© A&W Blog
Die Arbeitslosenrate könnte EU-weit auf 9 Prozent anschwellen, wobei es hier ebenso wie beim Wirtschaftswachstum sehr große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Aber auch die derzeit bessergestellten Staaten werden dieser vom Ausmaß und Wesen her in der EU noch nie da gewesenen Krise nicht im nationalen Alleingang begegnen können. Es braucht dringend EU-weite Kooperation und Solidarität. Ziel des gemeinsamen Erholungs- und Aufbauplans darf nicht die Rückkehr zu „Business as usual“ sein, denn er wird nur Erfolg haben, wenn er auf Solidarität, Nachhaltigkeit, qualitative Beschäftigung und Entlohnung sowie auf Mitbestimmung ausgerichtet ist. Ein derart gestalteter Erholungs- und Aufbauplan ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität, sondern ein Bollwerk gegen autoritäre Entwicklungen, die durch eine wachsende soziale Kluft verschärft werden. Bereits vor dem Vorschlag der EU-Kommission für einen EU-Aufbauplan (siehe dazu „Der EU-Haushalt als Motor für den europäischen Aufbauplan“ und „Next Generation“), welcher am 17./18. Juli 2020 im Europäischen Rat zur Debatte steht, wurden Anfang Mai 2020 von der ArbeitnehmerInnengruppe des EWSA eine Vielzahl von Handlungsfeldern und Maßnahmen für einen Erholungs- und Aufbauplan vorgeschlagen.
Gemeinsam aus der COVID-19-Krise lernen
Der Ausstieg aus den Lockdown-Bestimmungen soll EU-weit abgestimmt werden. Unter Einbeziehung der Sozialpartner muss darauf geachtet werden, dass die schrittweise Rückkehr zu den Arbeitsplätzen mit entsprechendem Gesundheitsschutz einhergeht. Die COVID-19-Krise förderte auch erhebliche Unterschiede zwischen und innerhalb der Staaten im Gesundheitsbereich zutage. Die EU-Institutionen müssen die Kompetenz erhalten, Angebot, Verteilung und Preise für essenzielle Medizinprodukte im Binnenmarkt zu koordinieren, sodass in jedem Mitgliedstaat die notwendige medizinische Ausstattung gesichert ist.
Finanzrahmen solidarisch und demokratisch ausweiten
Der kommende mehrjährige Finanzrahmen muss mit hoher Finanzkraft ausgestattet sein, nämlich zwischen 1,5 und 2 Billionen Euro. Es braucht eine erhöhte Ausgabengrenze auf mindestens 1,5 Prozent des EU-BNP. Darüber hinaus müssen die EU-Eigenmittel erhöht werden, etwa indem die längst überfällige Finanztransaktionssteuer oder eine Besteuerung digitaler Unternehmen umgesetzt wird. Ein Teil des Aufbauplans soll bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 wirksam werden, um eine zunehmende Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit zu unterbinden. In einigen Ländern sind die Folgen der Krise aus 2008 noch nicht überwunden, und COVID-19 stellt einen weiteren Rückschlag dar. Damit die Verschuldung nicht noch mehr steigt, muss der Aufbauplan neben Darlehen vor allem Zuschüsse vorsehen. Auch eine vergemeinschaftete Schuldenaufnahme, deren Laufzeit ewig oder sehr langfristig ist, und eine gemeinsame Fiskalkapazität sind sinnvoll. Die Umsetzung des Aufbauplans muss mit einem gestärkten und verbesserten Europäischen Semester einhergehen, bei dem die Sozialpartner und VertreterInnen der organisierten Zivilgesellschaft auf nationaler und EU-Ebene mehr eingebunden und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung deutlich besser abgebildet sind.
Budgetpolitik und wirtschaftspolitischer Steuerungsrahmen
Schon seit Jahren zeichnet sich ab, dass der wirtschaftspolitische Steuerungsrahmen modernisiert werden muss. Zum Beispiel bedeutet Preisstabilität heute die Bekämpfung von Deflation statt von Inflation. Nicht rigide Defizit- und Schuldengrenzen dürfen im Zentrum der Budgetpolitik stehen, sondern nachhaltiges und inklusives Wachstum, Vollbeschäftigung und qualitative Arbeit, Verteilungsgerechtigkeit und materieller Wohlstand, ökologische Nachhaltigkeit, Gesundheit und Lebensqualität. Die Ausweichklausel aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt war die richtige Entscheidung. Die Rückkehr zum „alten“ Steuerungsrahmen kann die Rezession verschärfen und zementiert die bisherige Fehlorientierung weiter ein. Stattdessen ist eine Umkehr zu einer neuen, verbesserten Wirtschaftsregierung notwendig. Die vor dem Ausbruch der COVID-19-Krise eingeleitete Debatte zum wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen muss daher vehement vorangetrieben werden.
