Maximale Kostenkonfusion bei der Sozialversicherungsfusion: Welche Rolle Medien dabei spielen – und wie die Demokratie untergraben wird

24. September 2019

Die Kosten der Sozialversicherungsfusion lösten eine öffentliche Debatte aus, die zu Recht als Tiefpunkt des politischen Diskurses bezeichnet werden kann. Und die geeignet ist, die Demokratie zu gefährden.

„Im Gutachten von Hoffmann/Knoll zeigt sich eine Unausgewogenheit in der Argumentation, indem Potenziale weitgehend überbewertet, mögliche Zusatzkosten bzw. negative Effekte hingegen kleingeredet werden“, schreibt Otto Krickl in einer von der AK in Auftrag gegebenen Studie über jenes Gutachten, das die ehemalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zu den Kosten der schwarz-blauen Sozialversicherungsfusion in Auftrag gegeben hat und das im Juli dieses Jahres für eine sehr hektisch geführte öffentliche Debatte sorgte. „Mangels echter Quantifizierbarkeit von Effizienzpotenzialen wurden zum Teil auf Basis nicht transparenter Annahmen Modellrechnungen erstellt, die mit den Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis unvereinbar sind.“

Krickls Befund überrascht nicht wirklich. Schon im Herbst 2018 hatte die schwarz-blaue Regierung mit Phantasiezahlen operiert, wenn es um die Kassenzusammenlegung ging. Das im Juli 2018 aufgetauchte Gutachten enthielt auch nicht viel mehr als Annahmen und Behauptungen. Mit dem von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenen Gutachten wird aber besonders deutlich, dass es PolitikerInnen von Schwarz und Blau mit belastbaren Tatsachen nicht so genau nehmen, wenn es darum geht, eigene Projekte schönzureden. Und dass dieses Herumgeturne zwischen Halbfakten und Märchenstunde dazu dient, Menschen zu verwirren.

Wie Tatsachen zu „manipulativer Information“ umgedichtet werden

„Mit den Zahlenspielchen ist ein neuerlicher Tiefpunkt in der Diskussion um die Sozialversicherungsreform erreicht“, meinte der von Schwarz-Blau kaltgestellte Vorsitzende des Hauptverbands, Alexander Biach, im Morgenjournal vom 18. Juli 2019. Die Sozialministerin der Übergangsregierung, Brigitte Zarfl, fühlt sich „in den Wahlkampf hineingezogen. Dabei hat sie nur ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllt und eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Bruno Rossmann beantwortet.

Der Ärger der Ministerin war nachvollziehbar. Die Sozialsprecherin der FPÖ, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, hat „den Eindruck, dass hier ‚rote Genossen‘ im Ministerkabinett nach den Vorgaben des SPÖ-Parlamentsklubs Anfragebeantwortungen ‚schnitzen’ und man auf die realen Fakten aus Gründen des anlaufenden Wahlkampfs keine Rücksicht nimmt.“

Auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger wirft der Sozialministerin vor, „parteipolitisch und im Auftrag der Löwelstraße“ zu agieren und die „Bevölkerung bei der Kassenfusion getäuscht” zu haben. „Hier entpuppt sich Sozialministerin Zarfl […] als SPÖ-Parteisoldatin.“

Im „Kurier“ wiederum unterstellt Daniela Kittner der Sozialministerin „manipulative Information“. (Der Beitrag „Beamtenregierung: Der Lack der Überparteilichkeit ist ab“ versteckt sich leider hinter einer Paywall.) In einem weiteren als „Faktencheck“ bezeichneten Beitrag des „Kurier“ heißt es: „Unrichtig ist, was die SPÖ behauptet, dass es nur Kosten und keinen Spareffekt gibt.“

Der Haken an der Sache: Keine dieser Behauptungen hält einer Überprüfung stand.

„Manipulative Information“ oder schlechte Recherche?

ÖVP und FPÖ haben in Zusammenarbeit vor allem mit dem „Kurier“ eine Geschichte zusammengezimmert, in der die Ministerin (quasi als Erfüllungsgehilfin der früheren Opposition) die Öffentlichkeit mit falschen Behauptungen täuschen will. Gemeinsam stärken sie das Bild einer Demokratie, in der Tatsachen keine Rolle spielen, sondern allein dem Spin von Parteien unterliegen und für die BürgerInnen undurchschaubar sind. Und tatsächlich ist es für Menschen fast unmöglich zu durchschauen, worum es geht und wer hier Unwahrheiten verbreitet. Dieser Umgang mit Tatsachenbehauptungen hatte auch 2018 zur Aufforderung des Presserats an Medien geführt, Regierungsinformationen nicht blind zu übernehmen, sondern journalistisch sorgfältig zu recherchieren.

