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Fehlende Mittel gefährden Leistungen der Unfallversicherung
Dabei wären die Mittel für den Ausbau von Leistungen dringend notwendig: etwa die Erweiterung der Berufskrankheitenliste beispielsweise um Long COVID für alle, die sich im beruflichen Kontext angesteckt haben. Damit verbunden wäre auch eine Erweiterung präventiver Angebote. Dies sollte eigentlich auch im Interesse der Arbeitgeber:innen sein, da von Berufskrankheiten bedrohte Versicherte von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) vorbeugend betreut und Präventionsaktivitäten in den Unternehmen verstärkt werden. Ein fehlender Ausbau der Leistungen geht aber insbesondere zu Lasten der betroffenen Erkrankten, da die Unfallversicherung umfangreichere Leistungen und Rentenzahlungen gewährt als dies in der Krankenversicherung so der Fall wäre. Und es geht zu Lasten der Krankenversicherungsgemeinschaft, die durch die Arbeit verursachte Erkrankungen „querfinanzieren“ muss, da sie ohne Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit die zuständige Versicherungssparte ist.
Nun ist fraglich, ob nach der abermaligen Kürzung die laufenden Leistungen weiterhin gedeckt werden können. Bei etwaigen Kürzungen, insbesondere im präventiven Bereich, steigt die Gefahr für Arbeitsunfälle und auch für Berufskrankheiten. Dies hat sowohl für Beschäftigte als auch für die Arbeitgeber fatale Folgen. Gleichzeitig profitieren von einer Kürzung hauptsächlich große, personalstarke Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe haben nur minimale finanzielle Vorteile, während der etwaige Schaden durch Leistungskürzungen beachtlich sein könnte.
Je weiter der UV-Beitrag im historischen Vergleich gekürzt wird, umso stärker fällt die Rechtfertigung für das Haftungsprivileg weg! Das schadet insbesondere den Arbeitgeber:innen von Betrieben mit höheren Unfallrisiken (etwa Baubranche oder in der Produktion).
Kürzung der IESG – Beiträge
Der Insolvenzentgeltsicherungszuschlag, aus dem beispielsweise Gehälter von Arbeitnehmer:innen insolventer Unternehmen finanziert werden, lag 2007 noch bei 0,7 %. Nach zahlreichen Kürzungen liegt er seit 2022 bei 0,1 %. Seit 2020 sind laut Einzelsteuerliste der Statistik Austria beträchtlich niedrigere Einnahmen zu verzeichnen. Nahm der Staat vor 2020 etwa 350 – 400 Millionen Euro jährlich damit ein, so sanken die Einnahmen seit der Kürzung des Beitrags ab dem Jahr 2020 um etwa 40 % auf etwa 230 Millionen Euro im Jahr.
Statt weniger braucht es mehr Sozialstaat!
Der österreichische Wohlfahrtsstaat basiert maßgeblich auf dem umfassenden Sozialsystem, dass das Vermögen der Vielen darstellt. In allen Lebenslagen und unabhängig von sozialer oder wirtschaftlicher Situation des Einzelnen, kann man sich auf ihn verlassen. Wer die Finanzierungsbasis laufend kürzen möchte, hat damit ein Ziel: das Aushöhlen des österreichischen Sozialstaates. Die Kosten werden dann sukzessive dem Einzelnen aufgebürdet. Wir stehen mitten in großen gesellschaftlichen Umbrüchen, sei es durch die Klimakrise, die Digitalisierung und die demografische Entwicklung. Wollen wir verhindern, dass soziale Risiken immer mehr individualisiert werden, muss unser Sozialstatt auch in der Zukunft funktionieren. Um dieses Funktionieren des Sozialstaates gewährleisten zu können, brauchen wir alle aber mehr Finanzierung statt weniger.