Gebot der Stunde: mehr Investitionen
Das Gebot der Stunde ist die Förderung von Investitionen. So können wirtschaftliche Einbrüche abgefedert und die langfristigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernisse erfüllt werden. Daraus ergeben sich folgende Prioritäten: Förderung von Beschäftigung und Bekämpfung von Armut, Erreichen der Klimaziele und Unterstützung der Digitalisierung sowie der Ausbau der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialinfrastruktur. Öffentliche Zukunftsinvestitionen müssen aus den EU-Fiskalregeln ausgenommen werden (Goldene Regel). Obwohl Europa globaler Vorreiter in der Medizinforschung ist und über vergleichsweise hochentwickelte Gesundheitssysteme verfügt, war man mit der schwersten medizinischen Krise seit Jahrzehnten konfrontiert, welche die massive Abhängigkeit bei Medizinprodukten von Importen aus Drittstaaten offenbarte. Es braucht auch die Schaffung eines Netzwerks von exzellenten öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich unter anderem auf die Entwicklung von Impfstoffen und Therapien konzentrieren. Das öffentliche Interesse muss gegenüber Profitinteressen und Patenten Vorrang haben. Im Rahmen der Europäischen Industriepolitik müssen strategische Schlüsselbereiche geschützt und wieder in der EU angesiedelt werden, damit das Angebot essenzieller Produkte, wie etwa Beatmungsgeräte, im Krisenfall gewährleistet ist und die Autonomie vom Weltmarkt gegeben ist.
Möchte man stabile öffentliche Haushalte, sind auch ausreichende öffentliche Einnahmen sicherzustellen. Der Wettlauf nach unten etwa bei der Körperschaftsteuer muss gestoppt werden. Unter anderem braucht es eine europäische Behörde zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, während der Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung sowie gegen Geldwäsche entschieden fortgesetzt werden muss. Unterstützungsleistungen für private Unternehmen müssen an ein Verbot, Dividenden auszuschütten, Aktienrückkäufe vorzunehmen, in Steuersümpfen angesiedelt zu sein und ArbeitnehmerInnen zu entlassen, gebunden werden. Ebenso spielt die Europäische Zentralbank eine zentrale Rolle bei der Eindämmung der Zinsaufschläge für Anleihen einiger Mitgliedstaaten. Insgesamt muss die Zielsetzung ihrer Geldpolitik in Richtung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums erweitert werden.
Stärkung der sozialen Dimension
Die Rechte der ArbeitnehmerInnen müssen bewahrt und gestärkt werden, um die Wirtschaft insgesamt zu fördern und Wohlstand für alle sicherzustellen. Besonders zu unterstützen sind prekär Beschäftigte. Die COVID-19-Krise zeigte die Notwendigkeit des sozialen Fortschritts bei Schlüsselarbeitskräften im Gesundheits-, Dienstleistungs- und Sozialbereich auf. Der Großteil dieser Arbeitsplätze wird von Frauen besetzt, deren Leistung entgegen der großen Bedeutung unterbezahlt und am Arbeitsmarkt unterbewertet ist. Aber auch die Schließungen von Schulen und Pflegeeinrichtungen betreffen Frauen überdurchschnittlich. Das Gleichstellungsziel muss bei allen Maßnahmen des Aufbau- und Erholungsplans berücksichtigt werden. Die Krise wirkte sich hinsichtlich des sozialen Status unterschiedlich aus, nachdem der Zugang zu qualitativem Wohnen, Bildung, Arbeitsbedingungen und Gesundheit deutlich davon bestimmt ist. Das untermauert unter anderem die Forderung nach einer Ausräumung von Unterschieden zwischen standardisierten und nicht standardisierten Arbeitsformen. Die Förderung des Zugangs zu Gewerkschaften, Kollektivverträgen und Demokratie am Arbeitsplatz müssen Bestandteile des Erholungs- und Aufbauplans sein.