Hat Ministerin Zarfl Fakten unterschlagen?

Die Sozialministerin antwortete gesetzeskonform und korrekt auf die von Jetzt-Abgeordnetem Bruno Rossmann – bei der Einbringung vor zwei Monaten noch an Ministerin Hartinger-Klein –  gestellte Frage: „Wird weiterhin auf eine Abschätzung der Fusionskosten verzichtet?“. Zarfl führte in Beantwortung der Frage eins einer parlamentarischen Anfrage mit insgesamt sieben Fragen und zwölf Unterfragen aus: „Noch unter meiner Amtsvorgängerin […] wurde […] ein Gutachten zu den ökonomischen Effekten der Sozialversicherungsreform beauftragt, welches zwischenzeitlich vorliegt. Das Gutachten […] schätzt die zu erwartenden einmaligen Fusions- und Integrationskosten sehr grob mit 300-400 Mio. EURO ein.“

Bis zu dieser Anfragebeantwortung waren die Fusionskosten ein großes Geheimnis gewesen. Und zwar nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für die Verantwortlichen der inzwischen abgesetzten schwarz-blauen Regierung von Sebastian Kurz. Diese Unkenntnis war insofern erstaunlich, als Sebastian Kurz & Co. den Effekt einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sogar sehr genau beziffern können wollten: Eine „Patientenmilliarde“ solle die Reform bis 2023 bringen.

Dass es aber keine „Patientenmilliarde“ geben kann, stellte sich schnell heraus: Weder die Sozialversicherungsträger noch der Rechnungshof oder der Budgetdienst des Nationalrats konnten die angekündigte „Patientenmilliarde“ finden. Da schlug die Erkenntnis, dass es nicht nur keine Patientenmilliarde gibt, sondern diese Nichtmilliarde die Versicherten sogar 300 bis 400 Millionen Euro kostet, wie ein Blitz in den beginnenden Wahlkampf.

Gibt es bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger Einsparungen?

Tatsächlich nennt das Ernst-&-Young-Gutachten mögliche Einsparungseffekte durch die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger von jährlich 277 bis 337 Millionen Euro, die aber erst nach einigen Jahren erreicht werden können. Hauptverbands-Vorsitzender Biach jedenfalls würdekeine einzige dieser Zahlen unterschreiben. Mit gutem Grund: Das angebliche Einsparungspotenzial ist auch im Gutachten an Bedingungen geknüpft, die derzeit nicht gegeben sind. Sie resultieren unter anderem aus einem angenommenen Personalabbau von 1.500 Personen und ebenso angenommenen Effekten eines gemeinsamen Beschaffungswesens, die sich allenfalls nach mehreren Jahren erreichen lassen. Und das auch nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Insbesondere Letzteres ist derzeit aber nicht gegeben: Bisher sind fast alle Entscheidungen in den Gremien der neuen Träger gegen die Stimmen der SPÖ-VertreterInnen gefallen. Die verweigern aber nicht grundlos die Zustimmung.

Der Krankenversicherung werden Gelder entzogen …

Mit dem Gesetz zum Umbau der Sozialversicherung werden der Krankenversicherung erhebliche Geldmittel entzogen. Sie stehen den PatientInnen zukünftig nicht mehr für Gesundheitsleistungen zur Verfügung.

So werden der Krankenversicherung mit der Neufassung des § 319a ASVG (§ alt und neu) bis 2023 zusammengerechnet etwa 220 Millionen Euro entzogen. Ab 2024 fehlen ihr jährlich allein aus diesem Posten ca. 130 Millionen Euro.

Gekürzt werden auch Mittel nach § 1a des Gesundheits- und Sozialbeihilfen-Gesetzes (§ alt und neu). Bis 2023 werden der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ca. 73 Millionen Euro vorenthalten. Ab 2024 fehlen ihr jährlich etwa 25 Millionen Euro.

Und schon seit Beginn dieses Jahres müssen die Krankenversicherungsträger jährlich 14,7 Millionen Euro für die Privatklinik Währing des Strache-Freundes Artur Worseg auf den Tisch legen (§ 149 Abs. 3a ASVG sowie Anlage 1 zum Privat-Krankenanstalten-Finanzierungs-Gesetzes – PRIKRAFG; § alt und neu). Die ÖGK belastet dies bis 2023 mit insgesamt 53 Millionen Euro und in der Folge mit etwa 12 Millionen Euro pro Jahr.

Aus diesen Rechtsänderungen entstehen der ÖGK bis inklusive 2023 also vergleichsweise leicht berechenbare zusätzliche Belastungen in Höhe von 346 Millionen Euro. Ab 2024 fehlen der ÖGK jährlich 167 Millionen Euro. All das haben weder Wöginger noch Belakowitsch-Jenewein oder der „Kurier“ erwähnt.

… und neue Kosten aufoktroyiert

Der allergrößte Brocken für die zukünftige Österreichische Gesundheitskasse ist aber die Verpflichtung, einen bundeseinheitlichen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer abzuschließen (§ 341 Abs. 1 ASVG). Die Folgen dieser Vereinheitlichung der ÄrztInnenhonorare lassen sich nur grob schätzen. Eine langsame und schrittweise Angleichung der ÄrztInnentarife (ohne Verbesserung irgendeiner Leistung für PatientInnen) würde die ÖGK bis 2023 kumuliert mit etwa 574 Millionen Euro (und ab 2024 mit etwa 145 Millionen Euro pro Jahr) belasten. Eine vollständige Vereinheitlichung der ÄrztInnenhonorare kostet um die 573 Millionen Euro pro Jahr.

Krankenversicherungsreform: Kosten und Mittelentzüge für die ÖGK
bis 2023 kumuliertab 2024 jährlich
Mittelentzüge
nach §319a ASVG220 Mio. Euro130 Mio. Euro
nach § 1a GSBG73 Mio. Euro25 Mio. Euro
nach § 341 ASVG53 Mio. Euro12 Mio. Euro
Zwischensumme346 Mio. Euro167 Mio. Euro
Kosten Gesamtvertragzwischen 574 Mio. und 1,26 Mrd. Eurozwischen 145 Mio. und 574 Mio. Euro pro Jahr
FusionskostenZwischen 300 und 400 Mio. Euro
Gesamt Untergrenze1,22 Mrd. Euro312 Mio. Euro
Gesamt Obergrenze2,9 Mrd. Euro741 Mio. Euro

Quelle: Eigene Berechnungen

Egal welche dieser Schätzungen sich als richtig erweisen würde, bliebe bei Umsetzung des österreichweiten Gesamtvertrags jedenfalls von den behaupteten Einsparungen auch im besten Fall nichts übrig. Zumindest nichts für die Versicherten und die PatientInnen …

Hinzu kommt, dass die im Ernst-&-Young-Gutachten behaupteten Einsparungen (so es sie überhaupt geben wird) nur zu einem – nicht näher ausgeführten – Teil auf die Krankenversicherung fallen.

Wer hat geschwindelt?

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich ÖVP, FPÖ und „Kurier“ über unvollständige Informationen der Sozialministerin echauffieren und dabei selbst wesentliche Tatsachen verschweigen. Ob der „Kurier“ wissentlich „manipulative Informationen“ verbreitet oder einfach schlecht recherchiert hat, ist schwer zu beurteilen. Ganz sicher die Unwahrheit verbreitet hat jedenfalls ÖVP-Klubobmann Wöginger mit folgender Behauptung: „Rechnet man das Einsparungspotenzial auf die nächsten fünf Jahre zusammen und zieht davon die einmaligen Fusionskosten von rund 300 bis 400 Millionen ab, dann steht am Ende die von der türkis-blauen Regierung angekündigte Patientenmilliarde.“ Das belege, so Wöginger, „schwarz auf weiß auch das Gutachten, welches die SPÖ-Sozialministerin unter Verschluss hält.“ Jede einzelne Tatsachenbehauptung in diesen zwei Sätzen ist falsch.

 

Dieser Text ist eine überarbeitete Fassung eines Beitrags, der am 21. Juli 2019 auf Reflektive erschienen ist.