auch bereits gestartete Konsultationen der Kommission laufen bislang normal weiter. Darunter befinden sich Befragungen zu mehreren wichtigen Themen, etwa zum Klimapaket, dem Gender Pay Gap oder Künstlicher Intelligenz.

Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Social Distancing und schriftlichen und Online-Verfahren ist hier aber auch Achtsamkeit wichtig. Werden Entscheidungen auf die höchsten politischen Ebenen verlagert und übliche Koordinierungsprozesse, etwa bei der Einbindung der Sozialpartner, ausgesetzt oder reduziert, birgt das die Gefahr, dass Entscheidungen verstärkt auf intransparente Weise und in kleinen Kreisen getroffen werden. So finden derzeit in Brüssel auch nicht – wie gewohnt – täglich Veranstaltungen zu verschiedensten Themen statt, bei denen die Positionen der Institutionen und der Interessenvertretungen transparent diskutiert werden und die für den Meinungsbildungsprozess in Brüssel von großer Bedeutung sind. Wichtig wird es hier sein, dass gerade bei zukunftsweisenden europäischen Themen wie dem mehrjährigen Finanzrahmen, dem „Green Deal“ oder der Gestaltung der Digitalisierung keine Entscheidungen präjudiziert werden, ohne dass etwa die Zivilgesellschaft entsprechend eingebunden ist. Hier gilt es, im Zweifel Entscheidungen auf die Zeit nach der Krise zu verschieben.

Fazit und Ausblick

Das Ende und die Dimension der COVID-19-Krise sind noch nicht absehbar. Doch bereits jetzt scheint klar, dass nach der Krise nicht einfach an jenen Punkt zurückgekehrt werden kann, an welchem wir noch vor einem Monat standen. Umso wichtiger wird es deshalb sein, die Fehler der EU-Krisenpolitik ab 2010 nicht erneut zu wiederholen: Jene Austeritätspolitik, die auch reduzierte Arbeitsrechte und eine schwache Lohnentwicklung bedeutete, führte dazu, dass insbesondere ArbeitnehmerInnen die Kosten der Krise zu tragen hatten. Daher muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Krise in sozial gerechter und solidarischer Weise finanziert werden. Auch die Debatten um eine ökologische und sozial gerechte Transformation der EU-Wirtschaft, die vor Beginn der Krise ein Schwerpunkt der Arbeiten der EU-Institutionen war, müssen fortgesetzt und konkretisiert werden, um Europa in die richtige Richtung zu lenken.