Der Binnenmarkt muss endlich um die soziale Dimension ergänzt werden. Um die Aufwärtskonvergenz – die Wohlstandsangleichung der Mitgliedstaaten nach oben – voranzutreiben und eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, bedarf es einer Reihe konkreter Maßnahmen, wie zum Beispiel der Umsetzung der Richtlinien zur Entsendung und für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen, aber auch der Implementation eines Mindestlohns und eines Mindesteinkommens. Wichtig ist auch die Forcierung von Kollektivvertragsverhandlungen und die Stärkung der Rechte von MigrantInnen und AsylwerberInnen. Ebenso muss das Prinzip von „gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ verankert werden. Schließlich muss bei der angekündigten – und aufgrund der COVID-19-Krise verschobenen – Konferenz über die Zukunft Europas auch die Möglichkeit von Vertragsänderungen eingeschlossen sein, zum Beispiel hinsichtlich der Ergänzung des EU-Vertrags um ein soziales Fortschrittsprotokoll.
Das neue EU-weite Finanzierungsinstrument (SURE) ist wichtig, um die Mitgliedstaaten in der Krise zu unterstützen. Nichtsdestotrotz braucht es ein dauerhaftes Instrument, um Schocks zu absorbieren und für makroökonomischen Ausgleich zu sorgen. Eine europäische Arbeitslosenrückversicherung bei gleichzeitiger Implementation von Mindeststandards für nationale Arbeitslosenversicherungen ist somit nach wie vor auf der Agenda und sollte in den Aufbauplan integriert werden.
Europäische Werte, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
Die Krise deckte ebenso die Fragilität der globalen Handelsbeziehungen auf, ihre zersplitterten Wertschöpfungsketten und den ständigen Wettlauf um das billigste Angebot, allzu oft auf Kosten der Arbeitsbedingungen. Handelspolitik muss so umgestaltet werden, dass Nachhaltigkeit zum übergeordneten Ziel wird, und öffentliche Dienstleistungen müssen aus den Handelsverträgen ausgenommen werden. Und auch gegen die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen entlang der internationalen Wertschöpfungsketten durch europäische Unternehmen muss vorgegangen werden.
Die Lage von Asylsuchenden hat sich aufgrund der COVID-19-Krise weiter verschlimmert. Dringend geboten ist daher die Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in Aufnahmezentren. Es braucht weiters die Schaffung realistischer, legaler und sicherer Wege in die EU, die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Asylpolitik, eine Regulierung irregulärer Arbeit zum Beispiel in der Pflege und der Landwirtschaft und eine Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde, um die Rechte entsendeter ArbeitnehmerInnen sicherzustellen. Die EU soll auch jenen Ländern Hilfe zukommen lassen, die besonders stark von der COVID-19-Krise betroffen sind. Und es braucht ein globales System für die Produktion und Verteilung von Medizinprodukten.
Schutz der Demokratie notwendig
Die Geschichte hat gezeigt, dass demokratische Mechanismen innerhalb von Demokratien zerstört werden können. Auch aktuell kommt es mancherorts zur Aushöhlung der Grundrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien. Beispiele dafür sind die Diskriminierung von LGBTI-Gemeinschaften oder Beeinträchtigungen der Justiz in sogenannten illiberalen Demokratien. Ein aktiver Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist daher notwendig. Die Werte, die in Artikel 2 des EU-Vertrags festgeschrieben sind, müssen als Basis für den Erholungs- und Aufbauplan dienen. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten sind zu fördern, die eine Watchdog-Funktion übernehmen und die Einschränkung unabhängiger, pluralistischer Medien, von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechten, von Menschenrechten und von investigativem Journalismus aufzeigen. Bei der Mittelvergabe aus dem Erholungs- und Aufbauplan muss die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten gewährleistet sein.
Dieser Blog-Beitrag basiert auf einem gemeinsamen Positionspapier der ArbeitnehmerInnengruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), in dem Empfehlungen für einen Erholungs- und Aufbauplan und eine grundsätzliche EU-Neuorientierung formuliert wurden. Die AutorInnen sind deren österreichische Mitglieder Thomas Kattnig, Sophia Reisecker, Oliver Röpke (Präsident der Arbeitnehmergruppe des EWSA), Judith Vorbach und Thomas Wagnsonner.
Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist
unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/.
Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung